Gültigkeitsdauer

11.01.2008 16:53
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#1 Gültigkeitsdauer
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super Mitglied

Weiß jemand wie lang dieses notarielle Einladungsschreiben und dessen Übersetzung gültig ist? Muß man das bei jeder Einladung neu machen?


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11.01.2008 17:24
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#2 RE: Gültigkeitsdauer
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( Gast )


Eine Einladung wird jeweils nur für eine Person und eine einzige Reise ins Land des Einladenden ausgestellt. Sie hat eine Gültigkeit von einen Jahr, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum des Einladungsdokuments im Konsulat.

http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=9900


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11.01.2008 17:32
#3 RE: Gültigkeitsdauer
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Forums-Senator/in

gemeint war wohl eher das Einladungsschreiben an sich. Dieses notariell aufgesetzte, vom bestellten Übersetzer übersetzte, vom Amtsgerichtsdirektor beglaubigte und vom Landgerichtspräsidenten überbeglaubigte hochherrschaftliche Dokument, das bei der Botschaft eingereicht werden muß.

Die Frage kann ich auch nicht beantworten, aber sie würde mich auch interessieren. Die internet Seite der Botschaft gibt darüber keine Auskunft.


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11.01.2008 17:38
#4 RE: Gültigkeitsdauer
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spitzen Mitglied

Ich denke mal, das notarielle Schreiben werden sie auf dem Konsulat einsacken und weg isses.



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11.01.2008 17:40
#5 RE: Gültigkeitsdauer
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super Mitglied

Ich denke auch, dass das notarielle Dokument gemeint ist. Aber nachdem dies ja im Original in die kubanische Botschaft geschickt werden muß, ist dies sicher auch nur einmal verwendbar. Dass Kuba ein solches Dokument zweimal akzeptiert, glaube ich nicht, denn das würde ja die Schikane abschwächen. Das wär nicht im Sinne von Kuba.
Gruß
Wolfgang


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11.01.2008 17:44
#6 RE: Gültigkeitsdauer
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spitzen Mitglied

Genau das hatte ich gemeint


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11.01.2008 17:45 (zuletzt bearbeitet: 11.01.2008 17:57)
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#7 RE: Gültigkeitsdauer
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( Gast )
Zitat von flicflac
Die internet Seite der Botschaft gibt darüber keine Auskunft.

Nichts anderes als das Einladungsschreiben und die sich daraus ergebende Einladung ist gemeint. Mußt nur die richtige Stelle auf der Internetseite finden. Versuch es doch noch einmal.

http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=9900

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11.01.2008 17:47
#8 RE: Gültigkeitsdauer
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Rey/Reina del Foro

Eben, weg isses, und die Einladung (Carta de Invitación) ab diesem Zeitpunkt ein Jahr gültig, wie Espe ganz richtig sagt. Für eine NEUE Einladung braucht man auch eine NEUE eidesstattliche Erklärung.


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11.01.2008 18:38
#9 RE: Gültigkeitsdauer
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Forums-Senator/in


und,......

wenn dieses notarielle Dokument schon VOR EINEM JAHR gefertigt wurde, aber nicht bei der Botschaft abgegeben wurde, jetzt aber die Einladung ausgesprochen werden soll, ist dieses Dokument dann HEUTE noch gültig und wird von der Botschaft akzeptiert ?

Ich glaube, so war die Frage gemeint !



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11.01.2008 18:50
avatar  candela
#10 RE: Gültigkeitsdauer
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super Mitglied

Gemeint ist die notarielle Eidesstattliche Erklärung, die auch ins Spanische übersetzt und beim Landgericht überbeglaubigt werden muß. Wenn ich diese für eine Einladung eingereicht habe, ist sie dann für eine zweite Einladung sagen wir innerhalb von einem Jahr (12 Monate und nicht gemeint Januar bis Dezemnber) noch gültig oder muß ich bei jeder Einladung auch erneut diese notarielle Erklärung vom Notar ausfertigen übersetzen und überbeglaubigen lassen?


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11.01.2008 18:55
#11 RE: Gültigkeitsdauer
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Forums-Senator/in

O.K. dann nehme ich alles zurück und schließe mich meinen Vorrednern an.
Die Einladung wird einmalig und Personen bezogen angenommen und muß demnach für eine neue Einladung auch neu eingereicht werden.


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11.01.2008 18:57
#12 RE: Gültigkeitsdauer
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Rey/Reina del Foro

Ich bleibe dabei - NEUE Einladung, NEUES Verfahren, von Anfang bis Ende. Eine offizielle Auskunft kann dir aber nur das Konsulat geben.


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07.05.2008 20:30
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#13 RE: Gültigkeitsdauer
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( Gast )

Hallo,

ist die Einladung auch bei der eigenen Ehefrau notwendig? Bzw. wie ist der nachfolgende Text zu verstehen.


Ab Mai 2007 können die Einladungsschreiben für kubanische Staatsbürger mit nachgewiesenem Verwandtschaftsverhältnis
ersten oder zweiten Grades (Eltern, Söhne/Töchter, Großeltern, -kinder, Ehefrau) direkt in den konsularischen Vertretungen
Berlin und Bonn ausgestellt werden.
quelle = http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=11251


Hat jemand dies in letzter Zeit versucht und kann etwas positives berichten

hast luego


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08.05.2008 09:18
#14 RE: Gültigkeitsdauer
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Mitglied

Du mußt bei der Einladung für deine Ehefrau, keine Eidenstattliche Erklärung mehr machen, auch keine Beglaubigungen und Überbeglaubigen. Du kannst das Einladungsschreiben ans Konsulat sendet und das wars, die leiten es dann weiter. Gruß


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08.05.2008 09:33
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#15 RE: Gültigkeitsdauer
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( Gast )

In Antwort auf:
ist die Einladung auch bei der eigenen Ehefrau notwendig?



das schrieb mir dazu die cubanische Botschaft (Ende 2007) :
"wenn Sie ihn in Kuba geheiratet haben dann braucht er nur die Heiratsurkunde vorzulegen bei den Migrrationsbehörden um die Reisegenehmigung zu beantragen

wenn Sie aber in deutschland geheiratet haben braucht er dann entweder die Einladung oder die zuerst vom Landgericht und dann von uns legaliseirte und ins spanische übersetzte ( wenn es keine internationale ist) Heiratsurkunde vorzulegen"



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08.05.2008 12:54 (zuletzt bearbeitet: 08.05.2008 12:57)
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#16 RE: Gültigkeitsdauer
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( Gast )
Supi, vielen Dank für die Infos. Das hilft schon mal sehr. Ich habe übrigens in Kuba geheiratet und habe alles beglaubigen lassen bis zur Botschaft.
Muß das Einladungsschreiben in spanisch sein und muß ich irgendwas bezahlen, bzw. Scheck mitschicken?



muchias gracias companeros.

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08.05.2008 13:09
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#17 RE: Gültigkeitsdauer
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( Gast )

Wenn Du in Cuba geheiratet hast, brauchst Du kein Einladungsschreiben (immer Stand Dezember 07/Januar 08)

Mein Mann hat nach Erteilung des Visas durch die Deutsche Botschaft den Ausreiseantrag gestellt.....
150 CUC für die Carta Blanca gezahlt, die Genehmigung eines Ministers eingeholt (mein Mann arbeitet als Ingenieur)und die Ausreisegenehmigung dann ganz schnell bekommen.


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08.05.2008 17:09
avatar  jan
#18 RE: Gültigkeitsdauer
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jan
Rey/Reina del Foro

mein Mann arbeitet als Ingenieur

Und was ist er?

08.05.2008 17:28
avatar  George1
#19 RE: Gültigkeitsdauer
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jan
mein Mann arbeitet als Ingenieur
Und was ist er?


Halbkreisingenieur

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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08.05.2008 19:24
avatar  ( Gast )
#20 RE: Gültigkeitsdauer
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( Gast )

In Antwort auf:
Und was ist er?


Jan.... Du hast recht....Sag mal, kann man Dich eigentlich einstellen..... So ein Korrektor ist bestimmt ganz schön nützlich

Es muss natürlich heißen..... Da mein Mann Diplom-Ingenieur ist, muss er eine Ministergenehmigung ..... usw....


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08.05.2008 19:24
avatar  ( Gast )
#21 RE: Gültigkeitsdauer
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( Gast )

In Antwort auf:
Halbkreisingenieur


verdient man da gut? ....


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