nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?

23.06.2006 12:08
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#1 nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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( Gast )

Heute haben wir nach 7! Monaten Wartezeit endlich eine positive Antwort auf den Einbürgerungsantrag für meine Frau bekommen. In dem Schreiben ist eine Erklärung für die kubanische Botschaft beigefügt in dem meine Frau erklärt das sie "freiwillig die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat und unwiderruflich erklärt das sie auf die kubanische Staatsbürgerschaft verzichtet". Gleichzeitig steht in dem Einbürgerungsschreiben aber auch das diese Erklärung "nach Vollzug der Einbürgerung, die nach §12... unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit erfolgt, an die kubanische Botschaft weitergeleitet wird".

Es steht also drin das die Mehrstaatlichkeit hingenommen wird, aber trotzdem muß meine Frau eine Erklärung abgeben in der sie auf die kubanische Staatsbürgerschaft verzichtet. Ist es überhaubt möglich die kub. Staatsangehörigkeit abzugeben oder ist es möglich das meiner Frau durch diese Erklärung an die kubanische Botschaft später Nachteile von der kubanischen Seite aus entstehen (z.Bsp. bei der nächsten Einreise nach Kuba)?
Oder ist das ganze nur ein Formschreiben?

Vieleicht hat ja schon jemand anders das ganze Prozedere durchgemacht und kann seine Erfahrungen schildern.

Danke!



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23.06.2006 12:55
#2 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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Rey/Reina del Foro

Soweit mir bekannt ist, erkennt der heutige kubanische Staat bei Kubanern keine andere Staatsbürgerschaft an, als die kubanische. Einmal Kubaner, immer Kubaner. Ein freiwilliges Ablegen der kub. Stb. gibt daher meines Erachtens auch nicht.

Es ist bekannt, daß Kubaner, die eine ausländische Stb. besitzen, trotzdem nur mit einem gültigen kubanischen Pass ins Land gelassen werden.

e-l-a
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Mailservie: E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger dort kein Internet hat.
Buchtipp: "Havanna auf allen Vieren - oder der Traum vom Leben auf Kuba"


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23.06.2006 13:45
avatar  Moskito
#3 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Oder ist das ganze nur ein Formschreiben?

Vermutlich ja. Meines Wissens kann Kubaner nicht aus seiner Staatsbürgerschaft 'entlassen' werden.

Moskito


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23.06.2006 13:57
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#4 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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user ( gelöscht )

Hallo,
Heißt das dann dass die Bezahlung an die Kubanische Botschaft zwecks Passverlängerung für immer und ewig erfolgen muss, weil man ja auch öfters nach Kuba geht zwecks Familienbesuch?

Blacky


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23.06.2006 14:03
#5 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Heißt das dann dass die Bezahlung an die Kubanische Botschaft zwecks Passverlängerung für immer und ewig erfolgen muss, weil man ja auch öfters nach Kuba geht zwecks Familienbesuch?
Definitiv Ja! Denn genau darum wird das ja höchstwahrscheinlich auch so gehandhabt.

e-l-a
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23.06.2006 14:05
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#6 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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Mierde

Danke für die Auskunft

Blacky


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23.06.2006 14:06
#7 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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Top - Forenliebhaber/in

laut jetziger gesetzgebung schon, denn was die zukunft bringt ...wer weiß wer weiß


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23.06.2006 21:02
avatar  Bernd
#8 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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spitzen Mitglied

Ich kenne einige Kubaner mit dt. Pass und die reisen regelmäßig ein nach Kuba ohne Probleme.
Meine Frau und ich machen gerade das Prozedere durch hier im KVR München. Wir haben uns dafür entschieden, da wir auch in andere Länder reisen und da nerven 2 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten.
Eigentlich wollen die keine Mehrstaatlichkeit und deshalb muß deine Frau diese Erklärung unterschreiben. Sie ist ja nicht Schuld, dass die Kubis keine/n aus "ihrer" Staatsbürgerschaft entlassen.
Für Reisen nach Kuba braucht sie weiterhin den kubanischen Pass mit all den dazugehörigen Solidaritätsbeiträgen.
Wird sicher lustig, wenn meine Frau auf die Verfassung schwört und ein bißchen aus der Zeitung vorlesen muss.


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23.06.2006 21:22
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#9 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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greenhorn ( gelöscht )

auf das Grundgesetz

wir haben keine Verfassung

in der Regel brauchen Neubürger aber nicht zu schwören.
(Vielleicht in Bayern doch?)


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23.06.2006 22:15
avatar  Cubacar
#10 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo, meine Frau hat schon ein ganze Weile den deutschen Paß und es richtig das man auf den kubanischen förmlich verzichten muß aber es passiert nichts weiter. Also hat sie beide und ich finde das auch gut so. Erstmal brauch sie kein Visum und kann hin und her wie sie will und z.Bsp wie bei uns die Genehmigung für eine Satschüssel beim Vermieter wo wir natürlich den kubanischen Paß gezeigt haben.

Grüße
"Kubaner sind die besten Schauspieler der Welt"


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24.06.2006 06:30
avatar  user ( gelöscht )
#11 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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user ( gelöscht )

Servus

In Bayern muss amorsita schwoeren dass am Sonntag immer der Swainsbratn aufm Tisch kommt.

Blacky


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24.06.2006 10:56
avatar  Bernd
#12 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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spitzen Mitglied

Greenhorn hier im KVR war die Auskunft definitv, dass meine Frau einen Eid ablegt muss.
Ist auch nicht das Problem genauso wenig wie das Vorlesen, wenn man fast 9 Jahre hier lebt und arbeitet. Meine Beiden sollten lieber wieder Spanisch sprechen, die Tochter hat schon vieles vergessen. Nornmalerweise sollten diese Sachbearbeiter sofort merken bei der Begrüßung und anschließenden Unterhaltung, wie es um die Sprachkenntnisse steht.


@Blacky1, nein keinen Schweinsbraten, sondern puerco asado con congri im Dirndl


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24.06.2006 11:06 (zuletzt bearbeitet: 24.06.2006 11:10)
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#13 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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greenhorn ( gelöscht )
[quote="Bernd"]Greenhorn hier im KVR war die Auskunft definitv, dass meine Frau einen Eid ablegt muss.

Auf das GG der BRD oder auf die Verfassung des Freistaates Bayern?


In Berlin bekommt man die Staatsbürger-Urkunde per Post zugeschickt. Ohne Eid.

++++
Bay. Verf.
Artikel 125 Schutz der Familie

(1) Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staates.

(2) Die Reinhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist gemeinsame Aufgabe des Staates und der Gemeinden.


" Reinhaltung? " Gibt es eigentlich das "Braune Haus" in Mü noch?


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24.06.2006 13:26
avatar  Bernd
#14 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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spitzen Mitglied

In Antwort auf:
Gibt es eigentlich das "Braune Haus" in Mü noch?

Ich kenn nur das Brau-Haus , was und wo soll das Braune Haus sein??

Klar ist es in Berlin lockerer, deswegen begleite ich meine Holde hier immer, wenn es um Papierkram geht,
obwohl ich eine Lanze brechen muss für das KVR hier. Als damals meine Holde kam mit einem Besuchsvisum für 1 Monat, da waren die ganz in Ordnung und wir konnten bis auf 11 Monate verlängern.
Zwischenzeitlich ist man ja fast schon Stammkunde, Frau und Tochter hier, ab und zu mal eine Einladung.


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27.06.2006 09:47
avatar  Schning
#15 RE: nach Einbürgerung in D Aufgabe der kub.Staatsangehörigkeit möglich?
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super Mitglied

Meine Frau musste auch eine solche Erklärung abgeben. Ich glaube, die deutsche Behörde macht auch eine Kontrollmitteilung an die kubanische Botschaft, so dass diese auf jeden Fall um die Einbürgerung weiß. Wir haben in der Folgezeit das Thema Entlassung aus der kubanischen Staatsbürgerschaft dann nie weiterverfolgt (insbesondere keinerlei Gebühren an die kubanische Botschaft bezahlt), da ein Antrag auf Entlassung aus der kubanischen Staatsbürgerschaft ohnehin nicht zum Erfolg führen würde (ich glaube, was die kubanischen Behörden machen, heisst in der deutschen Verwaltungsfachsprache "dilatorische Behandlung der Anträge").

Nachteile entstehen durch die Mehrstaatlichkeit bei Einreisen nach Kuba nicht, denn die Existenz der deutschen Staatbürgerschaft wird von kubanischer Seite einfach ignoriert, d.h. Ihre Frau muss nach Kuba wie bisher als Kubanerin, d.h. mit gültigem kubanischem Pass, einreisen und diesen auch bei Kontrollen vorzeigen. Da aus dem kubanischen Pass mit Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft aber kein gültiges Aufenthaltsrecht für Deutschland mehr hervorgeht, würde ich unbedingt auch den deutschen Pass mit nach Kuba mitnehmen. Den kann man auch ruhig vorzeigen; hieraus entsteht weder ein Nachteil noch ein Vorteil. Ein besondere Status Ihrer Frau ergibt sich ja bereits aus genehmigten Wohnsitz im Ausland.

Übrigens ist es nach meiner Kenntnis so, dass bei Vorliegen von Mehrstaatlichkeit grundsätzlich jeder Staat bei der Einreise verlangen wird, dass die Einreise mit dem Pass des Staates, in den eingereist werden soll, erfolgt (und nicht des anderen Staates). Dies ist also keine kubanische Besonderheit.


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