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Arbeiten in Deutschland?
Wie lange ist man Gast? Wie lange muß man die Aufenthaltsdauer haben, bis man arbeiten darf. Ich kenne es noch, daß man erst 3 Jahre verheiratet sein muß und dann erst die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt und dann auch erst die Arbeitserlaubnis bekommt. Für Selbständigkeit zählt das aber nicht. Biene
Gast ist man solange das Besuchsvisum gültig ist - danach ist man illegal hier!
Die Aufenthaltserlaubnis erlangt man von der Ausländerbehörde und sobald diese vorliegt - auch wenn befristet - erhält man ein Schreiben für das Arbeitsamt wo man sich anmelden kann und könnte somit unverzüglich eine nichtselbständige Arbeit aufnehmen.
@Biene
Wie Jorge2 schon geschrieben hat, wenn jemand nur zu Besuch ist, darf dieser keiner Arbeit nachgehen.
Mein Mann z.Bsp, kam letztes Jahr. Er bekam die befristete Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre. Mit der Aufenthaltserlaubnis im Paß hat er dann innerhalb von zwei Wochen vom Arbeitsamt die unbefristete Arbeitserlaubnis bekommen.
LG meli
KISA
Bevor du heiratest, kauf dir doch mal ein BGB.
Viertes Buch Familienrecht ab § 1297 mal richtig durchlesen
z.B. § 1360 (Verpflichtung zum Familienunterhalt)
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit
und ihrem Vermögen die Familie angemessen zu Unterhalten. usw...
Das mit dem Vermögen betrifft die deutschen Partner- das mit dem Ackern die cubis
http://dejure.org/gesetze/BGB/1360.html
#11 RE:Arbeiten in Deutschland?
In Antwort auf:
Lasst mich noch mal zusammenfassen:
wenn ich z. B. meinen Freund heirate, er eine befristete AE
bekommt ist diese gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis??!!!
Ich muss sagen das wäre toll!!!
Ja das ist definitiv richtig. Es gibt dann nur noch das kleine Problem
eine entsprechende Arbeit für ihn zu finden...
#15 RE:Arbeiten in Deutschland?
In Antwort auf:
wenn ich z. B. meinen Freund heirate, er eine befristete AE
bekommt ist diese gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis??!!!
Da kennst du die Deutsche Bürokratie noch nicht.
nach heirat und der üblichen anmelderei (meldeamt) kriegt er die Lohnsteuerkarte.
Den meisten Arbeitgebern reicht diese aber nicht als nachweis für die Arbeitserlaubnis, die wollen eine explizite Arbeitserlaubnis sehen (AA), für die man wieder einiges an Papieren vorlegen muss. Genauso wie in Kuba, nur etwas billiger.
Hallo chulo,
ich habe eigentlich nur Daniela zusammengefasst.
Ich bin mal gespannt ob es doch noch mehr brauch als die
Aufenthaltserlaubnis!
@ jan
wie gut das ich kein Vermögen habe, was!?
In Antwort auf:
Mit dem culo wackeln können sie alle
jan, jan jetzt bin ich aber enttäuscht das du schoooon
vergessen hast das mein Herzallerliebster Tänzer ist!
Ist schon klar das MS nicht mit Berlin mithalten kann aber
Münster ist nicht halb so tot wie du glaubst.
In Antwort auf:
Das bisherige doppelte Genehmigungsverfahren (Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung) wird durch ein internes Zustimmungsverfahren ersetzt. Ausländer müssen sich damit künftig nur noch an die zuständige Ausländerbehörde wenden. Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung zur Arbeitsgenehmigung direkt bei der Arbeitsverwaltung ein und erteilt die Arbeitsgenehmigung in einem Akt mit der Aufenthaltsgenehmigung.
Hi Kisa,
bei http://www.zuwanderung.de ist das alles noch mal ausführlicher beschrieben....
Sonnige Grüße
andi
(
gelöscht
)
#22 RE:Arbeiten in Deutschland?
Im Märkischen Kreis (NRW) hat meine Cub. Frau beim Arbeitsamt Arbeitserlaubnis beantragt (1Zettel ausfüllen,[arbeitgeber offenlassen] abgeben, dabei Pass vorlegen ) fättich ! Nach ein paar Tagen kam die Arbeitserlaubnis per Post !Sie hatte eine ganz normale befristete Aufenthaltserlaubnis . Steuerkarte kriegst Du problemlos bei der Gemeindeverwaltung .No problema !Sozialversicherungsausweis und Rentenversicherungsnummer beantragt dann der Arbeitgeber .
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