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kind auf kuba bekommen
#51 RE: kind auf kuba bekommen
Zitat von babyNein. Nach deutscher Gesetzeslage ist das Kind (weil es einen deutschen Elternteil hat) erstmal nur deutsch, weiter nichts.
jedenfalls nach deutscher Gesetzeslage ist ein Kind das auf die Welt kommt in Deutschland und einen kubanischen Vater hat (wie im Fall meines Sohnes) automatisch deutsch und kubanisch.
Zitat von el loco alemánZitat von babyNein. Nach deutscher Gesetzeslage ist das Kind (weil es einen deutschen Elternteil hat) erstmal nur deutsch, weiter nichts.
jedenfalls nach deutscher Gesetzeslage ist ein Kind das auf die Welt kommt in Deutschland und einen kubanischen Vater hat (wie im Fall meines Sohnes) automatisch deutsch und kubanisch.
ELA mi amor no hables asi ...
Also 2005 kam mein Sohn in einem deutschen Krankenhaus auf die Welt und danach waren wir beim Standesamt und wurden darüber aufgeklärt ...
Dann haben die uns also etwas falsches gesagt?
Werd mich nochmal erkundigen ...
Auf was beruhen Deine Kenntnisse?
Gracias :-)
so laut gesetz ist es so:
die staatsangehörigkeit wird in der regel durch geburt oder durch abstammung erworben. das eine ist das abstammungsprinzip und das andere das geburtsprinzip . nach dem abstammungsprinzip erwerben kinder mit der geburt die staats-angehörigkeit ihrer eltern. dagegen erhalten kinder nach dem geburtsprinzip die staatsangehörigkeit des staates, innerhalb dessen grenzen sie geboren werden, wobei es auf die staatsangehö-rigkeit der eltern nicht ankommt.
ein kind, wird als deutsches kind geboren wenn ein elternteil die deutsche staatsangehörigkeit besitzt.
das gilt auch für ein kind was auf cuba geboren wird.
Zitat von babyZitat von el loco alemán
@ Tine
Es ist wie el tipo sagt. Ein Elternteil kubanisch, Kind in Kuba geboren=Kubaner, automatisch! Deutsche Stb. nur nach Registrierung in der dt. Botschaft. Die dt. Stb. wird aber von Kuba ignoriert. Kind zählt für Kuba als "Nur"kubaner.
Anders wenn in D geboren. Hier nur Deutsch, in Kuba genauso. Es sei denn, der kub. Elternteil zieht mit Kind dauerhaft nach Kuba, dann wird Kind zwangskubanisiert, Status dann wie in Kuba geboren.
Stimmt so nicht ganz - jedenfalls nach deutscher Gesetzeslage ist ein Kind das auf die Welt kommt in Deutschland und einen kubanischen Vater hat (wie im Fall meines Sohnes) automatisch deutsch und kubanisch. Ob man in Kuba die Staatsbürgerschaft beantragt steht auf einem anderen Blatt. Es muss aber mind. 1 Staatsbürgerschaft haben (bei uns die deutsche) - mit dem vollendeten 18. Lebensjahr muss sich das Kind entscheiden, ob es deutsch oder kubanisch sein möchte. Bis dahin hat es beide Staatsbürgerschaften - egal ob mit oder ohne entsprechendem Pass.
So wurde ich jedenfalls bei den deutschen Behörden informiert.
es geht darum das es wenn es auf cuba geboren wird und ein Elternteil cubaner ist dann ist das Kind (für die cubanischen Behörden)cubaner.
wenn es dann menetwegen mit 3 Monaten ausreist ,sein leben in D verbringt wenn es nach 25 jahren mal wieder nach cuba einreist uns sei es als turi wird es wie ein cubi behandelt und brauch ein cubanischen Pass
Zitat von Tine
so laut gesetz ist es so:
die staatsangehörigkeit wird in der regel durch geburt oder durch abstammung erworben. das eine ist das abstammungsprinzip und das andere das geburtsprinzip . nach dem abstammungsprinzip erwerben kinder mit der geburt die staats-angehörigkeit ihrer eltern. dagegen erhalten kinder nach dem geburtsprinzip die staatsangehörigkeit des staates, innerhalb dessen grenzen sie geboren werden, wobei es auf die staatsangehö-rigkeit der eltern nicht ankommt.
ein kind, wird als deutsches kind geboren wenn ein elternteil die deutsche staatsangehörigkeit besitzt.
das gilt auch für ein kind was auf cuba geboren wird.
Ich glaube wir reden aneinander vorbei ..
für Deutschland gilt :
In Antwort auf:
ein kind, wird als deutsches kind geboren wenn ein elternteil die deutsche staatsangehörigkeit besitzt.
das gilt auch für ein kind was auf cuba geboren wird.
für cuba gilt :
wenn ein Kind auf cuba geboren wird und ein elternteil die deutsche staatsangehörigkeit besitzt und der andre elternteil die cubanisch staatsangehörigkeit besitzt
ist das Kind cubaner unabhänghig davon ob er auch deutscher ist .Cuba tut die deutsche staatsangehörigkeit nicht anerkennen für sie ist das kind eines cubaner was in cuba geboren wurde NUR cubaner .Es ist bekannt das das Kind auch die staatsangehörigkeit der Mutter besitzt aber bei ausreisen/einreisen wird das Kind wie ein 100% cubi behandelt
me explico ??
und glaubt mir es ist so !!!
In Antwort auf:
es geht darum das es wenn es auf cuba geboren wird und ein Elternteil cubaner ist dann ist das Kind (für die cubanischen Behörden)cubaner.
wenn es dann menetwegen mit 3 Monaten ausreist ,sein leben in D verbringt wenn es nach 25 jahren mal wieder nach cuba einreist uns sei es als turi wird es wie ein cubi behandelt und brauch ein cubanischen Pass
das ist richtig, das kind hat aber zur zeit der geburt die deutsche und cubanische staatsangehörigkeit. denn ist die mutter deutsch wird es nach deutschem gesetz auch deutsch bleiben.
Zitat von Tine
das ist richtig, das kind hat aber zur zeit der geburt die deutsche und cubanische staatsangehörigkeit. denn ist die mutter deutsch wird es nach deutschem gesetz auch deutsch bleiben.
tineeeeeee ja es ist nach deutschem Gesetz deutsch.Wenn es aber auf cuba lebt braucht es carta de invitacion,usw..sagte doch es bekommt von der deutschen botschaft "formal ein visum " also als deutscher bekommt es ein visum für deutschland damit die cubanischen Behörden ruhe geben .ich wiederhole mich :um aus cuba auszureisen bracht das kind was deutsch ist ein cubanischen pass !!
Nochmal das kind ist deutscher staaatsbürger reist durch die ganze welt als deutscher ,aber um nach cuba zu reisen und wieder auszureisen bracut es ein cubanischen Pass
eltipo
es geht darum das es wenn es auf cuba geboren wird und ein Elternteil cubaner ist dann ist das Kind (für die cubanischen Behörden)cubaner.
wenn es dann menetwegen mit 3 Monaten ausreist ,sein leben in D verbringt wenn es nach 25 jahren mal wieder nach cuba einreist uns sei es als turi wird es wie ein cubi behandelt und brauch ein cubanischen Pass
....
es geht sogar noch klarer:
wenn es dann menetwegen mit 3 Monaten ausreist
braucht das Baby bereits den cubanischen Pass und alles was dazugehört, weil es eben schon Cubi ist !
Zitat von eltipoZitat von Tine
das ist richtig, das kind hat aber zur zeit der geburt die deutsche und cubanische staatsangehörigkeit. denn ist die mutter deutsch wird es nach deutschem gesetz auch deutsch bleiben.
tineeeeeee ja es ist nach deutschem Gesetz deutsch.Wenn es aber auf cuba lebt braucht es carta de invitacion,usw..sagte doch es bekommt von der deutschen botschaft "formal ein visum " also als deutscher bekommt es ein visum für deutschland damit die cubanischen Behörden ruhe geben .ich wiederhole mich :um aus cuba auszureisen bracht das kind was deutsch ist ein cubanischen pass !!
Nochmal das kind ist deutscher staaatsbürger reist durch die ganze welt als deutscher ,aber um nach cuba zu reisen und wieder auszureisen bracut es ein cubanischen Pass
jaaa eltipo so ist es , habe ich nicht abgestritten, es ging nur darum das deutsch /cubanisch ist.
Zitat von Tine
jaaa eltipo so ist es , habe ich nicht abgestritten, es ging nur darum das deutsch /cubanisch ist.
und deshalb um Formalitäten,Rennerrei,und jede menge Geld zu sparen ist es nicht gerade emfehlenswert auf cuba zu entbinden .
das Hauptproblem ist das , das cubanische Gesetzt dir nicht die Entscheindungsmöglichkeit gibt ,du bist cubaner und bleibst cubaner für immer !!!
Normalerweise wird mann in eine Nationalität geboren und Staatsbürgerschaften kann man wählen .
einmal cubi immer cubi..habe genug Bekannte die seit jahren deutsche staasbürger sind aber fürs cubanische gesetzt bleiben sie cubaner sie akzeptiren nicht das mann deutscher ist
Zitat von eltipoZitat von Tine
jaaa eltipo so ist es , habe ich nicht abgestritten, es ging nur darum das deutsch /cubanisch ist.
und deshalb um Formalitäten,Rennerrei,und jede menge Geld zu sparen ist es nicht gerade emfehlenswert auf cuba zu entbinden .
das Hauptproblem ist das , das cubanische Gesetzt dir nicht die Entscheindungsmöglichkeit gibt ,du bist cubaner und bleibst cubaner für immer !!!
Normalerweise wird mann in eine Nationalität geboren und Staatsbürgerschaften kann man wählen .
einmal cubi immer cubi..habe genug Bekannte die seit jahren deutsche staasbürger sind aber fürs cubanische gesetzt bleiben sie cubaner sie akzeptiren nicht das mann deutscher ist
Tja das ganze wäre viel einfacher wenn man mehrere Staatsbürgerschaften haben könnte - ein Freund von mir hat einen US-Amerikanischen Pass, einen kubanischen und einen schweizer Pass und zückt immer den den er gerade braucht .... sehr praktisch ...
Deutschland ist da leider nicht so tolerant. Was ich weiss, kann man auch nur abraten auf Kuba ein Kind zu bekommen, allerdings sagt mir deutsche Botschaft in Havanna, dass wenn ich als Deutsche ein Kind auf Kuba bekomme, es überhaupt keine Probleme gibt, die Geburt und das Kind als deutsches Kind in der Botschaft anzumelden und zu registrieren .... dann ist es beides und hat beide Nationalitäten und muss sich meines Kenntnisstandes erst mit 18 für eine Nationalität entscheiden ...
Wohnsitz und entsprechende Residencia ist wieder ein ganz anderes Thema ... da wirds dann wieder schwierig ...
Grundsätzlich - so jedenfalls meine heute Meinung :-) gibt es überhaupt keinen Grund für einen Deutschen langfristig in Kuba zu bleiben und dort zu leben ... höchstens ein super bezahlter Job, bei dem man nichts zu tun hat ....grins
Zitat von baby
Grundsätzlich - so jedenfalls meine heute Meinung :-) gibt es überhaupt keinen Grund für einen Deutschen langfristig in Kuba zu bleiben und dort zu leben ... höchstens ein super bezahlter Job, bei dem man nichts zu tun hat ....grins
Oder einen Mann ohne dem mann nicht leben kann
besos pa ti mi amor
es wird noch besser
Artikel 29: Kubaner durch Geburt sind
a) die auf dem nationalen Territorium Geborenen,
mit Ausnahme der Kinder von Ausländern,
welche sich im Dienste ihres Landes oder
von internationalen Organisationen in Kuba
aufhalten....
Diese einzige Ausnahme nennt die kubanische Verfassung.
Also z.B. ein Kind zweier Beamter des
deutschen Auswärtigen Amtes sind nicht
automatisch Kubaner durch Geburt auf Kuba.
Aber selbst das Kind zweier Touristen, das
auf Kuba geboren wurde, ist automatisch Kubaner!
Zitat von eltipoZitat von baby
Grundsätzlich - so jedenfalls meine heute Meinung :-) gibt es überhaupt keinen Grund für einen Deutschen langfristig in Kuba zu bleiben und dort zu leben ... höchstens ein super bezahlter Job, bei dem man nichts zu tun hat ....grins
Oder einen Mann ohne dem mann nicht leben kann
besos pa ti mi amor
ay mi amor ... ya sabes ... jamas con un cubano ... creo que mi amor por un hombre solo cresca con el dinero lo que tiene en su cuenta del banco ... haha
ya sabes ... un besote
#65 RE: kind auf kuba bekommen
Zitat von Tine
Aber selbst das Kind zweier Touristen, das
auf Kuba geboren wurde, ist automatisch Kubaner!
Wenn man das kubanische (von den USA übernommene) Territorialprinzip streng auslegt, dann ja. Der Geburtsort ist danach allein entscheidend über die Staatsangehörigkeit.
In D gilt das Abstammungsprinzip, da ist nur eintscheidend, daß ein Elternteil deutsch sein muß, dann ist das Kind deutsch und nichts anderes. Unabhängig ob es in Havanna, Honolulu oder in Halle geboren wurde.
Da im Falle D/CU diese beiden Prinzipien kollidieren und noch dazu der kubanische Staat keinerlei Kompromisse eingeht, kommt es zu solchen Problemen.
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