Steuernachzahlung?

18.01.2009 12:29
avatar  Florida256 ( gelöscht )
#1 Steuernachzahlung?
avatar
Florida256 ( gelöscht )

Ich habe jetzt von einem Anwalt gehört, dass es sein kann, dass das Finanzamt nachträglich noch für das Jahr in dem man geschieden wird Steuern zurück verlangt, sprich schon in diesem Jahr die Steuerklasse von 3 auf 1 geändert hat. Auf der anderen Seite habe ich wieder Infos im Netz gelesen, dass man erst im darauffolgenden Jahr die 1 bekommt und für das Jahr der Scheidung keine Steuern zurück bezahlen muss. Habt ihr mehr Infos?
Florida


 Antworten

 Beitrag melden
18.01.2009 13:35
avatar  Luz
#2 RE: Steuernachzahlung?
avatar
Luz
Forums-Senator/in

beim Finanzamt musst du automatisch vom schlechtest Möglichen ausgehen, zumindest wenn du Geringverdiener (bis 60.000 Euro jährlich) bist. Schlimmer als der kubanische Zoll da weitaus undurchsichtiger die Entscheidungen und Sonderregelungen die sie aus dem Hut zaubern wann immer sie es wollen. Ich weiss, vollkommen unqualifiziert dieser Beitrag.


 Antworten

 Beitrag melden
18.01.2009 15:04 (zuletzt bearbeitet: 18.01.2009 15:09)
#3 RE: Steuernachzahlung?
avatar
spitzen Mitglied
Eine Scheidung erfolgt im Normalfall erst nach Ablauf eines (Trennungs-) Jahres. Kriterium für die Frage, ob noch Ehegattenveranlagung (Lohnsteuerklasse 3/5) oder schon Einzelveranlagung (Lohnsteuerklasse 1) ist allein, ob die Ehegatten schon ganzjährig (seit Beginn des Veranlagungszeitraums) dauernd getrennt gelebt haben.

Beispiel: Ehe wird im März 2009 geschieden. Es ist (wegen des einzuhaltenden Trennungsjahres) davon auszugehen, dass die Ehegatten spätestens seit März 2008 dauernd getrennt gelebt haben. Für 2009 ist daher für beide Ehegatten zwingend eine Einzelveranlagung durchzuführen. Die richtige Lohnsteuerklasse wäre dann die Klasse 1. Hat man noch ganz oder teilweise Lohnsteuer nach Klasse 3 einbehalten bekommen, kann es zur Nachzahlung kommen.

Für 2008 können die Ehegatten noch eine Ehegattenveranlagung (Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung beantragen), wenn sie sich wie im Beispiel erst im März getrennt haben und daher in diesem Jahr noch nicht ganzjährig dauernd getrennt gelebt haben.

Haben sie sich noch früher getrennt, z.B. in 2007, ist auch schon für 2008 keine Zusammenveranlagung möglich, unabhängig davon, dass die Scheidung erst in 2009 erfolgt.

Das bedeutet: spätestens zu Beginn des auf die Trennung folgenden Kalenderjahres in die Steuerklasse 1 wechseln, wenn man Nachzahlungen wegen eines falsche Lohnsteuerabzugs vermeiden will.
________
you can lose a lot of money chasing women, but you'll never lose women chasing money

 Antworten

 Beitrag melden
18.01.2009 15:46
#4 RE: Steuernachzahlung?
avatar
Rey/Reina del Foro

hallo mayimbe, weißt du auch, wie es im quasi umgekehrten Fall ist? (also im Jahr des Zuzugs, nicht im Jahr der Trennung)
-> kann man über die Steuererklärung noch Steuerrückzahlung erwarten, wenn man trotz Zuzugs des Ehegatten innerhalb des Kalenderjahrs (Juni) noch Steuern nach StKlasse 1 bezahlt hat (weil man keine Abänderung der Steuerklasse beantragt hat)?

Ich hatte angenommen, dass die zuviel gezahlten Steuern dann über Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück erstattet werden. Nun habe ich irgendwo gelesen, dass man nach dem Ehegattenzuzug beim Arbeitgeber eine abgeänderte Lohnsteuerkarte hätte einreichen müssen, was aber versäumt wurde.
LG la pirata


 Antworten

 Beitrag melden
18.01.2009 16:03
#5 RE: Steuernachzahlung?
avatar
spitzen Mitglied

Im Jahr des Zuzugs des Ehegatten kannst du erstmalig eine Ehegattenveranlagung (im Regelfall die Zusammenveranlagung) beantragen. Dass du die Lohnsteuerklasse nicht in 3 geändert hast, spielt keine Rolle. So hast du das ganze Jahr die Lohnsteuer wie eine ledige Person vorausbezahlt. Im Rahmen einer Antragsveranlagung zur Einkommensteuer (so heißt das Tierchen, Lohnsteuerjahresausgleich jibbet nich mehr) beantragst du die Zusammenveranlagung der Ehegatten. Hatte der geehelichte Ehemann im Idealfall keine Einkünfte, fällt die Steuererstattung am höchsten aus, weil du im Einkommensteuerbescheid den Splittingtarif für Ehegatten bekommst, du aber die Lohnsteuer nach Grundtabelle gezahlt hast.

________
you can lose a lot of money chasing women, but you'll never lose women chasing money

 Antworten

 Beitrag melden
18.01.2009 16:12
#6 RE: Steuernachzahlung?
avatar
Rey/Reina del Foro

DANKE - genau die Auskunft wollte ich haben! (Bei mir ist es der "Idealfall")
... der Begriff "Lohnsteuerjahresausgleich" kam mir auch ein wenig antiquiert vor, kannte aber den neuen nicht, danke nochmals!

LG la pirata


 Antworten

 Beitrag melden
18.01.2009 23:52
#7 RE: Steuernachzahlung?
avatar
super Mitglied

hier gings also um ein Steuervisum, oder warum hast du den thread ins Visaforum gepackt :D

_
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


 Antworten

 Beitrag melden
20.01.2009 18:27
#8 RE: Steuernachzahlung?
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Luz
Geringverdiener (bis 60.000 Euro jährlich)

Ich weiss, vollkommen unqualifiziert dieser Beitrag.


Du sagst es.

--

hdn

 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!