Verpfl.-erklärung - Terminierung

04.09.2002 17:46
avatar  errue ( gelöscht )
#1 Verpfl.-erklärung - Terminierung
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errue ( gelöscht )
Mal ´ne andere Frage:

Kann man die Verpflichtungserklärung auch für einen großen Zeitraum abgeben (z.B. 4 Monate), in dem dann irgendwann der Aufenthalt stattfindet, oder muss die exakt auf die Daten des Flugtickets lauten?
Akzeptiert das die Botschaft?

Danke.

errue
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04.09.2002 18:18
#2 RE:Verpfl.-erklärung - Terminierung
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spitzen Mitglied
Bei meiner hat das AA im Feld Zeitraum den Vermerk "Für die Dauer des Aufenthaltes" eingesetzt.

Damit ist das Visum ausschlaggebend.

VE gilt 6 Monate.

Saludos

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