Arbeiten in Deutschland?

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28.07.2005 13:28
#1 Arbeiten in Deutschland?
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo

ich wollt mal fragen in wieweit es Kubanern möglich ist in Deutschland für einen bestimmten Zeitraum zu arbeiten?
(Dabei meine ich nicht als Sänger(in) oder ähnliches!)
Wenn ja, was muss alles beachtet werden?


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28.07.2005 13:44
avatar  ( Gast )
#2 RE:Arbeiten in Deutschland?
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( Gast )

Soweit mir bekannt, muß Kubi doch erst einmal den Status des dauerhaften Aufenthaltes haben und das ist doch wohl erst nach 3 Jahren oder gibt es inzwischen neue Gesetze. Biene


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28.07.2005 14:00
#3 RE:Arbeiten in Deutschland?
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo Biene,

ich habe bezüglich dieser Angelegenheit keinerlei Ahnung...ich wollte mich nur mal darüber informieren!



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28.07.2005 14:03
avatar  Jorge2
#4 RE:Arbeiten in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

Als Gast mit Besuchsvisum ist das Arbeiten VERBOTEN!
Als hier lebender Ausländer mit Aufenthaltsrecht kann einer "Tätigkeit aus nichtselbständiger Arbeit" nachgegangen werden.
Gegen Gebühr kann man aber auch erlangen, dass man auch eine "selbständige Tätigkeit" ausüben darf!



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28.07.2005 14:09
avatar  ( Gast )
#5 RE:Arbeiten in Deutschland?
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( Gast )

Wie lange ist man Gast? Wie lange muß man die Aufenthaltsdauer haben, bis man arbeiten darf. Ich kenne es noch, daß man erst 3 Jahre verheiratet sein muß und dann erst die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt und dann auch erst die Arbeitserlaubnis bekommt. Für Selbständigkeit zählt das aber nicht. Biene


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28.07.2005 14:14
avatar  Jorge2
#6 RE:Arbeiten in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

Gast ist man solange das Besuchsvisum gültig ist - danach ist man illegal hier!

Die Aufenthaltserlaubnis erlangt man von der Ausländerbehörde und sobald diese vorliegt - auch wenn befristet - erhält man ein Schreiben für das Arbeitsamt wo man sich anmelden kann und könnte somit unverzüglich eine nichtselbständige Arbeit aufnehmen.


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28.07.2005 14:17 (zuletzt bearbeitet: 28.07.2005 14:19)
avatar  meli
#7 RE:Arbeiten in Deutschland?
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spitzen Mitglied

@Biene

Wie Jorge2 schon geschrieben hat, wenn jemand nur zu Besuch ist, darf dieser keiner Arbeit nachgehen.

Mein Mann z.Bsp, kam letztes Jahr. Er bekam die befristete Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre. Mit der Aufenthaltserlaubnis im Paß hat er dann innerhalb von zwei Wochen vom Arbeitsamt die unbefristete Arbeitserlaubnis bekommen.

LG meli


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28.07.2005 14:46
avatar  Daniela
#8 RE:Arbeiten in Deutschland?
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super Mitglied

Mit dem neuen Zuwanderungsgesetzt seit Januar entfällt sogar der Gang zum Arbeitsamt. Man bekommt den "Aufenthaltstitel" in den Pass und dort steht dann auch dass man die Arbeitserlaubnis hat - quasi ab dem ersten Tag.


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28.07.2005 15:35
avatar  Kisa
#9 RE:Arbeiten in Deutschland?
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spitzen Mitglied

Lasst mich noch mal zusammenfassen:
wenn ich z. B. meinen Freund heirate, er eine befristete AE
bekommt ist diese gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis??!!!

Ich muss sagen das wäre toll!!!


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28.07.2005 16:54 (zuletzt bearbeitet: 28.07.2005 16:57)
avatar  jan
#10 RE:Arbeiten in Deutschland?
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jan
Rey/Reina del Foro

KISA
Bevor du heiratest, kauf dir doch mal ein BGB.
Viertes Buch Familienrecht ab § 1297 mal richtig durchlesen

z.B. § 1360 (Verpflichtung zum Familienunterhalt)

Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit
und ihrem Vermögen die Familie angemessen zu Unterhalten. usw...
Das mit dem Vermögen betrifft die deutschen Partner- das mit dem Ackern die cubis
http://dejure.org/gesetze/BGB/1360.html


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28.07.2005 18:45 (zuletzt bearbeitet: 30.07.2005 15:59)
#11 RE:Arbeiten in Deutschland?
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super Mitglied

In Antwort auf:
Lasst mich noch mal zusammenfassen:
wenn ich z. B. meinen Freund heirate, er eine befristete AE
bekommt ist diese gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis??!!!
Ich muss sagen das wäre toll!!!

Ja das ist definitiv richtig. Es gibt dann nur noch das kleine Problem
eine entsprechende Arbeit für ihn zu finden...


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28.07.2005 19:08
avatar  jan
#12 RE:Arbeiten in Deutschland?
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jan
Rey/Reina del Foro

Kisa hat doch eine Menge Cubanischer CD's

Vielleicht kann er gut Playback singen? Mit dem culo wackeln können sie alle
Und 3 Griffe auf der Tres sollten auch drin sein.
Frankfurt ist nah


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28.07.2005 19:50
avatar  guajira
#13 RE:Arbeiten in Deutschland?
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
Frankfurt ist nah

was willste denn damit sagen ? Bin zwar nicht gebürtig von hier, wohne aber seit 7 Jahren hier (aus Berlin hergezogen).
Traue den Hessen und Imis durchaus Geschmack zu


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28.07.2005 19:55
avatar  jan
#14 RE:Arbeiten in Deutschland?
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jan
Rey/Reina del Foro

sorry

Hatte mich "verclict"
Meinte Kisa, aber die ist ja wie ich weiss aus Münster. Da kann ein Cubi wohl nicht auftreten Ist wirklich zu tot.

Also? Was lassen wir ihn arbeiten?
jan


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28.07.2005 20:02
#15 RE:Arbeiten in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Münster. Da kann ein Cubi wohl nicht auftreten

Warum nicht? Interessieren sich Studis nicht für Cubis?
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.


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29.07.2005 08:41
avatar  chulo
#16 RE:Arbeiten in Deutschland?
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
wenn ich z. B. meinen Freund heirate, er eine befristete AE
bekommt ist diese gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis??!!!

Da kennst du die Deutsche Bürokratie noch nicht.

nach heirat und der üblichen anmelderei (meldeamt) kriegt er die Lohnsteuerkarte.
Den meisten Arbeitgebern reicht diese aber nicht als nachweis für die Arbeitserlaubnis, die wollen eine explizite Arbeitserlaubnis sehen (AA), für die man wieder einiges an Papieren vorlegen muss. Genauso wie in Kuba, nur etwas billiger.



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29.07.2005 11:29
avatar  Kisa
#17 RE:Arbeiten in Deutschland?
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spitzen Mitglied

Hallo chulo,
ich habe eigentlich nur Daniela zusammengefasst.
Ich bin mal gespannt ob es doch noch mehr brauch als die
Aufenthaltserlaubnis!

@ jan
wie gut das ich kein Vermögen habe, was!?

In Antwort auf:
Mit dem culo wackeln können sie alle

jan, jan jetzt bin ich aber enttäuscht das du schoooon
vergessen hast das mein Herzallerliebster Tänzer ist!
Ist schon klar das MS nicht mit Berlin mithalten kann aber
Münster ist nicht halb so tot wie du glaubst.


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29.07.2005 13:05
avatar  Daniela
#18 RE:Arbeiten in Deutschland?
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super Mitglied

Die Aufenthaltsgenehmigung ist ein Stempel (oder eingeklebt, müßte ich mal nachschauen) im Pass in dem als letzter Punkt steht "Erwerbstätigkeit gestattet". Wo ist dann das Problem - was benötigt man denn dann noch außer der Lohnsteuerkarte? Versteh ich nicht....


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29.07.2005 13:09
avatar  Daniela
#19 RE:Arbeiten in Deutschland?
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super Mitglied

In Antwort auf:
Das bisherige doppelte Genehmigungsverfahren (Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung) wird durch ein internes Zustimmungsverfahren ersetzt. Ausländer müssen sich damit künftig nur noch an die zuständige Ausländerbehörde wenden. Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung zur Arbeitsgenehmigung direkt bei der Arbeitsverwaltung ein und erteilt die Arbeitsgenehmigung in einem Akt mit der Aufenthaltsgenehmigung.

Hi Kisa,
bei http://www.zuwanderung.de ist das alles noch mal ausführlicher beschrieben....
Sonnige Grüße


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29.07.2005 13:12
avatar  Kisa
#20 RE:Arbeiten in Deutschland?
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spitzen Mitglied

Hallo Daniela,
super, Danke!
Dir auch noch einen schönen sonnigen Tag!
Ich werd mir jetzt erst mal ein lecker Eis holen!
Kisa


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29.07.2005 14:44
avatar  chulo
#21 RE:Arbeiten in Deutschland?
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
dem als letzter Punkt steht "Erwerbstätigkeit gestattet". Wo ist dann das Problem - was benötigt man denn dann noch außer der Lohnsteuerkarte? Versteh ich nicht....

hab ich doch oben geschrieben.


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31.07.2005 17:24 (zuletzt bearbeitet: 31.07.2005 17:29)
avatar  andi ( gelöscht )
#22 RE:Arbeiten in Deutschland?
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andi ( gelöscht )

Im Märkischen Kreis (NRW) hat meine Cub. Frau beim Arbeitsamt Arbeitserlaubnis beantragt (1Zettel ausfüllen,[arbeitgeber offenlassen] abgeben, dabei Pass vorlegen ) fättich ! Nach ein paar Tagen kam die Arbeitserlaubnis per Post !Sie hatte eine ganz normale befristete Aufenthaltserlaubnis . Steuerkarte kriegst Du problemlos bei der Gemeindeverwaltung .No problema !Sozialversicherungsausweis und Rentenversicherungsnummer beantragt dann der Arbeitgeber .


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31.07.2005 19:04 (zuletzt bearbeitet: 01.08.2005 11:15)
avatar  Moskito
#23 RE:Arbeiten in Deutschland?
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
hat meine Cub. Frau beim Arbeitsamt Arbeitserlaubnis beantragt
Wie schon geschrieben wurde, entfällt dieser Schritt mit dem neuen Zuwanderungsgesetz ab Januar diesen Jahres.

Moskito


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02.08.2005 10:11
avatar  Che
#24 RE:Arbeiten in Deutschland?
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Che
Top - Forenliebhaber/in

Meine Frau hat beim Arbeitsamt ohne Probleme eine unbefristete Arbeitserlaubnis erhalten unabhängig von ihrem derzeitigen Aufenthaltstatus - befristete AE - nächstes jahr gibt es die unbefristete.


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02.08.2005 10:16
#25 RE:Arbeiten in Deutschland?
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf: nächstes jahr gibt es die unbefristete.
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ja , aber auch nur wenn alle auflagen der ausländerbehörde erfüllt sind, wie z. b. der deutschtest.


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