Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Kindsvater nach Deutschland ?
Ich möchte den Vater meines Sohnes nach Deutschalnd holen, damit er ihn pflegt und betreut. Ich hab das jetzt 15 Jahre germacht und die Schnauze voll. Der Vater ist auch einverstanden. Ich habe erfahren, dass er - mit leiblichem Kind - sogar einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Bei der deutschen botschaft also kein Problem. Aber wie mit den Kubanischen behörden ? Werden die ihm die Carta Blanca erteilen, wenn doch klar ist, dass er zumindestlängere Zeit in Deutschland bleibt ?
ist jemand schon mal diesen Weg gegangen ?
Kann man ihn mit Touristenvisum kommen lassen und dann hier in Deutschland eine Aufenhaltsgenehmigung beantragen ?
#2 RE: Kindsvater nach Deutschland ?
dann haut mal kräftig drauf liebe alleinerz. mütter
aber Cuba wird Dir keine Steine in den Weg stellen
Kinder hat man nicht nur 15 Jahre sondern sein Leben lang. Und ihn nur hier her holen, weil Du gerade mal die Nase voll hast von Deinem Kind, ist auch nicht die feine Art. Da kommen Müttern wie mir das K.. an. Das hättest Du Dir vor 15 Jahren überlegen sollen. Überlege doch mal, wie der Vater sich fühlt, daß er nur her kommen soll, um jetzt das in Ordnung zu bringen, wovon Du die Nase voll hast. War er 15 Jahre ausgeschlossen aus der Verantwortung? Kennt er seinen Sohn? Ich würde Dir die rote Karte als Vater zeigen. Biene
#4 RE: Kindsvater nach Deutschland ?
#6 RE: Kindsvater nach Deutschland ?
Ob der Vater dann auch zum Pflegen "bleibt" ist doch die Frage. Der geht logischerweise her und sagt, ich komme nach D und pflege mein Kind, gemeinsam mit Dir mein Schatz - und wenn er dann hier ist und nach paar Tagen genervt ist, macht er sich vom Acker.
Sorry, aber so würde ich das einschätzen, vor allem nach den 15 Jahren. Wo ist da die Bindung zu Mutter und vor allem zum Kind?
#8 RE: Kindsvater nach Deutschland ?
Zitat von Español
Einen Rechtsanspruch auf eine AE hat er eigentlich nur bei gemeinsamen Sorgerecht.
Und so nach 15 Jahren weil Mama nicht mehr will, na ja die Auslaenderbehoerden haben schon ganz
andere faelle gehabt.
Stimmt nicht ganz. Die Rechtsprechung geht dabei allerdings nicht vom Recht des (ausländischen) Vaters, sondern vom Recht des Kindes (Art. 6 GG) auf Familie aus.
Hier ein Auszug eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu diesem Thema:
(...)
Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG gilt zunächst und zuvörderst der Familie als Lebens- und Erziehungsgemeinschaft. Die leibliche und seelische Entwicklung der Kinder findet in der Familie und der elterlichen Erziehung eine wesentliche Grundlage. Familie als verantwortliche Elternschaft wird von der prinzipiellen Schutzbedürftigkeit des heranwachsenden Kindes bestimmt (vgl.BVerfGE 80, 81 <90> ). Besteht eine solche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind und kann diese Gemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, etwa weil das Kind deutscher Staatsangehörigkeit und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 <173>; vgl. auchBVerfGE 80, 81 <95> zur Erwachsenenadoption).
19
Bei der Bewertung der familiären Beziehungen verbietet sich eine schematische Einordnung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, zumal auch der persönliche Kontakt mit dem Kind in Ausübung eines Umgangsrechts unabhängig vom Sorgerecht Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung ist und daher unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG steht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 <173>). Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl.BVerfGE 80, 81 <95> ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1997 – 2 BvR 260/97 -, Juris). Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1997 – 2 BvR 260/97 -, Juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 – 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 <68>)....
Das Urteil in seiner ganzen epischen Breite unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...2bvr100104.html
Don Olafio
#13 RE: Kindsvater nach Deutschland ?
---------------------------------------------------
warum nicht deinen sohn zu seinem vater nach cuba?
hat doch nur vorteile!
----------------------------------------------------
GENAU Da kann er gleich im Doppelpack unseren PUBERTIERENDEN UND MIT REICHLICH
CUBANISCHER MENTALITÄT versehenen ebenfalls 15 Jährigen mit zum (Landes)Vater exportieren.
Das würde mir manch graues Haar und schlaflose Nacht ersparen. Polizei ,Schulbehörden
und andere Institutionen hätten auch weniger zu tun.
Für die notwendigen Tüten als Reiseproviant würd ich sogar noch
sorgen.
Zitat von lbach
Ich hab das jetzt 15 Jahre germacht und die Schnauze voll.
Wenn das ÄHNLICHE TENDENZEN wie bei uns sind was ich vermute und wenigstens 4/5 mal
in anderen cub/dtsch. Familien beobachtet hab und von denen glaub ich KEINER der
"LIEBEN" Cubanito(a)s mehr in D weilt dann kann ich DEINE AUSSAGE sehr Gut verstehen
Ich denke das viele hier schreibende "Schlaumeier" weil sie diese Situation nicht kennen
gar kein Bild davon machen können was da abläuft. TROTZ MASSIVER UND GÜTIGER ERZIEHUNG
DURCH MAMA und PADRASTO lief das bei allen mir bekannten Fällen aus dem Ruder. Scheint
scheinbar ein allgemeiner Gendefekt zu sein.
Unser Minicommandant kam vor 7 Jahren als kleiner lieber süsser Knuddel,nunmehr wird versucht
a la CHULO das Klassenkameradinnen für ihn trabajen sollen. Funktioniert zwar hier nicht
aber immerhin TYPISCH CUBANISCH MÄNNLICHE GENE sind vorhanden - sagt sogar meine Esposa Die ARBEITS UND LERNUNLUSTIGKEIT gehört natürlich auch dazu.
MfG El Lobo
Voellig richtig Don Olafio, Art. 6 GG "heilt" so Einiges.
In diesem Fall aber, und ich gehe man mangels konkreter Info davon aus, besteht kein gemeinsames Sorgerecht
bzw. wurde dies vom Vater nicht ausgeuebt und warscheinlich auch das Umgangsrecht eher sporadisch,
wird jetzt wenn der Sohn schon 15 Jahre alt ist nur schwer ein Aufenthaltsrecht abzuleiten sein.
Liegt aber im Ermessen der Auslaenderbehoerde, ich kann es mir aber nicht vorstellen.
Ich frag mich nur wie der "Erzeuger" hier in D sein
Sorgerecht was gleichzeitig Erziehungsrecht bedeutet
ausüben sollte. Der "Alte" vermutlich des deutschen und der
Spruuz des spanischen nicht mächtig. Wer bringt dann wem
was bei Aber vielleicht ergänzen die sich auch
Prima
Das hieße dann den Teufel mit dem Beelzebub.............
In diesem Fall würde wohl noch mehr UNGEMACH über die "Schnauzevollhabende"
hereinbrechen. Sorry für soviel Pessimismus aber ich kenn meine
Pappenheimer aus der "Caribischen Freiluftpsychatrie"
MfG El Lobo
In Antwort auf:
Unser Minicommandant kam vor 7 Jahren als kleiner lieber süsser Knuddel,nunmehr wird versucht
a la CHULO das Klassenkameradinnen für ihn trabajen sollen. Funktioniert zwar hier nicht
aber immerhin TYPISCH CUBANISCH MÄNNLICHE GENE sind vorhanden
Wenn die Frau wegläuft, liegt es an den KUBANISCHEN JINETERA-GENEN, wenn der Sohn mißrät, sind es die KUBANISCHEN MACHO-GENE, lediglich der DEUTSCHE EHEMANN hat aufgrund seiner perfekten MITTELEUROPÄISCHEN GENEN nichts damit zu tun...
lobo, könnte es vielleicht sein, dass deine Erziehungsmethoden versagt haben?
Moskito
In Antwort auf:
lobo, könnte es vielleicht sein, dass deine Erziehungsmethoden versagt haben?
Moskito, ich muss doch sehr bitten, mit deutschen Genen ausgestattete Menschen versagen NIE !!! Ergo können auch deren Erziehungsmethoden nicht versagen !!!!!
Ich bitte dich doch inständig,den Deutschen im allgemeinen und dem deutschen Mann im besonderen mehr Respekt entgegenzubringen.
#20 RE: Kindsvater nach Deutschland ?
#21 RE: Kindsvater nach Deutschland ?
also mein sohn ist ja auch 50% cubano und es schlagen auch viele gene der cubanischen seite durch - da kannste erziehen was du willst, es ist so, dass pädagogen in den 60ern gesagt haben 30% vererbung, 70% Erziehung, in den 90ern 50/50 jetzt sind sie schon bei 70% vererbung und 30% Erziehung - ich seh das eher 80/20...
ich hab aber noch glück, er ist n lieber, der manchmal austickt
aber der Caballero steckt eindeutig in ihm...
don olafio
(
gelöscht
)
#25 RE: Kindsvater nach Deutschland ?
Zitat von Biene
Er meinte damit 80 % die Frau und 20 % der Mann, der macht ja bekanntlich keine Erziehungsfehler.
Weniger, in der Regel bedeutend weniger. Das sieht man schon an den ganz groben Zahlenverhältnissen bezüglich von Kindesmisshandlungen und Kindstötungen (die wohl unbestritten zu den schwerwiegendsten "Erziehungsfehlern" gezählt werden dürfen). Allein bei den Tötungen liegen die Frauen mit über 90 Prozent weit vorn. Die durchschnittliche Verweildauer einer Kleinkinderleiche in einer deutschen Tiefkühltruhe beträgt rund eineinhalb Jahre (in Blumenkübeln meist noch etwas länger); gefrostet wurden die Kids meist von den eigenen Müttern... - doch seltsam: Während misshandelnde Väter immer die Monster schlechthin sind, waren massakrierende Mütter meist nur schlicht mit der Erziehung "überfordert"... .
Don Olafio
- 🇨🇺 Das Kubaforum 🇨🇺
- 🇨🇺 Kubaforum
- 🇨🇺 Neu im Kubaforum?
- ℹ️ Info-Sparte!
- 📄 Visa: Fragen und Probleme zum Thema Visa
- 🇩🇪 🇪🇸 Übersetzungshilfe vom spanischen ins deutsche und umgekehrt
- 📜 Einladung eines kubanischen Staatsbürgers:
- 📰 Presseveröffentlichungen und Medienberichte über Kuba
- ⛈ Wetter 🌪 Hurrikan Nachrichten
- 🛫 Reiseforum
- ✈ Kubaflüge 🛳 Kreuzfahrten 🧳 Hotels 🚗 Mietwagen 🚕 Transfers 🚌 Busverbi...
- 🛏 Casas Particulares
- 📕 Sprachkurse in Kuba/Deutschland? Wo gibt es 🕺💃 Tanzkurse usw?
- 🌐 Reiseberichte
- 🕯 In Gedenken an Guzzi
- 🇨🇺 Allgemeines und Sonstiges mit Kubabezug
- ⚾ 🏐 🥊 Das Kuba Sport-Forum.
- 📖 Literatur und Kunst aus/über Kuba
- 🏝 Flora und 🐊 Fauna auf Kuba
- 👨🍳 Kubanische Küche
- ⚙ Technikforum: Fragen zu Themen 🖥︎ Computer,📱 Smartphone, ☎ Telefonve...
- Für Mitglieder und Kubafreunde:
- Sonstige Themen
- 🇪🇸 Foro en español 🇪🇸
- 🗣 Debate de Cuba
- 🎶 Música de Cuba
- 🤡 Los Chistes - Risas y humor sin limite
- ✈ Vuelos 🧳 Hoteles 🛏 Casas
- 🇪🇸 Forum in spanisch-Foro en espanol. für alle die es können oder noc...
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen )
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen)
- 👥 Administration und Moderation:
Ähnliche Themen
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!