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hallo
Hallo zusammen,
eine Freundin hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht, als ich dringend auf der Suche nach Infos zum Einladen von Kubanern nach Deutschland war. Bin gerade dabei herauszufinden, wie das alles funktioniert und bin in der letzten Woche auf Behördenspaziergang gewesen und nächste Woche vermutlich auch noch. Aber gut, man weiß ja wofür..
Was mir immernoch nicht klar ist, ist wie lang nun der Text zum Thema "Anlass des Besuchs" sein darf und ob man darin tatsächlich nicht erwähnen sollte, dass man mit der einzuladenen Person in einer "romantischen Beziehung" steht. Das aber habe ich gehört. Zudem wird gemunkelt, dass man angeben muss wie groß die Wohnung ist, wie hoch das Gehalt etc.. Das finde ich allerdings nirgendwo in der Beschreibung der kubanischen Botschaft. Weiß da vielleicht jemand von Euch was drüber?
Liebe Grüße an alle im Forum und solidarische Grüße an alle in geographischer Trennung lebenden Kuba-Freunde!!
KCY
Zitat von UJKEI
"Anlass des Besuchs"
Keine Zeit verplempern: Heirat
Zudem wird gemunkelt, dass man angeben muss wie groß die Wohnung ist, wie hoch das Gehalt etc..
Das will die Ausländerbehörde wissen
Quatsch, von der Wohnung will keiner was wissen, ggf. nur ob eine vorhanden ist oder nicht.
Als Richtline für das Einkommen sollte der doppelte HarzIV Satz gelten.
Salu2
Zitat von kcy
der Text zum Thema "Anlass des Besuchs"
Der Anlass des Besuches ist wurscht. Die deutsche Seite lehnt aber den Antrag ab, wenn nicht nachgewiesen wird, dass es bei einem Besuch bleibt und eine illegale Einwanderung nicht ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich zu den verlangten Dokumenten ist also im konkreten Einzelfall die Rückkehrwilligkeit nachzuweisen.
Die für die Antragsstellung benötigten Unterlagen sind hier aufgeführt: http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...uchsreisen.html
Wohnung und Einkommen des Einladenden wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung geklärt.
Zeit- und kostenaufwendig sind die Laufereien für die kubanische Ausreisegenehmigung (PVE). Leider funktioniert momentan der Link zum kubanischen Konsulat nicht, aus welchen die Prozedur für den Einladenden zu entnehmen ist.
Hier deren aktuelles Merkblatt zum Downloaden:
https://files.homepagemodules.de/b2001662...2p7536252n1.doc
#6 RE: hallo
Herzlich Willkommen im Club der Einsamen Herzen, der Still Leidenden, der Glücklichen, der Glücklich Geschiedenen sowie der Wiederholungstäter!
Wahrscheinlich musst Du Dich dazu einloggen:
https://www.kubaforen.de/f3427-Einladung-...tsbuergers.html
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#8 RE: hallo
Zitat von UJKEI
Quatsch, von der Wohnung will keiner was wissen, ggf. nur ob eine vorhanden ist oder nicht.
Warum Quatsch ? Die ABH Berlin wollte 2004 schon wissen wie groß meine Wohnung ist.
Bei mir hat ein Blick auf meine Verdienstbescheinigung oder in meine dunkelblauen Augen gereicht. Da wurde nicht nach einer Wohnung gefragt.
Hat auch keiner bei meinen Bekannten, die auch mit Cubana's liiert sind nachgefragt, kann jedoch bei anderen ABH's oder Fliegen, Moskitos und anderem Ungeziefer anders sein.
Salu2
Zitat von kcy
Hallo zusammen,
eine Freundin hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht, als ich dringend auf der Suche nach Infos zum Einladen von Kubanern nach Deutschland war. Bin gerade dabei herauszufinden, wie das alles funktioniert und bin in der letzten Woche auf Behördenspaziergang gewesen und nächste Woche vermutlich auch noch. Aber gut, man weiß ja wofür..
Was mir immernoch nicht klar ist, ist wie lang nun der Text zum Thema "Anlass des Besuchs" sein darf und ob man darin tatsächlich nicht erwähnen sollte, dass man mit der einzuladenen Person in einer "romantischen Beziehung" steht. Das aber habe ich gehört. Zudem wird gemunkelt, dass man angeben muss wie groß die Wohnung ist, wie hoch das Gehalt etc.. Das finde ich allerdings nirgendwo in der Beschreibung der kubanischen Botschaft. Weiß da vielleicht jemand von Euch was drüber?
Liebe Grüße an alle im Forum und solidarische Grüße an alle in geographischer Trennung lebenden Kuba-Freunde!!
KCY
Willkommen hier im Forum und viel Glück.
Zitat von locoyumaZitat von UJKEI
"Anlass des Besuchs"
Keine Zeit verplempern: Heirat
Zudem wird gemunkelt, dass man angeben muss wie groß die Wohnung ist, wie hoch das Gehalt etc..
Das will die Ausländerbehörde wissen
Quatsch, von der Wohnung will keiner was wissen, ggf. nur ob eine vorhanden ist oder nicht.
Als Richtline für das Einkommen sollte der doppelte HarzIV Satz gelten.
Salu2
Nix Quatsch Auch bei uns wollte das die Ausländerbehörde wissen....
Damals sollte der Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis vorgelegt werden.
Zitat von locoyumaZitat von UJKEI
Quatsch, von der Wohnung will keiner was wissen, ggf. nur ob eine vorhanden ist oder nicht.
Warum Quatsch ? Die ABH Berlin wollte 2004 schon wissen wie groß meine Wohnung ist.
Bei mir hat ein Blick auf meine Verdienstbescheinigung oder in meine dunkelblauen Augen gereicht. Da wurde nicht nach einer Wohnung gefragt.
Hat auch keiner bei meinen Bekannten, die auch mit Cubana's liiert sind nachgefragt, kann jedoch bei anderen ABH's oder Fliegen, Moskitos und anderem Ungeziefer anders sein.
Salu2
das ist verschieden von bundesland. auch muss die einladende person nicht die person sein, die die verpflichtungserklärung abgibt. den beamten interessiert doch nur, dass eine verpflichtungserklärung abgegeben wird, so dass der armen BRD keine kosten entstehen. die finanzierung für das krieg spielen in anderen kontinenten würde gefahr laufen.
ich war 2004 auf der abh in berlin und der typ wollte sogar kopien der konto auszüge sehen, ob ich meine miete bezahle. in berlin läuft das anders als im ländle z.b.!
Zitat von Tiendacubana
in berlin läuft das anders als im ländle z.b.!
Genau so ist es. Hier auf dem Land reicht es dem Sachbearbeiter die Angaben zu geben, die er in das Formular der Erklärung einzutragen hat. Die meisten haben hier ja auch keinen Mietvertrag. Sie müssten dann schon auf das Grundbuchamt, um ihren verfügbaren Wohnraum nachzuweisen.
Zitat von Esperanto2Zitat von Tiendacubana
in berlin läuft das anders als im ländle z.b.!
Genau so ist es. Hier auf dem Land reicht es dem Sachbearbeiter die Angaben zu geben, die er in das Formular der Erklärung einzutragen hat. Die meisten haben hier ja auch keinen Mietvertrag. Sie müssten dann schon auf das Grundbuchamt, um ihren verfügbaren Wohnraum nachzuweisen.
Eine Möglichkeit besteht auch darin, bei dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch Vorabinformationen einzuholen (Ausländeramt).
Zitat von Varna 90
Eine Möglichkeit besteht auch darin, bei dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch Vorabinformationen einzuholen (Ausländeramt).
Aber der will doch von Dir wissen, welche Namen und Angaben er in die Verpflichtungserklärung einzutragen hat. Oder geht es nur darum zu wissen, wann er da ist? Außerdem mußt Du schon selber hingehen. Auch auf dem Land kommt er nicht zu Dir.
In Antwort auf:... die größte Liebe ist immer die, die unerfüllt bleibt - so bleibt dir nur die Tortour des Schmachtens .....
solidarische Grüße an alle in geographischer Trennung lebenden Kuba-Freunde
Und keineswegs ungewöhnlich ist die ewige Liebe, für drei Wochen, vor allem im Urlaub.
.
Zitat von Esperanto2Zitat von Varna 90
Eine Möglichkeit besteht auch darin, bei dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch Vorabinformationen einzuholen (Ausländeramt).
Aber der will doch von Dir wissen, welche Namen und Angaben er in die Verpflichtungserklärung einzutragen hat. Oder geht es nur darum zu wissen, wann er da ist? Außerdem mußt Du schon selber hingehen. Auch auf dem Land kommt er nicht zu Dir.
In der Verangenheit habe ich das zig mal gemacht, und zwar für meine Frau und für meine Schwiegereltern, wenn uns besucht haben. Das Land war aber nicht Cuba. Das sollte ein Tipp für Laien sein, war das so komisch ausgedrückt?
Darunter verstehe ich: 1) Terminvereinbarung beim Ausländeramt, Vorlage erforderlicher Unterlagen (Wohnung, Haus=Miete oder Eigentum, Arbeitgeber und Beruf, Verdienstbescheinigung, Krankenversicherung z. B. ADAC, Personalausweis), Verpflichtungserkärung unterschreiben, Gebühr bei der Stadtkasse bezahlen Einladung in Empfang nehmen. Falls Unterlagen fehlen fängt die ganze Mühe von vorne an. Es gibt Menschen, die kein Auto besitzen - sie warten dann auf öffentliche Verkehrsmittel. "Zeit ist Geld" Grüße
Zitat von Varna 90
In der Verangenheit habe ich das zig mal gemacht, ...
.. dann müssen die Dich doch kennen.
Beim ersten Mal wollten sie von mir nur die Angaben haben, die sie eintragen sollten. Jetzt leg ich nur noch eine Kopie der früheren Verpflichtungserklärungen dem Sachbearbeiter hin und er kann sie dann abschreiben. Falls dies in Berlin viel aufwändiger gemacht wird, dann haben sie offenbar zuviel Verwaltungsleute die nicht ausgelasten sind und sich irgendwie beschäftigen müssen.
Oder glaubst Du in Berlin gibt es viele Asoziale, die jemanden einladen und dann nicht dafür aufkommen können?
Zitat von Esperanto2Zitat von Varna 90
In der Verangenheit habe ich das zig mal gemacht, ...
.. dann müssen die Dich doch kennen.
Beim ersten Mal wollten sie von mir nur die Angaben haben, die sie eintragen sollten. Jetzt leg ich nur noch eine Kopie der früheren Verpflichtungserklärungen dem Sachbearbeiter hin und er kann sie dann abschreiben. Falls dies in Berlin viel aufwändiger gemacht wird, dann haben sie offenbar zuviel Verwaltungsleute die nicht ausgelasten sind und sich irgendwie beschäftigen müssen.
Oder glaubst Du in Berlin gibt es viele Asoziale, die jemanden einladen und dann nicht dafür aufkommen können?
Ich lebe in NRW, die Stadt hat ca. 200 Tsd. Einwohner. In 18 Jahren haben die Sachbearbeiter ständig gewechselt.
Seit einiger Zeit benötige ich für meine Schwiegwermutter keine Einladung mehr (neues Gesetz). Mein Schwiegervater ist leider zwischenzeitlich verstorben. So locker wie du das beschreibst, ging das an meinem Wohnort nicht. Grüße
Zitat von Varna 90
Seit einiger Zeit benötige ich für meine Schwiegwermutter keine Einladung mehr (neues Gesetz). Mein Schwiegervater ist leider zwischenzeitlich verstorben. So locker wie du das beschreibst, ging das an meinem Wohnort nicht.
Mit dem neuen Gesetz, nach welchem Deine Schwiegermutter keine Einladung mehr benötigt, bringst Du etwas durcheinander. Kein Wunder, dass sie an Deinem Wohnort nicht locker bleiben, wenn Du danach fragst.
Wozu Du Deine Ausländerbehörde vor Ort aber weiterhin brauchst, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Deine Schwiegermutter damit sie die Einreisegenehmigung nach DE bekommt. Das war doch jetzt das Thema.
Zitat von Esperanto2Zitat von Varna 90
Seit einiger Zeit benötige ich für meine Schwiegwermutter keine Einladung mehr (neues Gesetz). Mein Schwiegervater ist leider zwischenzeitlich verstorben. So locker wie du das beschreibst, ging das an meinem Wohnort nicht.
Mit dem neuen Gesetz, nach welchem Deine Schwiegermutter keine Einladung mehr benötigt, bringst Du etwas durcheinander. Kein Wunder, dass sie an Deinem Wohnort nicht locker bleiben, wenn Du danach fragst.
Wozu Du Deine Ausländerbehörde vor Ort aber weiterhin brauchst, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Deine Schwiegermutter damit sie die Einreisegenehmigung nach DE bekommt. Das war doch jetzt das Thema.
Irgendwie sprechen wir aneinander vorbei. Ich habe nur aufgezählt, was man für Unterlagen benötigt, falls man eine Person (aus einem Land, welches n i c h t zu der EU gehört) benötigt.
Meine Schwiegermutter lebt n i c h t auf Cuba. Das Heimatland meiner Frau gehört seit kurzer Zeit zur EU. Aus diesem Grund benötige ich nun keine Einladung und keine Krankenversicherung mehr, falls meine Schwiegermutter zu Besuch kommt.
Noch etwas: Asozial kann man nicht zwingend mit arm vergleichen. Ich kenne einen asozialen Unternehmer, er ist steinreich - aber ein asozialer Typ von seiner Lebenseinstellung (am Rande der Gesellschaft). Ich wünsche dir einen schönen Abend!
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#25 RE: hallo
Zitat von TiendacubanaZitat von locoyumaZitat von UJKEI
Quatsch, von der Wohnung will keiner was wissen, ggf. nur ob eine vorhanden ist oder nicht.
Warum Quatsch ? Die ABH Berlin wollte 2004 schon wissen wie groß meine Wohnung ist.
Bei mir hat ein Blick auf meine Verdienstbescheinigung oder in meine dunkelblauen Augen gereicht. Da wurde nicht nach einer Wohnung gefragt.
Hat auch keiner bei meinen Bekannten, die auch mit Cubana\\\'s liiert sind nachgefragt, kann jedoch bei anderen ABH\\\'s oder Fliegen, Moskitos und anderem Ungeziefer anders sein.
Salu2
das ist verschieden von bundesland. auch muss die einladende person nicht die person sein, die die verpflichtungserklärung abgibt. den beamten interessiert doch nur, dass eine verpflichtungserklärung abgegeben wird, so dass der armen BRD keine kosten entstehen. die finanzierung für das krieg spielen in anderen kontinenten würde gefahr laufen.
ich war 2004 auf der abh in berlin und der typ wollte sogar kopien der konto auszüge sehen, ob ich meine miete bezahle. in berlin läuft das anders als im ländle z.b.!
Wird bei dir Axel auch notwendig sein.
salu2
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