Cigars, die 2

08.09.2004 19:23
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#1 Cigars, die 2
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( Gast )

Hallo,
da ja einige wirklich spitzen Antworten, wie zu erwarten war und zwar genauso eingetroffen sind.

kurze Erklärung

1. Ebay, minimaler Einsatz, hoher Gewinn, Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz. Weil die Preise fest fefiniert sein müssen. Und das ist bei einer Auktion, Versteigerung nicht.
2. Zoll, solange ich die Zigarren zum Selbstkostenpreis weiter gebe interessiert es den Zoll nicht.
Wenn aber dabei eine Gewinnsteigerung in Aussicht ist, betreibt man einen Handel (Handelssteuergesetz).

Wenn man vor der Abreise beim Zoll Zigarren anmeldet und dieses schriftlich bekommen, hat darf man statt 50 Stück sogar 75 Stück ohne Aufpreis und Steuern einführen.
Voraussetzung ist vor dem Abflug die Anmeldung.


So jetzt zu den Zigarren, es handelt sich dabei um Cohiba Esplendidos
sie sind von einem Fabrikarbeiter.
Qualität ist einwandfrei.

Sinn und Zweck, ich muss die Zigarren nicht verkaufen.
Konnte ja sein das Personen dabei sind, die nicht nach Cuba reisen.
Es war eine Idee, aber da die meisten Ideen hier grundsätzlich scheitern........

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08.09.2004 20:05 (zuletzt bearbeitet: 08.09.2004 20:06)
#2 RE:Cigars, die 2
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spitzen Mitglied

Moin,

In Antwort auf:
2. Zoll, solange ich die Zigarren zum Selbstkostenpreis weiter gebe interessiert es den Zoll nicht.
Wenn aber dabei eine Gewinnsteigerung in Aussicht ist, betreibt man einen Handel (Handelssteuergesetz).


Wer sagt daß?
Unter Zoll Punkt 2 steht das anders (zumindest Formal. Was das Interesse angeht, mag ich kein Urteil abgeben).
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --


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09.09.2004 00:07
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#3 RE:Cigars, die 2
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( Gast )

Hi Jörg,

ich habe Interesse, was sollen die kosten??

major_grubert@yahoo.de

Grubert


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09.09.2004 06:42
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#4 RE:Cigars, die 2
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( Gast )

In Antwort auf:
So jetzt zu den Zigarren, es handelt sich dabei um Cohiba Esplendidos
sie sind von einem Fabrikarbeiter.

Das behaupten sie doch auf Cuba alle. Mutter in der Fabrik usw. usw. was nicht heissen muss das es sich um schlechte Qualität handeln muss. Nur glaub halt nicht an das Märchen von Fabrikarbeiter.


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09.09.2004 08:43
avatar  roncubanito ( gelöscht )
#5 RE:Cigars, die 2
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roncubanito ( gelöscht )

In Antwort auf:
2. Zoll, solange ich die Zigarren zum Selbstkostenpreis weiter gebe interessiert es den Zoll nicht.

Schlichtweg falsch.Steuerfreie Einfuhr nur zum persönlichen Ge- oder Verbrauch und in den vorgesehenen Mengen.

In Antwort auf:
Wenn man vor der Abreise beim Zoll Zigarren anmeldet und dieses schriftlich bekommen, hat darf man statt 50 Stück sogar 75 Stück ohne Aufpreis und Steuern einführen.


Du kanst sogar soviele Zigarren einführen, wie du willst. Allerdings nur nach Zahlung der anfallenden Abgaben.
Und irgendwann kommt die Gewerblichkeit ins Spiel.


In Antwort auf:
Ebay, minimaler Einsatz, hoher Gewinn, Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz.

Verstoß gegen die AO (Abgabenordnung), falls die eingeführten Waren als Reisefreimengen eingeführt worden sind.


GRuß

Dirás que soy un soñador pero no soy el único


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