Erster Kuba-Fonds in Deutschland

01.08.2004 20:30
#1 Erster Kuba-Fonds in Deutschland
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Forenliebhaber/in

Es gibt nur wenige Länder, die bislang noch nicht den Anschluss an das international veränderte sozioökonomische Umfeld gefunden haben. Dazu gehört Kuba! Nur wenige Kilometer von der grössten Konsumnation der Welt entfernt, leidet das Land unter dem Castro-Regime und der Isolation durch die USA. Doch allmählich beginnt es sich vor allem in Richtung Europa zu öffnen, indem Tourismus und Auslandsinvestitionen stärker gefördert werden.
Dies eröffnet deutschen Anlegern die einmalige Gelegenheit, sich noch rechtzeitig vor dem Einsetzen eines stürmischen Wirtschaftsaufschwungs zu positionieren. Denn es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis das (längst überholte) Wirtschafts- und Reiseembargo der USA fällt. Dann werden US-Touristen und -Investoren allein schon wegen der räumlichen Nähe und ihrer hohen Kaufkraft Strände und Märkte füllen.
Der neue Kuba Investment Fonds I hat sich einige der schönsten Standorte der Trauminsel gesichert und wird 5-Sterne Hotels errichten, die von renommierten Hotelbetreibern bewirtschaftet werden. Durch das niedrige Kostenniveau auf Kuba dürften selbst bei konservativer Kalkulation unter den heutigen Bedingungen jährliche Nachsteuerrenditen von über 10% erzielt werden.
Anleger können sich ab 15.000 Euro an dem Kuba Investment Fonds I beteiligen. Bundesgarantien für das eingesetzte Kapital sind bereits beantragt.

Gefunden in "Fonds Direkt" der Fonds Direkt AG, Feldbergstrasse 27-29, 61440 Oberursel.
Telefon: 06171-637450.

Ich habe keinen Kontakt zu dieser Firma, wollte diese Info den Forenmitgliedern aber auf keinen Fall vorenthalten.


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01.08.2004 23:22
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#2 RE:Erster Kuba-Fonds in Deutschland
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( Gast )

Ich investiere mein Geld ja lieber direkt.

Aber meine Frage: Gilt der Fonds auch nach dem Ableben des Bärtigen. Und wer garantiert mir das?
Das wird böse enden!


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02.08.2004 09:05
#3 RE:Erster Kuba-Fonds in Deutschland
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super Mitglied

In Antwort auf:
Und wer garantiert mir das?


Inzwischen kannst du dir Garantien wieder bei Hermes "kaufen". Nicht mit einem guten Rating und somit zu hohen Kosten.

Ansonsten gilt das APPR-Investitionsschutzabkommen vom April 1996, ratifiziert 1998, sowie Gestz 77 über direkte Investitionen.

Ansonsten gab es ja schon einen Fond in Deutschland, der aber mit einem Totalverlust für die Anleger endete (Havanna Holdings). Dieser wies aber auch keine seriöse Struktur auf.

Darüber hinaus gibt es zur Zeit ein 150 Millionen Dollar Resort-Projekt, das über Fonds finanziert werden soll und auch in Deutschland angeboten wird, vielleicht ist es ja das selbe Projekt.
Mehr Angebote gibt es da in Canada und Spanien (Sol Melia finanziert glaube ich auch einen Teil der Hotelbauten über Anleihen).

Probleme kann es eigentlich nur im Falle einer Systemänderung mit Alteigentümern von Land oder Gebäude geben. Die Verträge gehen ja aber fast immer von 2 Partnern aus, der eine bringt das kapital und errichtet das Projekt (Ausländer) und der andere stellt Land und Personal (Cuba). Wenn ein Partner aussteigt, warum auch immer, so tritt normalerweise jemand anderes in den Vertrag ein. Zum Beispiel im Falle einer Rückübereignung von Land oder Gebäude der Alteigentümer. Da es sich bei diesen Projekten nicht um einen Landkauf sondern um eine langfristige Verpachtung handelt, gibt es hier wenig Probleme mit rechtsgültigen Verträgen.
Wenn es dich interessiert schildere ich es gerne ausführlicher ;-)

Michael
..................................................
No hay mal que por bien no venga


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02.08.2004 09:38
avatar  jan
#4 RE:Erster Kuba-Fonds in Deutschland
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jan
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Und wer garantiert mir das?

Es gibt auch la Ley 270 vom März 1959.

" Freier Zugang zu den Stränden "

Las Playas son abiertas, las playas son del pueblo !
Zitat von Fidel in einer Zeitung, ausgestellt im Moncada Museum.
Museumsbesuche lohnen manchmal. Aber leider konnte ich mich gegenüber den Aufpassern an der Brücke in Varadero nicht darauf berufen.
Hat jemand zufällig den Orig. Text?


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02.08.2004 10:21 (zuletzt bearbeitet: 02.08.2004 11:29)
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#5 RE:Erster Kuba-Fonds in Deutschland
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( Gast )

In Antwort auf:
Ansonsten gilt das APPR-Investitionsschutzabkommen vom April 1996, ratifiziert 1998, sowie Gestz 77 über direkte Investitionen.



Welche Rechtssicherheit bei der Castro-Clique herrscht, bekommt momentan auch das Töchterchen vom Ex-DB-Chef zu spüren


Let my people go

Yer Baby !


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