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"Spontane" Heirat in Dtl.
Hallo,
Ich habe eine allgemeine Frage. Wenn ein Kubaner mit einem Schengen-Visa (zB. im Rahmen eines universitären Austauschs) nach Deutschland reist, kann er sich theoretisch (zB. spontan) in Deutschland verheiraten? Und dann eine längere Aufenthaltsgenehmigung etc. beantragen? Oder fehlen dazu von vornherein die nötigen Papiere aus Kuba? Was müsste er an Dokumenten mitnehmen?
Grüße
Chris
Zitat von Chris_Frankfurt
Hallo,
Ich habe eine allgemeine Frage. Wenn ein Kubaner mit einem Schengen-Visa (zB. im Rahmen eines universitären Austauschs) nach Deutschland reist, kann er sich theoretisch (zB. spontan) in Deutschland verheiraten? Und dann eine längere Aufenthaltsgenehmigung etc. beantragen? Oder fehlen dazu von vornherein die nötigen Papiere aus Kuba? Was müsste er an Dokumenten mitnehmen?
Grüße
Chris
Guggstduda http://botschaft-kuba.de
(
Gast
)
#5 RE: "Spontane" Heirat in Dtl.
Zitat von Chris_Frankfurt
... ich werde mich erst mal in die Materie einlesen müssen.
Es geht aber nicht nur um Heiratsdokumente, sondern auch um die deutschen Sprachkenntnisse des Einreisenden, wenn dieser sich im Rahmen der Familienzusammenführung länger als nur besuchsweise in Deutschland aufhalten will. Dies gilt sowohl für ein Visum zur Eheschließung in Deutschland, als auch für den Ehegattennachzug. Damit diese gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Sprachkenntnisse nicht umgangen werden, müssen Verheiratete davon ausgehen, dass der Antrag auf einen lediglichen Besuch des Ehegatten abgelehnt wird. Auch sollte man nicht damit rechnen, dass nach Einreise mit einem kurzfristigen Schengener Visums (Besuchsvisum) die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, nachdem man hier geheiratet hat.
Ganz so einfach wie auf der Website der Botschaft in Habana ist es doch nicht. Heute war ich auf der Ausländerbehörde und habe mir alle erforderlichen Info's geholt. Noch komplizierter wird es wenn ein nicht eheliches Kind (mit Vater in Cuba), mit ausreisen möchte. Wie mir weiterhin vom zuständigen Sachbearbeiter erklärt wurde, ist ausschließlich die Botschaft für die Erteilung eines Visas zuständig, allerdings in Absprache mit der AB.
Und schon ist es Deutsch
Gäbe es Zweifel, falls?
Zitat von Esperanto2
Damit diese gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Sprachkenntnisse nicht umgangen werden, müssen Verheiratete davon ausgehen, dass der Antrag auf einen lediglichen Besuch des Ehegatten abgelehnt wird.
Quatsch. Ein Besuchsvisum wird deshalb nicht erteilt, weil niemand glaubt, dass die Einreise eines Ehegatten zu Besuchszwecken erfolgt. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass auch eine Kubanerin, die im Besitz einer PRE ist ohne verheiratet zu sein, grundsätzlich kein Besuchsvisum erhält. (Zumindest war dies vor Jahren der Fall.)
Zitat von Esperanto2
Auch sollte man nicht damit rechnen, dass nach Einreise mit einem kurzfristigen Schengener Visums die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, nachdem man hier geheiratet hat.
Man sollte grundsätzlich erwarten können, eine Genehmigung zu erhalten, wenn man darauf einen Anspruch hat, d.h. die gesetzlichen Voraussetzungen eines Anspruches vorliegen.
Zitat von Le Baron
Man sollte grundsätzlich erwarten können, eine Genehmigung zu erhalten, wenn man darauf einen Anspruch hat, d.h. die gesetzlichen Voraussetzungen eines Anspruches vorliegen.
Die Wirklichkeit ist leider etwas anders und das Gesetz, in welchen der Ansprüche auf eine Genehmigung festgelegt sind, war noch nicht auffindbar. Vielleicht könntest Du bei der Suche behilflich sein.
Naja, das AufenthG sagt ja wohl zunächst mal:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
...
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Dies begründet einen offensichtlichen gesetzlichen Anspruch.
(
Gast
)
#11 RE: "Spontane" Heirat in Dtl.
Zitat von Le Baron
das AufenthG sagt .... Dies begründet einen offensichtlichen gesetzlichen Anspruch.
Schreib dies Desesperado. Das muntert ihn vielleicht auf und läßt ihn hoffen, dass seine Verfassungsbeschwerde doch noch angenommen wird und seine Ehefrau irgendwann zu ihm nach Deutschland kommen kann.
Zitat von Le Baron
Naja, das AufenthG sagt ja wohl zunächst mal:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
...
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Dies begründet einen offensichtlichen gesetzlichen Anspruch.
Wird leider nicht so gehandhabt. Es wird immer erst unterstellt, dass der Ausländer sich den Titel erschleichen will.....
#13 RE: "Spontane" Heirat in Dtl.
Zitat von Esperanto2Zitat von Le Baron
das AufenthG sagt .... Dies begründet einen offensichtlichen gesetzlichen Anspruch.
Schreib dies Desesperado. Das muntert ihn vielleicht auf und läßt ihn hoffen, dass seine Verfassungsbeschwerde doch noch angenommen wird und seine Ehefrau irgendwann zu ihm nach Deutschland kommen kann.
Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen begründet den Aufenthaltstitel ohne jegliches Ermessen der Behörden. Wir reden hier über einen unabweisbaren Anspruch basierend auf Art. 6 des Grundgesetzes! Bist du etwa anderer Meinung?
Ich kenne den Fall von Desesperado (was für ein Nickname!) leider nicht, geht es um die einfachen Deutschkenntnisse? Sorry, aber kannst du mir bitte einen passenden Link dazu geben?
Danke
Zitat von Le Baron
Ich kenne den Fall von Desesperado (was für ein Nickname!) leider nicht, geht es um die einfachen Deutschkenntnisse? Sorry, aber kannst du mir bitte einen passenden Link dazu geben?
Danke
Na klar.
https://www.kubaforen.de/t521958f3426-Ver...tennachzug.html
Zitat von PenguinZitat von Le BaronZitat von Penguin
Wird leider nicht so gehandhabt. Es wird immer erst unterstellt, dass der Ausländer sich den Titel erschleichen will.....
Wer erzählt denn sowas? Zeig mir bitte entsprechende Statistiken.
leider persönliche erfahrungen
Ja, OK. Aber du sagtest, die Behörden würden IMMER etwas unterstellen. Das halte ich für eine selektive Wahrnehmung wegen der negativen Erfahrungen, die du leider gemacht hast.
Zitat von Le BaronZitat von PenguinZitat von Le BaronZitat von Penguin
Wird leider nicht so gehandhabt. Es wird immer erst unterstellt, dass der Ausländer sich den Titel erschleichen will.....
Wer erzählt denn sowas? Zeig mir bitte entsprechende Statistiken.
leider persönliche erfahrungen
Ja, OK. Aber du sagtest, die Behörden würden IMMER etwas unterstellen. Das halte ich für eine selektive Wahrnehmung wegen der negativen Erfahrungen, die du leider gemacht hast.
20 Jahre Erfahrung mit den Behörden in Sachen Ausländer und die schlechte Meinung der Beamten, reicht wohl.....
Naja, meine wage Vermutung ist die: die ABH kuckt schon mal genauer hin, wenn so ein armer ALG2-Schlucker, Alkoholiker, Junkie oder anderweitiger Sozialfall auf einmal ein Kuba-Püppchen auf Deutschlandbesuch heiratet. Das erweckt beim Amt so auf Anhieb erstmal einen gewissen (natürlich aufhebbaren) Verdacht auf Scheinehe.
Zitat von Esperanto2Zitat von Le Baron
Ich kenne den Fall von Desesperado (was für ein Nickname!) leider nicht, geht es um die einfachen Deutschkenntnisse? Sorry, aber kannst du mir bitte einen passenden Link dazu geben?
Danke
Na klar.
https://www.kubaforen.de/t521958f3426-Ver...tennachzug.html
Aha, also die Deutschkenntnisse. Die gehören halt nunmal zu den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die AE. Genauso wie zB ein Mindestalter von 18 Jahren.
Zitat von Le Baron
Naja, meine wage Vermutung ist die: die ABH kuckt schon mal genauer hin, wenn so ein armer ALG2-Schlucker, Alkoholiker, Junkie oder anderweitiger Sozialfall auf einmal ein Kuba-Püppchen auf Deutschlandbesuch heiratet. Das erweckt beim Amt so auf Anhieb erstmal einen gewissen (natürlich aufhebbaren) Verdacht auf Scheinehe.
oh danke, nur sind weder meine Schwester noch ich "Sozialfälle"!
Der Bruder meines Schwagers wurde verhaftet, weil er angeblich kein Visum hatte, obwohl er aus einem Nicht-Visumspflichtigen Land kam.
Meine Schwester hat bei der 2. Heirat, den Mann in seinem Heimatland geheiratet und hat ihn damals nicht zur FZF nach Deutschland bekommen, weil ihr der Vorwurf einer Scheinehe gamacht wurde.
Mein Mann bekommt seinen Titel nicht, weil man seit 5 Monaten ermittelt, ob wir eine Scheinehe führen. Man führt an den Haaren herbeigezogene Beweise an, die uns das unterstellen. Bei jeder nationalen Ehe werden solche Beweise nicht als Zeichen für eine Scheinehe genommen, weil es dort normal ist.
Beide Schwestern stehen also auf Ausländer!
Ist das ansteckend?
(
Gast
)
#24 RE: "Spontane" Heirat in Dtl.
Zitat von Le Baron
Aha, also die Deutschkenntnisse. Die gehören halt nunmal zu den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die AE.
Genau.
Und um die Wirklichkeit des Anspruches auf eine Genehmigung zu erkennen, sollte man wissen, dass es mit der Feststellung der Deutschkenntnisse so eine Sache ist. Gewöhnlich wird dies durch das Zerfikat A 1 des Goetheinstitutes nachgewiesen. Weil es jedoch in Kuba kein Goetheinstitut gibt, prüfen die Mitarbeiter der Visaabteilung selbst. Sie erklären die Deutschprüfung nach ihren eigenen, sehr individuellen Maßstäben als bestanden oder auch nicht. Sie geben die Möglichkeit einer erneuten Prüfung oder auch nicht. Und wenn sie die Möglichkeit einer weiteren Prüfung geben, dann bestimmen sie den frühesten Zeitpunkt, vielleicht in einen Monat oder in mehreren Monaten oder in einem Jahr oder mehreren Jahren.
Ein Glück, dass die gesetzliche Forderung des Nachweises der Deutschkenntnisse noch neu sind und die deutsche Botschaft in Havanna wegen der kubanischen Gegebenheiten die Hürde noch sehr niedrig setzt. Das kann sich nach deren Gusto schnell ändern. Sie brauchen auch ihre Festellung der ungenügenden Deutschkenntnisse nicht zu begründen, wie dies bei der Verweigerung eines Besuchsvisums der Fall ist. Die Chancen die Genehmigung gerichtlich durchzusetzen sind ungleich schwieriger einzuschätzen. Während die deutsche Botschaft vor Einführung des Nachweises der Deutschkenntnisse bei der Familienzusammenführung das Visum nach Zustimmung der Ausländerbehörde das Visum zu erteilen hatte, kann die Botschaft mit der Einführung des Nachweises der Deutschkenntnisse im August vergangenen Jahres, darüber bestimmen, ob der/die Kubaner/in in Deutschland die Ehe vollziehen kann oder auch nicht.
Habe schon aufgepasst.
chäskopp
Aber fandest du meine Be-anmerkung nicht luschtig?
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