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Auswandern nach Kuba
...aber wenn man angibt nur 500 EUR Rente zu beziehen, bekommt man sie ev. nicht.
Wo steht ab welchem Betrag?
ARTÍCULO 20.- La base imponible del Im-puesto sobre los Ingresos Personales para las per-sonas naturales cubanas y extranjeras residentes permanentes en la República de Cuba, se determi-na por los ingresos obtenidos en el año fiscal, cualquiera que sea el país de origen de los ingre-sos, a los que se descuenta, según lo establecido en esta Ley y demás disposiciones complemen-tarias:
http://www.mfp.cu/legislaciones/2012/L-1...012&action=edit
tabla fiscal anbei
jan in deinem fall 500 euros x 12 monate = 6000 euros bzw. 7000 dollar/CUC ...bzw. 175.000 CUP also anschnallen und festhalten !
#128 RE: Auswandern nach Kuba
Typisch clevere kubanische Einwanderungsverhinderungspolitik. Wer nicht bereit ist, 50% seiner Rente dem kub. Staat zu spendieren darf nicht bleiben. Mit 2000 CUC im Jahr kann und will sowieso kein Yuma dort leben. Klasse! Warum nur kommen unsere Dooftrottels nicht auf solche glorreichen Ideen?
#129 RE: Auswandern nach Kuba
Was mir aus persönlich aus diesem Artikel Sorge bereitet, ist ein Bestandteil des ersten Absatzes:
"Las personas naturales extranjeras, en materia tributaria, tienen los mismos derechos y obligaciones que las personas naturales cubanas, salvo disposición legal en contrario."
Hier wird so einfach - ganz beiläufig - untergeschoben, dass es natürlich auch für "natürliche kubanische Personen" gilt.
Eine der Interpretationsmöglichkeiten würde in Kombination des in Kuba geltenden "Nichts Genaues weiß man nicht" auch zulassen, dass die regelmäßigen Überweisungen aus dem Ausland an cubanas/os als regelmäßiges Einkommen gerechnet werden.
Somit würden sich Novias/os, die regelmäßige Zahlungen aus dem Ausland bekommen, der Steuerverkürzung schuldig machen, wenn sie es nicht angeben, bzw. irgendwann mit einer deftigen Nachzahlung zu rechnen haben - gekoppelt mit einer ebenso deftigen Multa.
Bei € 100,- pro Monat ist man in der Progression bereits bei 40 %!
Das Gesetz ist ja relatiiv neu.
Die würde bedeuten, dass man künftig mit jeder Überweisung an kubanische Partner auch ordentlich an den kubanischen Staat zahlt.
Wieder eine neue Art von Steuerabzocke wie bei den Paketen?
Kann jemand meine Bedenken zerstreuen?
(Ich habe nur den Artikel 9 gelesen. Habe ich etwas Entlastendes überlesen?)
na ja die persönliche bemessungsgrundlage spricht lediglich über "ingresos" sobre los Ingresos Personales para las per-sonas naturales cubanas y extranjeras residentes permanentes en la República de Cuba, se determi-na por los ingresos obtenidos en el año fiscal.
ingreso nach www.rae.es ingreso = Caudal que entra en poder de alguien, y que le es de cargo en las cuentas
ingreso in der rechtssprechung bedeutet einkommen aus der arbeit selbständig/unselbständig oder deren wie rente aus der lebens und renten/unfallversicherung etc.
nach mM hilfe / familienhilfe gratifikationen gelten / kommen nicht unter diesem konzept....aber in kuba läuft die uhr anderes
Zitat von Flipper20 im Beitrag #129
Somit würden sich Novias/os, die regelmäßige Zahlungen aus dem Ausland bekommen, der Steuerverkürzung schuldig machen, wenn sie es nicht angeben, bzw. irgendwann mit einer deftigen Nachzahlung zu rechnen haben - gekoppelt mit einer ebenso deftigen Multa.
Bei € 100,- pro Monat ist man in der Progression bereits bei 40 %!
Das Gesetz ist ja relatiiv neu.
Die würde bedeuten, dass man künftig mit jeder Überweisung an kubanische Partner auch ordentlich an den kubanischen Staat zahlt.
Wieder eine neue Art von Steuerabzocke wie bei den Paketen?
Kann jemand meine Bedenken zerstreuen?
(Ich habe nur den Artikel 9 gelesen. Habe ich etwas Entlastendes überlesen?)
Du machst dir unnötig Gedanken. Überweisungen aus dem Ausland gelten als familiäre Unterstützung, und diese ist nicht steuerpflichtig (s. Artikel 18, Absatz a).
Das gilt übrigens auch für Renten, Pensionen und andere Sozialleistungen (Artikel 18, Absatz f).
Gruß
kdl
das wwar klar,art.18, aber so einfach ist die lösung nicht. auf nationale ebene wäre ungerechtfertigt die fiskalisierung der renten da kaum für das existenzminimum reicht. ob die ausländischen renten steuerfrei bleiben ist eine frage absolut offen. idR wurde gleichgestellt rente als lohn oder gehalt,wenn man kommentare de la Seguridad Social de Cuba betrachtet.
Ob die ausländischen Renten auf Cuba steuerfrei bleiben, ist mir auch nicht 100%-ig klar. Über Namibia habe ich mal einen Fersehbericht gesehen, demnach werden dort die ausländischen Renten versteuert. Wahrend der Sendung wurde ich aber durch ein Telefonat extrem gestört. Lothar kann diese Frage bestimmt verbindlich beantworten.
Ich finde es sehr gut das Renten aus den Ausland bis 50% besteuert werden. Es kann nicht sein das sich einige extra Schlaue die in ihren Leben nur bedingt in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sich auf Kuba nun die Rosinen picken. Wer nur um die 600€ bekommt muß halt sehen wie er mit 300€ zurecht kommt. Sicher ist er dann nicht mehr Mister Bombastic aber recht so. Wer möchte kann ja auf die Dom. Rep.
Ach ja da wird es ja schon mit 600€ sehr schwierig.
Also ich für mein Teil würde die Steuer bezahlen. Dann hätte ich immer noch 1200€ . Das reicht mir .Aber bis dahin ist noch eine lange Zeit. Die Dinge ändern sich schnell. wer weis was dann ist?
Du hast mich aber ganz falsch verstanden. Ich sprach von zukünftigen Rentnern die einschl. Studium z. B. ca. 40 Jahre gearbeitet haben. Warum soll deren Rente um 5O Prozent gekürzt werden. In deinem Beispiel gehst du wahrscheinlich von Hartz 4-Empfängern und anderen Schmarotzern aus, die keinen Bock auf eine geregelte Arbeit haben und im Park abhängen (Landser).
#136 RE: Auswandern nach Kuba
Zitat von Varna 90 im Beitrag #135Hinzu kommt, daß bei Bekanntwerden des Wohnsitzes in Kuba vom deutschen Rentenversicherungsträger bereits Kürzungen vorgenommen werden. Also Anschiß auf breiter Front.
Du hast mich aber ganz falsch verstanden. Ich sprach von zukünftigen Rentnern die einschl. Studium z. B. ca. 40 Jahre gearbeitet haben. Warum soll deren Rente um 5O Prozent gekürzt werden.
Zu den 600 € in der Domi. Damit lebt man zwar nur recht bescheiden aber dennoch wesentlich besser als mit 300 € in Kuba bei vergleichbaren Voraussetzungen (z.B jeweils Unterkunft im Eigentum).
Bitte versteht mich nicht falsch ich möchte hier nicht die Garnele geben. Aber warum sollen die Kubaner unsere Rentner für lau pflegen. Hier mal ein Beispiel von einen anderen Land . Nehmen wir mal Brasilien. Du bekommst als Rentner ohne Probleme eine Permanecia. Aber du mußt mindestens 1500€ Rente vorweisen.
So ein akzeptables Apartment in guter Lage ist ab 900€ zu mieten. Natürlich in einer Stadt wie Rio oder Sao Paulo. Die kosten für den Rest sind auch nicht ohne. Benzien 1,40€ Bier 1,10€ im Supermarkt,einmal essen gehen 1 Person 25 € u.s.w.
In anderen Ländern ist es ähnlich . Oder was auch schön Teuer ist in der Karibik z.B Curaçao oder Aruba da kommst du mit 1200€ Rente kaum zu recht.
Solltest du aus Gründen die sich mir nicht ganz erschließen Deinen Deutschen Wohnsitz komplett aufgeben bekommst du nur 90 % deiner Rente ausgezahlt.
Zitat von el loco alemán im Beitrag #137Zitat von Varna 90 im Beitrag #135Hinzu kommt, daß bei Bekanntwerden des Wohnsitzes in Kuba vom deutschen Rentenversicherungsträger bereits Kürzungen vorgenommen werden. Also Anschiß auf breiter Front.
Du hast mich aber ganz falsch verstanden. Ich sprach von zukünftigen Rentnern die einschl. Studium z. B. ca. 40 Jahre gearbeitet haben. Warum soll deren Rente um 5O Prozent gekürzt werden.
Zu den 600 € in der Domi. Damit lebt man zwar nur recht bescheiden aber dennoch wesentlich besser als mit 300 € in Kuba bei vergleichbaren Voraussetzungen (z.B jeweils Unterkunft im Eigentum).
Stimmt, wennman in der DOMREP nicht gerade in einem Touristenort oder in der unmittelbaren Naehe wohnen moechte,
kommt man mit 600 Euro im Monat ganz gut klar, da bleibt sogar noch genug um sich dann und wann mal im Colmado
ein paar Presidente oder eine Fl. Rum hinter die Binde zu kippen. Und wenn man nicht gerade auf dem tiefsten Campo
wohnt braucht man auch kein Auto!!
Zitat
das wwar klar,art.18, aber so einfach ist die lösung nicht. auf nationale ebene wäre ungerechtfertigt die fiskalisierung der renten da kaum für das existenzminimum reicht. ob die ausländischen renten steuerfrei bleiben ist eine frage absolut offen.
Wieso ist diese Frage offen? Im Art. 18, Absatz a) steht doch eindeutig, dass Renten und Pensionen steuerfrei sind, und das Steuergesetz gilt gleichermaßen für Kubaner und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Kuba (gleiche Rechte, gleiche Pflichten). Ausnahmen für ausländische Renten sieht das Gesetz nicht vor.
Zitat
idR wurde gleichgestellt rente als lohn oder gehalt,wenn man kommentare de la Seguridad Social de Cuba betrachtet.
Auf welche Kommentare zum Steuergesetz bezieht du dich?
Gruß
kdl
na ja andere länder andere sitten. die steuerbefreiung der renten im o.e.Gsetz bezieht sich ganz eindeutig auf die kubanische renten, ob so was übetragbar ist auf andere renten vom ausland,möchte ich ausdrücklich in frage stellen. es wäre naiv von deiner seite auf seguridad jurídica estatal de Cuba Bezug zu nehmen. --consulta lo aparecido en cubadebate sobre este tema etc. ich wollte mit meinem beitrag vor allem hinweisen an diejenigen die eine permanente residencia beantragen und bonitätsbescheinigung einreichen sollen, gaanz vorsichtig zu sein. kommentare über die seguridad social y derecho laboral de cuba solltest du einaml blättern, wenn du auf kuba sitzt.suerte
Zitat
ch finde es sehr gut das Renten aus den Ausland bis 50% besteuert werden. Es kann nicht sein das sich einige extra Schlaue die in ihren Leben nur bedingt in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sich auf Kuba nun die Rosinen picken. Wer nur um die 600€ bekommt muß halt sehen wie er mit 300€ zurecht kommt. Sicher ist er dann nicht mehr Mister Bombastic aber recht so. Wer möchte kann ja auf die Dom. Rep.
Kubaner müssen befreien werden, bzw mindesten ein 10 % für den guten zweck, aber nicht echten bzw nicht Einegeborenen, die das Privileg beommen könnten, in diesem Land leben zu dürfen müssen betuert werden. Wer das nicht tuen will ab nach Afrika, oder Lateinamerika...
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