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Meistens Zuckerbrot und jammernde Gusanos
Meistens Zuckerbrot - Zu wenige Übertretungen der Kuba-Blockade werden bestraft, jammern die Gusanos
Die USA handhaben ihre Blockade gegen das sozialistische Kuba unterschiedlich: da und dort werden Firmen oder Personen, die mit Kuba handeln, empfindlich betraft, aber meistens werden andere Unternehmen, die das Gleiche tun, in Ruhe gelassen.
Nach Angaben des der rechten Kubanisch-Amerikanischen Nationalstiftung (FNCA) nahestehenden exilkubanischen Journalisten Wilfredo Cancio Isla belaufen sich in diesem Jahr die Strafen wegen Übertretungen bereits auf fast 230 000 US-Dollar, während sie im ganzen Jahr 2006 bei 265 000 US-Dollar lagen. 2005 dagegen betrugen die Sanktionen 529 000 US-Dollar, eine Summe, an die in diesem Jahr angeknüpft werden könnte.
Die „PSL Energy Services“ ist eines der sechs Unternehmen, die 2007 zur Kasse gebeten wurden, und zahlt von ihnen mit Abstand die größte Summe. PSLES hatte zugegeben im Jahr 2004 „illegale Geschäfte“ mit Kuba gemacht zu haben. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Schottland hatte Kuba Technologie zur Ölförderung geliefert und Dienstleistungen erbracht; es wurde nun vom „Büro zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte“ (OFAC) mit einer Sanktion von 164 000 US-Dollar belegt. Für ein Unternehmen der Ölbranche mit Kontakten in den Mittleren Osten, den Kaspischen Raum, in Ostasien und Nordafrika ist das sicher nur ein Fall für die Portokasse, aber ein Politikum bleibt es allemal: denn PSLES, das 2003 selbst durch die Übernahme eines Bohrbedarfunternehmens anwuchs, wurde erst vor vier Wochen vom US-Multi Halliburton aufgekauft. Möglich, dass es in diesem Zusammenhang zur Selbstanzeige kam.
Der Artikel vom 23. Mai des in Miami erscheinenden „El Nuevo Herald“ zeigt dabei das unterschiedliche Agieren des OFAC, das dem US-Finanzministerium untersteht. Und zeigt natürlich die Fälle auf, wo das OFAC nicht hart genug oder gar nicht durchgreift. Ungehalten ist Wilfredo Cancio vor allem, weil zwar einige private US-Unternehmen, nicht aber ausländische Staatsunternehmen wie die PdVSA oder die CNPC belangt werden. Vor allem die PdVSA (Venezuela Öl AG), aber auch die CNPC (China National Petroleum Corporation) sind wirtschaftlich tief mit dem kubanischen Staat verbandelt, betreiben aber über ihre Töchter „CITGO Petroleum“ bzw „Great Wall Drilling Company“ in den USA nicht geringe Geschäfte. Grundlage für ihre Strafverschonung ist nach den gültigen US-Gesetzen, dass Tochterunternehmen nicht für unternehmerische Entscheidungen ihrer Muttergesellschaften verantwortlich gemacht werden können. So ist auch zu erklären, dass DaimlerChrysler und BMW sowohl in Kuba als auch in den USA Fahrzeuge verkaufen. Auch andere deutsche Unternehmen, die in den USA Geschäfte machen, sind auf Kuba präsent, vorwiegend aus dem Tourismussektor. Aber es sollen nicht mehr als dreißig deutsche Firmen sein, und hier zeigt sich – unabhängig von dem milden Umgang der OFAC mit Übertretungen – sowohl die Wirksamkeit der seit Januar 1962 bestehenden Blockade als auch ihre Extraterritorialität. Bei etwa 90 Milliarden Dollar liegen die Verluste, die Kuba durch verteuerte Beschaffung in anderen Regionen der Welt, höhere Transportkosten für weitere Wege sowie Risikokostenübernahme in den fünfundvierzig Jahren machte.
Genauer betrachtet scheint jeweils ein politischer Wille hinter der Entscheidung zu stehen, was erlaubt ist und was nicht. Und der hat auch mit der US-Exportwirtschaft und ihrem Einfluss in Washington zu tun. Denn direkte Nahrungsmittelverkäufe aus den USA nach Kuba werden z. B. nicht bestraft. Erst im März hatte eine große Delegation unter Leitung des Gouverneurs von Nebraska Kuba besucht und Abkommen zum Verkauf von Weizen, Mais, Bohnen, Fleisch und Soja abgeschlossen. Die deutsche Botschaft in Havanna, die die US-Blockade gegen Kuba als „Embargo“ verniedlicht, verlautbart dazu: „Das Embargo, das die US-Regierungen auch auf den Handel Kubas mit Drittstaaten auszudehnen versuchen („Helms-Burton-Act“), verbietet praktisch jede Art von Handel, Investitionen, Tourismus und Zahlungsverkehr zwischen beiden Staaten. Für die wenigen Ausnahmen bestehen hohe administrative Hürden auf Seiten der USA. Trotzdem ist der erlaubte Nahrungsmittelimport gegen Barzahlung aus den USA auf mittlerweile 400 Mio. (gemeint sind vermutlich US-Dollar, G. P.) angewachsen.“ Für das Jahr 2006 sind nach Angaben der Botschaft von deutschen Firmen Güter in einem Wert von 412 Millionen Euro nach Kuba exportiert worden, was einen Handelsbilanzüberschuss von 378 Millionen Euro ausmachte; Tendenz steigend.
Quelle: http://www.redglobe.de/index.php?option=...d=1630&Itemid=1
Zitat von Garnele
Meistens Zuckerbrot - Zu wenige Übertretungen der Kuba-Blockade werden bestraft, jammern die Gusanos
Die USA handhaben ihre Blockade gegen das sozialistische Kuba unterschiedlich: da und dort werden Firmen oder Personen, die mit Kuba handeln, empfindlich betraft, aber meistens werden andere Unternehmen, die das Gleiche tun, in Ruhe gelassen.
...mit Cuba handeln, verboten; kann ich bestätigen, war zuletzt bei einer US-Amerikanischen Firma in Deutschland angestellt,
musste unterschreiben, unter Androhung von Strafmaßnahmen, keinen Auftrag mit Cuba abzuwickeln.
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