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Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
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Gast
)
#1 Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
Es gibt ja den Paragraphen 82 Ausländergesetz. Ist man trotzdem als Ehemann noch verpflichtet, die Abschiebekosten zu bezahlen, wenn die Scheidung bereits beantragt ist, aber noch nicht rechtlich ist.
Danke für euere Hilfe!
Gruss
Cubabunny
(
Gast
)
#2 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
AuslG § 82 Kostenschuldner, Sicherheitsleistung
(1) Kosten, die durch die Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung entstehen, hat der Ausländer zu tragen.
(2) Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung verpflichtet hat, für die Ausreisekosten des Ausländers aufzukommen.
(3) In den Fällen des § 73 Abs. 1 und 2 haftet der Beförderungsunternehmer neben dem Ausländer für die Kosten der Rückbeförderung des Ausländers und für die Kosten, die von der Ankunft des Ausländers an der Grenzübergangsstelle bis zum Vollzug der Entscheidung über die Einreise entstehen. Ein Beförderungsunternehmer, der schuldhaft einer Verfügung nach § 74 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zuwiderhandelt, haftet neben dem Ausländer für sonstige Kosten, die in den Fällen des § 73 Abs. 1 durch die Zurückweisung und in den Fällen des § 73 Abs. 2 durch die Abschiebung entstehen.
(4) Für die Kosten der Abschiebung oder Zurückschiebung haftet, wer den Ausländer als Arbeitnehmer beschäftigt hat, wenn diesem die Ausübung der Erwerbstätigkeit nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht erlaubt war. In gleicher Weise haftet, wer eine nach § 92a oder § 92b strafbare Handlung begeht. Der Ausländer haftet für die Kosten nur, soweit sie von dem anderen Kostenschuldner nicht beigetrieben werden können.
(5) Von dem Kostenschuldner kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung des Ausländers kann von der Behörde, die sie erlassen hat, ohne vorherige Vollstreckungsanordnung und Fristsetzung vollstreckt werden, wenn andernfalls die Erhebung gefährdet wäre. Zur Sicherung der Ausreisekosten können Rückflugscheine und sonstige Fahrausweise beschlagnahmt werden, die im Besitz eines Ausländers sind, der zurückgewiesen, zurückgeschoben, ausgewiesen oder abgeschoben werden soll oder dem Einreise und Aufenthalt nur wegen der Stellung eines Asylantrages gestattet wird.
Gruss
CB
ehemaliges mitglied
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gelöscht
)
#4 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
suizo
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gelöscht
)
#5 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
In dem Fall ist deine Frau wieder hier und du willst nicht für die Abschiebung zahlen. Hmmmmmmm....
Wer ist schon alles geschieden von einer Cubine hier im Forum?? Die können dir sicher helfen.
Viel Glück
suizo
guzzi
(
gelöscht
)
#6 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
Bei mir ist das was anderes, ich muss nicht auf die maloche, sonst hätte ich sie nie geheiratet. Du musst wissen was du da machst. Bei mir würde dies anders aussehen, ich würde mit ihr nach cuba fliegen und ganz einfach verschwinden, sie dort lassen. Auf die Botschaft gehen und ganz klar sagen, dass du keine verantwortung mehr übernehmen kannst und alleine zurückfliegen. Natürlich ohne ihr wissen und weg bin ich.
Mit einem süffisantem lächeln, irgendwann wird sie sich scheiden lassen, Die probleme mit den abschiebe kosten sind auch geregelt.
Ralfw
(
gelöscht
)
#9 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
Zitat von Cubano
Lass ihn doch zahlen. Er wollte sie hier haben, jetzt soll er auch selber für die Rückreise aufkommen.
Richtig, falls sie nicht zahlt (was ich vermute) soll er zahlen. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit fuer Ehe-experimente zahlen soll. falls der Staat zahlt (=der Steuerzahler) wird nur die Schwelle fuer alle zukuenftigen Versuche erschwert, den auslaendischen Partner nach Europa zu holen.
Also Augen zu und durch oder gehoerst Du zur Fraktion derjenigen die die Gewinne privatisieren und die Schulden verstaatlichen wollen?
Kenne den Fall ja nicht, es gibt da schon wiederspänstige biester. Trotzdem, wenn es in Europa nicht geht, sollte man schon kühlen kopf bewahren. Die cubinen kommen hoft mit falschen einstellungen nach europa, da wird ihnen schon in cuba den kopf verdreht, durch familie oder freunde.
gestern waren wir bei enem kollegen eingeladen, es kamen noch weitere 5 paare, misch ehen mit cubanerinnen. Es war wirklich erfreulich, wie sie sich da unterhielten, eben echt cubanisch, was ihnen da sehr fehlt.
Es sind alles langjährige ehen, dies nur, weil es sehr viele ehen gibt, die eben funzen.
Eine cubi ist eben eine cubi und wenn die ausrastet, dann kann es ganz schön fetzig werden.
Eine frau, ist wie ein glas bier, wenn man durstig ist, recht würzig, in der richtigen temperatur
mit einem festem schaum, schön an zu sehen, in einem schönen Biergarten
das Glas anheben zum Mund führen und es in die kehle reinschütten
geniessen wie es die kehle abkühlt, durch den magen in den bauch
das leere glas in der hand wiegend, auf den Tisch zurückstellen,
mit der zunge nochmals über die lippen fahren, das wars dann
#11 RE: Scheidung beantragt-trotzdem Abschiebekosten???
Zitat von cubabunny
Ich habe jetzt die Scheidung beantragt. Es ging nicht anders, da sie schon mit dem Messer auf mich losgegangen ist. Die Idee nach Kuba fliegen und ihr den Titel wegnehmen war ja nicht chlecht. Es ging aber nicht anders.
Es gibt ja den Paragraphen 82 Ausländergesetz. Ist man trotzdem als Ehemann noch verpflichtet, die Abschiebekosten zu bezahlen, wenn die Scheidung bereits beantragt ist, aber noch nicht rechtlich ist.
Danke für euere Hilfe!
Gruss
Cubabunny
Das Ausländergesetz gibt es nicht mehr. Wurde mit dem Zuwanderungsgesetz durch das Aufenthaltsgesetz abgelöst.
Dementsprechend werden heute Verpflichtungserklärungen nach §§ 66, 68 AufenthG abgegeben.
Solange diese Verpflichtungserklärung noch gültig ist, ist der Erklärende auch zahlungspflichtig, allerdings aus meiner Sicht nicht gegenüber dem Begünstigten der Verpflichtungserklärung (Ausländer), sondern gegenüber öffentlichen Stellen, die Kosten verauslagt haben, um den Ausländer bspw. außer Landes zu bringen.
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