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Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
#51 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von Estebene
Sollte ich mir jetzt den Brief vom Anwalt vielleicht sparen?
Tut mir echt leid für euch. Ich hab mittlerweile zu hören bekommen, dass männer sowieso nur selten ein Einreisevisum bekommen und ein befreundeter Anwalt ( der sich allerdings mit Visumsangelegenheiten nur bedingt auskennt) meinte, bei Ablehnung eines Visumsantrag hätte man kaum gerichtliche Chancen und würde b) ewig dauern so vorzugehen. Anscheinend hat man noch lange kein Recht auf ein Visum bloß weil man den Antrag bezahlt hat und alle geforderten Unterlagen mühsam herbeigeschafft hat. Das ist ne echte Frechheit, aber wohl kaum was dagegen zu machen.
#52 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Also, bei uns hatte das Visum nicht geklappt (ähnliche Gründe), dann habe ich verzweifelt verscuht eine Remonstration zu erreichen, was aber völlig sinnlos ist, wie ich jetzt weiß. Das Visum einfach nochmal beantragen, Hartnäckigkeit wird als glaubwürdig eingestuft und da die handelnden Personen der Botschaft sich in einem rechtsfreien Raum bewegen, werden sie dem zweiten Antrag auch zustimmen, denn ihr kennt euch dann schon länger und du besuchst ihn ja auch öfter ... Wenn du dann noch klarmachen kannst, dass du oder er dem Staat nicht via Hartz 4 auf der Tasche liegen werdet, dann bekommt ihr auch das Visum, aber wie gesagt, erstmal wird abgelehnt...
Viel Erfolg
#53 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von cama chico
Also, bei uns hatte das Visum nicht geklappt (ähnliche Gründe), dann habe ich verzweifelt verscuht eine Remonstration zu erreichen, was aber völlig sinnlos ist, wie ich jetzt weiß. Das Visum einfach nochmal beantragen, Hartnäckigkeit wird als glaubwürdig eingestuft und da die handelnden Personen der Botschaft sich in einem rechtsfreien Raum bewegen, werden sie dem zweiten Antrag auch zustimmen, denn ihr kennt euch dann schon länger und du besuchst ihn ja auch öfter ... Wenn du dann noch klarmachen kannst, dass du oder er dem Staat nicht via Hartz 4 auf der Tasche liegen werdet, dann bekommt ihr auch das Visum, aber wie gesagt, erstmal wird abgelehnt...
Viel Erfolg
Wann habt ihr das durch bloße Wiederholung erreicht? Ich habe nämlich auch den Eindruck, dass es zur Zrit sehr schwer ist.
#54 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
#55 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Aber in einer Sache habt ihr Recht: Wenn es beim zweiten Mal abgelehnt wird, bliebe nur die Heirat auf Kuba und Deutschlernen, aber ist ja auch okay. Ich habe dafür vor Ihrer Abreise aus D in DK geheiratet, was ja weder schlechter noch besser ist, und aus demselben Grund, nämlich dass ich das Verfahren bei der Botschaft nicht mehr durchlaufen musste.
Man kann meines Wissens ohne Beschränkung oder Frist ein neues Besuchsvisum beantragen. Kostet ein paar Nerven und Geld, halte ich aber für sinnvoll.
#56 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
In Antwort auf:
IRIS:
bei Ablehnung eines Visumsantrag hätte man kaum gerichtliche Chancen und würde b) ewig dauern so vorzugehen. Anscheinend hat man noch lange kein Recht auf ein Visum bloß weil man den Antrag bezahlt hat und alle geforderten Unterlagen mühsam herbeigeschafft hat. Das ist ne echte Frechheit, aber wohl kaum was dagegen zu machen.
Das ist Quatsch, sorry. Ein dt. Bürger genießt die Freiheit, eine x-beliebige Person einzuladen via Besuchsvisum weltweit. Lediglich hat er sicher zu stellen, dass keine Kosten auf den Staat zukommen, sowie kein Terrorist eingeladen wird. Eine Ablehnung eines Besuchsvisums aus wirtschaftlichen Gründen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar!!!
Ich hatte damals parallel zur erneuten Visumsbeantragung einen Anwalt beauftragt und wir haben recht bekommen vom höchsten Verwaltunsgericht. Nur brauchte ich dies halt nicht mehr, weil dem Visum zuvor zugestimmt wurde und wir deshalb unsere Klage zurück gezogen haben. Das kostet Geld (ca. 1.500 Euro) und Zeit (ca. ein halbes jahr). Ist aber sicher. Denn die Rechtssprechung in Deutschland baut auf die persönliche Freiheit des Einzelnen.
#57 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von cama chico
[quote]IRIS:
Das ist Quatsch, sorry. Ein dt. Bürger genießt die Freiheit, eine x-beliebige Person einzuladen via Besuchsvisum weltweit.
so weit ich weiss, ist die visa erteilung eine kann- leistung und keine muss- leistung!!! den unterschied,
können dir sicherlich 3,5 mill arbeitslose erklären!!
Ich hatte damals parallel zur erneuten Visumsbeantragung einen Anwalt beauftragt und wir haben recht bekommen vom höchsten Verwaltunsgericht. Nur brauchte ich dies halt nicht mehr, weil dem Visum zuvor zugestimmt wurde und wir deshalb unsere Klage zurück gezogen haben. Das kostet Geld (ca. 1.500 Euro) und Zeit (ca. ein halbes jahr). Ist aber sicher. Denn die Rechtssprechung in Deutschland baut auf die persönliche Freiheit des Einzelnen.
das recht zur einladung, hast du sicherlich, aber der staat auch sicherlich das recht zum ablehnen!!! die stelle im gesetzbuch,
zeig mir mal, wo du ein rechtsanspruch für die erteilung eines besuchsvisas hast
falko
#58 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von cama chicoIn Antwort auf:
IRIS:
bei Ablehnung eines Visumsantrag hätte man kaum gerichtliche Chancen und würde b) ewig dauern so vorzugehen. Anscheinend hat man noch lange kein Recht auf ein Visum bloß weil man den Antrag bezahlt hat und alle geforderten Unterlagen mühsam herbeigeschafft hat. Das ist ne echte Frechheit, aber wohl kaum was dagegen zu machen.
Das ist Quatsch, sorry. Ein dt. Bürger genießt die Freiheit, eine x-beliebige Person einzuladen via Besuchsvisum weltweit. Lediglich hat er sicher zu stellen, dass keine Kosten auf den Staat zukommen, sowie kein Terrorist eingeladen wird. Eine Ablehnung eines Besuchsvisums aus wirtschaftlichen Gründen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar!!!
Ich hatte damals parallel zur erneuten Visumsbeantragung einen Anwalt beauftragt und wir haben recht bekommen vom höchsten Verwaltunsgericht. Nur brauchte ich dies halt nicht mehr, weil dem Visum zuvor zugestimmt wurde und wir deshalb unsere Klage zurück gezogen haben. Das kostet Geld (ca. 1.500 Euro) und Zeit (ca. ein halbes jahr). Ist aber sicher. Denn die Rechtssprechung in Deutschland baut auf die persönliche Freiheit des Einzelnen.
Natürlich haben wir das Recht jemanden einzuladen, aber sobald es "berechtigte Zweifel" an der Rückkehrbereitschaft des Eingeladenen gibt, hat die Botschaft das Recht und sogar die Aufgabe, das Einreisevisum zu verweigern. Das ist hier irgendwo im Forum sogar aufgeführt, ich glaube bei der Remonstrationsablehnung von guajira, in der Herr Maier schreibt, dass es Aufgabe der Botschaft wäre zu unterscheiden zwischen dam Recht des Einzelnen und den Interessen des deutschen Staates. Kann mich nicht mehr genau daran erinnern,aber so ähnlich hatte mir mein Freund das auch erklärt. Und natürlich könnte ich dagegen klagen aber nur mit geringer Erfolgsaussicht. Denn wie sollte ich nachweisen können, dass main Freund auf keinen Fall abhauen wird wenn er erstmal hier ist? Das leuchtet mir soweit ein, dass ich nicht quasi unnötig bereit bin, zeit, Hoffnung und nicht zuletzt Geld zu investieren. In unserem schönen deutschen Rechtsstaat ist auch jederzeit noch ein bisschen persönliche Willkür des einzelnen Beamten möglich, das weiß ich aus mehrfacher, eigener Erfahrung. Und wie soll man das nun nachweisen? Immerhin ne stark abgeschwächte Form staatlicher Willkür im Vergleich zu den Zuständen in Cuba.
user
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gelöscht
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#59 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
guzzi
(
gelöscht
)
#60 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von Penguin
und durch solche vorfälle wird es für die anderen immer schwerer glaubhaft zu machen, dass sie nicht hier bleiben wollen.
das ist ein alter kreislauf. Mit denen mit erschlichenen papieren,daher wird es immer schwieriger für die korrekten einlader. Ist denen ja scheissegal, daher bin ich dafür, dass es noch schwieriger werden soll.
Zum Beispiel hinterlegung von mind. 25'000 Euro
#61 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
guzzi
(
gelöscht
)
#62 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von la pirata
Andererseits gibt es auch Fälle, bei denen im Grunde nichts für eine Rückkehrbereitschaft spricht, die aber nach kurzer Zeit unbedingt wieder nach Cuba wollen, weil sie zu großes Heimweh haben und es hier nicht aushalten!
Da hilft nur eines den ganzen Tag cubavision einschalten
#63 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von guzzi
..... daher bin ich dafür, dass es noch schwieriger werden soll.
Zum Beispiel hinterlegung von mind. 25'000 Euro
bin leider nicht deiner meinung!!! die vorschriften sind schon scharf genug,
alleine die verpflichtungserklärung kann dich in den finanziellen ruin treiben!!
der staat muss es nur halt auch durchziehen!!!!!!!!!!!!!!!!
falko
#64 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von guzzi
das ist ein alter kreislauf. Mit denen mit erschlichenen papieren,daher wird es immer schwieriger für die korrekten einlader. Ist denen ja scheissegal, daher bin ich dafür, dass es noch schwieriger werden soll.
Zum Beispiel hinterlegung von mind. 25'000 Euro
So ein Quatsch, das würde ja darauf rauslaufen, dass sich die Reicheren unter uns eine/n cubano/a "einkaufen" könnten! Nicht jeder hat wie du eine wohlverdiente Rente und soviel Erspartes und meiner Meinung nach trotzdem das Recht, seine/n Liebste/n besser kennenzulernen.
#65 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
wie gesagt, ist es laut Grundgesetz unter den genannten Bedingungen möglich. Vor Ort, da gebe ich euch recht, kann die Behörde das Visum ablehnen, aber wenn du mit Anwalt vor das Verwaltungsgericht gehst, wirst du recht bekommen und die Person einladen dürfen. Ist ja tatsächlich bei mir so passiert, ihr Schlaumeier, könnt ihr mir also glauben, und wie gesagt schrieb der Anwalt, dass eine Einladung aus wirtschaftlichen Gründen nicht abzulehnen sei, da es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Recht hatte er!!!
#66 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
In Antwort auf:
Das leuchtet mir soweit ein, dass ich nicht quasi unnötig bereit bin, zeit, Hoffnung und nicht zuletzt Geld zu investieren.
dann ist es ja richtig, dass die Botschaft das Visum abgelehnt hat. Dann ist es auch richtig, dass du es einfach sein lässt. Ist somit allen geholfen. Ich habe mich damals halt nicht damit zufrieden gegeben und mein Recht durchgeboxt, wohl auch weil ich es mehr wollte und bereit war Zeit und Geld zu investieren. Wer dazu nicht bereit ist, und das ist ja auch gut so, der sollte es einfach sein lassen. Besser so.
#67 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von cama chicoIn Antwort auf:
Das leuchtet mir soweit ein, dass ich nicht quasi unnötig bereit bin, zeit, Hoffnung und nicht zuletzt Geld zu investieren.
dann ist es ja richtig, dass die Botschaft das Visum abgelehnt hat. Dann ist es auch richtig, dass du es einfach sein lässt. Ist somit allen geholfen. Ich habe mich damals halt nicht damit zufrieden gegeben und mein Recht durchgeboxt, wohl auch weil ich es mehr wollte und bereit war Zeit und Geld zu investieren. Wer dazu nicht bereit ist, und das ist ja auch gut so, der sollte es einfach sein lassen. Besser so.
Was machst du mich jetzt blöd an ? Ich habe auf estebenes Frage so gut ich kann geantwortet und für mich entschieden, dass ich den langen und anscheinend nur selten erfolgversprechenden Rechtsweg nicht einschlagen werde sondern meine Energie und mein Geld (vielleicht hab ich ja nicht so viel wie du?) lieber spare um z.Bsp. ein Sprachvisum zu beantragen.
#68 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
wie gesagt, lass es besser sein. Der Aufwand und die Kosten wenn er erstmal da ist, werden noch viel höher sein. Wenn dir das jetzt schon zu viel ist, lass es besser sein. Ist gut gemeint.
Glaubst du wirklich, wenn du dieselbe person dann mit Sprachvisum einladen möchtest nehmen die dir das eher ab??
#69 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von cama chico
wie gesagt, lass es besser sein. Der Aufwand und die Kosten wenn er erstmal da ist, werden noch viel höher sein. Wenn dir das jetzt schon zu viel ist, lass es besser sein. Ist gut gemeint.
Glaubst du wirklich, wenn du dieselbe person dann mit Sprachvisum einladen möchtest nehmen die dir das eher ab??
Hör mal, als recht Unerfahrene die ich nun einmal bis jetzt noch bin, versuche ich eben, mir hier z.Bsp. Informationen zusammen zu suchen. Verschiedene Aussagen hier gingen in die Richtung, dass man mehr Chancen hätte, wenn man das Ganze mehrmals versucht. Das will ich jetzt machen und brauche dafür wohl das Geld und kann mir daher nicht auch noch einen langen Rechtsstreit erlauben. Ich find das alles reichlich schwierig und undurchschaubar aber werde deshalb nicht aufhören, das Bestmögliche zu tun. es ist mir nicht "zu viel", aber es ist halt auch nicht angenehm, erinnerst du dich? Dass das alles nicht leicht ist und die größten Schwierigkeiten wahrscheinlich erst auftauchen, falls wir tatsächlich eines Tages heiraten sollten und er evt. versucht, hier seinen Platz zu finden, ist mir schon recht klar. Dazu brauche ich eigentlich keine doofe Anmache deinerseits mehr.
#70 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
#71 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
#72 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von cama chico
wie gesagt, ist es laut Grundgesetz unter den genannten Bedingungen möglich. Vor Ort, da gebe ich euch recht, kann die Behörde das Visum ablehnen, aber wenn du mit Anwalt vor das Verwaltungsgericht gehst, wirst du recht bekommen und die Person einladen dürfen. Ist ja tatsächlich bei mir so passiert, ihr Schlaumeier, könnt ihr mir also glauben, und wie gesagt schrieb der Anwalt, dass eine Einladung aus wirtschaftlichen Gründen nicht abzulehnen sei, da es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Recht hatte er!!!
das du das recht auf einladung hast, habe ich nicht bestritten. aber du hast kein rechtsanspruch auf erteilung
eines visums!!!! und das hat dein rechtsanwalt ja wohl nicht durchgedrückt, nur das recht aufs einladen.hast dich gerade mit deinem beitrag selbst ins "aus" geschossen!!!
falko
#73 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Also ich hab mich gestern von einem Anwalt beraten lassen. Er hat mir Fakten genannt, die die meisten hier sicher schon wissen: Ich habe keinen Rechtsanspruch auf ein Besuchsvisum. Daher wird nach einem negativen Bescheid vom Verwaltungsgericht nur geprüft ob der Sachbearbeiter im Sinne der Dienstvorschriften gehandelt hat. Wenn ich den Prozeß verlieren würde kämen Kosten von etwa 1500€ auf mich zu. Ich habe also nur Chancen den Prozess zu gewinnen, wenn sie in der Ablehnung eine grobe Fahrlässigkeit begehen. Abwarten. Aber ich glaube, die wissen, was sie zu schreiben haben. Der Anwalt meinte dann, ich sollte nun nochmal deutlich remonstrieren, wozu Herr Maier mich ja aufforderte, jeden genannten Ablehnungsgrund entkräften(zweifelhaft, ob die das beeindruckt...)und am Ende des Schreibens sagen, dass ich bei negativer Ablehnung unverzüglich vors Verwaltungsgericht ziehen werde.
Ich schrieb den Remonstrationsbrief. Der ist jetzt nicht mehr nett, aber immernoch sachlich. Ich halte euch auf dem laufenden.
Das mit der erneuten Beantragung eines Besuchsvisums leuchtet mir nicht ein. Die Ablehnungsgründe sind doch nicht aus der Welt, obwohl es praktisch wäre, da einige Papiere ja noch Gültigkeit besitzen.
#74 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von Estebene
Also ich hab mich gestern von einem Anwalt beraten lassen....
und am Ende des Schreibens sagen, dass ich bei negativer Ablehnung unverzüglich vors Verwaltungsgericht ziehen werde.
Na, da wird den Diplomaten in Havanna aber die Muffe gehen
#75 RE: Hallo hier bin ich, noch eine, die mit dem Kubavirus infiziert ist.
Zitat von falko1602Zitat von cama chico
wie gesagt, ist es laut Grundgesetz unter den genannten Bedingungen möglich. Vor Ort, da gebe ich euch recht, kann die Behörde das Visum ablehnen, aber wenn du mit Anwalt vor das Verwaltungsgericht gehst, wirst du recht bekommen und die Person einladen dürfen. Ist ja tatsächlich bei mir so passiert, ihr Schlaumeier, könnt ihr mir also glauben, und wie gesagt schrieb der Anwalt, dass eine Einladung aus wirtschaftlichen Gründen nicht abzulehnen sei, da es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Recht hatte er!!!
das du das recht auf einladung hast, habe ich nicht bestritten. aber du hast kein rechtsanspruch auf erteilung eines visums!!!! und das hat dein rechtsanwalt ja wohl nicht durchgedrückt, nur das recht aufs einladen. hast dich gerade mit deinem beitrag selbst ins "aus" geschossen!!!
Also ich kann der Argumentation ehrlich gesagt auch nicht folgen, cama chico, trotz besten Willens. Vielleicht liegt es nur an der (mich zumindest) verwirrenden Ausdrucksweise, zumindest sehe ich da einige Widersprüche:
Du schreibst, dass du vor dem höchsten Verwaltungsgericht die Klage zwar zurück genommen aber dennoch "Recht bekommen" hast (???), schreibst hier nur von "wirtschaftlichen Gründen"(?), während es bei der Beurteilung der Rückkehrbereitschaft durch die Botschaft doch längst nicht allein um Materielles geht, schreibst immer von einer "Ablehnung deiner Einladung"(???), wenn es doch eigentlich nur um die Korrektheit der Ablehnung des Visa-Antrags deiner damaligen Freundin gehen konnte, wobei mir (als juristischem Laien) außerdem nicht einleuchtet, auf welchen Artikel des Grundgesetzes sie sich als Kubanerin in Kuba hätte berufen können (?) bzw. welches deiner unmittelbaren Grundrechte beschnitten wurde (?).
Fragen über Fragen, die du vielleicht z.B. mit ein paar Originalzitaten des Verwaltungsgerichts oder des Anwalts aufklären könntest. Wenn es tatsächlich einen zitierfähigen Präzedenzfall gäbe, würden konkretere Angaben vermutlich vielen Abgelehnten hier sehr weiterhelfen! Dass man sich als deutscher Einlader im Prinzip bloß vor dem Verwaltungsgericht auf das Grundgesetz zu berufen braucht, und auf diesem Weg jeden Ausländer - mit der Ausnahme von aktenkundigen Terroristen - ins Land holen darf, kann ich noch nicht recht glauben. Ist die Botschaft nicht nach wie vor verpflichtet, sich von der Rückkehrbereitschaft des ausländischen Antragstellers zu überzeugen? Das könnte sie sich sonst ja glatt sparen.
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