Abschiebung/Verpflichtungerklärung

04.08.2004 09:39
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#1 Abschiebung/Verpflichtungerklärung
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( Gast )

Hallo! Ich hatte schon 2 Beiträge eingestellt wg. der chica, die abgehauen ist. Aber die Geschichte geht weiter; ich hab mich mal ein bißchen kundig gemacht. Sie war untergetaucht und hatte in Bayern(!) Asyl beantragt( hat mir die deutsche Botschaft in Havanna mitgeteilt) Mit dieser Stelle hab ich mich in Verbindung gesetzt und folgende Auskünfte erhalten: Da ist sie auch sehr schnell wieder abgehauen. Der Mitarbeiter der "Rückführungsstelle" war sehr freundlich und hat mich darüber aufgeklärt, wie es sich mit der Verpflichtungsereklärung verhält. Der Einlader ist NUR für die 90 Tage verantwortlich; darüber hinaus NICHT mehr( Es gab da Prozeßurteile die § 84 Ausl.Gesetz widersprechen).Sie ist jetzt zur Fahndung ausgeschrieben und er teilte mir dann mit einem süffisanten Unterton mit, dass ER den Pass hat!! Er sagte auch, er erhält jede Woche solche Anrufe; die meisten tauchen unter + wollen nach Spanien.
Fortsetzung folgt??
Hasta aluego


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04.08.2004 10:33
avatar  chulo
#2 RE:Abschiebung/Verpflichtungerklärung
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
Der Einlader ist NUR für die 90 Tage verantwortlich; darüber hinaus NICHT mehr

Super Info !


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04.08.2004 23:02
avatar  Andy
#3 RE:Abschiebung/Verpflichtungerklärung
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super Mitglied

In Antwort auf:
Der Einlader ist NUR für die 90 Tage verantwortlich; darüber hinaus NICHT mehr( Es gab da Prozeßurteile die § 84 Ausl.Gesetz widersprechen).

Da tut sich doch wieder mal ein Schwachsinn deutscher Bürokratie auf. Wozu verlangt man denn dann noch die Verpflichtungserklärung? Haben die Angst, dass man seinen Gast verhungern oder auf der Straße wohnen lässt ?

Es bekommt doch niemand mit, wenn ein Kubaner länger bleibt als durch's Visum (und Verpflichtungserklärung) genehmigt. Wird zwar bei der Einreise im Computer vermerkt, wann er wieder raus muß, aber zum Kontrollieren, ob der Gast auch wirklich am letzten Tag abreist, kommt ja keiner. Wäre ja auch personell gar nicht machbar.

Somit ist die Verpflichtungserklärung eigentlich überflüssig.

Andy


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05.08.2004 06:23
#4 RE:Abschiebung/Verpflichtungerklärung
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sehr erfahrenes Mitglied

hallo zusammen,

na dann freut euch mal nicht zu früh!!!!

diese aussage gilt n u r in diesem falle weil asyl beantragt wurde und sich damit der aufent-
haltsstatus geändert hat.
wäre die lady dagegen nur untergetaucht hat der einlader a l l e anfallenden kosten zu tragen: fahndung, abschiebung, etc., da kommt dann einiges zusammen.
deswegen die verpflichtungserklärung damit man jemand die kosten an die backe kleben kann, claro???

saludos

oso polaris


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05.08.2004 08:34 (zuletzt bearbeitet: 05.08.2004 08:34)
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#5 RE:Abschiebung/Verpflichtungerklärung
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( Gast )

Also sollte man seiner chica, gleich wenn sie hier angekommen ist, auch ja einbleuen, daß, wenn sie schon abhaut, sie gefälligst der Form halber auch einen Asylantrag stellen soll.


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05.08.2004 09:18
#6 RE:Abschiebung/Verpflichtungerklärung
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sehr erfahrenes Mitglied

.... auch einen Asylantrag stellen soll.

si, claro - aber doch erst gegen ende der besuchszeit oder ??

saludos

oso polaris


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05.08.2004 09:56
avatar  ( Gast )
#7 RE:Abschiebung/Verpflichtungerklärung
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( Gast )

Mit dem Asylantrag hat sie sich ja ein dickes Eigentor geschossen- jetzt hat sie keinen Pass mehr!


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06.08.2004 17:42
avatar  Che
#8 RE:Abschiebung/Verpflichtungerklärung
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Che
Top - Forenliebhaber/in

naund! falls die lady nach spanien abgehauen ist - gehts zur kubanischen botschaft nach madrid und sie erklärt habe ihren pass verloren und sie bekommt einen neuen ausgestellt.


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07.08.2004 00:14
#9 RE:Abschiebung/Verpflichtungerklärung
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sehr erfahrenes Mitglied

.....und sie erklärt habe ihren pass verloren und sie bekommt einen neuen ausgestellt.

----> aber o h n e Visum (daher nutzlos)

saludos
oso polaris


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12.08.2004 13:24
avatar  ( Gast )
#10 RE:Abschiebung/Verpflichtungerklärung
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( Gast )

Davon hat der Mitarbeiter der Rückführungsstelle aber nichts gesagt.So wie er mir das erklärt hat, gilt die Verantwortung generell nur für 90 Tage.


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