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Verpflichtungserklärung
Hallo,
ich habe mich bisher nie so wirklich mit dem Thema Einladung eines Kubaners nach Deutschland beschäftigt, da ich mit keinem zusammen bin. Nun hat aber ein Freund von mir mich um eine Einladung gebeten, und ich habe mir das ganze Prozedere angesehen. Ganz am Anfang der Sache steht ja die Verpflichtungserklärung, und ich (Studentin) bin mir nicht sicher, ob ich die abgeben kann.
Weiß jemand, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können?
Verpflichtungserklärung und Einladungsschreiben: ist es richtig, dass diese beiden Dokumente von verschiedenen Personen verfasst werden können? (In diesem Falle hieße das: carta de invitación von mir, Verpflichtungserklärung von jemand anders.) Glaubt ihr, das beeinträchtigt die Chancen auf Bewilligung?
Und noch ein aktuelles Thema: Mir wurde erzählt, dass ein neues Gesetz die Ausreise jeden Kubaners mit Universitätsabschluss verbietet. Stimmt das? Und wenn ja, gilt das "nur" für die PRE oder auch für die PVE? Das wäre in diesem Falle nämlich auch wichtig, da besagter Freund (bereits seit einigen Jahren) einen solchen Abschluss besitzt.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
In Antwort auf:
Mir wurde erzählt, dass ein neues Gesetz die Ausreise jeden Kubaners mit Universitätsabschluss verbietet. Stimmt das? Und wenn ja, gilt das "nur" für die PRE oder auch für die PVE?
Also verbietet ist nicht ganz richtig.. Zum Einen hängt es davon ab, was Dein Freund studiert hat und wo er gearbeitet hat. Also welchem Ministerium sein Arbeitgeber unterstellt ist. Dabei ist es egal, ob er im Moment noch arbeitet. Es muss immer eine Genehmigung vom letzten Arbeitgeber und dem zuständigen Ministerium bei der Beantragung der PRE oder der PVE vorgelegt werden.
Es gibt kein Gesetz welches die Ausreise verbietet, allerdings wird die Ausreise bei manchen Ministerien (Gesundheits- oder Staatsraat direkt) erst nach 5 Jahren erteilt. Daher wäre es nützlich wenn er eine Arbeit bei einem anderen Ministerium hätte.
In Antwort auf:
Weiß jemand, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können?
Dafür müssen Einkommensnachweise und ein Mietvertrag (Grundbesitzurkunde) bei der AE vorgelegt werden.
In Antwort auf:
ist es richtig, dass diese beiden Dokumente von verschiedenen Personen verfasst werden können? (In diesem Falle hieße das: carta de invitación von mir, Verpflichtungserklärung von jemand anders.) Glaubt ihr, das beeinträchtigt die Chancen auf Bewilligung?
Ja das geht, die "carta de invitación" ist nur für die kubanischen Behörden interessant, daher sollte es damit keine Probleme geben.
Nos vemos
Dirk
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Das Infoportal zu Kuba (mit Bannertausch und Webkatalog):
http://www.mi-cuba.de // http://www.mi-kuba.com
Das "Normaleinkommen " einer Studentin reicht fuer die Abgabe einer verpflichtungserklaerung nicht aus, es
sei denn es gibt andere "Vermoegenswerte" auf die im Fall der Faelle zurueckgegriffen werden kann.
Selbst wenn das Einkommen ausreichend ist, sollte man sich so einen "Gefallen" fuer Freunde oder bekannte
sehr gut ueberlegen, koennte eine verdammt teure Unterschrift werden.
In Antwort auf:
Es muss immer eine Genehmigung vom letzten Arbeitgeber und dem zuständigen Ministerium bei der Beantragung der PRE oder der PVE vorgelegt werden.
Das ist so nicht ganz richtig. Falls der Amtragssteller noch Arbeit hat und eine PRE beantragen möchte, muss er die Bestätigung seiner Kündigung vorlegen und keine Genehmigung (da der Arbeitgeber, bzw. frühere Arbeitgeber nichts mit der Ausreise zu tun hat).
Im Falle der PVE sieht es so aus wie Dirk es beschrieben hat, dass eine Genehmigung für 1, bzw. 3 Monate "Urlaub" vorliegen muss (sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Ministerium; bei Mitgliedschaft bei der UJC auch eine Genehmigung der Juventud...)
In Antwort auf:
Weiß jemand, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können?
--------------------------------------------------------------------------------Dafür müssen Einkommensnachweise und ein Mietvertrag (Grundbesitzurkunde) bei der AE vorgelegt werden.
Das kann sich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich verhalten, normalerweise reicht ein Personalausweis und die Daten der einzuladenen Person. Ich mußte weder Mietvertrag noch Einkommensnachweis vorlegen, diese Nachweise werden erst verlangt, wenn die Aufenthaltsbewilligung hier in D beantragt wird.
LG
Cubomio
In Antwort auf:
bei mir reichte die Unterschrift, daß ich keine ALG II bekomme und die Angabe was ich beruflich mache.
In Hamburg ist das anscheinend alles ein wenig lockerer... ..
Bei mir (NRW) wurde explicit nach den letzten drei Einkommensbescheiden und nach einem Auszug aus dem Grundbuch gefragt...
Nos vemos
Dirk
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In Antwort auf:
n Hamburg ist das anscheinend alles ein wenig lockerer... ..
Bei mir (NRW) wurde explicit nach den letzten drei Einkommensbescheiden und nach einem Auszug aus dem Grundbuch gefragt..
Bei mir in Ddorf wollte man weder das eine, noch das andere sehen. Ich glaube, das hängt vom Sachbearbeiter ab.
In Antwort auf:
Nicht nur vom Sachbbearbeiter sondern vom Antragsteller
In meinem Kreis steht auf dem Infoblatt für die Verpflichtungserklärung, dass die von mir genannten Unterlagen vorzulegen seien... Ist also eher abhängig vom Kreis ( Stadt)
Nos vemos
Dirk
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In Antwort auf:
Mir wurde erzählt, dass ein neues Gesetz die Ausreise jeden Kubaners mit Universitätsabschluss verbietet. Stimmt das? Und wenn ja, gilt das "nur" für die PRE oder auch für die PVE? Das wäre in diesem Falle nämlich auch wichtig, da besagter Freund (bereits seit einigen Jahren) einen solchen Abschluss besitzt.
seit wann besteht das gesetz?
ich habe meine freundin (jetzt frau ) im august 05 für 4 wochen im oktober 05 eingeladen,
die papiere waren nicht rechtzeitig fertig, da der minister nicht da war, um zu unterschreiben.
im dez hat dann alles geklappt, wenn auch mit kurzer verzögerung
In Antwort auf:
Mir wurde erzählt, dass ein neues Gesetz die Ausreise jeden Kubaners mit Universitätsabschluss verbietet. Stimmt das? Und wenn ja, gilt das "nur" für die PRE oder auch für die PVE? Das wäre in diesem Falle nämlich auch wichtig, da besagter Freund (bereits seit einigen Jahren) einen solchen Abschluss besitzt.
Mein Mann wartet jetzt schon seit zwei Monaten auf die Ministergenehmigung. Das Maschinenbaustudium hat er schon vor vielen Jahren abgeschlossen. Er wird immer wieder vertröstet. Muss immer wieder neue Papiere und Beurteilungen einreichen. Da er jetzt noch vor drei Monaten einen weiteren Abschluss als Informatiker gemacht hat, sehe ich schwarz.
Aber auf ein neues Gesetz, dass die Ausreise verbieten würde, wurde er nicht hingewiesen.
Wow...vielen lieben Dank für Eure Antworten. Da scheint es ja beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern zu geben; hat zufällig irgendjemand Erfahrungswerte mit Bayern? (So wie ich meinen "Freistaat" kenne, gehört er eher weniger zu den kulanteren Gebieten... :-) )
Dankeschön!
In Antwort auf:Ich habe sogar den Eindruck, es ist von AB zu AB unterschiedlich gehandhabt wird. Am Besten fragst du auf deiner AB nach. Bei uns wurde z.B. an Hand des Mietvertrages die Größe der Wohnung geprüft und das Einkommen darf ein gewisses Minimum nicht unterschreiten. Ist man aber Student oder Alg2 Empfänger und erfüllt diese Mindestforderungen nicht, kann man auch einen Bürgen stellen.
Da scheint es ja beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern zu geben;
Moskito
In Antwort auf:
Bei uns wurde z.B. an Hand des Mietvertrages die Größe der Wohnung geprüft
Tiefstapler
oder sollte ich sagen holzscheitestapler?
Bist du mieter im eigenen haus, so wie es einmal der berliner bürgermeister, der mit dem roten schal formulierte?
(er ist eigentümer eines miethauses und wohnt auch darin! Ob er miete an sich selbst zahlt?)
MOSKITO: Die VE ist de facto nichts anderes als eine Buergschaft, naemlich die verpflichtung ventuelle Kosten
Abschiebung etc. zu uebernehmen. Wenn Guayabita jetzt schon von einem Freund gebeten wird diese
VE zu uebernehmen, und diese sich jetzt wiederum auch einen "anderen" sucht wird es wohl etwas
kompliziert.
Auch wenn es offenbar Faelle gab und gibt in denen kein Einkommensnachweis verlangt wurde, ist dieser doch erforderlich , denn was nuetzt eine VE wenn der Unterzeichner im Ernstfall gar nicht in der Lage sein wird
die Kosten zu uebernehmen. Oder kennt jemand eine Sparkasse Bank die einen Buergen fuer einen kredit akzeptiert
ohne dass dieser ueber ein ausreichendes Einkommen verfuegt??????????
greenhorn
(
gelöscht
)
#21 RE: Verpflichtungserklärung
Irgendwo war mal die rede von 4.000,00 ?
Reicht natürlich auch nicht.
Wäre interessant, wenn mal jemand schreiben würde, was er denn so gelöhnt hat und wie es vor sich ging.
Musste die chica gesucht werden? Flogen 2 Beamte mit? Und machten gleich einen urlaub auf varadero? lol
Haftet nur bis zu einer gewissen Summe, im letzten mir bekannten fall waren dies 2000 Euro, ein bisschen
wenig wenn man bedenkt welche Summe da zusammenkommen koennen!!!
Und wie es bei versicherungen (fast) immer so ist, lohnt sich ein ausfuehrliches Studium des
Kleingedruckten
In Antwort auf:
Wie war das nochmal mit der Provisit Abschiebeversicherung?Irgendwo war mal die rede von 4.000,00 ?
Bei http://www.educare24.de sind es 4000 EURO
Nos vemos
Dirk
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Auch 4000 Euro sind ratzfatz weg wenn z.b. Abschiebehaft , und wenn der Abzuschiebende begleitet wird.
Die Bundespolizei sucht naemlich nicht im Internet tagelang nach "Schnaeppchen" sondern bucht unabhaengig vom Preis. Beispiel: 1 x Oneway und 2 x Roeundtrip fuer die beiden Begleitpersonen plus Uebernachtungen etc.
#25 RE: Verpflichtungserklärung
Wozu sollten denn Beamte mit nach Kuba fliegen? Wenn die Mühle abhebt, ist der Delinquent doch raus aus dem Land. In Kuba selbst haben BGS-Beamte auch nicht mehr oder weniger Rechte als ein gewöhnlicher Tourist.
e-l-a
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