Gültigkeit Ehevertrag in Deutschland

21.10.2006 20:29
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#1 Gültigkeit Ehevertrag in Deutschland
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( Gast )

Wie sieht es mit der Gültigkeit eines deutsch kubanischen Ehevertrages aus, der in Deutschland im Beisein eines beglaubigten Dolmetschers vor einem Notar geschlossen wird. Hat er später noch Gültigkeit oder fließt dann noch cubanisches Recht ein – er also in seiner Form nicht mehr so gültig ist, wie er aufgesetzt wurde.

Saludos

Pepino


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22.10.2006 10:55
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#2 RE: Gültigkeit Ehevertrag in Deutschland
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greenhorn ( gelöscht )

Es gibt keinen deutsch kubanischen Ehevertrag.

Ein in Deutschland vor einem deutschen Notar geschlossener Ehevertrag ist ein DEUTSCHER Ehevertrag!

In Kuba gibt es keine Eheverträge.
gracias a dios


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22.10.2006 17:22
avatar  ( Gast )
#3 RE: Gültigkeit Ehevertrag in Deutschland
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( Gast )

Da wir den Ehevertrag vor der Eheschliessung abschliessen, ist sie ja zu diesem Zeitpunkz noch cubanischer Staatsbürger. deshalb meine Formulierung. Habt ihr Erfahrungen, wie es in der Praxis aussieht, falls es wirklich zu einer Trennung kommen sollte. Fliesst dann cubanisches Recht mit ein?
Hat er in seiner Ausführung Gültigkeit?

LG
Pepino


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22.10.2006 17:27
avatar  UJKEI
#4 RE: Gültigkeit Ehevertrag in Deutschland
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spitzen Mitglied

frage da mal greenhorn.


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23.10.2006 11:38
avatar  Uli
#5 RE: Gültigkeit Ehevertrag in Deutschland
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Uli
Rey/Reina del Foro

und nach der Eheschliessung ist sie deutscher Staatsbürger?
-------------------------------------------------
Es lo que hay!


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23.10.2006 11:49
avatar  ( Gast )
#6 RE: Gültigkeit Ehevertrag in Deutschland
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( Gast )

In Antwort auf:
und nach der Eheschliessung ist sie deutscher Staatsbürger?

Und er Kubanerin?


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23.10.2006 12:05
avatar  b12
#7 RE: Gültigkeit Ehevertrag in Deutschland
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b12
Rey/Reina del Foro

grundsätzlich ist ein vertrag zwischen zwei volljährigen menschen bindend, kann ein fetzen papier sein. auch mündlich. mit zeugen. ob der vertrag nachher vor gericht akzeptiert wird, weis im voraus sowieso keiner. kein anwalt und kein notar. deshalb hab ich jetzt einen vertrag in deutsch und spanisch, von beiden unterschrieben. aber keine notar oder anwaltskosten. obs am ende reicht, weiß sowieso keiner. gruß


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