Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???

01.05.2008 22:35 (zuletzt bearbeitet: 01.05.2008 22:43)
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#1 Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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( Gast )
Ich habe jetzt die Scheidung beantragt. Es ging nicht anders, da sie schon mit dem Messer auf mich losgegangen ist. Die Idee nach Kuba fliegen und ihr den Titel wegnehmen war ja nicht chlecht. Es ging aber nicht anders.

Es gibt ja den Paragraphen 82 Ausländergesetz. Ist man trotzdem als Ehemann noch verpflichtet, die Abschiebekosten zu bezahlen, wenn die Scheidung bereits beantragt ist, aber noch nicht rechtlich ist.
Danke für euere Hilfe!
Gruss
Cubabunny

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01.05.2008 22:41 (zuletzt bearbeitet: 01.05.2008 22:42)
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#2 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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( Gast )
Ich stelle hier den § schon rein - wie seht ihr diesen. Ich habe erfahren, dass erst der Ausländer der Ansprechpartner ist. Wenn dieser kein Geld hat,geht man an den Ehepartner. Ist dies auch so, wenn die Scheidung eingereicht ist?

AuslG § 82 Kostenschuldner, Sicherheitsleistung
(1) Kosten, die durch die Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung entstehen, hat der Ausländer zu tragen.

(2) Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung verpflichtet hat, für die Ausreisekosten des Ausländers aufzukommen.

(3) In den Fällen des § 73 Abs. 1 und 2 haftet der Beförderungsunternehmer neben dem Ausländer für die Kosten der Rückbeförderung des Ausländers und für die Kosten, die von der Ankunft des Ausländers an der Grenzübergangsstelle bis zum Vollzug der Entscheidung über die Einreise entstehen. Ein Beförderungsunternehmer, der schuldhaft einer Verfügung nach § 74 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zuwiderhandelt, haftet neben dem Ausländer für sonstige Kosten, die in den Fällen des § 73 Abs. 1 durch die Zurückweisung und in den Fällen des § 73 Abs. 2 durch die Abschiebung entstehen.

(4) Für die Kosten der Abschiebung oder Zurückschiebung haftet, wer den Ausländer als Arbeitnehmer beschäftigt hat, wenn diesem die Ausübung der Erwerbstätigkeit nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht erlaubt war. In gleicher Weise haftet, wer eine nach § 92a oder § 92b strafbare Handlung begeht. Der Ausländer haftet für die Kosten nur, soweit sie von dem anderen Kostenschuldner nicht beigetrieben werden können.

(5) Von dem Kostenschuldner kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung des Ausländers kann von der Behörde, die sie erlassen hat, ohne vorherige Vollstreckungsanordnung und Fristsetzung vollstreckt werden, wenn andernfalls die Erhebung gefährdet wäre. Zur Sicherung der Ausreisekosten können Rückflugscheine und sonstige Fahrausweise beschlagnahmt werden, die im Besitz eines Ausländers sind, der zurückgewiesen, zurückgeschoben, ausgewiesen oder abgeschoben werden soll oder dem Einreise und Aufenthalt nur wegen der Stellung eines Asylantrages gestattet wird.

Gruss
CB

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01.05.2008 23:12
#3 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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Forums-Senator/in

Irgendwie verstehe ich deine Frage nicht ganz.

Zuerst ist dir alles Geld egal, um dein Herzblatt rüber zu holen und jetzt sind plötzlich die Taschen zugenäht


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01.05.2008 23:15
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#4 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von flicflac
Irgendwie verstehe ich deine Frage nicht ganz.

Zuerst ist dir alles Geld egal, um dein Herzblatt rüber zu holen und jetzt sind plötzlich die Taschen zugenäht


Kuba geschädig halt, jetzt muss die Kohle für die Russenbraut gespart werden.

Salu2


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02.05.2008 00:14 (zuletzt bearbeitet: 02.05.2008 00:15)
avatar  suizo ( gelöscht )
#5 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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suizo ( gelöscht )
Ach kommt schon Jungs. Seid nicht so. Er hatte einfach Pech. Könnte euch ja auch so gehen. Nicht jeder hat eine Heilige zuhause wie die einten immer so grosskotzig schreiben.

In dem Fall ist deine Frau wieder hier und du willst nicht für die Abschiebung zahlen. Hmmmmmmm....
Wer ist schon alles geschieden von einer Cubine hier im Forum?? Die können dir sicher helfen.

Viel Glück

suizo

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02.05.2008 03:51 (zuletzt bearbeitet: 02.05.2008 03:54)
avatar  guzzi ( gelöscht )
#6 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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guzzi ( gelöscht )
Leider kann ich dir keinen ratschlag geben, eine cubi ist eine loca, das mit dem messer würde ich nicht so ernst nehmen. Den fall habe ich auch schon erlebt. Ich würde sagen, warum stehst du nicht vor sie hin und sagst, dann stich doch zu. Du wanderst dann einfach in den Knast für jahre und hast genug zeit über unsere probleme nachzudenken. Ich habe zwar etwas schmerzen, die heilen wieder. Bei mir hat das wunder gewirkt, die cubis sind halt mal heissblütig, haben ein temparament nicht zu zügeln.
Bei mir ist das was anderes, ich muss nicht auf die maloche, sonst hätte ich sie nie geheiratet. Du musst wissen was du da machst. Bei mir würde dies anders aussehen, ich würde mit ihr nach cuba fliegen und ganz einfach verschwinden, sie dort lassen. Auf die Botschaft gehen und ganz klar sagen, dass du keine verantwortung mehr übernehmen kannst und alleine zurückfliegen. Natürlich ohne ihr wissen und weg bin ich.
Mit einem süffisantem lächeln, irgendwann wird sie sich scheiden lassen, Die probleme mit den abschiebe kosten sind auch geregelt.

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02.05.2008 10:24
#7 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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Rey/Reina del Foro

Zitat von guzzi
das mit dem messer würde ich nicht so ernst nehmen. Den fall habe ich auch schon erlebt. Ich würde sagen, warum stehst du nicht vor sie hin und sagst, dann stich doch zu.

Cooler Tipp


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04.05.2008 01:18
avatar  Cubano
#8 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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spitzen Mitglied

Lass ihn doch zahlen. Er wollte sie hier haben, jetzt soll er auch selber für die Rückreise aufkommen.


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04.05.2008 01:25 (zuletzt bearbeitet: 04.05.2008 01:26)
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#9 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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Ralfw ( gelöscht )
Zitat von Cubano
Lass ihn doch zahlen. Er wollte sie hier haben, jetzt soll er auch selber für die Rückreise aufkommen.



Richtig, falls sie nicht zahlt (was ich vermute) soll er zahlen. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit fuer Ehe-experimente zahlen soll. falls der Staat zahlt (=der Steuerzahler) wird nur die Schwelle fuer alle zukuenftigen Versuche erschwert, den auslaendischen Partner nach Europa zu holen.

Also Augen zu und durch oder gehoerst Du zur Fraktion derjenigen die die Gewinne privatisieren und die Schulden verstaatlichen wollen?

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04.05.2008 04:14
avatar  guzzi ( gelöscht )
#10 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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guzzi ( gelöscht )

Kenne den Fall ja nicht, es gibt da schon wiederspänstige biester. Trotzdem, wenn es in Europa nicht geht, sollte man schon kühlen kopf bewahren. Die cubinen kommen hoft mit falschen einstellungen nach europa, da wird ihnen schon in cuba den kopf verdreht, durch familie oder freunde.
gestern waren wir bei enem kollegen eingeladen, es kamen noch weitere 5 paare, misch ehen mit cubanerinnen. Es war wirklich erfreulich, wie sie sich da unterhielten, eben echt cubanisch, was ihnen da sehr fehlt.
Es sind alles langjährige ehen, dies nur, weil es sehr viele ehen gibt, die eben funzen.
Eine cubi ist eben eine cubi und wenn die ausrastet, dann kann es ganz schön fetzig werden.


Eine frau, ist wie ein glas bier, wenn man durstig ist, recht würzig, in der richtigen temperatur
mit einem festem schaum, schön an zu sehen, in einem schönen Biergarten
das Glas anheben zum Mund führen und es in die kehle reinschütten
geniessen wie es die kehle abkühlt, durch den magen in den bauch
das leere glas in der hand wiegend, auf den Tisch zurückstellen,
mit der zunge nochmals über die lippen fahren, das wars dann


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07.05.2008 19:11 (zuletzt bearbeitet: 07.05.2008 19:12)
avatar  Jasper
#11 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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super Mitglied
Zitat von cubabunny
Ich habe jetzt die Scheidung beantragt. Es ging nicht anders, da sie schon mit dem Messer auf mich losgegangen ist. Die Idee nach Kuba fliegen und ihr den Titel wegnehmen war ja nicht chlecht. Es ging aber nicht anders.

Es gibt ja den Paragraphen 82 Ausländergesetz. Ist man trotzdem als Ehemann noch verpflichtet, die Abschiebekosten zu bezahlen, wenn die Scheidung bereits beantragt ist, aber noch nicht rechtlich ist.
Danke für euere Hilfe!
Gruss
Cubabunny


Das Ausländergesetz gibt es nicht mehr. Wurde mit dem Zuwanderungsgesetz durch das Aufenthaltsgesetz abgelöst.

Dementsprechend werden heute Verpflichtungserklärungen nach §§ 66, 68 AufenthG abgegeben.
Solange diese Verpflichtungserklärung noch gültig ist, ist der Erklärende auch zahlungspflichtig, allerdings aus meiner Sicht nicht gegenüber dem Begünstigten der Verpflichtungserklärung (Ausländer), sondern gegenüber öffentlichen Stellen, die Kosten verauslagt haben, um den Ausländer bspw. außer Landes zu bringen.
Jasper
__________________________________________________
who is wishing destination CCC
for DE or EW

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