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Kubanischer Pass für deutsche Staatsangehörige
Weiss jemand, ob es für Deutsche möglich ist, einen kubanischen Pass/Staatsbürgerschaft (neben der deutschen) zu bekommen und welche Voraussetzungen nötig sind? Mein Cousin (Mutter Deutsche, Vater Cubano) wurde in Deutschland(Ost) geboren, hat dann vier Jahre in Cuba gelebt, und ist im Alter von 6 Jahren wieder mit zurückgekommen. Seine Eltern sind seit mehr als 10 Jahren geschieden. Jetzt ist er 21, will seinen Vater unbedingt wiedersehen und interessiert sich auch für einen kubanischen Pass. Geht das überhaupt? Was braucht er für eine Beantragung? Welche Vorteile/Nachteile bringt das?
Viele Grüße,
Olaf
#2 RE:Kubanischer Pass für deutsche Staatsangehörige
@ OlafS
Wenn er in Kuba dauerhaft leben will, dann genügt eine "Residencia Permanente".
Diese Daueraufenthaltsgenehmigung wird er aufgrund seiner Familienzugehörigkeit ersten Grades zu einem in Kuba lebenden Kubaner auch bekommen.
Wozu dann die kunbanische Staatsbürgerschaft annehmen. Mit so einem Pass kann man nicht reisen bzw. wenn schon mal, dann nur mit Visum für jedes einzelne Land und an jeder Grenze wird man behandelt wie ein Taliban-Verdächtiger.
Und wer daran denkt, die deutsche Staatsbürgerschaft dafür abzulegen, ist nicht nur meiner Meinung nach ein Fall für den Ballonflicker.
e-l-a
#3 RE:Kubanischer Pass für deutsche Staatsangehörige
(
Gast
)
#4 RE:Kubanischer Pass für deutsche Staatsangehörige
Ich kann dir das mit 99 % sicherheit beantworten, da davon direkt betroffen !
Der Bursche muß nach Kuba, bei Inmi deklarieren, dass dort leben möchte, und er bekommt erstmal einen Cubanischen Ausweis..... das dauert idr paar Wochen... wenn es soweit ist, muß der Cuban. Reisepaß beantragen, ( Das dauert idr 2-3 monate) will er dann ausreisen, so kann er von Cuba nur mit cubanischen Paß ausreisen, und in BRD mit den deutschen einreisen ! Er muß um auszureisen natülich die PRE oder PVE beantragen.. was als Ausländer normalerweise ohne weiteres bekommt !
Als papiere sind mitzubringen Internatuinales Geburts urkunde legalisiert durch das
Bezirksregierung und durch die Cubaniscge Botschaft !
Sinnvoll wäre natürlich der Vorschlag von ELA zu folgen !!
Saluds
In Antwort auf:
OlafS meinte wohl ob eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich wäre.
Es gibt ein internationales Abkommen zur doppelten Staatsbürgerschaft. (Hat eigentlich das Ziel, diese zu vermeiden) Auf jeden Fall gilt der Grundsatz, daß bei vorliegender doppelter Staatsbürgerschaft jedes Land für sich nur die eigene anerkennen muß.
Das bedeutete, in Kuba ist er Kubaner und sonst garnichts.
Ob dies ein wünschenswerter Zustand ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Aber so richtig glauben tue ich das eigentlich nicht.
es mußen nicht nur Nachteile geben:
Er kann durch die Kubanische Staatsangehörigkeit auch was erben, er könnte u.U. auch nämlich ein Haus * Legal * erben oder besitzen...
Saluds
(
Gast
)
#7 RE:Kubanischer Pass für deutsche Staatsangehörige
Nur kann er gar keine doppelte Staatsbürgerschaft bekommen, meinen Informationen nach. Denn diese doppelte Staatsbürgerschaft wurde vor ein paar Jahren dahingehend geändert, daß sich ausländische Jugendliche mit 18 entscheiden müssen, ob Deutsch oder andere Staatsangehörigkeit allerdings mit Daueraufenthaltsgenehmigung in Deutschland.
Habe selber einige in meinem Bekanntenkreis, denen das so ging.
Und wenn er jetzt noch überlegt, die deutsche abzulegen, kann ich E-L-A nur zustimmen. Und vergessen sollte er nicht, wenn er in Kuba Kubaner ist, wird er auch so behandelt mit allen Nachteilen.... Touris haben halt einen Sonderstatus in Kuba, da diese ja auch die Knete ins Land bringen.
Auf was für Ideen manache kommen
Ausnahmen sind Deutschaussiedler zB aus Rußland oder Polen, da greift das deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht (RuStAG) von irgendwas 1880, was immer noch gilt.
(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)
Moin,
In Antwort auf:
OlafS meinte wohl ob eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich wäre. Das könnte im geschilderten Falle durchaus Sinn machen.
Es könnte ihn auch die deutsche Staatsbürgerschaft kosten ...
(Meines wissens nach ist es so, daß man die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wenn man ) freiwilig eine andere annimmt ). Das Risiko muß jeder für sich selbst bewerten.
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
Wie ich gerade beim googeln gelesen habe, ist es wohl eine Frage des Datenabgleichs, denn wenn er in Kuba diese beantragt, ist unklar, ob die deutschen Behörden das je erfahren.
Aber warum will jemand unbedingt auf Kuba als Kubaner gelten? Jedenfalls dem Paß nach, ansonsten ist er eh immer der Ausländer, ob deutscher oder kubanischer Paß.
(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)
Also es gibt 2 Situationen mit doppelter Staatsbürgerschaft über das
18. Lebensjahr hinaus:
1. man hat als Kind die deutsche und kubanische Staatsbürgerschaft, eigentlich muß
man mit 18 sich für eine entscheiden. Die kubanische Staatsbürgerschaft kann man aber
nicht ablegen und so wird die 2. Staatsbürgerschaft von deutscher Seite geduldet.
2. man ist deutscher und möchte die Staatsbürgerschaft wechseln, so kann man auf Antrag
mit Begründung die deutsche Staatsbürgerschaft behalten.
Dieses war im letzten Jahr so bei meiner Schwester. Sie hat die US- Staatsbürgerschaft
angenommen und konnte die deutsche Staatsbürgerschaft behalten, weil sie sonst nicht
ihren Neffen und dessen Familie in Cuba besuchen könnte.
Saludos Sharky
In Antwort auf:Ich erkenne durchaus Vorteile in einer doppelten Staatsbürgerschaft. Gerade, wenn man herkunftsmäßig Halbkubaner ist (wie im geschilderten Fall) und eventuell zeitweise in Kuba leben möchte, macht das Sinn.
Aber warum will jemand unbedingt auf Kuba als Kubaner gelten?
Z.B: Wohnrecht, medizinische Versorgung, Essen auf Libreta, bezahlen mit Pesos etc.
In Antwort auf:Das ist richtig, aber eben mit allen Vor-und Nachteilen. Wenn ich einen kubanischen Pass habe, kann mir z.B. niemand verweigern, bei kubanischen Freunden zu wohnen oder länger als 3 Monate im Land zu bleiben oder mein Zugticket in Pesos zu bezahlen.
Touris haben halt einen Sonderstatus in Kuba, da diese ja auch die Knete ins Land bringen.
Moskito
#12 RE:Kubanischer Pass für deutsche Staatsangehörige
In Antwort auf:
Also es gibt 2 Situationen mit doppelter Staatsbürgerschaft über das
18. Lebensjahr hinaus:
1. man hat als Kind die deutsche und kubanische Staatsbürgerschaft, eigentlich muß
man mit 18 sich für eine entscheiden. Die kubanische Staatsbürgerschaft kann man aber
nicht ablegen und so wird die 2. Staatsbürgerschaft von deutscher Seite geduldet.2. man ist deutscher und möchte die Staatsbürgerschaft wechseln, so kann man auf Antrag
mit Begründung die deutsche Staatsbürgerschaft behalten.
Dieses war im letzten Jahr so bei meiner Schwester. Sie hat die US- Staatsbürgerschaft
angenommen und konnte die deutsche Staatsbürgerschaft behalten, weil sie sonst nicht
ihren Neffen und dessen Familie in Cuba besuchen könnte.
3. bei der Einbürgerung als Ausländer ist ein Ablegen der alten Staatsbürgerschaft nicht möglich (wie z.B. Kuba) oder mit großen (finanziellen Nachteilen) verbunden.
#13 RE:Kubanischer Pass für deutsche Staatsangehörige
In Antwort auf:@ Moskito
Z.B: Wohnrecht, medizinische Versorgung, Essen auf Libreta, bezahlen mit Pesos etc.
Dazu brauchst du keine kubanische Staatsbürgerschaft. Diese Rechte bekommt jeder Ausländer bereits mit Erteilung der "Residencia Permanenete".
Kubanische Staaatsbürgerschaft beinhaltet einzig und allein darüber hinaus: Pflicht zum Wehrdienst in Cuba und Pflicht zum Nachtwachestehen im Barrio.
Die kub Stbsch. bringt lediglich den Vorteil des legalen Hauskaufs auf eigenen Namen. Aber was nützt die Staatsbürgerschaft, wenn das legal vom Staat erworbene Grundstück irgendwann mal wieder einem "Alteigentümer" gehört?
e-l-a
Hallo,
vielen Dank Euch allen für die vielen Tipps. So wie es aussieht, hat eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht wirklich Sinn. Selbst wenn man an Hauskauf oder -erben o.ä. denkt, glaube ich, daß dies in ein paar Jahren kein Thema mehr sein wird. Momentan dürfen ja nicht mal Cubaner Häuser kaufen oder verkaufen, sondern nur tauschen. Ich denke mal, eine "residencia permanente" würde für's erste reichen, falls mein Cousin überhaupt länger als 3 Monate bleiben will.
Viele Grüße,
Olaf
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