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Kein dummer Scherz...
#1 Kein dummer Scherz...
Ein Bekannter hat soeben angerufen, er hat vor wenigen Tagen erfahren, daß seine Frau(Cubana) HIV-infiziert ist, er fand einen entsprechenden ärztlichen Befund aus Kuba von 1999. Er ist seit 1998 mit ihr verheiratet. Er erwägt eine Klage wegen versuchten Totschlags/fahrlässiger Tötung. Die Cubana leugnet den Sachverhalt ihm gegenüber nicht, sie sind seit ca. 1 Jahr aus anderen Gründen(sie ging fremd)getrennt. Sie besucht munter Diskotheken und will endlich einen netten Mann finden und ein Kind haben.
Er geht davon aus, daß alles von Anfang an geplant war. Wer kennt sich mit einer solchen Situation rechtsmäßig aus, bitte keine dummen Kommentare, es ist wie gesagt kein dummer Scherz!
Die Nachfrage hier erfolgt auf seinen persönlichen Wunsch hin.
¡Viva la Evolución!
#3 RE:Kein dummer Scherz...
Ja, gestern, Ergebnis steht noch aus, aber ist ja wohl klar nach mind.5 Jahren ungeschütztem Verkehr...
Sie leidet unter Hautkrankheiten aber ansonsten keine Anzeichen, soll aber dem normalen Verlauf entsprechen, sagt er. Er hat diverse Bücher über HIV in ihrem Schrank gefunden.
¡Viva la Evolución!
also mein kollege. ist kein scherz was ich schreibe.
also zumindest in dland kann er sie wegen versuchtem totschlag anzeigen. wie es auf kuba aussieht muss ich mich morgen mal erkundigen.
ich will nicht als besserwisser dastehen, aber das habe ich euch geschrieben, das die rate hier hoch ist. nur glaubt mir ja keiner.
viel glück für ihn, wenn es ausbricht siecht er dahin, medikamente gibt es hier auf der isla, aber nicht so entwickelt wie in dland.
comandante
http://board.ourcaribbean.de
also ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit erfolg hat.
gut, sie hat es ihm verschwiegen. aber ehrlich gesagt (ohne jemandem zu nahe treten zu wollen) weiß man doch, dass die hiv-rate auf cuba relativ hoch ist. wenn ich also eine cubanan heiraten will sollte ich sie doch wenigstens einen test machen lassen oder nicht??
In Antwort auf:
weiß man doch, dass die hiv-rate auf cuba relativ hoch ist. wenn ich also eine cubanan heiraten will sollte ich sie doch wenigstens einen test machen lassen oder nicht
Oje, Du könntest der Bruder vom lucumi sein !
Du bist doch auch Kubaner, warum schreibst Du dann so weltfremd. Wieviele Kubaner lassen ihre jeweilige singona einen AIDS-Test machen bzw. benutzen auch nur ein Kondom ? Hey Mann, Du weisst nich', was in Kuba abgeht !
AIDS-Rate ist in Deutschland auch hoch, lässt du jede Deutsche einen Test machen bevor du mit ihr intim wirst ?
Übrigens: AIDS ist auch bei Nicht-Heirat ansteckend !
Klagen auf Totschlag sind ziemlich schwierig, da dann eine Tötungsabsicht nachgewiesen werden muß.
Eher wird auf schwere Körperverletzung erkannt, da hier keine Tötungsabsicht aber im Zweifel eine Billligung angenommen wird.
Auch dies ist wiederum schwierig, da der Nachweis einer Nichtmitteilung der Erkrankung bzw der entsprechenden Prävention erfolgen muß.
Auch kann in Frage gestellt werden, ob der Mann nicht bereits infiziert war als man sich kennen lernte.
Im Falle einer Verurteilung erwächst hieraus natürlich ein Anspruch auf Schmerzengeld sowie ein Versorgungsanspruch. Der in diesem Falle aber wohl schwer einklagbar sein dürfte.
Ich wünsche alles Gute, gerade im Hinblick darauf, dass Deutschland in der Behandlung von HIV recht gut positioniert ist.
Es mahnt aber auch alle, die meinen, nur weil sie glauben es sei Liebe, es nicht mehr nötig zu haben, sich zu schützen bzw sich testen zu lassen. Vielleicht bei dieser Form von Beziehung auch regelmässig...
Michael
..................................................
No hay mal que por bien no venga
Sicherlich (fast) richtig, aber AIDS kann auch beim Oralverkehr übertragen werden, da in der entsprechenden Flüssigkeit.
Oder beim Vaginalsex (ungeschützt) falls Frau oder Mann eine winzige Wunde (Hautriss zB) am Geschlechtsteil haben.
Oder was meinst Du warum die AIDS-Rate gerade in der GaySzene sehr viel höher ist? Weil die Blut untereinander austauschen? Oder aus anderen Gründen?
Aber Klage wird wohl eher schwierig, habe auch gerade überlegt, ob ein Partner verpflichtet ist, dem anderen mitzuteilen, dass er HIV positiv ist.
Moralisch gesehen auf jeden Fall, aber sonst...
PS: Siehe auch hier http://www.netdoktor.at/sex_partnerschaf.../hiv_aids.shtml
Also Tio, besser informieren, denn geht man von Deinem Fall aus, würde die AIDS-Rate wohl kaum so in die Höhe schnellen, gerade in Afrika.
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(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)
So habe mal gegoogelt.
Ein Ergebnis, vielleicht relevant hier:
http://www.thomas-theis.claranet.de/net5-4.htm
Absatz-Zitierung:
In Antwort auf:
....Arzt muss Lebenspartner von AIDS-Kranken warnen
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
28. September 1999 · DienstagFrankfurt/Main (qn). Ein Arzt ist trotz seiner ärztlichen Schweigepflicht dazu verpflichtet, Lebenspartner von AIDS-Kranken über die Infektionsgefahr zu informieren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer am Dienstag veröffentlichten Grundsatzentscheidung vom 8. Juli dieses Jahres festgestellt.
In dem vorliegenden Fall hatten die Richter des 8. Zivilsenats über die Schadenersatzklage einer Frau zu entscheiden, die mit ihrem Partner auch nach Ausbruch seiner AIDS-Erkrankung ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte.Nach Auskunft des OLG hatte die Frau geglaubt, ihr kranker Lebenspartner leide an Krebs. Erst nach seinem Ableben habe der gemeinsame Arzt die Klägerin auf die wahre Todesursache hingewiesen und sie veranlasst, einen HIV-Test zu machen, der dann ebenfalls positiv ausgefallen sei. Das zuständige Landgericht hatte die Schadenersatzklage der Frau mit der Begründung abgewiesen, der Arzt dürfe wegen seiner ärztlichen Schweigepflicht nicht über die Krankheit seiner Patienten Auskunft geben.
Dieser Entscheidung widersprach nun das Frankfurter Oberlandesgericht. Ein Arzt müsse den Lebenspartner eines AIDS-Kranken über dessen Erkrankung aufklären - insbesondere dann, wenn beide Partner seine Patienten seien.
Im vorliegenden Fall habe der AIDS-Kranke nach Auskunft des OLG nicht die erforderliche Einsicht gezeigt und seinen Arzt wiederholt angewiesen, nicht über seine wahre Erkrankung zu sprechen. Deshalb habe der Mediziner damit rechnen müssen, dass sich auch die Partnerin seines Patienten mit dem AIDS-Erreger anstecke, heißt es in der OLG-Entscheidung.Gerade das wiederholte strikte Verbot, die Angehörigen über die AIDS-Erkrankung in Kenntnis zu setzen, hätte bei dem Arzt größte Bedenken hinsichtlich der Krankheitseinsicht des Patienten erwecken müssen, erklärten die OLG-Richter. Deshalb hätte er seine Verschwiegenheit der Klägerin gegenüber brechen müssen. Der Senat sprach von einem "rechtfertigenden Notstand", weil das zu schützende Rechtsgut, das Vertrauen des Infizierten in den behandelnden Arzt, weniger Gewicht habe als die Rechtsgüter Leben und Gesundheit der akut Bedrohten. Allerdings könne nicht von einem groben Arztfehler gesprochen werden, weil der Mediziner nur falsch abgewogen habe.
Die HIV-infizierte Klägerin erhält jedoch nach Meinung des OLG weder Prozesskostenhilfe noch Schadenersatz, weil sie nicht nachweisen könne, wann sie sich mit dem HI-Virus infiziert habe. Selbst wenn der Arzt sie früher informiert hätte, wäre es möglich, dass sie zu diesem Zeitpunkt schon infiziert gewesen sei.
Aktenzeichen: OLG Frankfurt am Main 8 U 67/99
..
Bezieht sich zwar auf einen Arzt, aber der Mann oben wird wohl auch nicht zweifelsfrei beweisen können, dass wirklich seine Frau ihn angesteckt hat. Keine Ahnung ob es da irgendwelche Tests für gibt, die anhand der Gene des Virus das nachweisen.
Aber die Struktur des AIDS-Virus dürfte auf sich auf der Welt ähneln und nicht bei jedem Menschen anders sein.
Oder auch, aber leider auf Österreich bezogen, für Deutschland suche ich gerade noch:
http://www.aidshilfe-tirol.at/07_publika...atgeb_recht.htm
In Antwort auf:
Sexualität und RechtEine Reihe von Paragraphen des Strafgesetzbuches befassen sich mit Sexualität; die maßgeblichen sind im Folgenden aufgeführt. Ausgangspunkt der Überlegungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit HIV und AIDS ist der Umstand, dass bei einer sexuell übertragbaren Krankheit der Geschlechtsverkehr eine Gefährdung für den Sexualpartner darstellt. An diese Feststellung werden weitgehende Überlegungen geknüpft, welche Varianten des Sexualverhaltens (geschützt/ungeschützt) unter welchen Umständen bei wem, wie und wann ein strafbares Delikt darstellen können. Die juristische Diskussion über die Strafbarkeit von sexueller Betätigung von Menschen mit HIV/AIDS in den verschiedenen europäischen Ländern zeigt die Schwierigkeit und Komplexität des Themas auf und belegt, dass die Problematik meist auf den Einzelfall bezogen zu diskutieren ist.
Kann sich eine HIV-infizierte Person durch Sexualkontakte mit nicht-infizierten Personen strafbar machen?
Ja, unter gewissen Voraussetzungen.
a) Eine vorsätzliche (fahrlässige) Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten begeht nach den §§ 178 und 179 StGB, wer vorsätzlich (fahrlässig) eine Handlung begeht, die geeignet ist,
* die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen,
* wenn diese Krankheit zu den zumindest beschränkt meldepflichtigen Krankheiten gehört."Hauptanwendungsfall der §§ 178 f ist aber der ungeschützte Geschlechtsverkehr eines HIV-Infizierten mit einer nicht HIV-infizierten Person. Eine allfällige Einwilligung der nicht infizierten Person ändert an der Strafbarkeit aus den §§ 178 f nichts, weil Schutzgut dieser Tatbestände die Allgemeinheit ist. Über die Allgemeinheit kann der Einzelne nicht verfügen und diese ist damit ein der Einwilligung nicht zugängliches Rechtsgut. Bei geschütztem Sexualverkehr eines HIV-Infizierten mit einer nicht infizierten Person entfällt zwar nicht die abstrakte Gefährdung, weil ein geringes Restrisiko dafür ausreicht und ein solches auch bei einem geschützten Geschlechtsverkehr gegeben ist; eine Strafbarkeit nach den §§ 178 f kommt aber mangels sozialer Inadäquanz des Verhaltens nicht in Betracht.
Wenn HIV-Infizierte (geschützt oder ungeschützt) miteinander verkehren, verwirklichen sie die §§ 178 f nicht, weil ihr Verhalten nicht geeignet ist, die Gefahr der Weiterverbreitung der Krankheit herbeizuführen. Denn sie schaffen kein größeres Risiko einer Weiterverbreitung des Virus im Vergleich zur Nichtausübung des Geschlechtsverkehrs." (tlw. zit. nach Hubert Hinterhofer, Strafrecht, Besonderer Teil II, Wien 1999, WUV-Verlag.) In der Literatur finden sich aber auch Meinungen, die selbst bei geschützten Geschlechtsverkehr für eine Strafbarkeit gemäß § 178 StGB plädieren.b) Nach § 4 Abs. 1 AIDS-Gesetz ist es Personen, bei denen eine Infektion mit dem HI-Virus nachgewiesen wurde, verboten, gewerbsmäßig sexuelle Handlungen am eigenen Körper zu dulden oder solche Handlungen an anderen vorzunehmen. Außerdem haben sich nach Abs. 2 Personen, die Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausüben, wiederkehrend, mindestens jedoch in Abständen von drei Monaten einer amtsärztlichen Untersuchung auf das Vorliegen einer HIV-Infektion zu unterziehen.
c) Wer gewerbsmäßige sexuelle Handlungen am eigenen Körper duldet oder an anderen vornimmt, ohne die nach §4 Abs. 2 des AIDS-Gesetzes vorgeschriebene regelmäßige amstärztliche Untersuchung auf das Vorliegen einer HIV-Infektion durchführen zu lassen, begeht nach § 9 Abs. 1 eine Verwaltungsübertretung und kann dafür mit einer Geldstrafe von bis zu ATS 100.000.- bestraft werden. Das gilt allerdings nur, sofern die Tat nicht ohnehin schon dem Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung entspricht (vgl. Ausführungen zu den §§ 178 f, StGB).
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(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)
ja jemandend der positiv ist hat die verpflichtung es dem anderen zu sagen, sollte er es zu dem zeitpunkt wissen. internationales gesetz.
die medizinische versorgung in dland gehört in diesem falle zur besten der welt. die medikamente kosten 15.000 € im monat welche aber von den krankenkassen übernommen werden. nicht alles ist scheisse in dland. nur so ein denkanstoss. auf kuba kosten die medis 1000$ auf dem schwarzmarkt, da offiziel sie niemand beantragt aus angst vor einer einweisung ins sanatorium.
MEINE AUSSAGE DESHALB: IHR HABT ALLE 5 PESOS UM EUCH 125 GUMMIS ZU KAUEFEN. vielleicht nicht das allheilmittlel aber prävention.
haut rein
comandante
http://board.ourcaribbean.de
Da stimmen wir mal überein, ist auch meine Rede.
Unabhängig davon beziehen sich die meisten Links die ich gefunden habe, auf die Geschichte mit der ärztlichen Schweigepflicht usw. Aber hier wurde die Infektion, AIDS ist es ja wohl nicht nicht, sondern "erst" HIV-positiv in Kuba festgestellt.
Andererseits sollte man sich jetzt die Frage stellen, was will der Mann erreichen? Das beste wäre natürlich, diese Frau in Knast zu stecken, damit sie nicht andere ansteckt.
Finanziell wird er wohl nicht viel holen können und auch wenn die Heilungschancen bei AIDS doch gleich null sind, sofern es ausbricht, kann es lange dauern, wenn man medizinisch gut versorgt wird. Und das sollte hier möglich sein, so dass er eventuell sein Leben bis zum Ende leben kann.
Trotzdem natürlich eine Schweinerei was diese Frau gemacht hat!
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In Antwort auf:
Oder was meinst Du warum die AIDS-Rate gerade in der GaySzene sehr viel höher ist? Weil die Blut untereinander austauschen?
Kann ich Dir sagen . Weil der Hintern nicht dazu gedacht worden ist, was rein zu stecken was da nicht rein gehört...
Und weil beim Analverkehr nun mal die Chance einer Verletzung um einiges grösser ist als bei "normalen" Verkehr.
Also ich habe bei "normalen" Verkehr noch NIE geblutet !!! Bleibt bei Euren Leisten ,dann passiert auch nix.
Gruss Tio
In Antwort auf:
Oder in Berührung mit Flüssigkeiten gekommen?
Ja mit Bremsflüssigkeit sollte man nicht in Berührung kommen....davon bekommt man aber auch KEIN Sida.!
In Antwort auf:
Bist Du noch nie gegen das " T " gestoßen?
Und das Ding ist aus Plastik mit der Metalspirale überzogen, da passiert auch nix....
Hat hier auch einer Ahnung von dem was er schreibt ???
Gruss Tio de Lorenzo
In Antwort auf:
oder ziehst Du nur Missionar durch?
Wie ich schonmal schrieb, "Anal ist was für´n Arsch".....
Und "dafür" ,ist der nun mal nicht bestimmt. Mag altmodisch klingen, aber das stört mich und meine Frau nicht !
"Missionar" hat auch nix mit Analverkehr zu tun....Ich sagte ja schon, einige wissen nicht wovon sie schreiben.
Gruss Tio
Missionar geht auch anal, aber egal! Denn hier gings um Stellungen, nicht Art und Weise, aber egal gleitet ab.
Der Virus kann auch durch die Aufnahme von Samen- oder Scheidenflüssigkeit übertragen werden! Lies einfach mal richtig durch, was so über den HIV-Virus und AIDS geschrieben wird. Steht in jedem schlechten Medizinbuch (guten natürlich auch), dass nicht nur Bluttransfussionen o. ä. für die Übertragung von dem HIV verantwortlich zu machen sind.
Ich wiederhole mich: Sonst würde sich AIDS nicht so rasend schnell ausbreiten.
Insofern spare Dir Deine Bemerkungen!!!! Oder besser: Beziehe sie auf Dich!
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(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)
In Antwort auf:
muss überhaupt nicht sein - er kann immer noch HIV-negativ sein. Jetzt wartet erst mal das Resultat ab.
Mein reden..........Aber wir haben ja hier studierte Mediziner mit Glaskugel unter uns.......
Gruss Tio
P.S. Ne Jan... Dich nicht, Du hast ja keine Glaskugel ;-)......
#24 RE:Kein dummer Scherz...
In Antwort auf:kommt hin, Michael alias CastroXL, die Strafanzeige lautet nun auf schwere Körperverletzung. Desweiteren erhält die Dame "im öffentlichen Interesse" eine Vorladung, um sie betreffs des bewußten Verschweigens ihrer Krankheit gegenüber ihrem Mann und zu ermittelnden neuen Partnern zu verhören.Darauf folgt ggf.Untersuchungshaft.
Klagen auf Totschlag sind ziemlich schwierig, da dann eine Tötungsabsicht nachgewiesen werden muß.
Eher wird auf schwere Körperverletzung erkannt, da hier keine Tötungsabsicht aber im Zweifel eine Billligung angenommen wird.
Grundlage ist der mittlerweile beglaubigt übersetzte kub.Aids-Test von 1999.
Hatte das nicht explizit erwähnt: sie ist seit 1999 beinahe durchgehend in Deutschland und beabsichtigt vorerst nicht, nach Kuba zurückzukehren. Sie lebt getrennt im selben Ort und versucht wie gesagt gerade mit Gewalt jemanden zu finden, der sie schwängert.
Das Testergebnis wird er Anfang nächster Woche erhalten. Er macht gerade die Hölle durch...
#25 RE:Kein dummer Scherz...
In Antwort auf:
muss überhaupt nicht sein - er kann immer noch HIV-negativ sein
@ELI-II: du hast prinzipiell recht, aber er hat mir ein paar Details geschildert(von denen er meint sie hätte sie bewußt herbeigeführt), da müßte er schon immun sein, um sich nicht angesteckt zu haben...kann das hier nicht posten. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Habe nachgeforscht: die Quelle ist sehr wahrscheinlich ein Student aus Zimbabwe, mit dem die Dame vor der Heirat eine Beziehung hatte und der wegen HIV in sein Land zurückgeschickt wurde. Ein angesehener Arzt dort(den Ort in Kuba nenne ich bewußt nicht) wurde wohl als erster von ihr angesteckt, er wurde interniert und kein Mensch hat je mehr was von ihm gehört. Ihre Ausreisepapiere bekam sie ungewöhnlich schnell(!).
Sie haben es alle gewußt, die Mutter, die Schwestern, die Imigración, sogar meine B.(befreundet seit Ewigkeiten) wußte es, wie ich ihrer Antwort entnehme.
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