Verpflichtungserklärung

20.08.2004 10:26
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#1 Verpflichtungserklärung
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( Gast )

Da ich die Verpflichtungserklärung nicht selbst machen kann, ist mir ein Freund behilflich, der jedoch evtl. während des Aufenthalt des Gastes selbst in Urlaub ist. Wie stark ist die Einbindung des Einladers? Muss er im Fall,dass etwas passiert (Krankheit, Unfall etc.), präsent sein, oder kann ich das auch erledigen?


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28.08.2004 16:54
#2 RE:Verpflichtungserklärung
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Forums-Senator/in

Da sehe ich kein Problem. Bei Krankheit oder Behandlung wegen Unfallfolgen werden die Versicherungsunterlagen benötigt und fertig. Beim Unfall muss der Einladende auch weder präsent noch der Verursacher sein... ;-)

Übrigens: Habe gute Erfahrungen mit der ProVisit Krankenversicherung gemacht - reibungslose Abwicklung im Versicherungsfall.


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