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Scheidung in Cuba
Zitat von PenguinZitat von DoctoraZitat von seizi
Was kostet denn in Europa eine Scheidung (ohne Anwaltskosten)?
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ohne Anwaltskosten aber mit Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich???
... ein paar hunderttausend Euro...
na na soviel nun auch nicht. aber es kommt halt drauf an, wie lange die Ehe gedauert hat, wieviel du verdienst, wieviel sie verdient, etc.
Daraus errechnet sich der Streitwert, also dein monatliches Gehalt mal Dauer der Ehe, Ihr monatliches Gehalt mal Dauer der Ehe, etc. hier kannst du es mal ausrechnen.
Eine Scheidung geht nicht ohne Anwalt, habe mal die Rechnung gemacht mit einem Streitwert von 10k € das sind kosten in Höhe von über 2000 Euro inklusive Anwalt. Gericht alleine sind knapp 600 Euro. Aber wie gesagt in D kannste ohne Anwalt keine Scheidung einreichen.
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... doch soviel!!! Wie lange die Ehe gedauert hat spielt gar keine Rolle, wieviel er oder Sie verdient... nur eine untergeordnete. Die Frage um die es geht ist... (wenn derjenige wenigstens Gütertrennung und Zugewinn vereinbart hat) was wurde an Zugewinn erreicht... zum Bleistift... nach 1 Monat Ehe und einem Zugewinn z.b. durch Erbschaft von 500.000 zahlt er an den Partner 250.000 nach 30 Jahren Ehe und einem Zugewinn von 100 € jedoch nur 50... Dennoch ist dies noch die beste (einzige) Möglichkeit (außer Gift). Wenn er/sie nichts vereinbart haben wird von allem sprich auch was jeder mit in die Ehe gebracht hat 50/50 gemacht... (ab hier lohnt es sich über Benzin nachzudenken). Wenn dann auch noch Kinder da sind bleibt für Mann nur noch der Strick (diesmal für sich selbst)... Hierbei muß ich jedoch sagen das ich persönlich zwar die Einstellung vertrete das Mann sich um Kinder kümmern sollte und zur NOT auch Frau mit unterstützen muß... bei vereinzelnten "Fällen" wird der Mann jedoch auch nur ausgemolken und zahlt... wenn es denn sein muß.... den "neuen" Lover noch mit... Insgesammt ist unser Ehe/Scheidungsrecht ganz große Scheiße...(deshalb trauen sich viele ja nicht mehr) Über Anwaltskosten braucht aber keiner nachdenken oder auszurechnen... Im Vergleich zu Unterhalt und Zugewinnausgleich sind das ein paar Pfennige... der Tropfen auf den heißen Stein...drum prüfe wer sich ewig bindet....
Für die Betroffenen immer Schlecht (Kinder sowieso) was ich mich nur frage ist... das muß ich doch alles vorher wissen, mich informieren, organisieren... wird doch keiner mal schnell heiraten ohne sich über die Konzequenzen im klaren zu sein... vor allem weil es noch die einfachte Übung von allen ist... Wenn es schiefgeht... was muß ich dann löhnen um einen Schlußstrich zu ziehen... das kann ich VORHER ausrechnen. Versteh ich alles nicht wirklich.
In Antwort auf:
Wie lange die Ehe gedauert hat spielt gar keine Rolle
Wenn man davon ausgeht, dass ein Partner wesentlich mehr verdient, dann spielt die Ehedauer schon eine Rolle, da während der Ehe Rentenanwartschaften erworben wurden und diese aufgeteilt werden.
http://www.nlbv.niedersachsen.de/master/...0_I4387607.html
Zitat von BerndIn Antwort auf:
Wie lange die Ehe gedauert hat spielt gar keine Rolle
Wenn man davon ausgeht, dass ein Partner wesentlich mehr verdient, dann spielt die Ehedauer schon eine Rolle, da während der Ehe Rentenanwartschaften erworben wurden und diese aufgeteilt werden.
http://www.nlbv.niedersachsen.de/master/...0_I4387607.html
Na dann kann man ja auch davon ausgehen, dass der Versorgungsausgleich gem. § 1408 Absatz 2 BGB ausgeschlossen wurde, was zur Unbeachtlichkeit der Dauer der Ehe für die Kosten der Scheidung führt.
Da es hier fast ausschließlich um binationale Ehe handelt, können wir insoweit auch davon ausgehen, dass 90 % der deutschen Ehepartner genau dies vor der Eheschließung taten...
Pitty
#54 RE: Scheidung in Cuba
Zitat von ElHombreBlancoZitat von pitty
Na dann kann man ja auch davon ausgehen, dass der Versorgungsausgleich gem. § 1408 Absatz 2 BGB ausgeschlossen wurde,
... was von vielen Gerichten inzwischen als sittenwidrig und damit nichtig angesehen wird.
Das würde mich interessieren.
Pastica
Zitat von ElHombreBlanco
... was von vielen Gerichten inzwischen als sittenwidrig und damit nichtig angesehen wird.
Inzwischen trifft es nicht ganz, denn diese Rechtsprechung ist seit gut 8 Jahren en vogue (Urteil des BVerfG vom 06.02.2001, Aktenzeichen 1 BvR 12/92).
Will man dergleichen für sich ausschließen, schreibt man eine detaillierte Regelung über eine Abfindung mit rein, die der Lebenssituation und des Alters des Ehepartners entspricht und gut is` es...
Pitty
Zitat von Doctora
zum Bleistift... nach 1 Monat Ehe und einem Zugewinn z.b. durch Erbschaft von 500.000 zahlt er an den Partner 250.000 nach 30 Jahren Ehe und einem Zugewinn von 100 € jedoch nur 50...
ist fuer die Schweiz nicht ganz so, haengt im Detail aber von der eherechtlichen Vereinbarung ab die man vor der Heirat getroffen hat. Erbschaft wird (je nach Vereinbarung) als "Eigengut" betrachtet, d.h. faellt nicht in den Topf des Zugewinns, d.h. wird nach der Scheidung nicht geteilt. In der Berechnung des Unterhaltes ist dies dann aber relevant, da dadurch Vermoegen entsteht.
Aus Schweizerischem Zivilgesetzbuch (Zitat):
A. Eigentumsverhältnisse
I. Zusammensetzung
Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.
II. Errungenschaft
1 Errungenschaft sind die Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt.
2 Die Errungenschaft eines Ehegatten umfasst insbesondere:
1. seinen Arbeitserwerb;
2. die Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeeinrichtungen;
3. die Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit;
4. die Erträge seines Eigengutes;
5. Ersatzanschaffungen für Errungenschaft.
III. Eigengut
1. Nach Gesetz
Eigengut sind von Gesetzes wegen:
1. die Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen;
2. die Vermögenswerte, die einem Ehegatten zu Beginn des Güterstandes gehören oder ihm später durch Erbgang oder sonstwie unentgeltlich zufallen;
3. Genugtuungsansprüche;
4. Ersatzanschaffungen für Eigengut.
2. Nach Ehevertrag
1 Die Ehegatten können durch Ehevertrag Vermögenswerte der Errungenschaft, die für die Ausübung eines Berufes oder den Betrieb eines Gewerbes bestimmt sind, zu Eigengut erklären.
2 Überdies können die Ehegatten durch Ehevertrag vereinbaren, dass Erträge aus dem Eigengut nicht in die Errungenschaft fallen.
In Antwort auf:
Da es hier fast ausschließlich um binationale Ehe handelt, können wir insoweit auch davon ausgehen, dass 90 % der deutschen Ehepartner genau dies vor der Eheschließung taten...
Frag mal in deinem Bekanntenkreis wer dies ausgeschlossen hat. Alle uns bekannten binationalen Paare haben es nicht gemacht. Viele heiraten ja auf Kuba. Natürlich kann man einen Ehevertrag auch nach der Eheschließung bzw. während der Ehe abschließen, wenn der Partner dann noch dazu bereit ist.
Zitat von Bernd
Frag mal in deinem Bekanntenkreis wer dies ausgeschlossen hat. Alle uns bekannten binationalen Paare haben es nicht gemacht.
Ja, ja die Bemerkung war insoweit auch nicht ganz ernst gemeint, wenngleich es jedem der besser als sein Partner verdient (wohl hier 100%) nur zu empfehlen wäre.
Pitty
Zitat von Bernd
Natürlich kann man einen Ehevertrag auch nach der Eheschließung bzw. während der Ehe abschließen, wenn der Partner dann noch dazu bereit ist.
... oder vor der Eheschliessung, wenn die zukuenftige Ehefrau in Europa zu Besuch ist. Dann hat man sicher die besseren Karten.
Meine Frau hat dies denn auch als erstes vertragliches Kommittment meinerseits gesehen, nachdem sie mich all die Jahre vergeblich ueberzeugt hat zu heiraten .
Ein solcher Vertrag regelt nicht nur die Belange sollte es einmal nicht mehr klappen, sondern auch die Erwartungshaltung der Cubis, d.h. sollte sich jemand dagegen straeuben, dann wuerde ich erstmals hellhoerig werden.
Das ganze bedingt natuerlich, dass einem erstens der Partner in Europa besucht (ohne vorherigen Besuch haette ich aber nie geheiratet) und man zweitens dann sollte sie hier sein, neben dem "Poppen" auch noch an gewisse anderes Sachen denkt
Zitat von RalfwZitat von Bernd
Natürlich kann man einen Ehevertrag auch nach der Eheschließung bzw. während der Ehe abschließen, wenn der Partner dann noch dazu bereit ist.
... oder vor der Eheschliessung, wenn die zukuenftige Ehefrau in Europa zu Besuch ist. Dann hat man sicher die besseren Karten.
Meine Frau hat dies denn auch als erstes vertragliches Kommittment meinerseits gesehen, nachdem sie mich all die Jahre vergeblich ueberzeugt hat zu heiraten .
Ein solcher Vertrag regelt nicht nur die Belange sollte es einmal nicht mehr klappen, sondern auch die Erwartungshaltung der Cubis, d.h. sollte sich jemand dagegen straeuben, dann wuerde ich erstmals hellhoerig werden.
Das ganze bedingt natuerlich, dass einem erstens der Partner in Europa besucht (ohne vorherigen Besuch haette ich aber nie geheiratet) und man dann zweitens, sollte sie hier sein, neben dem "Poppen" auch noch an gewisse anderes Sachen denkt
Zitat von Ralfw
... oder vor der Eheschliessung, wenn die zukuenftige Ehefrau in Europa zu Besuch ist. Dann hat man sicher die besseren Karten.
Vor der Eheschließung mit seiner zukünftigen , der deutschen Sprache nicht mächtigen, Exehefrau ´nen rechtsgültigen Ehevertrag zu schließen könnte wohl schwierig werden.
Damit kam sie beim Oberlandesgericht Hamm nicht durch (6 UF 120/96). Der notarielle Vertrag wäre nur unwirksam, wenn der Notar bereits in der Niederschrift des Vertrages schriftlich festgehalten hätte, dass ein Beteiligter der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig sei, und dennoch die (im Beurkundungsgesetz für solche Fälle) vorgesehenen Maßnahmen unterlassen hätte: Übersetzung durch den Notar oder einen Dolmetscher. Fehle dagegen, wie in diesem Fall, eine solche Feststellung im Vertragstext, so sei die Beurkundung wirksam, auch wenn ein Beteiligter sich im nachhinein auf "Sprachunkunde" berufe oder der Notar selbst dies so einschätze.
Die einschlägigen Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (so auch die Pflicht zur Belehrung) stellten nur Sollvorschriften dar. Wenn der Notar sie nicht einhalte, verletze er zwar seine Amtspflicht, das ändere aber nichts an der Wirksamkeit des Ehevertrags. --> http://www.finanztip.de/recht/familie/fg038.htm
Pitty
Zitat von George1Zitat von Ralfw
... oder vor der Eheschliessung, wenn die zukuenftige Ehefrau in Europa zu Besuch ist. Dann hat man sicher die besseren Karten.
Vor der Eheschließung mit seiner zukünftigen, der deutschen Sprache nicht mächtigen, Exehefrau ´nen rechtsgültigen Ehevertrag zu schließen könnte wohl schwierig werden.
aber "hallo"; jeder von uns muss ja im Rahmen der Eheschliessung X Dokumente uebersetzen, beglaubigen und ueberbeglaubigen lassen, da sollte wohl dies fuer einen Ehevertrag auch moeglich sein. ; aber jeder hat halt seine eigenen Prioritaten wie er das ganze angeht ; dies ergibt dann je nach Prioritaet eben die lesenswerten Geschichten hier im Forum
In meinem Fall (in der Schweiz, D weiss ich nicht wie es genau laeuft) war es sogar noch einfacher, eine zweisprachige Person kann die korrekte Uebersetzung vor einem Notar beglaubigen (muss aber wirklich zweisprachig sein; besser wohl mit spanische Muttersprache, was bei uns der Fall war). Dies war vor demselben Notar, der auch den Ehervertrag machte.
Uebrigens definiert ein Ehevertrag auch Pflichten des Mannes gegenueber der Frau (fuer meine Frau der Lieblingsteil des Vertrages)
Nach dem Prozedere war meine Frau (damals Freundin) uebergluecklich, da sie dies als direkten Schritt in den Hafen der Ehe gesehen hat.
Zitat von Penguin
In D muss ein vereidigter Dolmetscher dabei sein, wenn der Notar davon überzeugt ist, dass einer die deutsche Sprache nicht beherrscht. Und der Vertrag wird in 2 Sprachen aufgesetzt, also der deutscher Originalvertrag und dann noch die spanische Übersetzung des Dolmetschers.
sollte ja kein Problem sein dies zu organisieren verglichen mit all den anderen Huerden wie Papiere fuer Hochzeit, Ausreise aus Kuba, Einreise in D, etc. wer dies nicht schafft ist dann halt selber Schuld wenn er schlechte Karten hat sollte es schiefgehen ; sozusagen Darwinismus, die Auslese der Ueberlebensfaehigen
#67 RE: Scheidung in Cuba
Falls es noch jemanden interessiert :
Die Scheidung kann man auf Cuba bei jeder CJI einreichen.
Mitzubringen sind: die Heiratsurkunde, der Paß und 600 CUC.
Wenn beide dort erscheine ist die Sache in einer Woche vom Tisch.
Bei Einseitiger Scheidung seitens des Yumas - benötigt dieser noch 3 auf Cuba gemeldete
Zeugen ( bzw bei Antragstellung lediglich deren Adressen ).
Sollte man auf Cuba keine Zeugen auftreiben können kann man auch von 2 Deutschen die
Scheiterung der Ehe bestätigen lassen ( das muß dann aber schriftlich beim dt. Notar
inkl. Vorbeglaubigung und Botschaftslegalisierung erfolgen - mach also nochmal runde 600 Euronen )
Ablauf nach Beantragung der Scheidung:
Der Gegenpartei wird von cub. Seite schriftlich zugestellt das du die Scheidung eingereicht hast und sie 3 Wochen Zeit hat was dagegen zu unternehmen,sollte nichts passieren,
bedeuted das, sie wäre einverstanden,dann kommen noch die Zeugen zum Zug,es
sind 3,die müssen dann zum Gericht und eine Aussage machen, das eure Ehe
keinen Sinn mehr hat und dafür unterschreiben,wenn du das Scheidungsurteil
hast,musst du es noch legalisieren lassen bei Minrex, dann zum Übersetzen
bei ESTI und dann damit zur Deutschen Botschaft, das kann dauern, bis zu 5
Monate,dann den ganzen Kram zu deinem Standesamt und die reichen dann die Scheidung bei deinem zust. Oberlandesgericht ein, dauert ca. 6 wochen, dann bist du auch in Deutschland
geschieden. Wichtig das Oberlandesgericht will bestätigt haben, das ihr der
Scheidungsantrag von dir zugestellt worden ist und sie innerhalb einer Frist
die Möglichkeit gehabt hätte sich dazu zu äussern, das aber nicht tat,das
muss ins Scheidungsurteil schriftlich mit vermerkt sein.
Also dann - los geht
George,man kann mit dem spanischen Scheidungskram zur Botschaft gehen.14.00Uhr abgeben und den nächsten Tag hast du die Beglaubigung der Deutschen Botschaft.Kostet 50cuc und Tschüss,dann kannst du die Sache auch in Deutschland übersetzen lassen habe ca. 115€ bezahlt.
Mfg Placetas
Zitat von Placetas
George,man kann mit dem spanischen Scheidungskram zur Botschaft gehen.14.00Uhr abgeben und den nächsten Tag hast du die Beglaubigung der Deutschen Botschaft.Kostet 50cuc und Tschüss,dann kannst du die Sache auch in Deutschland übersetzen lassen habe ca. 115€ bezahlt.
Mfg Placetas
Danke - also doch so wie mit der Heiratsurkunde.
Hätte mich auch gewundert wenn es anders gewesen wäre - hab die Info aber wie beswchrieben erhalten.( Cuba eben ).
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