Fiktionsbescheinigung?????

05.04.2007 12:56
#1 Fiktionsbescheinigung?????
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normales Mitglied

Meine Freundin hat so eine Fiktionsbescheinigung als Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Sie bekommt bald ihr Baby. Womit muß sie bei so einer Bescheinigung rechnen?

Sie versuchte nach d. Asylbewerberleistungsgesetzt ein Krankenversicherungsschutz zu bekommen aber das Amt ist der Meinung, dass da der Vater d. Kindes deutscher Staatsbürger und Selbstständig ist er auch die Kosten für die Geburt übernehmen muß . Nach Recherchen ist es nicht so. Wer hat Erfahrung damit?

Freue mich auf jede Antwort.


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05.04.2007 16:19
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#2 RE: Fiktionsbescheinigung?????
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( gelöscht )

Laueft das Asylverfahren Deiner freundin noch, oder war sie ausreisepflichtig und nur

noch geduldet?????


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05.04.2007 16:25
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#3 RE: Fiktionsbescheinigung?????
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greenhorn ( gelöscht )

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05.04.2007 16:35
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#4 RE: Fiktionsbescheinigung?????
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( gelöscht )

Muss nicht unbedingt eine Zusammenhang bestehen obwohl eigentlich schon zu erahnen ist um was es geht.
Abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerberin wird von einem Deutschen schwanger,
erhaelt dadurch eine AE und der Papi sieht jetzt nicht ein das er die Kosten
dafuer uebernehmen soll oder tauesche ich mich da??????


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10.04.2007 10:01
#5 RE: Fiktionsbescheinigung?????
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normales Mitglied

Diese Beiträge haben kein Zusammenhang!!!!
Ich denke, dass es ähnlich ist wie ein Duldung. Der Papi würde schon die Kosten übernehmen, aber warum wenn Sie eigentlich Krankenhilfe bekommen kann.
Ich finde es nicht so lustig!


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29.04.2007 19:57
avatar  Gladis_Y_Erik ( gelöscht )
#6 RE: Fiktionsbescheinigung?????
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Gladis_Y_Erik ( gelöscht )

Hallo zusammen,

eine Fiktionsbescheinigung bekommt ein Ausländer, wenn der eigentliche Aufenthaltstitel abgelaufen und die Verlängerung beantragt ist (siehe: http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort...cheinigung.html). Es muss also ein verlängerbarer Aufenthaltstitel worliegen, denn sonst gäbe es ja keine Fiktionsbescheinigung. Wann bekommt man das? Z. B. besteht ein Aufenthaltstitel wg. Familienzusammenführung. Die Verlängerung wurde beantragt aber noch nicht bewilligt. In dem Zeitraum bis zur Bewilligung läuft das Visum ab. Dann gibt es eben jene Bescheinigung. Wurde ein solcher Antrag gestellt? Oder ein Antrag auf Aufenthalt wg. Schwangerschaft mit einem deutschen Kind?

Unabhängig davon ist der Unterhalt bzw. die Krankenversicherung der Betroffenen. Wovon lebt sie? Wenn sie Sozialhilfe bekommt, dann hat sie auch eine Krankenversicherung. Anspruch auf Sozialhilfe sollte sie haben, sofern ein Aufenthaltstitel vorliegt, worauf ja die Fiktionsbescheinigung hindeutet.

Ich empfehle den Gang zu einem Anwalt, der firm im Ausländerrecht ist. Oder ihr geht zu einer der zahlreichen Organisationen, die Migranten helfen. Dort gibt es sicherlich genauere Informationen.

Liebe Grüße

Erik


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