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Höhere Gewalt
#1 Höhere Gewalt
Pauschalreisende können einen Reisevertrag wegen voraussehbarer höherer Gewalt schon dann kündigen, wenn "mit dem Eintrit des schädigenden Ereignisses mit erheblicher Wahrscheinlichkeit" zu rechnen ist und nicht erst dann, wenn es mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" eintreten könnte.
Das Amtsgericht Neuwied bestätigte die Stornierung eines Kunden, der erfahren hatte, dass sein Reiseziel Kuba voraussichtlich zwischen zwei Wirbelstürmen liegen würde. Da der Veranstalter über das bedrohliche Ereignis trotz Aufforderung nicht informiert habe, sei die Vertragskündigung gerechtfertigt gewesen.
Ergänzend führte das Amtsgericht Neuwied aus, dass eine Eintreffwahrscheinlichkeit von 1:4 im Zielgebiet der Reise ausreiche, um eine erhebliche Gefährdung der Reisenden anzunehmen. (AZ: 4 C 27/06)
aus: Berliner Zeitung vom 14./15. Oktober 2006
Na das wäre ja was wenn man dies nicht könnte.
Stell dir vor du hast die Reise schon länger im Vorraus gebucht!
Kann Ich das wissen, das genau in dieser Zeit ein Hurrican vorbeifliegt??
Grüße
Polito
PS: Na zumindest weiß Ich das der stürmige Zeit ab ca.September losgeht und ich damit rechnen muss.
#3 RE: Höhere Gewalt
#4 RE: Höhere Gewalt
Da der Veranstalter über das bedrohliche Ereignis trotz Aufforderung nicht informiert habe.....
Denke da lag der Grund
Ein Veranstalter weiss ja auch ncht genau wann ein Sturm kommt .
Saludos Habanero
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#6 RE: Höhere Gewalt
In Antwort auf:
Da der Veranstalter über das bedrohliche Ereignis trotz Aufforderung nicht informiert habe.....
Denke da lag der Grund
Ein Veranstalter weiss ja auch ncht genau wann ein Sturm kommt .
Natürlich kann er das nicht genau wissen. Aber dann hätte ja jeder Reisende in so einem Fall ein Recht auf Rücktritt!? Das wird sicher nicht so sein, denn sonst hätte es kein Gerichtsverfahren gegeben. Ich schätze, beide Seiten haben es im hier genannten Fall mal drauf ankommen lassen.
Der Reiseveranstalter wird nach dem Urteil jetzt sicherlich immer pauschal informieren, dass die Reise in ein zyklongefährdetes Gebiet geht, egal, wann die Reise stattfindet. Dann ist er juristisch offensichtlich auf der sicheren Seite.
Richtig, so stell ich mir das auch vor !
.... trotz Aufforderung nicht informiert...
Darum ging es mir, wichtig war die Aussage "nach Aufforderung nicht informiert...."
Saludos Habanero
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