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Flugtickets / Ausreise nach Visaerteilung
Ich hab schon wieder zwei Fragen :
1) Wann genau muss mein novio die Flugreservierung haben, bereits beim Beantragen des Visums oder? Hab das - bild ich mir ein - mal wo gelesen, finde jetzt aber nichts mehr dazu
2) Ich weiß dass es eine Frist gibt, in der er nach Erteilung des Visums ausreisen muss, wenn nicht, verfällt das Visum wieder, wie lange ist diese Frist? Wegen der Tickets wärs...
Vielen Dank!
PS: Wenn ich den ganzen Einladungsvorgang hinter mir und meinen novio hier habe, werde ich eine brandaktuelle Aufstellung der Einladung hier rein stellen - versprochen, die, die mir hier netterweise antworten haben zwar davon nicht recht viel, aber wenigstens kann ich so auch meinen Beitrag hier im Forum leisten
Zitat von schmunzelhase80
Ich hab schon wieder zwei Fragen :
zu 1.) die Flugreservierung interessiert auf der dt. Botschaft ( schon seit längerem )überhaupt niemanden mehr.
zu 2.) die einzige Frist die es gibt ist die - das man während der Visalaufzeit nach Dtl. ein- und wieder ausgereist ist ( wenn also dein Schmunzelhase ein 3-Monatsvisum von September bis November hat und erst Ende November für 2 Wochen einreist - ist das zwar albern - es verbietet ihm aber niemand )
Zitat von George1
zu 2.) die einzige Frist die es gibt ist die - das man während der Visalaufzeit nach Dtl. ein- und wieder ausgereist ist ( wenn also dein Schmunzelhase ein 3-Monatsvisum von September bis November hat und erst Ende November für 2 Wochen einreist - ist das zwar albern - es verbietet ihm aber niemand )
na wart mal - heißt das das visum wird für einen bestimmten zeitraum (zB von 1.12.07 - 28.02.08), wo er sich in österreich aufhalten darf ausgestellt? oder wirds generell für 3 monate ausgestellt, und gilt ab dem 1. tag der einreise (zB ausstellungsdatum 15.11., abreise am 1.12. und ab 1.12. dann 3 monate?
Zitat von schmunzelhase80Zitat von George1
zu 2.) die einzige Frist die es gibt ist die - das man während der Visalaufzeit nach Dtl. ein- und wieder ausgereist ist ( wenn also dein Schmunzelhase ein 3-Monatsvisum von September bis November hat und erst Ende November für 2 Wochen einreist - ist das zwar albern - es verbietet ihm aber niemand )
na wart mal - heißt das das visum wird für einen bestimmten zeitraum (zB von 1.12.07 - 28.02.08), wo er sich in österreich aufhalten darf ausgestellt? oder wirds generell für 3 monate ausgestellt, und gilt ab dem 1. tag der einreise (zB ausstellungsdatum 15.11., abreise am 1.12. und ab 1.12. dann 3 monate?
So ist das. Du gibst beim Visumantrag ein Startdatum am. Ab diesem Tag ist das Visum 90 Tage gültig .
Zitat von George1
So ist das. Du gibst beim Visumantrag ein Startdatum am. Ab diesem Tag ist das Visum 90 Tage gültig .
ok jetzt ist die sache schon etwas logischer, ich dachte wir geben dort beim antrag an "für 90 tage" und die sagen meinem schmunzelhasen dann ab wann er einreisen darf. sehr gut - kenn mich aus. danke!
macht natürlich dann keinen sinn wenn wir am 1.11. den antrag stellen und eintragen ab 15.12. soll er da sein, weil sich das alles hinten und vorne dann nicht ausgehen wird mit antrag genehmigen usw...sind 3 monate ab antrag stellen realistisch? denke schon was ich hier so immer gelesen hab...antrag um den 1.11.07 herum stellen und einreise ab 1.2.08 sollt passen denke ich. hoff ich.
In Antwort auf:
Eine Flugreservierung ist nicht noetig fuer die Ausstellung des Visums.
Das ist richtig. Allerdings ist es von Vorteil, wenn man eine Flugreservierung vorlegen kann. Dann wird das Flugdatum als erster Gültigkeitstag ins Visum eingetragen. So kann der Cubano die volle Gültigkeitsdauer des Visums nutzen.
Wenn man keine Reservierung hat, wird das Ausstellungsdatum als erstes Gültigkeitsdatum eingetragen.
So war das jedenfalls noch letztes Jahr. Wenn es nicht mehr aktuell ist, bitte nicht hauen.
In Antwort auf:
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Eine Flugreservierung ist nicht noetig fuer die Ausstellung des Visums.
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Das ist richtig. Allerdings ist es von Vorteil, wenn man eine Flugreservierung vorlegen kann. Dann wird das Flugdatum als erster Gültigkeitstag ins Visum eingetragen. So kann der Cubano die volle Gültigkeitsdauer des Visums nutzen.
Angenommen meine Süße bekommt ihr Visum entsprechend den Flugreservierungsdaten ausgestellt und dann ist der reservierte Flug nicht mehr frei und es muß umgebucht werden. Ist es möglich die Reisedaten im Visum den neuen Flugdaten anzupassen? Letztes Jahr hat alles wunderbar hingehauen, ich hatte diese Möglichkeit auch gar nicht bedacht. Die 3 Monate sollten ja schon voll ausgekostet werden und das geht ja nur wenn Flug-und Visadaten identisch sind.
(
Gast
)
#15 RE: Flugtickets / Ausreise nach Visaerteilung
Zitat von adelante
Die 3 Monate sollten ja schon voll ausgekostet werden und das geht ja nur wenn Flug-und Visadaten identisch sind.
Neben der maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ist auch der Zeitraum von .... bis ..... im Visum angegeben. Der ausgewiesene Zeitraum ist meist 2 Wochen länger, sodass bei einer Umbuchen noch Spielraum besteht die max. Aufenthaltsdauer "voll auszukosten".
Zitat von Esperanto2Zitat von adelante
Die 3 Monate sollten ja schon voll ausgekostet werden und das geht ja nur wenn Flug-und Visadaten identisch sind.
Neben der maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ist auch der Zeitraum von .... bis ..... im Visum angegeben. Der ausgewiesene Zeitraum ist meist 2 Wochen länger, sodass bei einer Umbuchen noch Spielraum besteht die max. Aufenthaltsdauer "voll auszukosten".
Bei uns war es nicht so, es gab keine 2 Wochen länger. Stimmt: Der Zeitraum wird exakt von ... bis ... ins Visum eingetragen.
@Candela
In Antwort auf:
Bei uns war es nicht so, es gab keine 2 Wochen länger. Stimmt: Der Zeitraum wird exakt von ... bis ... ins Visum eingetragen.
Man kannn aber versuchen bei der jeweiligen Ausländerbehörde eine Verlängerung auf 3 Monate zu erwirken, wenn sich durch Probleme der Einreisetermin nach Deutschland verschoben hat. Hier in Freiburg z.B. geht das, es wird dann ein neuer Sticker in den Pass geklebt.
Saludos
Chris
(
Gast
)
#19 RE: Flugtickets / Ausreise nach Visaerteilung
Zitat von candela
Bei uns war es nicht so, es gab keine 2 Wochen länger. Stimmt: Der Zeitraum wird exakt von ... bis ... ins Visum eingetragen.
Nachdem ich um eine zusätzliche Ein- und Ausreise bat, haben sie den Zeitraum, in welchem der Aufenthalt von insgesamt max. 90 Tagen möglich ist, sogar um zusätzliche 3 Monate -also für das gesamte Halbjahr- erweitert.
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