Kindernachzug

20.08.2008 22:15
avatar  Caribe58 ( gelöscht )
#1 Kindernachzug
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Caribe58 ( gelöscht )

Hallo Community,
folgende Konstellation bereitet Probleme:
Kubanerin, wohnt seit knapp 6 Jahren in Deutschland, kann bleiben weil sie ein Kind von einem deutschen hat, Kind ist auf Kuba geboren, hat aber deutschen Paß, ist jetzt 6 Jahre alt
Die Mutter des Kindes war nie mit dem Deutschen verheiratet. Lebt seit 3 Jahren alleine mit ihrem Sohn von Sozialgeld, Kindergeld und unterhalt.
2. Sohn, 14 Jahre alt, lebt noch auf Kuba. Sie will ihn unbedingt herholen (was ja verständlich ist). Der große lebte bisher bei seinen Großeltern auf Kuba, beide sind aber letztes Jahr gestorben, jetzt paßt eine Schwester der Mutter auf ihn auf. Diese will aber nach Italien auswandern und sitzt auf gepackten Koffern. Wenn sie weg ist, muß der Junge zu Nachbarn oder so.
Die Kindesmutter hat beim Ausländeramt nachgefragt ob sie ihn herholen kann, da wurde ihr wohl gesagt, nicht solange sie vom Staat lebt.
Nun gibt es da wohl den §32, glaub ich ist es, im Ausländergesetz, der wohl eine Zusammenführung "zum Wohl des Kindes" vorsieht.
Kann irgend jemand dazu etwas sagen, kennt jemand einen ähnlichen Fall, wo das geklappt hat, auch wenn die Mutter arbeitslos war? Oder besteht noch eine andere Möglichkeit des Zusammenzugs?
Klar weiß ich selber, daß das beste Mittel dafür Arbeit ist, wir sind auch dran was für sie zu bekommen, dazu will sie aber aus Rheinland-Pfalz nach Baden-Würstchenberg ziehen, weil es bei uns hier unten doch mehr Jobs gibt.
Also wenn jemand mir nen Tip geben könnte, wär ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Caribe


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21.08.2008 19:53
#2 RE: Kindernachzug
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super Mitglied

stell deine Frage mal bei recht.de - in der sparte ausländerrecht und/oder Familienrecht. Ich glaube die können dir bessere Ratschläge geben. Ansonsten, sollte die Ausländerbehörde sich querstellen, einen Anwalt zurate ziehen. Sie bekommt ja Prozesskostenhilfe!

_
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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22.08.2008 08:23
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#3 RE: Kindernachzug
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von lifeshot
stell deine Frage mal bei recht.de - in der sparte ausländerrecht und/oder Familienrecht. Ich glaube die können dir bessere Ratschläge geben. Ansonsten, sollte die Ausländerbehörde sich querstellen, einen Anwalt zurate ziehen. Sie bekommt ja Prozesskostenhilfe!

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Cubanische Sozialhilfeempfängerin verklagt den Deutschen Staat? Erfolgreich?

Die Antwort hat sie sich doch selbst schon gegeben...die vermutlich einfachste,schnellste,günstigste Möglichkeit wird wohl sein sich einen Job zu suchen, was wohl nicht nur bei dem beschriebenen Kindesnachzug sondern allgemein eine Perspektive sein sollte.


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22.08.2008 11:48
#4 RE: Kindernachzug
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super Mitglied

ich verstehe ja viele Leute die sich über "Sozialschmarotzer" aufregen, können wir aber mal anfangen nicht alle Ausländer (bzw. hier im Forum alle Kubaner) als gleiche darzustellen. Wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung hat, hat sie auch verschiedene Rechte, wie du als Deutsche und andere Ausländer.
Warum bitte hat sie nicht das Recht, dass man ihr Recht respektiert und evtl. dafür kämpft.

Eventuell mal daran gedacht, dass, bedingt wo man wohnt, nicht jeder gleich Arbeit finden kann?! Eventuell braucht ihr Kind auch Betreuung und es gab mal wieder keinen KITAplatz?

Einfach mal ein bisschen Feingefühl beweisen und sein Gehirn einschalten, bevor man hier Sprüche klopft.

_
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J. Martí


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22.08.2008 11:53
#5 RE: Kindernachzug
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erfahrenes Mitglied


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22.08.2008 11:56
#6 RE: Kindernachzug
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spitzen Mitglied

lifeshot

eine gute Adresse für Hilfe ist auch http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

espresso


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22.08.2008 12:34
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#7 RE: Kindernachzug
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von lifeshot
ich verstehe ja viele Leute die sich über "Sozialschmarotzer" aufregen, können wir aber mal anfangen nicht alle Ausländer (bzw. hier im Forum alle Kubaner) als gleiche darzustellen. Wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung hat, hat sie auch verschiedene Rechte, wie du als Deutsche und andere Ausländer.
Warum bitte hat sie nicht das Recht, dass man ihr Recht respektiert und evtl. dafür kämpft.

Eventuell mal daran gedacht, dass, bedingt wo man wohnt, nicht jeder gleich Arbeit finden kann?! Eventuell braucht ihr Kind auch Betreuung und es gab mal wieder keinen KITAplatz?

Einfach mal ein bisschen Feingefühl beweisen und sein Gehirn einschalten, bevor man hier Sprüche klopft.

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genau...Hirn einschalten...

Eine Deutsche Sozialhilfeempängerin wird wohl auch kein Visum für Ihren Cubanischen Mann bekommen...oder?
Das ist nicht schön...aber so ist das.

Alleinerziehende Mütter haben es schwer...klar, aber es gibt sie wohl.

...und vielleicht ist sie ja auch im Recht...keine Ahnung... nur was nützt Ihr das? Vor Gericht und auf hoher See....
Ihr... in Ihrer eh schweren Situation auch noch zu einem Rechtsstreit mit dem Deutschen Staat zu raten ist nicht nur Dumm sondern auch verantwortungslos... denn selbst wenn sie so einen Prozess gewinnen könnte (halte ich eh für ausgeschlossen) dann sitzt sie mit 2 Kindern sozial abhängig da... wie man das einem Menschen raten kann ist mir schleierhaft.


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22.08.2008 12:43
#8 RE: Kindernachzug
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spitzen Mitglied

ich denk mal sie hat selbst so entschieden, in D zu bleiben - wird schon ihre Gründe haben.
Ich pers. an ihrer Stelle würde wohl auch eher nach Cuba zurückgehen, aber es ist wohl nichts Verwerfliches Tipps zu geben wo sie ihre Rechte in Erfahrung bringt.

espresso


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22.08.2008 12:44
#9 RE: Kindernachzug
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Rey/Reina del Foro

Zitat von lifeshot
Wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung hat, hat sie auch verschiedene Rechte, wie du als Deutsche und andere Ausländer.
Berechtigt denn allein schon der Aufenthaltstitel zu Sozialleistungen? Ist dazu keine Staatsbürgerschft notwendig? In anderen Ländern ist dies m.E. nicht der Fall. Da wird abgeschoben, sobald der Gast seine wirtschaftliche Selbständigkeit nicht mehr gewährleisten kann.


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22.08.2008 12:50
avatar  camillo
#10 RE: Kindernachzug
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super Mitglied

Zitat von Doctora
Zitat von lifeshot
stell deine Frage mal bei recht.de - in der sparte ausländerrecht und/oder Familienrecht. Ich glaube die können dir bessere Ratschläge geben. Ansonsten, sollte die Ausländerbehörde sich querstellen, einen Anwalt zurate ziehen. Sie bekommt ja Prozesskostenhilfe!

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Cubanische Sozialhilfeempfängerin verklagt den Deutschen Staat? Erfolgreich?

Die Antwort hat sie sich doch selbst schon gegeben...die vermutlich einfachste,schnellste,günstigste Möglichkeit wird wohl sein sich einen Job zu suchen, was wohl nicht nur bei dem beschriebenen Kindesnachzug sondern allgemein eine Perspektive sein sollte.


So einfach ist das nicht. Es reicht ja nicht sich schnell einen Job zu suchen und dann kriegt sie das Visum. Der Job muss soviel reinbringen, dass sie und ihre !beiden Kinder davon leben können. Als Alleinerziehende Kubanerin halte ich das für schwierig. Nicht umsonst leben sehr vile Alleinerziehnde (deutsche wie Ausländer) mit staatlicher Unterstützung.
Weiterhin muss sie den Job auch eine gewisse Zeit ausgeübt haben. Ich schätze mal mindestens 6 Monate aber wohl eher 1 Jahr. In der beschriebenen Situation ist das wohl suboptimal.

Ich würde auch erst mal einen Juristen befragen. Es gilt da bestimmt irgendein Sonderfall.

Viel Erfolg!


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22.08.2008 12:54
avatar  camillo
#11 RE: Kindernachzug
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super Mitglied

Zitat von el loco alemán
Zitat von lifeshot
Wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung hat, hat sie auch verschiedene Rechte, wie du als Deutsche und andere Ausländer.
Berechtigt denn allein schon der Aufenthaltstitel zu Sozialleistungen? Ist dazu keine Staatsbürgerschft notwendig? In anderen Ländern ist dies m.E. nicht der Fall. Da wird abgeschoben, sobald der Gast seine wirtschaftliche Selbständigkeit nicht mehr gewährleisten kann.



Stimmt genauso. In Deutschland hat man mit dem Aufenthaltstitel fast dieselben Ansprüche wie Staatsbürger. In anderen Staaten sieht das anders aus. Ich kenne einen Fall aus Panama. Vater Engländer (alki nicht gearbeitet), Frau DomRep (gearbeitet aber nicht genug verdient), Sohn ist panamaischer? Staatsbürger. Wurden abgeschoben!

Salu


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22.08.2008 13:09
#12 RE: Kindernachzug
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Rey/Reina del Foro

Zitat von camillo

Stimmt genauso. In Deutschland hat man mit dem Aufenthaltstitel fast dieselben Ansprüche wie Staatsbürger. In anderen Staaten sieht das anders aus.

Salu
Dann wundert mich hier gar nichts mehr. Das muß ja wie ein Magnet wirken auf die Habenichtse des gesamten Globus. Völlig unverständlich diese Praktik. Sowas macht ja nichtmal das "große Vorbild" USA. Warum ausgerechnet Deutschland? Aber andererseits hat man sich affig, wenn ein gut situierter Mann seine Ehefrau her holen möchte.


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23.08.2008 02:09
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#13 RE: Kindernachzug
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von Caribe58

... Lebt seit 3 Jahren alleine mit ihrem Sohn von Sozialgeld, Kindergeld und unterhalt.
2. Sohn, 14 Jahre alt, lebt noch auf Kuba. Sie will ihn unbedingt herholen (was ja verständlich ist)....
Nun gibt es da wohl den §32, glaub ich ist es, im Ausländergesetz, der wohl eine Zusammenführung "zum Wohl des Kindes" vorsieht.


ob ein solches Unterfangen in diesem Fall wirklich "zum Wohl des Kindes" erfolgt ist doch eher fraglich

14-jaehriger, (ich vermute) der deutschen Sprache nicht maechtig kommt zu seiner alleinerziehenden Mutter welche von Sozialhilfe lebt! Das ganze in einem Wohlstandsumfeld, mit anderen Wertvorstellungen und Idealen! Kommt noch dazu, dass die Mutter in den letzten 6 Jahren ja nicht erzieherisch taetig war, was diesen Sohn betrifft.

ob dies gut kommt und damit das "Kindeswohl" gewaehrleistet ist, sei dahingestellt


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23.08.2008 08:11
#14 RE: Kindernachzug
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von camillo


So einfach ist das nicht. Es reicht ja nicht sich schnell einen Job zu suchen und dann kriegt sie das Visum. Der Job muss soviel reinbringen, dass sie und ihre !beiden Kinder davon leben können. Als Alleinerziehende Kubanerin halte ich das für schwierig. Nicht umsonst leben sehr vile Alleinerziehnde (deutsche wie Ausländer) mit staatlicher Unterstützung.
Weiterhin muss sie den Job auch eine gewisse Zeit ausgeübt haben. Ich schätze mal mindestens 6 Monate aber wohl eher 1 Jahr. In der beschriebenen Situation ist das wohl suboptimal.

Ich würde auch erst mal einen Juristen befragen. Es gilt da bestimmt irgendein Sonderfall.

Viel Erfolg!


so sieht es aus...der job muss soviel einbringen, das keine weiteren sozialleistungen in anspruch genommen werden können. falls der job weniger einbringt ist es egal, ob sozialleistungen bezogen werden oder nicht. allein die möglichkeit welche bekommen zu können, ist schon ausreichend um von der ausländerbehörde keine genehmigung zu bekommen.

der job sollte mindestens 24 monate bestehen und es darf kein befristeter arbeitsvertrag sein, denn danach kann sie ja wieder auf sozialleistungen angewiesen sein...so in etwa waren in einen mir bekannten fall die aussage der ausländerbehörde.

ich würde in diesen fall doch eher einen rechtsanwalt zu rate ziehen oder wie oben schonmal gesagt in einen entsprechenden forum nachfragen.

No Naim/ No Music

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