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internationaler Führerschein notwendig?
27.03.2008 20:58 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2008 21:18)
(
Gast
)
#1 internationaler Führerschein notwendig?
(
Gast
)
Details
Hallo,
nun - meine Frage steht quasi schon im Betreff: wenn ich als Touri ein paar Tage mit dem Mietwagen durch Kuba fahren möchte: ist da ein internationaler Führerschein notwendig?
Oder reicht der normale Eu-Führerschein?
Die Reiseführer sind sich uneinig. Oftmals wird der internationale "empfohlen". Nur, was kann ich mir darunter vorstellen? Kann ich Probleme bekommen, wenn ich keinen Internationalen habe?
Wie seid ihr so unterwegs?
Danke und viele Grüße,
Borner
btw: kann man im Rahmen der "edit"-Funktion gar keine Umfrage mehr einfügen? Schade. Würde zur Thematik passen.
nun - meine Frage steht quasi schon im Betreff: wenn ich als Touri ein paar Tage mit dem Mietwagen durch Kuba fahren möchte: ist da ein internationaler Führerschein notwendig?
Oder reicht der normale Eu-Führerschein?
Die Reiseführer sind sich uneinig. Oftmals wird der internationale "empfohlen". Nur, was kann ich mir darunter vorstellen? Kann ich Probleme bekommen, wenn ich keinen Internationalen habe?
Wie seid ihr so unterwegs?
Danke und viele Grüße,
Borner
btw: kann man im Rahmen der "edit"-Funktion gar keine Umfrage mehr einfügen? Schade. Würde zur Thematik passen.
27.03.2008 21:00 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2008 21:01)
das unbekannte Mitglied
(
gelöscht
)
#2 RE: internatinaler Führerschein notwendig?
Zitat von labrujavieja
Bei uns hat im November 2007 ein DDR-Führerschein gereicht.
Waren im Oriente.
Stimmt - wenn die ´ne Plastikkarte sehen wollen dann die wo VISA oder MASTER d´raufsteht.
Ansonsten interessiert nicht wirklich jemand ob du ´nen rosa ( oder sogar grauen ) Zonenführerschein oder ´n
Wessidokument oder den Internationalen vorlegst.
Vorteil des Ossischeins - meist nette Geschichtsgespräche mit dem Verleiher.
DDR-Führerschein
gilt der nicht nur für trabis
27.03.2008 21:20 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2008 21:20)
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#6 RE: internatinaler Führerschein notwendig?
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
Details
7,49
wir wollen doch genau sein
28.03.2008 06:48 (zuletzt bearbeitet: 28.03.2008 06:51)
user
(
gelöscht
)
#11 RE: internatinaler Führerschein notwendig?
user
(
gelöscht
)
Details
Die Analphabeten unserer Zeit, sind die Führerscheinlosen
Auf Dich trifft beides zu
guzzi
(
gelöscht
)
Details
Hilfe
Weiss jemand wo ich da in Cuba einen Internationalen Führerschein beantragen kann, der Cubanische sieht doch so selbst gemacht aus, oder gibt es irgend wo eine Zertifikat Bescheinigung.
Kann ich auf der Cubanischen Botschaft in Europa dieses Plastik geschweisste Papier für echt erklären lassen. Mit wie viel Kosten müsste ich da rechnen.
Wäre schon dankbar, die Zeit drängt
Ralfw
(
gelöscht
)
Details
Zitat von guzzi
Hilfe
Weiss jemand wo ich da in Cuba einen Internationalen Führerschein beantragen kann, der Cubanische sieht doch so selbst gemacht aus, oder gibt es irgend wo eine Zertifikat Bescheinigung.
Kann ich auf der Cubanischen Botschaft in Europa dieses Plastik geschweisste Papier für echt erklären lassen. Mit wie viel Kosten müsste ich da rechnen.
Wäre schon dankbar, die Zeit drängt
Hallo Guzzi, ich gehe nicht davon aus, dass dies Dich betrifft sondern Guzzine? Wenn es um die Anerkennung eines Cubi Fuehrerscheines in der CH geht, dann gibt es hier einige Tips:
http://www.pom.be.ch/site/index/pom_svsa...hrerscheine.htm
Sonst habe ich die Frage nicht wirklich verstanden
guzzi
(
gelöscht
)
Details
Zitat von Ralfw
]
Hallo Guzzi, ich gehe nicht davon aus, dass dies Dich betrifft sondern Guzzine
Sonst habe ich die Frage nicht wirklich verstanden
Ist auch ein wenig kompliziert Ralfw
Es geht um uns beide, guzzine hat mehr Führerscheine als Pässe. Auch den Schweizerischen.
Nun das Strassenverkehrsgesetz ist in der Schweiz so ausgelegt. Wenn ich in der Schweiz abgemeldet bin, kann ich kein Privates Auto einlösen. Ich muss mich in der Schweiz zuerst anmelden. Das ist wegen dem Vericherungs Gesetz.
Wenn ich in der Schweiz nicht angemeldet bin, den Fahrausweis verliere, so stellt mir das Strassenverkehrsamt keinen Neuen aus. Selber erlebt und aufgeklärt worden, im Strassenverkehrsamt.
Nun in Cuba bin ich nicht mehr angemeldet, man kann sich nur Anmelden, wenn man über ein Jahr wohnhaft bleibt. Ich bin Resident in Cuba, eingetragen im Schw. Pass, so muss ich in der Schweiz, als nicht angemeldeter Schweizer mit dem Cubanischen Fahrausweis fahren. Ob ich angemeldet bin beim Konsulat oder nicht, da in Cuba.
Der Schweizer Ausweis ist nur gültig wenn ich in der Schweiz den Wohnsitz habe. Sobald ich Resident bin in einem anderen Land, so sind die Bestimmungen gleich, als wenn nicht Schweizer,Der fahrausweis der sich in der Schweiz niederlassen möchte und somit sein Fahrausweis aus seinem Heimatland nur beschränkt gültig ist.
Kompliziert was, ist aber was wahres dran.
Der Fahrausweis aus Cuba ist gültig in der Schweiz. Bei einer Umschreibung, wird eine Nachprüfung verlangt, wenn man sie nicht besteht. Fahrausweis in einer Schweizersprache neu absolvieren, mit Sanitäts Kurs.
Wenn ich den Cubanischen Fahrausweis zeige, dann das grosse staunen der Polizei, nachfragen ec, ec, Italien verlangt einen Internationalen, sogar von den Schweizer. Also, muss ich mit dem ungültigen Schweizer Führerschein rumfahren, obwohl es ein Staatlich anerkanntes Dokument ist. Der Internationale der Schweiz ist auch auf 2 Jahre beschränkt, Wenn ich kein Wohnsitz habe in der Schweiz, wird auch der nicht erneuert. Was passiert bei einem sehr schweren Unfall, von seiten der Versicherungen, die sich ja vor jeder Zahlung mausern.
Ralfw
(
gelöscht
)
Details
Zitat von guzziZitat von Ralfw
]
Hallo Guzzi, ich gehe nicht davon aus, dass dies Dich betrifft sondern Guzzine
Sonst habe ich die Frage nicht wirklich verstanden
Ist auch ein wenig kompliziert Ralfw
Es geht um uns beide, guzzine hat mehr Führerscheine als Pässe. Auch den Schweizerischen.
Nun das Strassenverkehrsgesetz ist in der Schweiz so ausgelegt. Wenn ich in der Schweiz abgemeldet bin, kann ich kein Privates Auto einlösen. Ich muss mich in der Schweiz zuerst anmelden. Das ist wegen dem Vericherungs Gesetz.
Wenn ich in der Schweiz nicht angemeldet bin, den Fahrausweis verliere, so stellt mir das Strassenverkehrsamt keinen Neuen aus. Selber erlebt und aufgeklärt worden, im Strassenverkehrsamt.
Nun in Cuba bin ich nicht mehr angemeldet, man kann sich nur Anmelden, wenn man über ein Jahr wohnhaft bleibt. Ich bin Resident in Cuba, eingetragen im Schw. Pass, so muss ich in der Schweiz, als nicht angemeldeter Schweizer mit dem Cubanischen Fahrausweis fahren. Ob ich angemeldet bin beim Konsulat oder nicht, da in Cuba.
Der Schweizer Ausweis ist nur gültig wenn ich in der Schweiz den Wohnsitz habe. Sobald ich Resident bin in einem anderen Land, so sind die Bestimmungen gleich, als wenn nicht Schweizer,Der fahrausweis der sich in der Schweiz niederlassen möchte und somit sein Fahrausweis aus seinem Heimatland nur beschränkt gültig ist.
Kompliziert was, ist aber was wahres dran.
Der Fahrausweis aus Cuba ist gültig in der Schweiz. Bei einer Umschreibung, wird eine Nachprüfung verlangt, wenn man sie nicht besteht. Fahrausweis in einer Schweizersprache neu absolvieren, mit Sanitäts Kurs.
Wenn ich den Cubanischen Fahrausweis zeige, dann das grosse staunen der Polizei, nachfragen ec, ec, Italien verlangt einen Internationalen, sogar von den Schweizer. Also, muss ich mit dem ungültigen Schweizer Führerschein rumfahren, obwohl es ein Staatlich anerkanntes Dokument ist. Der Internationale der Schweiz ist auch auf 2 Jahre beschränkt, Wenn ich kein Wohnsitz habe in der Schweiz, wird auch der nicht erneuert. Was passiert bei einem sehr schweren Unfall, von seiten der Versicherungen, die sich ja vor jeder Zahlung mausern.
Das ist allerding
> Wenn ich in der Schweiz abgemeldet bin, kann ich kein Privates Auto einlösen.
Ist das wirklich so? Ich habe aber schon Touris getroffen, die sich in der CH ein Auto zugelegt haben. Irgendwie muss das Auto ja gemeldet gewesen sein und auch versichert? Sollte nicht eine Kontaktadresse reichen?
> Der Schweizer Ausweis ist nur gültig wenn ich in der Schweiz den Wohnsitz habe.
Interessanter Punkt, werde mich da mal versuchen schlau zu machen, da ich in derselben Situation bin
>Der Internationale der Schweiz ist auch auf 2 Jahre beschränkt,
Meines Wissens ist der internationale Fahrausweis nur gueltig im Zusammenhang mit einem gueltigen nationalen Fahrausweis (dachte ich mindestens so irgendwo im Kleingedruckten gelesen zu haben), d.h. hat nur einen Wert als "Uebersetzungshilfe"
Irgendwie ist das ganze schon verwirrend, habe auch im Internet nichts brauchbares gefunden. Wie sieht aber folgender Fall aus: In der CH abgemeldet und mit CH Ausweis bis 6 Monate legal im Land des neuen Wohnsitzes herumfahren (viele Laender geben 6 bis 12 Monate Zeit bis zum Umtausch). In dieser Zeit besucht man die CH und faehrt dabei mit seinem im Ausland gueltigen CH Fahrausweis herum?
Da hilft nur eins:
guzzi
(
gelöscht
)
Details
Zitat von Ralfw
Da hilft nur eins:
Nein so ist es auch wieder nicht,
Ich schrieb Gesetzlich, wenn du in der Schweiz abgemeldet bist und in einem anderen Land resident, dann musst du um im Land wo du Resident bist deinen Fürerschein CH umtauschen, in den wo du eben angemeldet bist, wie bei uns. Also dann wird dir in der Regel dein CH Ausweis entzogen und du bekommst den vom betreffendem Land. Im CH Pass hst du dann einen Stempel, dass du im Residenten Land angeneldet bist.
Wenn ich in der Schweiz in Kontrolle komme, ist der Führerschein ( vom Residentenland ) nur gültig im Zusammenhang meines CH Passes, oder mit der Aufenthalts Karte vom Land wo du Resident bist.
Der Internationale Führerschein ist nur gültig mit dem Führerschein, korrekt. Er ist aber auf 2 Jahre beschränkt.
Du musst schon mal beim Strassenverkehrsamt selber vorsprechen, dann wird dir das gut erklärt.
Du kannst aber auch noch was anders tun. Ist aber gesetzwidrig.
Wenn du weisst, dass du in einem anderen Land leben möchtest, dann besorge dir zuerst ein Dublikat, vom Führerschein und vom Internationalen.
Die neuen Ausweis behältst du, und die ersetzten gibst du dann ab. Im neuen Land. Als Schweizer, gibt es keine Probleme, wenn du in Polizeikontrolle kommst, sie dich fragen ob die Adresse noch stimmt, sagst du ja.
Wenn sie wie es heutzutage sein kann, gleich nachfragen mit dem PC, bist du dran. Weil dein Führerausweis nicht mehr gültig ist.
Was passieren kann, mit einem schweren Unfall, mit Versicherung's folgen, dann ist das wieder etwas anderes, weil du eigentlich gefahren bist mit einem nicht gültigen Führerschein.
Als guzzine den Ungarischen Führerscheine umschrieb in ein Schweizer, da habe ich die Dame höflich gefragt, ob sie den Ungarischen nicht behalten darf, wir seien immer noch Resident in Ungarn und hätten da noch Fahrzeuge mit Ungarischem Kennzeichen. Freundlichst gab sie ihn guzzine zurück.
Wenn du als Ausländer in die Schweiz kommst und ein Auto mitbringst, bekommst du am Anfang eine Zoll Schild, das ist aber auch nur beschränkt gültig.
Wirklich verwirrend, du bist Schweizer, hast die Führerrprüfung in der Schweiz abgelegt, wenn du im Ausland resident bist, ist er in dieser Schweizer Ausweis im eigenen Land nicht mehr gültig, bekommst ihn bei Verlust nicht mal mehr ersetzt.
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