Gericht untersagt unbegrenzte Inhaftierung illegaler Einwanderer

13.01.2005 09:41
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Gericht untersagt unbegrenzte Inhaftierung illegaler Einwanderer
Vor allem kubanische Flüchtlinge betroffen - Befugnisse von Bundesrichtern werden eingeschränkt

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Washington - Das Oberste Gericht der USA hat die zeitlich unbegrenzte Inhaftierung illegaler Einwanderer untersagt. Die Entscheidung, die am Mittwoch mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen getroffen wurde, betrifft vor allem kubanische Flüchtlinge, deren Rückkehr die Regierung in Havanna ablehnt. Die Richter befanden, dass Einwanderer, die abgeschoben werden sollen, nicht länger als sechs Monate inhaftiert sein dürfen. Illegale Einwanderer, die in den USA erneut straffällig wurden, waren nach Absitzen ihrer Gefängnisstrafe in einer juristischen Grauzone. Sie blieben vielfach auf unbestimmte Zeit weiter in Haft.

Nach Angaben des US-Justizministeriums sitzen derzeit fast eintausend Kubaner im Gefängnis, die 1980 im Zuge einer Massenflucht vom kubanischen Hafen Mariel aus in die USA geflohen waren. Damals hatten innerhalb weniger Wochen 125.000 Kubaner ihre Heimat verlassen.

Befugnisse von Bundesrichtern werden eingeschränkt


Das Oberste Gericht der USA erklärte am Mittwoch zudem, dass Bundesrichter nicht höhere Strafen verhängen dürfen, als die Geschworenen vorgesehen haben. Die seit 1986 geltende Richtlinien für Bundesrichter und gängige Praxis bei der Bemessung des Strafmaßes gilt nur für verfassungswidrig. Damit können nach Ansicht von Justizexperten tausende Verurteilte auf neue Strafmaßanhörungen pochen. Jedes Jahr werden vor Bundesgerichten rund 64.000 Prozesse geführt.

Der Oberste Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Geschworene und nicht Richter in Prozessen über das Strafmaß zu entscheiden haben. Das gelte nicht nur für Prozesse vor Gerichten in den einzelnen Bundesstaaten, sondern auch vor Bundesgerichten, hielten die obersten Richter jetzt fest.

Die Strafmaßrichtlinien waren 1986 eingeführt worden, um sicherzustellen, dass Angeklagte unabhängig von der Persönlichkeit des Richters für gleiche Verbrechen auch gleich bestraft werden. Deshalb mussten Richter die Richtlinien anwenden, die nach einem Punktesystem Haftzeiten für einzelne Verbrechen und erschwerende Umstände vorschreiben. (APA/dpa/red)

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