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Rückreiseerklärung
Hallo
Neuerdings verlangt die deutsche Botschaft eine Erklärung zu unterschreiben, daß die cubanische Person nur zu Besuchszwecken nach D reist, und diese Erklärung spätestens einen Monat nach Rückreise bei der Botschaft persönlich wieder vorlegt.
Für Leute aus Havana und Umgebung sicher kein Problem, aber für die, die dafür erst quer durch die Insel extra nach Hav. reisen müssen, ein erheblicher, vor allem auch finanzieller Aufwand.
Was wollen die denn damit bezwecken? Wer nicht wieder nach Cu zurück will, der bleibt sowieso.
Saludos
26.11.2006 19:31
#2 RE: Rückreiseerklärung
26.11.2006 19:47
#4 RE: Rückreiseerklärung
In Antwort auf:
Ich kenne das eigentlich nur von Fällen, wo eine Kautionshinterlegung in D. verlangt wurde. Für die Rückerstattung der Bürgschaft war dann eine persönliche Rückmeldung des Eingeladenen auf der Botschaft in Havanna vonnöten.
bzw. bei der Ausreise auf dem Flughafen abstempeln lassen, und dann dem Landratsamt vorlegen, so wars bei uns der Fall, der Zettel wurde auf dem Flughafen in München abgestempelt, bei der Passkontrolle, uns dann zurückgereicht und der Cubaner ging weiter Richtung Flugzeug.
PeterF
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