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Änderung der Staatsangehörigkeit
#1 Änderung der Staatsangehörigkeit
Meine Frau ist Kubanerin und sie ist nunmehr seit April 2004 in Deutschland. Wir haben einen Argentinier kennengelernt, der uns einen Rat gegeben hat. Er meinte, daß sie die spanische Staatsangehörigkeit beantragen soll, sodaß sie dann die kubanische und die spanische Staatsangehörigkeit hat. Dies würde bei Ihre gehen, weil ihr Urgroßvater Spanier war und auf Gran Canaria gelebt hat. Außerdem hat die Schwester der Oma das auch gemacht und lebt nunmehr in Spanien. Nun meine Frage an Euch: Ist das möglich? Falls ja, wie geht man da am besten vor? Denn falls das ginge, wäre das ja toll und man bräuchte nicht ständig das Visa in Deutschland verlängern. In den Schengener Staaten hätte man dann doch wesentlich weniger Probleme, oder? Wäre toll, wenn jemand der Bescheid weiß, mir ein paar Infos geben könnte. Danke an Euch alle im voraus.
#2 RE:Änderung der Staatsangehörigkeit
Ich habe eine Freundin in Santiago die im Moment damit beschäftigt ist. Sie hat aber gemeint, dass dies nur ginge, wenn Vater oder Mutter (in ihrem Falle beide) Spanier waren. Grossvater oder Grossmutter wären schon zu weit entfernt.
Cuba gegenüber ändert sich damit aber nichts.
Elisabeth
#5 RE:Änderung der Staatsangehörigkeit
#6 RE:Änderung der Staatsangehörigkeit
In Antwort auf:
Ich habe eine Freundin in Santiago die im Moment damit beschäftigt ist. Sie hat aber gemeint, dass dies nur ginge, wenn Vater oder Mutter (in ihrem Falle beide) Spanier waren. Grossvater oder Grossmutter wären schon zu weit entfernt.
Hallo Elisabeth,
hat sie vielleicht eine Anlaufstelle, wo man da die Infos ganz genau herbekommt?
(
Gast
)
#7 RE:Änderung der Staatsangehörigkeit
@ Krampi
In Antwort auf:
hat sie vielleicht eine Anlaufstelle, wo man da die Infos ganz genau herbekommt?
Info:Staatsbürgerschaft und Einbürgerung: Das spanische Staatsbürgerschaftsrecht basiert auf dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Ausländische Staatsbürger können die spanische Staatsangehörigkeit nach mehrjährigem legalen Aufenthalt erwerben.
Im Allgemeinen gilt eine Mindestaufenthaltsdauer von zehn Jahren als Voraussetzung für den Erwerb der spanischen Staatsangehörgkeit. Anerkannte Flüchtlinge können sich nach fünf Jahren einbürgern lassen. Bürger aus lateinamerikanischen Staaten, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea und Portugal sowie sephardische Juden haben nach einem legalen Aufenthalt von zwei Jahren einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Eine einjährige Aufenthaltsdauer gilt u.a. für folgende Personengruppen: ausländische Ehepartner und im Ausland geborene Kinder bzw. Enkelkinder spanischer Staatsbürger sowie in Spanien geborene Kinder ausländischer Eltern, wenn sie ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Eine mehrfache Staatsbürgerschaft soll im Regelfall vermieden werden. Zwischen Spanien und zahlreichen lateinamerikanischen Staaten bestehen jedoch Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung mehrfacher Staatsbürgerschaft.
Im Jahr 2002 erhielten 21.810 Ausländer die spanische Staatsbürgerschaft. Dies ist ein Anstieg von 30,3% gegenüber dem Vorjahr (2001: 16.743 Einbürgerungen). Nahezu zwei Drittel der Eingebürgerten kamen aus Lateinamerika (63,1%), gefolgt von Afrikanern (19,9%), Asiaten (9,3%) und Europäern (7%). Die wichtigsten Herkunftsländer der eingebürgerten Ausländer sind Peru und Marokko (jeweils 14,3%), die Dominikanische Republik (13,2%), Kolumbien (5,8%) und Ecuador (5,4%).
http://www2.rz.hu-berlin.de/population/m...ikel/031005.htm
Anlaufstellen? Z.B.: http://www.spanischebotschaft.de oder die diversen Konsulate Spaniens.
Ich bin ja gemäss Pepito völlig unqualifiziert, hier Fragen zu beantworten (wo sind eigentlich seine qualifizierten Beiträge?) aber dennoch:
meine Freundin hat auf der Spanischen Botschaft in Havanna persönlich erscheinen müssen und dort die entsprechenden Formulare ausgefüllt. Dazu hat sie einige Dokumente ihrer verstorbenen Eltern mitnehmen müssen, frage mich jetzt aber nicht welche.
Ich würde mich einmal auf der spanischen Botschaft in Havanna erkundigen.
Elisabeth
#9 RE:Änderung der Staatsangehörigkeit
Es gab im letzten Jahr eine Pressemeldung, dass die Spanier
die Einreise- / Einbürgerungsbedingungen für Kubaner
spanischer Abstammung wesentlich vereinfachen wollen und
daraufhin auch lange Schlangen in Havanna vor der spanischen
Botschaft. Diese sollte also genau die richtige Quelle zur
Klärung sein.
Saludos, Karsten
In Antwort auf:
dass die Spanier
die Einreise- / Einbürgerungsbedingungen für Kubaner
spanischer Abstammung wesentlich vereinfachen wollen
Das haben die Spanier (und Italien) auch schon vor ein paar mit Argentiniern so gehandhabt, worauf es wegen dortigen wirtschaftlichen Misere zu einer großen Ausreiswelle kam.
Nur was hilft einem Kubaner der spanische Paß, wenn die kubanischen Behörden keine Ausreiseerlaubnis erteilen?
#12 RE:Änderung der Staatsangehörigkeit
http://www.conpapeles.com/Embajada-de-Es...Cuba-m50e74.htm
ich empfehle http://www.google.XX
und suche nach EMBAJADA DE ESPAÑA CUBA
saludos de viena
martin
(
Gast
)
#14 RE:Änderung der Staatsangehörigkeit
In Antwort auf:
ich empfehle http://www.google.XXund suche nach EMBAJADA DE ESPAÑA CUBA
Martin, verrate doch nicht alle Tricks, sonst muß ich auch den Titel des "Google Königs" ablegen
Außerdem dürfte die Botschaft in HAV gar nicht mehr zuständig sein, da die Dame hier im alten Europa schon länger verweilt: Meine Frau ist Kubanerin und sie ist nunmehr seit April 2004 (v.C. !?) in Deutschland
Gruß
PS: v.C. ist nicht Quesitos VC (Voodoo Child = Geldweg-Hexe), sondern sollte "vor Christi Geburt" bedeuten.
In Antwort auf:
Nur was hilft einem Kubaner der spanische Paß, wenn die kubanischen Behörden keine Ausreiseerlaubnis erteilen?
Wenn du kurz vor dem Pensionsalter stehst ist das sogar sehr interessant, denn der spanische Staat gewährt dir dann eine, wenn auch im Vergleich zu Spaniern vom Festland kleinere, Rente. In Cuba lässt es sich damit trotzdem um Einiges besser leben.
Elisabeth
Ich kann aus eigenen Erfahrungen berichten, dass es möglich ist, die spanische Staatsbürgerschaft - und somit EU-Bürgerschaft zu erhalten.
Das ist auch möglich, wenn die Großeltern aus Spanien - in meinem konkreten Fall -Teneriffa - stammen.Natürlich müssen alle Papiere wie z.B. Geburtsurkunden etc. vorliegen.
Danach kannst du einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Allerdings musst du dafür u.a. einen Arbeitsvertrag in Spanien vorweisen können!
Gruß
Roncubanito
Dirás que soy un soñador pero no soy el único
(
Gast
)
#21 RE:Änderung der Staatsangehörigkeit
(
Gast
)
#23 Nachfrage auf Leserwunsch ;-)
@ Krampibambi
In Antwort auf:
Falls ja, wie geht man da am besten vor? Denn falls das ginge, wäre das ja toll und man bräuchte nicht ständig das Visa in Deutschland verlängern. In den Schengener Staaten hätte man dann doch wesentlich weniger Probleme, oder
Was heißt Probleme beim Visa verlängern? In der BRD bekommt sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis (Gültigkeit 2 Jahre) mit der mann/frau durch/in die Schengener Staaten reisen kann.
An den Visa-Verpflichtungen gegenüber Kuba ändert auch der spanische Paß nichts.
Es besteht sogar die Gefahr, daß die Dame sich von dannen macht, sobald sie eine EU-Bürgerschaft und Aufenthaltsrecht dort besitzt.
Sogar ein Umzug nach Spanien ist möglich
Die Iberische Halbinsel, samt spanischen Islas, ist momentan das bevorzuge Gefilde für die kubanischen Zugfügel, da das sonnige Florida derzeit unerreichbar ist.
Alaaf
#24 RE:Nachfrage auf Leserwunsch ;-)
U-F-O
In Antwort auf:
Es besteht sogar die Gefahr, daß die Dame sich von dannen macht, sobald sie eine EU-Bürgerschaft und Aufenthaltsrecht dort besitzt.
Sogar ein Umzug nach Spanien ist möglich
Die Iberische Halbinsel, samt spanischen Islas, ist momentan das bevorzuge Gefilde für die kubanischen Zugfügel, da das sonnige Florida derzeit unerreichbar ist.
Sind eigentlich alle Kubanerinnen bzw. Kubaner schlecht? Man hat wirklich teilweise das Gefühl.....! Scheint wohl echt daran zu liegen, daß der größte Teil derjenigen, die hier sind, es darauf angelegt haben und wohl in Kuba "Jineteras" bzw. "Jineteros" waren. Oder wie ist die allgemein schlechte Meinung hier erklärbar? Na ja, vielleicht geht es mir ja irgendwann auch so und ich werde bitter enttäuscht........?!
Nun aber nochmal zur Sache mit der spanischen Staatsangehörigkeit. Dann fällt doch die ständige Verlängerung des deutschen Visas etc. weg und das hat doch schon Vorteile, oder?
Die spanische Botschaft hat mir nun geantwortet. Zitat:
In Antwort auf:
"..... in Beantwortung Ihrer Anfrage nach der Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft, teilen wir Ihnen mit, dass Sie für die Beantragung dieser mindestens 2 Jahre legal und ununterbrochen in Spanien leben müssen...."
Heißt das, das geht gar nicht, wenn sie in Deutschland lebt?
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