Staatsangehörigkeit

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17.11.2004 16:27
avatar  ewuewu
#26 RE:Staatsangehörigkeit
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super Mitglied

In Antwort auf:
Die Kubanische Staatangehörigkeit bekommt das baby nicht ohne weiteres, dazu musste er soviel ich weiß, mindestens 3 monate in kuba leben.

Das halte ich für im allerhöchsten Maße unwahrscheinlich.
Kuba wäre dann wohl das einzige Land der Welt, bei dem nicht die Kinder ihrer Staatsangehörigen die eigene Staatsangehörigkeit bekommen. Ob sie es wollen oder nicht.

In Kuba selbst wird auch nur diese Staatsangehörigkeit anerkannt werden.
Das entspricht internationalem Recht. Bei doppelten oder mehrfachen Staatsbürgerschaften ist jedes einzelne Land nur verpflichtet, die eigene anzuerkennen.

Im übrigen haben, soweit ich es weis, nahezu alle lateinamerikanischen Länder das Teritorialprinzip. Dh. alle Kinder die in einem solchen Land geboren werden, erhalten ein Anrecht auf die Staatsbürgerschaft.
Was den im Kuba lebenden Eltern aus dem Beispiel nichts nützt, weil sie in Kuba daraus keine Rechte gegenüber den kubanischen Behörden geltend machen können.


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18.11.2004 00:34 (zuletzt bearbeitet: 18.11.2004 00:39)
#27 RE:Staatsangehörigkeit
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Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
In Kuba selbst wird auch nur diese Staatsangehörigkeit anerkannt werden.


Eine befreundete ex-abogada der bufete internacional(die seit kurzem dank "Bombo" in Florida lebt) ist der Meinung, daß das Kind tatsächlich als "Ausländer" mit entsprechender Visumspflicht behandelt wird, sofern beide Eltern ein PRE haben. Es kann aber jederzeit ohne Frist kub.Staatsbürger(unter Vorlage der übersetzten+beglaubigten Geburtsurkunde) werden, erst nach 11 Monaten ständigem Aufenthalt wird entweder eine Ausreise oder die Einbürgerung dann verpflichtend fällig.

¡Viva la Evolución!


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