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Einreisen in der Schweiz
Coppelia
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gelöscht
)
#1 Einreisen in der Schweiz
bin zwar oft mit auto durch die Schweiz gefahren, selbst mit Kubanerinn, aber nie da uebernachtet
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Ihr müßt mich noch xx Tagen ertragen
In Antwort auf:
Braucht eigentlich eine Kubanerin mit unbefriesteten Schenker Visum extra Visum fuer die Schweiz oder ist es wie in der Tschechiche Republik?
Coppelia, für die Schweiz soll das Schenkervisum seit dem 1. Juli wegfallen. Da gelten die Bestimmungen für das Schenkener Abkommen. Wenn du das Schengener Visum hast,ist es noch besser.
In Antwort auf:
Coppelia, für die Schweiz soll das Schenkervisum seit dem 1. Juli wegfallen. Da gelten die Bestimmungen für das Schenkener Abkommen. Wenn du das Schengener Visum hast,ist es noch besser.
So nicht richtig, für die Schweizer ist in Schengen-Land ab 01.07.2006 kein Visa mehr erforderlich. Für nicht EU-Bürger wie Cubis nach wie vor Drittland.
Salu2
"No Sueñes Tu Vida,Vive Tu Sueño"
Also, das wir EU Buerger (schenger) kein VISUM Brauchen weisst sogar meine tochter (4 jahre)
Ich wollte wissen ob eine Kubanerinn mit KUBA PASS und Italienisches Unbefriestet Aufenthalt erlaubniss, in die Schweiz einreisen darf?
Habe im Itaka Konsulat angerufen, und die sagten NEIN
Ich bin vom Kartoffel Land in's Spaghetti Land zu fahren, immer von Heidi Vorbeigefahren? also??????
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greenhorn
(
gelöscht
)
#11 RE: Einreisen in der Schweiz
Die sind dafür zuständig, nicht die Itacker
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Département fédéral des affaires étrangères (DFAE)
Dipartimento federale degli affari esteri (DFAE)
Swiss Federal Department of Foreign Affairs (DFA)
Hier link
http://www.eda.admin.ch/content/germany_all/de/home.html
Kannst auch in italiano schreiben
Also, ich habe im Generalkonsulat Düsseldorf angerufen und eine sehr nette dame, sagte ich sollte das Italienische Konsulat kontaktieren ().
Das Italienische Konsulat meinte, die einreise sei nicht moeglich.
Ich bin aber ofters, sogar vor den 1.7.2006 durch die Schweiz gefahren (ich liebe es Knoellchen zu bekommen), mit Kubanerinn und nie hat uns jemand die durchreise verweigert. (nur ein mal, haben die Dokumente kontrolliert, und zwar in Basel an der Grenze und nichts gesagt, war aber die Deutsche Seite noch.
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Aus der Zitig (www.20 minuten.ch),
Ausländer mit einem Ausweis B oder C brauchen ab 10. Juli kein Visum mehr, um in die Schengenländer zu reisen. Die EU erleichtert ihnen damit das Reisen enorm.
Der EU-Beschluss wurde am Dienstag im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Entscheid tritt am 20. Tag nach der Publikation in Kraft. Der EU-Beschluss wurde am Dienstag im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit der EU-Anerkennung der Schweizer Aufenthaltspapiere können ab dem 10. Juli über eine halbe Million in der Schweiz wohnhafte Nicht-EU-Bürger einfach mit ihrer Aufenthaltsausweis und dem Reisepass durch die Schengenstaaten reisen.
Die Visabefreiung bezieht sich nur auf die Durchreise (maximal fünf Tage). Sie ist für alle Schengenstaaten verbindlich und als Übergangsmassnahme gedacht, bis das Schengener Abkommen in Kraft gesetzt ist.
Blacky
Zitat von greenhorn
Also, ich habe im Generalkonsulat Düsseldorf angerufen und eine sehr nette dame, sagte ich sollte das Italienische Konsulat kontaktieren
Lass das nicht unseren Schweizer hören, dass die Italiener für die Schweiz zuständig sind
kann sein, das die dame mich falsch verstanden hat, weil Sie dachte, eine Schweizerinn wollte nach Italien, weil Sie sagte auch, das bis 5 tagen kein aufenthalt problem gibts
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Wer benötigt Visa ?
VISUM ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:
(a) unter Reisepass aufgeführte Länder;
(b) alle nord-, süd- und mittelamerikanischen Länder, einschließlich der karibischen Inselstaaten (ausgenommen Belize, Bolivien, Dominikanische Republik, Ecuador, Haiti, Kolumbien, Kuba und Peru, die ein Visum benötigen);
(c) Andorra, Australien, Brunei, Estland, Fidschi, Island, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Korea-Süd, Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, Neuseeland, Norwegen, Polen, Salomonen, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Südafrika, Tschechische Republik, Tuvalu, Ungarn und Vatikanstadt;
(d) Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Ehem. Jugosl. Rep. Mazedonien und Türkei sind nur dann von der Visumpflicht befreit, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedsland der EU, Island, Norwegen, den USA oder Kanada haben.
REISEPASS ist allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder mit gültigem Personalausweis;
(b) Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino, Slowakische Republik und Zypern mit gültigem Personalausweis.
Benötigte Unterlagen
für Visa:
(a) 1 Antrag.
(b) 1 Passfoto.
(c) Gültiger Reisepass (sollte zum Zeitpunkt der Abreise aus der Schweiz noch min. 3 Monate Gültigkeit haben).
(d) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(e) In einigen Fällen auch Einladung (muß von der kantonalen Fremdenpolizei genehmigt sein) oder Nachweis der Geschäftsverbindungen.
(f) Ggf. Meldezettel, Aufenthaltsgenehmigung und Versicherungskarte.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag beigelegt werden.
Bearbeitungszeit:
Ca. 3 Wochen, abhängig von der Nationalität
Visagebühren:
24,00 Euro.
Die Gebühren sind vom jeweiligen Wechselkurs abhängig und können sich deshalb kurzfristig ändern.
Gültigkeitsdauer:
Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.
Kommentar:
Wer wiederholt in die Schweiz einreist, ohne die Absicht zu haben, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, muss sich bei der Fremdenpolizei melden,
wenn der Aufenthalt insgesamt 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten überschreitet.
Personen, die mit einem Visum oder einer Aufenthaltsgenehmigung einreisen, müssen sich innerhalb von 8 Tagen bei der Fremdenpolizei melden.
Weitere Informationen:
Schweizer Botschaft (Berlin)
Grüsse
Blacky
Hab noch was gefunden:
Transit
Transitreisende benötigen kein Visum, wenn sie innerhalb von 48 Stunden weiterreisen. Zudem müssen eine bestätigte Flugreservierung und alle anderen Dokumente für die Weiterreise vorgelegt werden. Staatenlose Personen benötigen immer ein Transitvisum. Staatsbürger der folgenden Länder benötigen kein Transitvisum, wenn sie ein Visum oder Aufenthaltsgenehmigung für EU-Länder, Andorra, Island, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen: Afghanistan, Äthiopien, Angola, Bangladesch, Kongo (Dem. Rep.), Ghana, Guinea, Indien, Iran, Libanon, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Sri Lanka und Türkei.
Grüsse
Blacky
Coppelia
(
gelöscht
)
#19 RE: Einreisen in der Schweiz
Zitat von blacky1
REISEPASS ist allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder mit gültigem Personalausweis;
Meine Kubanerinn hat ITALIENISCHEN PERSONALAUSWEIS, aber in Italien ist es anders, da bekommen auch Auslaender ein ausweiss, der nur fuer Reisen in den Schenger Staaten Gueltig ist.
Bis 2003 stand auf den Ausweis: NON VALIDO PER L'ESPATRIO (NICHT GÜLTIG FÜR DIE AUSREISE)
Ab 2003, glaub Juli 2003, hat sie den stempel bekommen: VALIDO PER I PAESI DEL TRATTATO SCHENGER (GÜLTIG FÜR DIE LAENDER DES SCHENGER ABKOMMEN)
So, und wenn die Schweiz jetzt zu das Schenger abkommen, beigetreten ist, dann ist es kein problem, nur dann widerspricht sich, mit dem was blacky1 gepostet hat
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VAMOS BIEN!
Ihr müßt mich noch xx Tagen ertragen
Coppelia,
Wenn Sie diesen Perso hat, wo drinsteht (GÜLTIG FÜR DIE LAENDER DES SCHENGER ABKOMMEN) und Sie auch die Aufenthaltsgenemigung von Italien hat, dann sollte Sie auch durchreisen können.
Aber sicher ist allemal wenn Du beim Schweizer Zoll anrufst. Die geben sicher Auskunft. Sind sehr nette Leute da.
Grüsse
Blacky
Aus einem anderen Forum:
Betreffend einer Thai
Zitat
Wir waren im August in der Schweiz und sind auch kontroliiert worden. Ohne Probleme. Ausserdem hatte ich vorher das schweizer Konsulat in Frankfurt angerufen die mir dies auch bestätigten, das kein Visum benötigt wird, wenn ein Schengener Visum oder eine befr. oder unbefristete Aufenhaltserlaubnis vorhanden ist. In unserem Fall haben wir eine unbefristete AE.
Zitat Ende
Grüsse
Blacky
In Antwort auf:
Aus einem anderen Forum:
Betreffend einer Thai
Zitat
Wir waren im August in der Schweiz und sind auch kontroliiert worden. Ohne Probleme. Ausserdem hatte ich vorher das schweizer Konsulat in Frankfurt angerufen die mir dies auch bestätigten, das kein Visum benötigt wird, wenn ein Schengener Visum oder eine befr. oder unbefristete Aufenhaltserlaubnis vorhanden ist. In unserem Fall haben wir eine unbefristete AE.
Zitat Ende
ist ja schön für die thai, war aber mit meiner cubana im Juli in der schweiz und es gab probleme!!!
Salu2
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