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Tochter u Freundin einladen!
Hallo,
bin aus Südtirol und reise seit 10 Jahren nach Cuba, habe dort auch mal 1 ganzes Jahr gelebt (1997)
Habe mittlerweile eine süsse Tochter(5)in Santiago! Sie und deren Mutter (mit der ich nicht verheiratet bin)möchte ich endlich dieses Jahr noch nach Südtirol holen (vorraussichtl. im Dezember) - Habe gehört dass seit 2.Mai wenigstens für meine Tochter keine Einladung mehr erforderlich ist, sie braucht irgend ein anderes Dokument - dies sagte mir die kubanische Botschaft in Berlin, sie riet mir auch mich bei der MINREX zu informieren - nur die schreiben leider nicht zurück!
Kann mir jemand sagen was für Dokumente ich brauche (ist ja eine Art Familienzusammenführung)
Ausserdem suche ich vertrauenswürdige Leute die im Juli/August nach Santiago de Cuba fliegen bzw. kommen, weil ich umständehalber (kein Urlaub mehr!) dieses Jahr nicht mehr nach Cuba komme!
Bitte NUR ernstgemeinte Antworten
Grüsse
Geburtsurkunde deiner Tocher vom Minrex legalisieren lassen, Legalisierung übersetzen,Übersetzung vom Minrex legalisieren lassen, und das ganze dann in der Botschaft in Havanna zur Ausstellung eines deutschen Kinderausweises vorlegen. Die Kindesmutter muss dabei anwesend sein, da der Familienname des Kindes von beiden Eltern bestätigt werden muss. Dann ca. 3-4 Monate warten, bis derKinderausweis ausgestellt ist. Und das war´s auch schon. In den kubanischen Pass des Kindes klebt die Botschaft dann ein Dauervisum für die Schengener Staaten ein,was 5 Jahre Gültigkeit hat.
Gruss
kdl
#5 RE: Tochter u Freundin einladen!
Zitat von villacuba
bin aus Südtirol [...] - dies sagte mir die kubanische Botschaft in Berlin
Ähm blöde, aber in diesem Fall vielleicht nicht ganz unwichtige Frage: Bist du Deutscher oder Italiener (was deine angegebene südtiroler Herkunft eher vermuten lässt)?
Ein Südtiroler ist ein Italiener, das Südtirol gehörte früher zu Österreich. Super Gegend, war immer mit der Guzzi dort, sehr guter Wein und Kosten günstig, Preis Leistungsverhältnis passte immer. Wie es jetzt mit den Euro ist, weiss ich nicht. Die Leute 1 A, nur vom Besten.
#7 RE: Tochter u Freundin einladen!
In Antwort auf:
Hallo,
bin aus Südtirol und reise seit 10 Jahren nach Cuba, habe dort auch mal 1 ganzes Jahr gelebt (1997)
Habe mittlerweile eine süsse Tochter(5)in Santiago! Sie und deren Mutter (mit der ich nicht verheiratet bin)möchte ich endlich dieses Jahr noch nach Südtirol holen (vorraussichtl. im Dezember) - Habe gehört dass seit 2.Mai wenigstens für meine Tochter keine Einladung mehr erforderlich ist, sie braucht irgend ein anderes Dokument - dies sagte mir die kubanische Botschaft in Berlin, sie riet mir auch mich bei der MINREX zu informieren - nur die schreiben leider nicht zurück!
@villacuba
hallo villacuba, da sitzen wir beide ja scheinbar im gleichen Boot. Auch ich habe mit meiner kubanischen Freundin zwei Kinder. Eines lebt bei mir
mit PRE in Deutschland und das andere ist im Moment in Kuba bei seiner Mutter. Beide Kinder haben deutsche Pässe und die Mutter hat eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland (Familienzusammenführung).
Durch die in Kraft getretenen Neuregelungen dürfte sich das sonst praktizierte Einladungsverfahren für PVE etwas schwieriger gestalten.
Hinsichtlich meines Sohnes welcher augenblicklich in Kuba ist, sehe ich die wenigsten Probleme. Angeblich kann ich ihn nach wie vor durch eine einfache Einladung bei der judica international in Cuba oder bei der kubanischen Botschaft in Deutschland zeitweise nach Deutschland holen. Möglicherweise gibt es allerdings auch tatsächlich ein "anderes Dokument" wie dir durch die kubanische Botschaft mitgeteilt wurde.
Fraglich ist es allerdings, wie sich die Neuregelung bei meiner Freundin auswirkt. Wir sind ja genau genommen nicht im Sinne der neuen Regelung "verwandt".
Als ich sie über eine Familienzusammenführung nach Deutschland holte, galt seitens Kubas noch das alte Einladungsverfahren. Die deutsche Botschaft wollte ebenfalls keinerlei Verpflichtungserklärung o.ä. von mir, da sie ja ein selbständiges Aufenthaltsrecht aufgrund der deutschen Kinder hatte.
Ich denke, dass auch meine Tochter, welche hier in Deutschland wohnt, die kubanische Einladung für ihre Mutter nicht aussprechen kann, da sie zumindest nach deutschem Recht noch minderjähring, und damit nicht geschäftsfähig ist. Ich könnte mir vorstellen, dass in Kuba ähnliches gilt.
Wenn dem so wäre, dann müsste ich nach der neuen Regelung scheinbar ihre Einladung bei der kubanischen Botschaft machen und eine separate Verpflichtungserklärung abgeben. Dies wollte ich allerdings nach Möglichkeit unbedingt vermeiden.
Nicht nur wegen der wesentlich höheren Kosten, sondern auch weil ich nicht weiss welche Folgen deratig rechtlich relevante Erklärungen für die Zukunft haben.
PS: Wie verhält es sich eigentlich mit in Kuba verheirateten Deutschen wenn die ihre in Kuba lebende Frau nach Deutschand einladen wollen?
Einladung, nur noch mit Verpflichtungserklärung?
Es dürfte diese Fälle ja hinreichend geben. Zumal die Einladung, welche bei der Heirat inklusive ist nur zur zeitlich begrenzten Ausreise berechtigt. Das neue Einladungsverfahren befreit nach den Informationen der kubanischen Botschaft nur Eltern, Söhne/Töchter, Großeltern, -kinder von der Verpflichtungserklärung.
Wenn ich etwas neues höre was die Formalitäten angeht, so werde ich es dir zukommen lassen.
#8 RE: Tochter u Freundin einladen!
Zitat von RodySüdtirol gehörte bis 1918 zum K&K Österreich. Zum Deutschen Reich hat es nie gehört. Irgend ein ominöser Deal zwischen Mussolini und Hitler hat Südtirol auch während des tausendjährigen Reiches Italien zugeschlagen. Einige Südtiroler fühlen sich auch heute noch deswegen verraten und verkauft.
Wer wird schon so kleinlich sein, Guzzi, gehörte schließlich auch mal zum deutschen Reich ;)
#9 RE: Tochter u Freundin einladen!
Bin natürlich Italiener, aber deutscher Muttersprache- so wie die meisten hier in Südtirol - ausserdem tut das nichts zur Sache da Italien so wie Deutschland auch zu den Schengener Staaten gehört und daher die Dokumente die die Cubaner zur Ausreise brauchen gleich sein müssten
Also mir wurde von den Auslandsbehörden hier fogendes gesagt: da ich meine Tochter (5) rechtlich bei einer Notaria in Santiago anerkannt habe (sie trägt auch meinen Nachnamen) ist sie ja schon Halb-Italienerin und hat daher mehr Rechte nach Italien auszureisen als "andere", bei der Botschaft in Habana kann meine Freundin eine Familienzusammenfügung beantragen - sollten die beiden es wirklich schaffen allein (da ich dieses Jahr keinen Urlaub mehr bekomme!) hier her zu kommen, bekommt meine Tochter gleich einen ital. Pass und durch die Familienzusammenführung könnte meine Freundin dann auch länger bleiben als mit normalen Touristen Visum (wie lang weiss ich allerdings auch nicht) - so wurde es mir halt hier erklärt - am Sonntag ruf ich meine Novia an und sag ihr sie soll sich in den Consultorios und bei der IMMI auf den neusten Stand bringen lassen! Werde dann weiter berichten! Saludos y nos oimos
NEUE NACHRICHT VOM CUB. CONSOLAT:
nach 6 harten Tagen Wartezeit hat mir das cubanische consolat endlich geantwortet: also für meine Tochter und deren Mutter mit der ich nicht verheiratet bin, braucht es keine Carta de invitaciòn,(zwecks Familienzusammeführung!) anscheinend muss sie "nur" mit dem Reisepass und Geburtsurkunde auf die Immi, da wird ihr dann gesagt wie 's weitergeht!
#13 RE: Tochter u Freundin einladen!
ich kenn mich bald wirklich nicht mehr aus, meiner Freundin haben sie nämlich in der Consultoria in STGO letzte Woche auch gesagt es brauche unbedingt die Einladung auch wegen Familienzusammenführung - hab sie grad vorher nochmal angerufen sie soll sich noch genau bei der IMMI informieren!! Mann mann wem soll man da noch glauben - wiso ist das alles nur so kompliziert! Das geht unheimlich an die NIEREN!!!
#16 RE: Tochter u Freundin einladen!
In Antwort auf:
wiso ist das alles nur so kompliziert! Das geht unheimlich an die NIEREN!!!
das ist wieder das problem...frage drei personen und du bekommst auch drei verschiedene antworten. das beste ist du machst selber rüber nach cuba und regelst alles vor ort. ok ok zeit haben muß man auch , aber cuba ist nunmal ...kompliziert
Ja, aber bei solchen Sachen dürfte ja kein grosser Unterschied sein, ausserdem hat mir die cub. Botschaft in Berlin vor einigen Wochen eben auch gesagt dass bei Familienzusammenführungen keine Carta de Invitaciòn nötig sei!! Mann o mann hier sagen sie dies in Cuba das eine ... ich werd noch verrückt!!
Zitat von Higgi 11
das ist wieder das problem...frage drei personen und du bekommst auch drei verschiedene antworten. das beste ist du machst selber rüber nach cuba und regelst alles vor ort. ok ok zeit haben muß man auch , aber cuba ist nunmal ...kompliziert
..klar wenn man vor Ort wäre; ich kann aber dieses Jahr nicht mehr rüber, es muss aber auch so klappen, haben ja schon mehrere von hier aus gemacht! Es muss einfach klappen!!
#19 RE: Tochter u Freundin einladen!
In Antwort auf:
Also mir wurde von den Auslandsbehörden hier fogendes gesagt: da ich meine Tochter (5) rechtlich bei einer Notaria in Santiago anerkannt habe (sie trägt auch meinen Nachnamen) ist sie ja schon Halb-Italienerin und hat daher mehr Rechte nach Italien auszureisen als "andere", bei der Botschaft in Habana kann meine Freundin eine Familienzusammenfügung beantragen
Mit deiner Anerkennungserklärung hast du die Vaterschaft bis dato nur nach kubanischem Recht anerkannt. Wenn es in Italien rechtlich genauso läuft wie nach deutschem Recht, so muss deine Freundin nun mit der kubanischen Geburtsurkunde, welche dich als Vater ausweist zuerst zu Minrex um diese beglaubigen zu lassen. Ausserdem benötigt sie eine Übersetzung der Geburtsurkunde ins Italienische, welche dann vom kubanischen Aussenministerium zu beglaubigen ist.
Mit diesen Dokumenten marschiert sie dann in die italienische Botschaft welche alles überbeglaubigt und dann nach Italien schickt. Und nun hast du ein kleines Problem. Denn im Zusammenhang mit der Geburtsanerkennung vor der Botschaft müssen wir in Deutschland zumindest auch eine Erklärung zum Namensrecht abgeben. Und diese Erklärung ist von beiden Elernteilen zusammen vor dem Konsulatsbeamten abzugeben.
Es könnte also sein, dass du doch noch einmal nach Kuba musst bevor die Kleine zur Italienerin wird.
Ohne diese bekommst du keine Familienzusammenführung. Vieleicht jedoch ein normales Besuchsvisum für 3 Monate. Dies liegt eventuell im Ermessen der Botschaft.
Sobald die abgegebene Namenserklärung in Italien wirksam geworden ist, (in Deutschland geschiet dies durch Vermerk der Geburt beim Standesamt I)
erhält die Botschaft eine Rückmeldung und kann einen deutschen/italienischen Reisepass für dein Kind ausstellen.
Wenn du den nicht separat beantragst (was ich dir jedoch empfehlen würde) stempelt dir die Botschaft ein sogenanntes Höflichkeitsvisum in den kubanischen Reisepass deines Kindes, welches 5 Jahre Gültigkeit hat.
Jetzt zu deiner Freundin.
Mit der italienischen Staatsbürgerschaft hat dein Kind das Recht auf Wohnsitztnahme in Italien. Wenn es genauso abläuft wie in D, dann kann deine Freundin damit selbständig einen Antrag auf Familienzusammenführung zur gemeinsamen Personensorge (zu ihrer Tochter) stellen. Deine Tochter muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Italien wohnen sondern sie kann mit deiner Tochter zusammen ausreisen. Im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung schickt dann die Botschaft den Antrag nach Deutschland an die zuständige Ausländerbehörde. Dies wird wahrscheinlich die Ausländerbehörde an deinem Wohnort sein. Wenn die dann ihr ok gibt stellt die Botschaft in Kuba ein Visum zur Familienzusammenführung aus.
Soviel zur europäschen Seite.
Was die kubanische Ausreiserlaubnis angeht, so hat deine Tochter die Wahl zwischen PVE und PRE da sie neben der kubanischen auch die italieische Nationalität besitzt. Deine Freundin wird sich wahrscheinlich mit einer PVE begnügen müssen (11 Monate). Warum letztere keine Pre erhalten kann ist mir bis heute unverständlich da deine Freundin ja die Möglichkeit hat in Italien zu bleiben (Aufenthaltstitel). In meinem Fall haben sie meiner Tochter sogar eine PRE erteilt, jedoch meiner Freundin nicht da wir dazu angeblich verheiratet sein müssten. Aber ich bleib weiter dran.
Was die PVE angeht so musste ich vor knapp 1 Jahr noch eine Einladung abgeben, sowohl für die PVE (meiner Freundin und meines Sohnes) als auch für die PRE meiner Tochter. Seit Mai diesen Jahres hat sich jedoch so einiges geändert. Angeblich kannst du die Einladung nur noch bei der kubanischen Botschaft des Einladenden machen. Du brauchst also dafür wahrscheinlich nicht nach Kuba fahren. Es kann allerdings auch sein dass in deiner Konstellation auch gar keine Einladung mehr notwendig ist (Wie dir von der kubanischen Botschaft mitgeteilt wurde). Dies wäre endlich mal ein Lichtblick nach diesem ganzen Scheiß Papierkram.
Wie gesagt ich habe das Spiel mit Annerkennung der Vaterschaft und Visum zur Familienzusammenführung zweimal durch und schildere dir nur wie es bei mir lief. Es ist anzunnehmen, dass die Spielregeln in Italien ähnlich sind.
Viel Glück
@seiku
Vielen Dank für Deinen langen Bericht, werde ihn gleich ausdrucken, kann heut leider nicht viel online antworten da in einigen Teilen Südtirols (darunter auch unser Tal)das Breitband I-net und auch noch UMTS ausgefallen ist und mit normalen GPRS ist es unmöglich zu komunizieren (braucht ca. 5 Min. eine Seite zu öffnen!!) Hoff dass es morgen repariert ist!
Saludos
In Antwort auf:
hier auch noch mal zu lesen in der mailnachricht der deutschen botschaft in havanna
https://www.kubaforen.de/t505855f11793243...s-und-Teil.html
#22 RE: Tochter u Freundin einladen!
achso, bevor ich es vergesse. Nochmals zur Familienzusammenführung deiner Freundin.
Bei Beantragung dieser vor der Botschaft sollte sie nicht die geringsten Zweifel dahingehend aufkommen lassen, dass sie tatsächlich eine Umsiedlung mit Wohnsitznahme nach Italien beabsichtigt.
Nicht nur einen zeitlich begrenzten Besuch - sonst verweisen sie deine Freundin ganz schnell auf ein Besuchsvisa und dieses ist nicht nur mit wesentlich mehr Papierkram verbunden, sondern darauf gibt es keinen echten Rechtsanspruch. Zumindest bei uns in D.
Wenn sie es sich später doch anders überlegt und nach Kuba zurückkehren will, so steht dies ihrem subjektiven Willen zum Zeitpunkt der Antragstellung ja nicht entgegen.
Viel Glück.
In Antwort auf:
letzte Woche auch gesagt es brauche unbedingt die Einladung auch wegen Familienzusammenführung
Die Sache sieht etwas anders aus, weil du nicht verheiratat bist, da kann es gut sein, dass eine Einladung verlangt wird.Zu einer Familienzusammenführung müsst ihr schon verheiratet sein.
So kann es auch ausgelegt werden
#24 RE: Tochter u Freundin einladen!
verwechselst du da nicht zwei Dinge. Das eine ist die Ausreisegenehmigung welche sie von kubanischer Seite braucht.
Für diese war zumindest bis vor einem Jahr auch eine kubanische Einladung obligatorisch. Sowohl für PVE als auch für PRE.
Seit Mai hat sich so einiges geändert. Also sollte er sich diese Frage entweder von der kubanischen Botschaft,
der judica international oder der Immigration beantworten lassen.
Das andere ist der Anspruch auf "Familienzusammenführung". Der er hat mit den kubanischen Behörden überhaupt nichts zu tun,
sondern dafür sind europäische Institutionen für zuständig. Und da seine Freundin ein "italienisches" Kind hat muss sie nicht mit ihm verheiratet sein.
Was du meinst ist sicherlich, dass die kubanischen Behörden ihr möglicherweise eine Ausreise mit PRE verweigern und statt dessen auf die PVE verweisen da sie nicht verheiratet sind. Mit der Konsequenz, dass seine Freundin alle 11 Monate wieder in Kuba anzutanzen hat. Und dann dürfte das Spiel von neuem beginnen.
[quote="seiku"]@guzzi
....Seit Mai hat sich so einiges geändert. Also sollte er sich diese Frage entweder von der kubanischen Botschaft,
der judica international oder der Immigration beantworten lassen.
Also nochmals zur Erinnerung: die kubanische Botschaft in Berlin wo ich mich als Deutscher ausgab antwortete mir per e-mail Anfang Juni, dass es in meinem Fall eben keine Carta de invitaciòn braucht, ebenso wie das Cubanische Consolat in Mailand, die Immi in Santiago wie auch die Consultorios juridicas internacional sagen wieder es bracht eine!?!?!?
In einem ital. Cuba-Forum gäbe es eine cubanische Anwältin die schon geraume Zeit in Italien lebt und die extra für solche Angelegenheiten zuständig ist, nur hab ich der schon x-mal geschrieben - immer ohne Antwort.
Die ital. Cuba-Foren sind meiner Meinung nach bei weitem nicht so informativ wie z.B. dieses hier obwohl ja eigentlich mehr Italiener nach Cuba fliegen als Deutsche
Gut - nichts desto trotz, ich lass nicht locker, ruf jetzt einen Kumpel aus Bozen an, der ungefähr das Gleiche vor hat wie ich (nur der ist halt schon verheiratet); danach meine Novia in Santiago! Paso a paso vamos a llegar!! SEGURO!!!
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