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Einladung Einzelne Schritte Darstellung
Ich habe mich an meine letzte Einladung erinnert und die einzelnen Schritte mal in logischem Aufbau dargestellt. (Es gibt sicher Verbesserungsmöglichkeiten.)
Meine Frage ist, ob das heute auch noch so gilt.
(Wenn wider meine Erwartung Begeisterung über die Übersicht ausbricht, füge ich gern noch den jeweiligen Ort, wo der Schritt zu erledigen ist, und die Dauer an und womit man am besten beginnt. Abgesehen vom Geld sammeln...
So, jetzt häng ich mal die Datei rein, mal sehn, obs klappt...
okay.
Legende:
rot: muss von mir erledigt werden
blau: muss oder kann von ihr erledigt werden (evt. nachdem sie das Geld von mir hat)
Was nicht eingerahmt ist, ist optional. Bei ihr wäre das zB noch ein Führungszeugnis vom zuständigen juez..
Na ja, manche Schritte brauchen noch Vorschritte, zB die Verpflichtungserklärung ihren Namen, Anschrift, meinen Pass, Verdienstnachweis und 20 Euro, oder der Flug noch ein bisschen zusätzliches Geld... Aber man kann so auch leicht rasch überschlagen, was einen die Einladung so kostet. ...ähm --- BEVOR sie da ist.
#3 RE: Einladung Einzelne Schritte Darstellung
user
(
gelöscht
)
#4 RE: Einladung Einzelne Schritte Darstellung
Herr Kaiser: bist Du Ingenieur?
Schön gemacht... netter "Geschäftsprozess"
Das wäre doch etwas für unseren Infobereich.....
@Stendi oder Haba.. könnte man das dort nicht unterbringen..
Nos vemos
Dirk
---------------------------------------------
Das Infoportal zu Kuba (mit Bannertausch und Webkatalog):
http://www.mi-cuba.de // http://www.mi-kuba.com
(
Gast
)
#6 RE: Einladung Einzelne Schritte Darstellung
Sie könnte noch verfeinert werden, z.B.:
a) Termin bei der dt. Botschaft:
Dem Bereich Visumsbeantragung sollte die Einholung eines Termins vorangestellt werden. Sonst Wartezeit oder gar Zurückweisung
b) Lebenslauf:
Nein, nicht einmal die Geburtsurkunde.
c) Flug:
Der Botschaft genügt eine Flugreservierung. Nicht nur bei der Antragsstellung, sondern dann auch bei Ausstellung des Visums.
d) 2 Sellos a 55 CUC:
Anzunehmen, dass damit die Bescheinigung der Consultoria Juridica über die Bezahlung der beiden Verlängerungsmonate der PVE gemeint ist. (Erst nach positivem Entscheid sollten die Verlängerungsmonate für die PVE bezahlt werden, da eine Rückforderung nach Ablehnung des Visums wohl nicht möglich ist.)
e) 30 $:
Damit sind wohl die Gebühren für die Beantragung des Visums gemeint. Waren das aber nicht 40 CUC?
f) Antragsformular:
Zur Antragstellung erhält der Antragsteller/in vor der Botschaft 2 Formblätter. Nur die werden akzeptiert. Das Formblatt, welches von der Internetseite der deutschen Botschaft herunter geladen werden kann und inhaltlich im Wesentlichen dem ausgegebenen Formular entspricht, wird dagegen zurückgewiesen. Hilfreich für die Ausstellung ist natürlich, wenn der Antragsteller/in ein von der Internetseite heruntergeladenes, vorab ausgefülltes Formular mit den entsprechenden Angaben über den Einlader zur Verfügung steht.
g) Ihr Carnet?:
Nein ihr Pass
h) Sparbuchhinterlegung?:
Als Ersatz für die Hinterlegung einer Kaution, welche im Falle der Ablehnung angeboten wird?
i) Arbeitgeberbescheinigung?:
Im Falle einer anderen Berufs-/Tätigkeitsangabe als die unkomplizierte Angabe Hausfrau (ama de casa), damit die Länge der Freistellung für die Länge des Besuchsaufenthaltes nachgewiesen wird?
j) Carta de invitacion:
Sollte diese in Kuba bei der Consultoria Juridica erfolgen, möchte der Notar neben dem Pass auch den Aufenthaltstitel (Einreisevisum) sehen und die 2 benötigten Sellos über je 5 CUC könnten ja auch gleich mitgebracht werden.
k) Tarajeta blanca:
War früher die PVE selbst.
Esperanto2
In Antwort auf:
Carta de invitacion:
Sollte diese in Kuba bei der Consultoria Juridica erfolgen, möchte der Notar neben dem Pass auch den Aufenthaltstitel (Einreisevisum) sehen und die 2 benötigten Sellos über je 5 CUC könnten ja auch gleich mitgebracht werden.
Das stimmt definitiv (vergangenen Freitag Las Tunas) nicht. Mein Schwager hat für meinen Mann die Einladung bei der Consultoria Juridica Las Tunas gemacht.
Der Termin bei der deutschen Botschaft ist aber erst Anfang März.
#8 RE: c) Flug:
#9 RE: Visagebühr
(
Gast
)
#10 RE: Einladung Einzelne Schritte Darstellung
In Antwort auf:
möchte der Notar neben dem Pass auch den Aufenthaltstitel (Einreisevisum) sehen
möglicherweise etwas missverständlich ausgedrückt:
Gemeint ist natürlich die Touristenkarte des Einreisenden. In der Einladung heißt es dann:
... (Name, Adresse des Einladenden) .., con pasaporte numero xxxxxxx se encuentra autorizado a permanecer en el territorio nacional haste el xx de xxxxx del 2006, quien habla y entiende ...... Also etwas völlig Unproblematisches. Die Touristenkarte wird man ja wohl nicht weggeworfen haben, da man sie bei der Ausreise noch braucht. Aber sehen wollte er sie halt und deswegen mußte ich mich noch einmal auf den Weg machen.
Esperanto2
#12 RE: Einladung Einzelne Schritte Darstellung
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#16 RE: Einladung Einzelne Schritte Darstellung
In Antwort auf:
i) Arbeitgeberbescheinigung?:
Im Falle einer anderen Berufs-/Tätigkeitsangabe als die unkomplizierte Angabe Hausfrau (ama de casa), damit die Länge der Freistellung für die Länge des Besuchsaufenthaltes nachgewiesen wird?
Arbeitsbescheinigung wird vom cubanischen Arbeitgeber ausschlieslich auf 30 Tage ausgestellt, bei Abwesenheit von über 30 Tagen erfolgt die sofortige Kündigung.
Die Botschaft verlangt aber eine Urlaubsbescheinigung von 90 Tagen wie im Visa beantragt.
Stand 28.02.2006 Deutsche Botschaft.
Salu2
"Viva tu sueño, pero no sueña tu vida"
In Antwort auf:
Arbeitsbescheinigung wird vom cubanischen Arbeitgeber ausschlieslich auf 30 Tage ausgestellt, bei Abwesenheit von über 30 Tagen erfolgt die sofortige Kündigung.
Das "ausschliesslich" stimmt so nicht, da z. B. meine Freundin eine 3-Monats-Freistellung bekommen hat. Hängt wohl von der Arbeit ab.
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#18 RE: Einladung Einzelne Schritte Darstellung
#20 RE: Einladung Einzelne Schritte Darstellung
Zitat von chico tonto
Mein Mann hat gestern bei der Deutschen Botschaft ein Touristenvisum beantragt. Gestern abend noch eine sms erhalten. Es war ganz unproblematisch und Visum wurde auch sofort ausgestellt.
Na ja, erstens bist du verheiratet, das macht die Sache einfacher, bzw. für die Botschaft die Ablehnung schwieriger, zweitens war dein Mann ja sicher schon (ein paar) mal hier, was die Sache auch erleichtert.
Erwarte aber trotzdem deinen Bericht, Bericht ...
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.
Mein Mann hat zwar ganz unproblematisch das Visum bekommen; er durfte es sogar am gleichen Tag in der Mittagspause!!! der Botschaft abholen, allerdings mußte er das Visum bezahlen. Ich hatte eine Mitteilung der Botschaft, dass Ehegatten von Deutschen von der Visagebühr befreit seien. Aber vielleicht war es ja eine "Eilgebühr"
Es hat kaum Fragen gegeben. Nur ganz kurz zu: Wo kennengelernt, Deutschkenntnisse, wo erworben, wo ist das gemeinsame Leben zukünftig geplant. Das wars dann.
Ich wollte eigentlich, dass auf dem Visum ein mehrmaliges Ein- und Ausreisen nach Deutschland eingetragen wird (wir wollen nach Spanien, Italien, Holland und Frankreich). Das wäre aber lt. der Botschaft nicht notwendig. Ich hoffe, dass auch die Grenzpolizei an den Flughäfen die gleichen Infos hat.
PS. Mein Mann war von der Freundlichkeit der Dame bei der Deutschen Botschaft noch gestern tief beeindruckt.
In Antwort auf:
Ist alles EG, und da gibt es keine "Grenzpolizei" im inner EG-Verkehr
Danke Jan, das weiß ich zwar, auf der anderen Seite gibt es bei der Einreise über den Flughafen aus dem Ausland (in Frankfurt am Main ist es so) immer Ausweiskontrollen. Außerdem ist während der WM Schengen ausgesetzt.
Deshalb bin ich schon etwas verunsichert und für jeden Hinweis dankbar.
Einen schönen Tag noch.
Oh Mann, ich habe leider keinerlei Erfahrungen mit Einladungen, kenne die ganzen Abkürzungen nicht und möchte meinen Novio aber im August einladen. Leider kann ich mit der Übersicht gar nix anfangen, also bitte, bitte, helft mir noch ein bisschen!!!!
Was mache ich jetzt zu aller erst??????????
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