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Cubadeutsche
Nach kurzen 9 Monate warten ist es am Montag soweit.
Meine Frau wird eingedeutscht .
Nur 7 Tage später hätte sie auch noch die neue Staatsbürgerprüfung
machen müssen.
Kleingedrucktes im 255€ Brief:Wenn die Urkunde nicht bis 31.08
ausgehändigt worden ist muß die Prüfung abgenommen werden.
So einen Mist hatte sie schon einmal machen müssen,den Termin der
Einführung "Sprachprüfung"hatten wir verpasst.
Sie mußte dann für 140€ die A 2 Prüfung machen(obwohl sie gut Deutsch
spricht)und zusehen wie Freundinnen die fast kein Deutsch sprachen,aber
etwas früher waren Eingebürgert wurden
Am Montag werden wir uns dann richtig in Schale werfen und den
Pasaporte abholen.
Zitat von sancti spiritus
Wie lange seid Ihr denn schon verheiratet? Und, wenn sie jetzt deutsch ist, dann darf sie auch arbeiten, oder durfte sie das schon davor?
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Wir gehen jetzt bald in das "verflixte"7.Jahr.
Arbeiten durfte sie schon direkt nach der Heirat.
Der Ausweis geht schon nach 3 Jahren Ehe.
Zitat von sancti spiritus
Und, wenn sie jetzt deutsch ist, dann darf sie auch arbeiten, oder durfte sie das schon davor?
Arbeiten darf eine verheiratete Cubana auch sobald sie ihre erste Aufenthaltsgenehmigung für 2-3 Jahre hat. Oder dürfen nur Deutsche in Deutschland arbeiten
Zitat von cardenas
Nach kurzen 9 Monate warten ist es am Montag soweit.
Meine Frau wird eingedeutscht .
Nur 7 Tage später hätte sie auch noch die neue Staatsbürgerprüfung
machen müssen.
Kleingedrucktes im 255€ Brief:Wenn die Urkunde nicht bis 31.08
ausgehändigt worden ist muß die Prüfung abgenommen werden.
So einen Mist hatte sie schon einmal machen müssen,den Termin der
Einführung "Sprachprüfung"hatten wir verpasst.
Sie mußte dann für 140€ die A 2 Prüfung machen(obwohl sie gut Deutsch
spricht)und zusehen wie Freundinnen die fast kein Deutsch sprachen,aber
etwas früher waren Eingebürgert wurden
Am Montag werden wir uns dann richtig in Schale werfen und den
Pasaporte abholen.
Der Kubaner hier kann sehr gut Deutsch.... schöne Musik
Zitat von dirk_71Zitat von sancti spiritus
Und, wenn sie jetzt deutsch ist, dann darf sie auch arbeiten, oder durfte sie das schon davor?
Arbeiten darf eine verheiratete Cubana auch sobald sie ihre erste Aufenthaltsgenehmigung für 2-3 Jahre hat. Oder dürfen nur Deutsche in Deutschland arbeiten
Keine Ahnung, wie das geregelt ist... hatte noch nichts mit Ausländern zu tun, die in D arbeiten wollen.
D.h. also, wenn man einen Ausländer heiratet, darf er sofort arbeiten oder wie? Oder wann bekommt man eine "erste Aufenthaltsgenehmigung"?
Zitat von sancti spiritus
D.h. also, wenn man einen Ausländer heiratet, darf er sofort arbeiten oder wie? Oder wann bekommt man eine "erste Aufenthaltsgenehmigung"?
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Sancti,welchen Rum trinkst Du gerade?
Zitat von cardenasZitat von sancti spiritus
D.h. also, wenn man einen Ausländer heiratet, darf er sofort arbeiten oder wie? Oder wann bekommt man eine "erste Aufenthaltsgenehmigung"?
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Sancti,welchen Rum trinkst Du gerade?
Sie ist dauernd drauf. Oder kommt mir das nur so vor??
Zitat von cardenas
Nach kurzen 9 Monate warten ist es am Montag soweit.
Meine Frau wird eingedeutscht .
Nur 7 Tage später hätte sie auch noch die neue Staatsbürgerprüfung
machen müssen.
Kleingedrucktes im 255€ Brief:Wenn die Urkunde nicht bis 31.08
ausgehändigt worden ist muß die Prüfung abgenommen werden.
So einen Mist hatte sie schon einmal machen müssen,den Termin der
Einführung "Sprachprüfung"hatten wir verpasst.
Sie mußte dann für 140€ die A 2 Prüfung machen(obwohl sie gut Deutsch
spricht)und zusehen wie Freundinnen die fast kein Deutsch sprachen,aber
etwas früher waren Eingebürgert wurden
Am Montag werden wir uns dann richtig in Schale werfen und den
Pasaporte abholen.
Zitat von cardenasZitat von sancti spiritus
D.h. also, wenn man einen Ausländer heiratet, darf er sofort arbeiten oder wie? Oder wann bekommt man eine "erste Aufenthaltsgenehmigung"?
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Sancti,welchen Rum trinkst Du gerade?
Keinen Rum. Keinen Alkohol. Das macht doch nur alt und hässlich!
Nee, nur uninformiert. Hatte noch nie mit solchen Problemen zu tun, ab wann ein Ausländer, der von einem Deutschen geheiratet wird, in Deutschland arbeiten darf. Also noch einmal die Frage: Ab wann? Sofort nach der Hochzeit? Oder erst nach einer bestimmten Frist?
Zitat von sancti spiritusZitat von cardenasZitat von sancti spiritus
D.h. also, wenn man einen Ausländer heiratet, darf er sofort arbeiten oder wie? Oder wann bekommt man eine "erste Aufenthaltsgenehmigung"?
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Sancti,welchen Rum trinkst Du gerade?
Keinen Rum. Keinen Alkohol. Das macht doch nur alt und hässlich!
Nee, nur uninformiert. Hatte noch nie mit solchen Problemen zu tun, ab wann ein Ausländer, der von einem Deutschen geheiratet wird, in Deutschland arbeiten darf. Also noch einmal die Frage: Ab wann? Sofort nach der Hochzeit? Oder erst nach einer bestimmten Frist?
rein theoretisch ja - nach der Hochzeit
allerdings können einige Monate vergehen bis die Aufenthaltserlaubnis inklusive Arbeiterlaubnis im Pass sind
Zitat von Cubano
Ich denke der Test wird ihr nicht schaden.
Ach ja ?
Du würdest beim ersten mal mit Sicherheit durchfallen !
Es ist sicherlich nicht verkehrt, wenn man weiß wie die 16 Bundesländer und ihre Hauptstädte heißen
oder was Willy Brandt mit seinem Kniefall 1970 bezweckte, bevor man oder frau die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt.
Kritikwürdig finde ich allerdings, dass mindestens 50% der Deutschen diese Fagen auch nicht ohne die notwendige Vorbereitung beantworten könnten.
Vielleicht sollte man diese Tests auch für Deutsche durchführen und Ihnen mit Aberkennung der Staatsbürgerschaft drohen !
Diesen test finde ich jetzt echt daneben, da gäbe es vile bessere fragen, zum beispiel wie bekomme ich harz 4, oder was zahlt der staat alles wenn man sozialfall wird
Ein sachliches gespräch ob man den staat kennt, dass man sich der deutschen sprache bewandt ist, dass man die gegebenheiten vom staat kennt.
Solche sachen wie mit dem willi ist
In Antwort auf:
rein theoretisch ja - nach der Hochzeit
allerdings können einige Monate vergehen bis die Aufenthaltserlaubnis inklusive Arbeiterlaubnis im Pass sind
In Antwort auf:Bei uns lief das in einem Tag ab, andere Behörden benötigen offenbar etwas mehr Zeit.
Bis zum 31.12.2004 wurden für Ausländer/innen die Arbeitsgenehmigungen grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit ausgestellt. Die Betroffenen haben zuerst einen Aufenthaltstitel beantragt und erhalten, anschließend haben sie sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung gesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 wurde dieses Verfahren grundlegend geändert. Nunmehr wird Art und Umfang der zugelassenen Erwerbstätigkeit nicht mehr in der Arbeitsgenehmigung dargestellt, die Zulassung der Erwerbstätigkeit erfolgt unmittelbar durch die Ausländerbehörde mit der Erteilung des Aufenthaltstitels. Dieses bedeutet für die Antragsteller, dass ein Kontakt nur mit einer Behörde erforderlich ist. Da die Ausländerbehörde aber in der Regel die Agentur für Arbeit vor der Entscheidung über die Zulassung einer Erwerbstätigkeit beteiligen muss, bedeutet dieses auf der anderen Seite auch, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels längere Zeit als bisher in Anspruch nimmt.
http://www.wesel.de/kommunen/wesel/fb7.n...e5?OpenDocument
Zitat von MoskitoIn Antwort auf:
rein theoretisch ja - nach der Hochzeit
allerdings können einige Monate vergehen bis die Aufenthaltserlaubnis inklusive Arbeiterlaubnis im Pass sind
In Antwort auf:Bei uns lief das in einem Tag ab, andere Behörden benötigen offenbar etwas mehr Zeit.
Bis zum 31.12.2004 wurden für Ausländer/innen die Arbeitsgenehmigungen grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit ausgestellt. Die Betroffenen haben zuerst einen Aufenthaltstitel beantragt und erhalten, anschließend haben sie sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung gesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 wurde dieses Verfahren grundlegend geändert. Nunmehr wird Art und Umfang der zugelassenen Erwerbstätigkeit nicht mehr in der Arbeitsgenehmigung dargestellt, die Zulassung der Erwerbstätigkeit erfolgt unmittelbar durch die Ausländerbehörde mit der Erteilung des Aufenthaltstitels. Dieses bedeutet für die Antragsteller, dass ein Kontakt nur mit einer Behörde erforderlich ist. Da die Ausländerbehörde aber in der Regel die Agentur für Arbeit vor der Entscheidung über die Zulassung einer Erwerbstätigkeit beteiligen muss, bedeutet dieses auf der anderen Seite auch, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels längere Zeit als bisher in Anspruch nimmt.
http://www.wesel.de/kommunen/wesel/fb7.n...e5?OpenDocument
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??? in Doctora`s Visum steht...Arbeitsgenehmigung...ja. Ist nicht durch das Visum die Arbeitsgenehmigung bereits erteilt?
Zitat von MorukZitat von Cubano
Ich denke der Test wird ihr nicht schaden.
Ach ja ?
Du würdest beim ersten mal mit Sicherheit durchfallen !
Es ist sicherlich nicht verkehrt, wenn man weiß wie die 16 Bundesländer und ihre Hauptstädte heißen
oder was Willy Brandt mit seinem Kniefall 1970 bezweckte, bevor man oder frau die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt.
Kritikwürdig finde ich allerdings, dass mindestens 50% der Deutschen diese Fagen auch nicht ohne die notwendige Vorbereitung beantworten könnten.
Vielleicht sollte man diese Tests auch für Deutsche durchführen und Ihnen mit Aberkennung der Staatsbürgerschaft drohen !
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Wo kämen wir da hin?
Keine Deutschen mehr in Deutschland...
Keine Amis mehr in den USA...
Keine Kubis mehr in Kuba...
... oder... du siehst was es für ein Privileg ist, hier geboren zu sein...
...Quatsch...ganz klar! Stehe darüber...und für Deine Frau...Herzlich willkommen...
Nun darf Sie auch wählen gehen ja?
In Antwort auf:
Nach 5 Jahren Ehe kann man die Staatsbürgerschaft beantragen.... ohne Prüfung
Na, das stimmt nun auch wieder nicht. Erstens kann der ausländische Partner dies erst nach 6 Jahren Zusammenleben beantragen und nicht 5. Und geprüft wird auch; kannst du hier nachlesen:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/fr/home/them...buergerung.html
Dennoch ist das Verfahren um einiges einfacher als bei einer "normalen" Einbürgerung.
Arbeiten geht direkt nach der Eheschließung.
Man geht zur Krankenkasse und holt sich dort
einen vorläufigen Sozialversicherungsausweis (geiles Wort).
Was uns noch geärgert hat.
Die 255€ waren nur für die Bearbeitung,der Ausweis muß
anschließend noch beantragt und bezahlt werden!
Ps.In Cuba hilft ihr die Deutsche Staatsbürgerschaft überhaupt
nichts.In einem Problemfall dürfte ihr auch die Botschaft
nicht helfen.
Manche Kubaner haben neben der Kubaniche auch die Spaniche oder die italianiche Stattbürgerschaft. Die gehen nach spanien arbeiten dort 6 Monate und dann wieder zurück nach Kuba und so weiter. geht das auch mit der deutsche. Wie lange könnte man als kubaner (mit der deutsche stattbürgerschaft) in Kuba leben...
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