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Einladungsfrage
Wir (nicht cubanisches Paar) würden gerne unseren langjährigen cubanischen Freund nach Deutschland einladen.
Hier die Frage an die Profis:
sind die Chancen besser,wenn "Weiblein" die Einladung macht, oder hat eine Einladung von "Männlein" die bessere Chance....oder gehts auch, wenn beide zusammen das machen???
Saludos
miamor
Zitat von miamor
Wir (nicht cubanisches Paar) würden gerne unseren langjährigen cubanischen Freund nach Deutschland einladen.
Hier die Frage an die Profis:
sind die Chancen besser,wenn "Weiblein" die Einladung macht, oder hat eine Einladung von "Männlein" die bessere Chance....oder gehts auch, wenn beide zusammen das machen???
Saludos
miamor
hallo, vom gefühle her, würde ich sagen: besser wenn ein mann den freund einläd.
bei weiblichen antragsstellern, kommt bestimmt wieder: die will den gleich heiraten....
falko
Zitat von falko1602Zitat von miamor
Wir (nicht cubanisches Paar) würden gerne unseren langjährigen cubanischen Freund nach Deutschland einladen.
Hier die Frage an die Profis:
sind die Chancen besser,wenn "Weiblein" die Einladung macht, oder hat eine Einladung von "Männlein" die bessere Chance....oder gehts auch, wenn beide zusammen das machen???
Saludos
miamor
hallo, vom gefühle her, würde ich sagen: besser wenn ein mann den freund einläd.
bei weiblichen antragsstellern, kommt bestimmt wieder: die will den gleich heiraten....
falko
Ja, aber könnte man sonst nicht etwas anderes denken....???
Deshalb die Frage,ob man die Einladung auch zusammen machen kann.
saludos
miamor
saludos miamor
Zitat von miamor
Wir (nicht cubanisches Paar) würden gerne unseren langjährigen cubanischen Freund nach Deutschland einladen.
Hier die Frage an die Profis:
sind die Chancen besser,wenn "Weiblein" die Einladung macht, oder hat eine Einladung von "Männlein" die bessere Chance....oder gehts auch, wenn beide zusammen das machen???
Saludos
miamor
ich würde sagen, wer das höhere einkommen hat!
Nachdem ich nun vorgestern die Verpflichtungserklärung bei der ALB gemacht habe, wies die Angestellte mich darauf hin, wenn das Einreisedatum 28.11 sein sollte,und der Gast 3 Monate bleiben sollte,wäre ich ca. 2 Monate zu früh dran.Ich wollte das aber nicht glauben und hab´s trotzdem gemacht.Sie riet mir, die Botschaft in Havanna zu kontaktieren, was ich auch gemacht habe.Bekam innerhalb von 3 Stunden folgende Antwort:
Die ausgestellte Verpflichtungserklärung vom 29.06.09 wäre nur 6 Monate gültig(einschließlich Aufenthalt in Deutschland) und so müßte unser Freund, falls er das Visa erhält, spätestens 29.12.wieder ausgereist sein.
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.Wie macht ihr das denn, wenn das alles so lange dauert...Doch erst die Einladung bei der kubanischen Botschaft???
saludos
miamor
Bist du sicher, daß du die Anfrage direkt an die Botschaft gestellt hast ?
Grundsätzlich hat die Sachbearbeiterin eurer ALB Recht. Allerdings wird das vom dtsch. Konsulat in Havanna lockerer gesehen da man genau um die zeitl. Probleme für die Ausreisegenehmigung weiß.
Ich habe bisher 2 Einladungen gemacht und jedes Mal lag das Wieder-Ausreise-Datum mehr als 6 Monate nach dem VE Datum.
Zitat von flicflac
Bist du sicher, daß du die Anfrage direkt an die Botschaft gestellt hast ?
Grundsätzlich hat die Sachbearbeiterin eurer ALB Recht. Allerdings wird das vom dtsch. Konsulat in Havanna lockerer gesehen da man genau um die zeitl. Probleme für die Ausreisegenehmigung weiß.
Ich habe bisher 2 Einladungen gemacht und jedes Mal lag das Wieder-Ausreise-Datum mehr als 6 Monate nach dem VE Datum.
Ja, ich bin sicher.Habe die Mail heute Morgen im PC gehabt.
Weiß jetzt nicht was ich machen soll, weil eine Freundin, die jetzt fliegt,die Unterlagen alle mitnrhmen könnte.Sonst müßte ich jetzt die kub.Einladung machen und die Verpflichtungserklärung nochmal im September, weil uns die Zeit wegläuft und wir auch noch im November 4 Wochen in Cuba sind.Oder unser Freund versucht´s mal und erklärt denen das.
saludos
miamor
Zitat von miamor
Sie riet mir, die Botschaft in Havanna zu kontaktieren, was ich auch gemacht habe.Bekam innerhalb von 3 Stunden folgende Antwort:
Die ausgestellte Verpflichtungserklärung vom 29.06.09 wäre nur 6 Monate gültig(einschließlich Aufenthalt in Deutschland) und so müßte unser Freund, falls er das Visa erhält, spätestens 29.12.wieder ausgereist sein.
Das mit der Gültigkeit der VE (für die Abgabe) ist soweit richtig. Der Rest hinsichtlich Gültigkeit während der Anwesenheit bzw. bis zur Ausreise stammt aber von Dir.
Zitat von ReneZitat von miamor
Sie riet mir, die Botschaft in Havanna zu kontaktieren, was ich auch gemacht habe.Bekam innerhalb von 3 Stunden folgende Antwort:
Die ausgestellte Verpflichtungserklärung vom 29.06.09 wäre nur 6 Monate gültig(einschließlich Aufenthalt in Deutschland) und so müßte unser Freund, falls er das Visa erhält, spätestens 29.12.wieder ausgereist sein.
Das mit der Gültigkeit der VE (für die Abgabe) ist soweit richtig. Der Rest hinsichtlich Gültigkeit während der Anwesenheit bzw. bis zur Ausreise stammt aber von Dir.
Lt. E-mail der Deutschen Botschaft in Havanna ist die VE ab Austellungstag 6 Monate gültig und bis dahin muß der Gast das Land auch wieder verlassen haben.
saludos
miamor
Zitat von ReneZitat von miamor
Lt. E-mail der Deutschen Botschaft in Havanna ist die VE ab Austellungstag 6 Monate gültig und bis dahin muß der Gast das Land auch wieder verlassen haben.
Kann so nicht sein. Stell doch den betreffenden Wortlaut der E-Mail hier rein.
betreffender Wortlaut:
"Verpflichtungserklärungen sind grundsätzlich 6 Monate gültig
wenn die Verpflichtungserklärung vom 28.xx.xx nicht ausdrücklich auf 3 Monate begrenzt wurde,wäre sie bis zum 28.xx.xx gültig. Die Reisedauer darf diesen Zeitraum dann aber auch nicht überschreiten."
saludos
miamor
Zitat von miamor
Wir (nicht cubanisches Paar) würden gerne unseren langjährigen cubanischen Freund nach Deutschland einladen.
Hier die Frage an die Profis:
sind die Chancen besser,wenn "Weiblein" die Einladung macht, oder hat eine Einladung von "Männlein" die bessere Chance....oder gehts auch, wenn beide zusammen das machen???
Saludos
miamor
Mal ganz abgesehen von den Detailfragen der VE etc. die sich ja klaeren lassen muessten, sind die Chancen eines positiven
Bescheids der Botschaft in so einem Fall hoeher einzuschaetzen. Keine ""Liebe"" im Spiel, ein Ehepaar laedt
ein um einen guten Freund mal Deutschland zu zeigen und die Rueckkehrbereitschaft die natuerlich auch noch von anderen
Faktoren abhaengt ist eher gegeben.
Kenne Dutzende von Kellnern, Zimmermaedchen die von Deutschen eingeladen wurden und alle brav zurueckkehrten.
Zitat von EspañolZitat von miamor
Wir (nicht cubanisches Paar) würden gerne unseren langjährigen cubanischen Freund nach Deutschland einladen.
Hier die Frage an die Profis:
sind die Chancen besser,wenn "Weiblein" die Einladung macht, oder hat eine Einladung von "Männlein" die bessere Chance....oder gehts auch, wenn beide zusammen das machen???
Saludos
miamor
Mal ganz abgesehen von den Detailfragen der VE etc. die sich ja klaeren lassen muessten, sind die Chancen eines positiven
Bescheids der Botschaft in so einem Fall hoeher einzuschaetzen. Keine ""Liebe"" im Spiel, ein Ehepaar laedt
ein um einen guten Freund mal Deutschland zu zeigen und die Rueckkehrbereitschaft die natuerlich auch noch von anderen
Faktoren abhaengt ist eher gegeben.
Kenne Dutzende von Kellnern, Zimmermaedchen die von Deutschen eingeladen wurden und alle brav zurueckkehrten.
Danke dafür, aber wie kann ich das beweisen oder denen erklären, wenn doch nur einer die Einladung machen kann.??
saludos
miamor
Zitat von miamor
wenn die Verpflichtungserklärung vom 28.xx.xx nicht ausdrücklich auf 3 Monate begrenzt wurde,wäre sie......
Ich nehme mal an, dass sich der Hinweis zur Gültigkeit der Erklärung auf den Inhalt bezieht. Wenn also der Verpflichtenden die Dauer seiner Verpflichtungen zeitlich (mittels Datumsangabe von .... bis ....) unnötigerweise einschränkt, dann kann dies bei der Ausstellung des Visums aufgegriffen und verwendet werden.
Insofern sind in der Verpflichtungserklärung hinsichtlich der anzugebenden Dauer der Verpflichtung andere Formulierungen zu wählen, wie beispielsweise: Für die gesamte Dauer des Aufenthaltes mit voraussichtlichen Beginn ab ... oder: Für die Zeit des Besuchs oder Teilnahme am Sprachkurses voraussichtlich ab .... usw.
Einschränkung zur Gültigkeit des Dokumentes selbst, gibt es (lt. AA als maßgebende Stelle) lediglich für die Zeit (max. 6 Monate) von der Ausstellung bis zur Vorlage bei der Antragsabgabe in der Botschaft.
Zitat von miamor
Danke dafür, aber wie kann ich das beweisen oder denen erklären, wenn doch nur einer die Einladung machen kann.??
Steht eigentlich wirklich irgendwo geschrieben, das nur einer die Einladung machen darf
Zitat von George1Zitat von miamor
Danke dafür, aber wie kann ich das beweisen oder denen erklären, wenn doch nur einer die Einladung machen kann.??
Steht eigentlich wirklich irgendwo geschrieben, das nur einer die Einladung machen darf
Und selbst wenn dem so waere, kann man der Visastelle immer noch erklaeren, dass die Einladung durch ein Ehepaar in
""geordneten"" Verhaeltnissen erfolgt. Und auch wenn hier immer wieder vesucht wird dies anders darzustellen, die Entscheidungs-
traeger auf der Visastelle sind keine Unmenschen die sich einen Spaa daraus machen moeglichst viele Visaantraege
abzulehnen.
Zitat von ReneZitat von Español
Keine ""Liebe"" im Spiel, !!!
Gibt also die/der Eingeladene mit glänzenden Augen den Antrag ab, sind die Chancen gleich null.
Gleich null waere uebetrieben, aber sie sind eben schlechter, denn wir wissen es alle so manche Ehe wurde schon in Daenemark
geschlossen trotz Nur Touristenvisum, und mit der Rueckkehrbereitschaft ist es auch so eine Sache.
Und niemand auf der Visastelle glaubt das Maerchen dass es sich nur einen guten Freund oder Freundin handelt denen man nur den
Rhein, heidelberg und Schloss Neuschwanstein zeigen moechte
Zitat von miamor
Muchas gracias Espanol,
würdest Du denn an meiner Stelle auch jetzt an meiner Stelle die kubanische Einladung aus Zeitgründen zuerst machen??
saludos
miamor
Kann ich Dir nicht sagen, meine letzte Einladung liegt 7 jahren zurueck und habe auch nicht vor es nochmal zu probieren
Aber zu diesem Thema findest Du hier Threads ohne Ende!!!
Zitat von miamor
Muchas gracias Espanol,
würdest Du denn an meiner Stelle auch jetzt an meiner Stelle die kubanische Einladung aus Zeitgründen zuerst machen??
saludos
miamor
Will Espanol nicht vorgreifen, aber
Laß dich nicht verrückt machen
1.
ist auch die Ausreisegenehmigung in 2 Monaten zu schaffen ; ca 2-3 Wochen Laufzeit von Abgabe beim cub. Konsulat bis Eingang CJ (zzgl. ggfl. 2-3 Wochen Postweg in Cuba) und nochmals 2-3 Wochen für die Genehmigung der Ausreise durch die IMMI (wenn der Cubi sich bewegt).
D.h. VE + + auf den Weg bringen, wenn schon der Interview Termin bei dem dtsch. Konsulat vereinbart ist. Auch mit Remonstration dauert das Ergebnis nicht länger als 2 Wochen. Dann sind insgesamt noch ca. 10 Wochen Zeit.
2.
ich habe bisher 2 Einladungen gemacht
1. VE war datiert auf Dez. 2007, das Visum wurde erteilt für Mai - Juli 2008, also VE war bei Rückkehrfast 8 Monate alt.
2. VE datiert auf Jan 2009, das Visum erteilt für Juni - Aug. 2009, also VE war bei Rückkehr 7 Monate alt
Den Konsulats Beamten war dies keine Bemerkung wert.
Zitat von Español
die Entscheidungstraeger auf der Visastelle sind keine Unmenschen die sich einen Spaa daraus machen moeglichst viele Visaantraege abzulehnen.
Weder würde ich das je behaupten noch möchte ich deren Entscheidung bezüglich Rückkehrbereitschaft treffen müssen. Man sieht es eben (fast) niemanden an der Nase an was er wirklich vorhat. Daher ist und bleibt die Visaerteilung auf Grundlage der zuerkannten Rückkehrbereitschaft eben subjektiv ( was natürlich bei den vor der Entscheidung schon angefallenen Kosten höchst unerfreulich ist ).
Vielleicht ist meine Idee mit den elektronischen Fußfesseln doch nicht sooo schlecht.
Zitat von miamor
Nachdem ich nun vorgestern die Verpflichtungserklärung bei der ALB gemacht habe, wies die Angestellte mich darauf hin, wenn das Einreisedatum 28.11 sein sollte,und der Gast 3 Monate bleiben sollte,wäre ich ca. 2 Monate zu früh dran.Ich wollte das aber nicht glauben und hab´s trotzdem gemacht.Sie riet mir, die Botschaft in Havanna zu kontaktieren, was ich auch gemacht habe.Bekam innerhalb von 3 Stunden folgende Antwort:
Die ausgestellte Verpflichtungserklärung vom 29.06.09 wäre nur 6 Monate gültig(einschließlich Aufenthalt in Deutschland) und so müßte unser Freund, falls er das Visa erhält, spätestens 29.12.wieder ausgereist sein.
Ich meine, dass mir auf der AB gesagt wurde,
dass man 1. das Datum, ab wann die VE gültig sein soll, einträgt (kann wahrscheinlich nicht zu weit in der Zukunft liegen, da sich ja die Verhältnisse der Einladenden ändern können)
und dass 2. die VE solange gültig bleibt, bis der Gast wieder ausgereist ist!
Das heißt eben auch für Fälle, in denen der Gast hier untertaucht, dass die VE weiterhin gültig ist und im Fall des Falles der Einladene verantwortlich ist (finanziell).
Zitat von George1Zitat von Español
die Entscheidungstraeger auf der Visastelle sind keine Unmenschen die sich einen Spaa daraus machen moeglichst viele Visaantraege abzulehnen.
Weder würde ich das je behaupten noch möchte ich deren Entscheidung bezüglich Rückkehrbereitschaft treffen müssen. Man sieht es eben (fast) niemanden an der Nase an was er wirklich vorhat. Daher ist und bleibt die Visaerteilung auf Grundlage der zuerkannten Rückkehrbereitschaft eben subjektiv ( was natürlich bei den vor der Entscheidung schon angefallenen Kosten höchst unerfreulich ist ).
Vielleicht ist meine Idee mit den elektronischen Fußfesseln doch nicht sooo schlecht.
Cooler Beitrag George bis auf die Fusssfesseln
Ich persoenlich glaube es waere schon viel gewonnen, wenn die Einlader auf der Botschaft ehrlich mit offenen Karten spielen,
und nicht versuchen zu tricksen und verschleiern. Niemand laesst sich gern veraeppeln!!!
Zitat von Español
Ich persoenlich glaube es waere schon viel gewonnen, wenn die Einlader auf der Botschaft ehrlich mit offenen Karten spielen,
wohl dann doch eher die Eingeladenen ODER
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