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Familienzusammenführung
Hallo,
kurze Frage zur Antrag- Procedere.
Meine Frau hat in Kuba das PRE beantragt und bekommen. Ein Visa "D" hat sie ebenfalls schon. Damit kann sie nach Östereich einreisen und hier einen Antrag zur Familienzusammenführung bei der Ausländerbehörde stellen.
Frage: Was benötigt sie für Papiere, um den Auftrag hierzulande zu stellen?
Schätze mal: Heiratsurkunde (übersetzt und beglaubigt von Botschaft), was noch ...
Bitte um sachliche Beiträge,
Vielen Dank!
Ivo
Zitat von misterivo
Hallo,
kurze Frage zur Antrag- Procedere.
Meine Frau hat in Kuba das PRE beantragt und bekommen. Ein Visa "D" hat sie ebenfalls schon. Damit kann sie nach Östereich einreisen und hier einen Antrag zur Familienzusammenführung bei der Ausländerbehörde stellen. .... Ivo
Ich habe keine Anwort, sondern eine Frage:
Warum hat sie denn einen Visumsantrag für D gestellt, wenn sie eigentlich nach Ö will?
Zitat von la pirata
Ich habe keine Anwort, sondern eine Frage:
Warum hat sie denn einen Visumsantrag für D gestellt, wenn sie eigentlich nach Ö will?
In diesem Fall bedeutet D die Art des Visum (nationales Visum), im Gegensatz zu den Kategorien A, B, und C. Bin mir aber nicht sicher, ob Deine Frage ernsthaft ist.
Zitat von Esperanto2
In diesem Fall bedeutet D die Art des Visum (nationales Visum), im Gegensatz zu den Kategorien A, B, und C.
Ah, okay, verstehe, danke! - Die Frage war wirklich ernsthaft gemeint - ich dachte in der Tat, dass D für Deutschland steht! ich konnte mir die Umstände eben überhaupt nicht erklären!
Kenne mich mit den Regelungen in Ö nicht aus, aber hier in D wäre in so einem Fall doch gar kein weiterer Antrag nötig, sondern nur die Meldung bei der Meldebehörde bzw. AB.
Aber Häschen aus Ö wird ja die richtigen Informationen geben können.
ok, vielleicht interessiert das ja mehrere, hier die dokumente die beim MA35 zum antrag auf aufenthaltstitel abgegeben werden müssen (beglaubigte, legalisierte dokumente der ö-botschaft in havanna dürfen nicht älter als 3 monate sein):
ausländischer partner:
- reisepass
- passfoto
- heiratsurkunde (stempel CJ und ö-botschaft und übersetzt ins deutsche)
- geburtsurkunde (stempel CJ und ö-botschaft und übersetzt ins deutsche)
- leumundszeugnis (stempel CJ und ö-botschaft und übersetzt ins deutsche)
- zeugnis, so vorhanden wenn "preuniversitario" (stempel CJ und ö-botschaft)
österreichischer partner:
- lohnzettel der letzten 3 monate (mindestlohn 1158 € netto)
- versicherungsdatenauszug (wiener gebietskrankenkasse zb)
- mietvertrag
- geburtsurkunde
- meldezettel
ob die dokumente vom österreichischen partner tatsächlich bei der MA35 oder bei der fremdenpolizei abgegeben werden müssen weiß ich - noch - nicht, vielleicht weißt du das ja schon.
hilft dir das?
achja das mit dem zeugnis ist so eine sache, da gehts um den sprachkurs, die regelung ist folgende:
- ausländische ehepartner die im heimatland die berechtigung zu einem studium aufgrund der abgeschlossenen schulbildung haben (preuniversitario) sind nicht verpflichtet einen deutschkurs zu machen (bzw. nicht innerhalb kürzester zeit). für diese gibt es auch keine förderung (300 €, dieser gutschein kann in von der MA35 ausgewählten sprachschulen eingelöst werden, wird nach A2-kursniveau die prüfung positiv bestanden werden nochmal 50% der differenz von 300 € auf die gesamtkurskosten vergütet). heißt eigentlich könnte man in diesem fall einen vhs-kurs belegen (billiger, dauert länger, qualität des kurses allerdings fraglich)
- ausländische ehepartner die im heimatland keine berechtigung zu einem studium haben sind verpflichtet das A2-niveau innerhalb ein paar monaten (weiß leider nicht mehr wie viele monate) zu absolvieren, bekommen auch die förderung.
Ein gaaanz Großes Dank, Häschen!
Das war Hilfe in letzter Minute, zumal wir schon ein Flug für 2.2. gebucht haben. Nun werden wir vorerst umbuchen, und sie wird die nötige Papiere vor Ort besorgen, bevor sie hierher fliegt. Sorgen bereitet mir nur der Führungszeugnis (Leumundszeugnis) Wir wissen nicht, wie lange es dauert, dieses Dokument zu besorgen. Das andere haben wir ja schon, muß nur zur Botschaft für Beglaubigung.
Also noch mal vielen lieben Dank!
ivo
Zitat von schmunzelhase80
Alex hat das Führungszeugnis in Matanzas innerhalt von 1 Woche bekommen!
alex ist dein mann? dann felicidades!
ifalkost wohl doch kein cub. james bond
Hab zum Thema Familienzusammenführung nochmal eine Frage, ein Bekannter hat mir den "Floh" ins Ohr gesetzt dass auch ein Auszug aus dem KSV (Kreditschutzverband) vorgelegt werden muss um sicher zu gehen dass der Ö-Ehepartner schuldenfrei ist. Weiß jemand ob hier was dran ist? Wer ist heute schon schuldenfrei ...Mir wurde beim Ausländeramt davon nichts gesagt, kann sein dass das nur für Selbständige gilt?
hi Du
also in DE war dies nicht notwendig: Arbeitsvertrag, Lohnnachweis, Mietvertrag ja ...
Aber das Ausländeramt kann meiner Meinung nach einen SCHUFA Eintrag selber nachsehen (so heisst das bei uns) ...bzw. beantragen dass man ihnen Auskunft gibt ...
:-) Hoffe das hilft Dir ...
Von einer KSV-Auskunft weiß ich nichts. Kann sein wenn deineFinanzsituation "kritisch" ist, d.h. sehr nahe an den 1158 € Gehalt liegt, dass das überprüft wird (wenn der nachweis der gesicherten Lebensunterhaltes in Frage steht).
was oben in der Auflistung noch fehlt
-die Versicherungspolizze einer alle Risken abdeckenden Krankenversicherung (in meinem Fall wurde eine Mitversicherung bei der GKK verlangt)
-Staatsbürgerschaftsnachweis Österreicher
- möglichkeit der Forderung eines Gesundheitszeugnisses (nach erteilung Aufenthaltstitel bekommt kubaner vorladung zur tuberkuloseuntersuchung)
Aber würde auf jeden Fall einen Termin beim Büro für "Erstanträge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz" machen (nicht bei der Fremdenpolizei), die geben dir eine komplette (= verbindliche) Liste für deinen speziellen Fall in die Hand, da nicht in jedem Bezirk(!) das gleiche gilt. Auf telefonische Auskünfte würde ich gar nichts geben.
lg
Zitat von schmunzelhase80
österreichischer partner:
- lohnzettel der letzten 3 monate (mindestlohn 1158 € netto)
mamma mia...ihr habt ja Bedingungen! Soll das etwa heissen wenn ich "nur" 1100 € verdiene, müsste mein grad erst angetrauter Ehepartner in Cuba bleiben u ich müsste mir erst ne Arbeit suchen wo ich dann mehr verdien
Und dann evtl. auch noch der Nachweiss dass man schuldenfrei ist
Ist doch irgendweie ...wenn das bei uns in Italien auch so wär, würd's hier fast keine Cubaner/innen geben!
Zitat von villacuba
mamma mia...ihr habt ja Bedingungen! Soll das etwa heissen wenn ich "nur" 1100 € verdiene, müsste mein grad erst angetrauter Ehepartner in Cuba bleiben u ich müsste mir erst ne Arbeit suchen wo ich dann mehr verdien
Und dann evtl. auch noch der Nachweiss dass man schuldenfrei ist
Ist doch irgendweie ...wenn das bei uns in Italien auch so wär, würd's hier fast keine Cubaner/innen geben!
gibts in italien einen deutschtest bevor der angetraute cubanische ehepartner das visum bekommt? in österreich gibts wenigstens das nicht!
Erst wenn wir Süd-Tirol zurück erobern
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