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Abkürzungen
19.07.2002 19:15 (zuletzt bearbeitet: 19.07.2002 19:20)
#5 RE:Abkürzungen
Hi Alex u.Renate,
Meine AB hier sieht es immer noch anders: mehr als 3Monate nur bei besonderem Grund wie z.B. Heiratsabsicht
oder Reiseunfähigkeit.Habe Anfang der Woche nachgefragt, ist ja
bei mir um die Ecke.Glaube aber es handelt sich auch hier mal
wieder um Beamtenwillkür. Die Chefin ist eine unleidliche Person, die mir unbedingt ausreden wollte, mich in solch ein Unglück zu stürzen. Es gäbe doch hier genügend interessante Frauen, LOL.
Von kub.Botschaft gibt`s keine Probleme, solange der Rubel rollt.
Saludos
el machinista
Meine AB hier sieht es immer noch anders: mehr als 3Monate nur bei besonderem Grund wie z.B. Heiratsabsicht
oder Reiseunfähigkeit.Habe Anfang der Woche nachgefragt, ist ja
bei mir um die Ecke.Glaube aber es handelt sich auch hier mal
wieder um Beamtenwillkür. Die Chefin ist eine unleidliche Person, die mir unbedingt ausreden wollte, mich in solch ein Unglück zu stürzen. Es gäbe doch hier genügend interessante Frauen, LOL.
Von kub.Botschaft gibt`s keine Probleme, solange der Rubel rollt.
Saludos
el machinista
Moin,
Nein, es habdelt sich um das übliche Problem "Ich lese nicht, was meine Vorredner schreiben". Es ging um die PVE, und die wird von den Kubanern bis auf 11 Monate verlängert. Deine AB hat da überhaupt nix zu melden.
Die kann lediglich über das deutsche Visum entscheiden. Nicht, das das unwichtig
wäre ...
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
In Antwort auf:
Glaube aber es handelt sich auch hier mal
wieder um Beamtenwillkür.
Nein, es habdelt sich um das übliche Problem "Ich lese nicht, was meine Vorredner schreiben". Es ging um die PVE, und die wird von den Kubanern bis auf 11 Monate verlängert. Deine AB hat da überhaupt nix zu melden.
Die kann lediglich über das deutsche Visum entscheiden. Nicht, das das unwichtig
wäre ...
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
Olaf
(
gelöscht
)
Details
--------
Meine AB hier sieht es immer noch anders: mehr als 3Monate nur bei besonderem Grund wie z.B. Heiratsabsicht
oder Reiseunfähigkeit
-------
Das ist die ÜBLICHE Sichtweise der Ausländerbehörden, wenn es um Visa
verlängerungen für Personen geht, die ein Schengener Besuchsvisum haben.
Es handelt sich also um KOLLEKTIVE Willkür.
Viele Grüße, Olaf
--
http://come.to/schwerpunkt.kuba
Meine AB hier sieht es immer noch anders: mehr als 3Monate nur bei besonderem Grund wie z.B. Heiratsabsicht
oder Reiseunfähigkeit
-------
Das ist die ÜBLICHE Sichtweise der Ausländerbehörden, wenn es um Visa
verlängerungen für Personen geht, die ein Schengener Besuchsvisum haben.
Es handelt sich also um KOLLEKTIVE Willkür.
Viele Grüße, Olaf
--
http://come.to/schwerpunkt.kuba
Nochmals: PVE = permiso de viaje exterior = Ausreiseerlaubnis der cubanischen Behörde - max. 11 Monate - hat nix, aber auch gar nix mit Doitschland zu tun.
Aufenthaltsgenehmigung in Europa (= Shengener Visum) max. 3 Monate - nicht verlängerbar
Bei wichtigen Gründen (z.B. Heirat) ist im Anschluss (!) an das Shengener Visum ein nur für Deutschland gültiges nationales Visum für weitere 3 Monate möglich. Ob es aber denn erteilt wird, hängt von vielerlei Faktoren ab, z. B. von der aktuellen Mondphase im Ort des Antragstellers, dem Biorhythmus des Beamten der AB, den kosmischen Energiefeldern usw. Alles klar?
Aufenthaltsgenehmigung in Europa (= Shengener Visum) max. 3 Monate - nicht verlängerbar
Bei wichtigen Gründen (z.B. Heirat) ist im Anschluss (!) an das Shengener Visum ein nur für Deutschland gültiges nationales Visum für weitere 3 Monate möglich. Ob es aber denn erteilt wird, hängt von vielerlei Faktoren ab, z. B. von der aktuellen Mondphase im Ort des Antragstellers, dem Biorhythmus des Beamten der AB, den kosmischen Energiefeldern usw. Alles klar?
(
Gast
)
Details
In Antwort auf:
PVE und PRE. Kann mir jemand sagen, was das heißt?
genau, das sind spanische Abkuerzungen (wurde ja schon detailliert uebersetzt)!!!
Seit wann benutzen deutsche Behoerden spanische Abkuerzungen??? Die AB (das ist die deutsche Abkuerzung fuer "Auslaenderbehoerde "- ja??) in Deutschland kann erteilen was sie will, jedenfalls keine PVE's und PRE's!!
Ansonsten wuerden sie naehmlich nicht "AB" heissen sondern "imigatión" oder "ministerio de interio" oder so....
Stellt Euch doch nicht so an immer! Die ganze Reiserei/Heiraterei/Scheiderei etc hat immer zwei Seiten die nie zusammenarbeiten und immer genau das andere wollen von dem was man schon hat bzw. der andere will.....
A.
20.07.2002 13:24 (zuletzt bearbeitet: 20.07.2002 13:26)
#12 RE:Abkürzungen
(
Gast
)
Details
In Antwort auf:
Was nützt das, wenn die AB nicht mitmacht?
Kenne ein Beispiel wo jemand sein Touristenvisum mal ueberzogen hat ein paar Wochen. Die deutschen BGS'ers haben gemault bei der Ausreise, die Person hat paar Dollar Strafe zahlen muessen (Kubanerin) und ein Einreiseverbot fuer ein Jahr oder so bekommen. Jedenfalls war ihre PVE verlaengert vorher beim kubanischen Konsulat und sie hatte erst mal 0 Probleme bei der Einreise/Rueckkehr auf Kuba.
Alsowie gesagt,es sind immer zwei Seiten - wenn man auf der einen ein Problem hat,muss man auf der anderen noch lange keins haben.....
doei,Alex
(el campanero holandés y el torro alemán)
http://walk.to/myhomepagehttp://1s.to/bvrhttp://members.lycos.nl/casasantiagohttp://1st.to/alexmusic
Moin,
natürlich macht das AB mit. Man muß halt mit dem richtigen Visum nach Deutschland eingereist sein :)
Z.B Zwecks Sprachkurs. Dafür gibts ein deutsches Visum für ein Jahr. Das nachträgliche Umwidmen von Visa durch die AB ist halt schwierig.
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
natürlich macht das AB mit. Man muß halt mit dem richtigen Visum nach Deutschland eingereist sein :)
Z.B Zwecks Sprachkurs. Dafür gibts ein deutsches Visum für ein Jahr. Das nachträgliche Umwidmen von Visa durch die AB ist halt schwierig.
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
20.07.2002 13:51 (zuletzt bearbeitet: 20.07.2002 13:52)
#15 RE:Abkürzungen
(
Gast
)
Details
bastians: Das nachträgliche Umwidmen von Visa durch die AB ist halt schwierig.
Hallo Bastian,
ich kenne nur einen Fall, bei dem ein Touristenvisum für drei Monate in ein Jahresvisum (für Deutsch-Intensivkurs) umgewandelt wurde und zwar einen Tag nach der Einreise. Begründung: Wir haben das falsche Visum beantragt! Hier ist der Nachweis für den Deutsch-Intensivkurs. Die Berliner AB lehnt das jedoch grundsätzlich ab mit der Begründung: "Wir haben jährlich 200.000 Ausländer, die mit Touristenvisum nach Deutschland kommen. Wir wollen und dürfen das nicht umwidmen. Dann muss der Gast zurück in sein Heimatland und dort in der deutschen Botschaft das geänderte Visum beantragen!"
Meistens fällt das dem deutschen Gastgeber und seinem kubanischen Gast erst nach drei Monaten ein, dass eine Verlängerung schön wäre. Dann ist es aber zu spät! Also erst einmal pünktlich zurück nach Kuba und dann nach drei Monaten mit einem Jahresvisum wieder zurück nach Deutschland.
Der Fall einer geplanten Heirat kurz vor Ablauf des dreimonatigen Touristenvisums ist ein anderer Sachverhalt! Dann sollte die Heirat auch tatsächlich stattfinden, ansonsten gibt das Ärger!
ulli
Hallo Bastian,
ich kenne nur einen Fall, bei dem ein Touristenvisum für drei Monate in ein Jahresvisum (für Deutsch-Intensivkurs) umgewandelt wurde und zwar einen Tag nach der Einreise. Begründung: Wir haben das falsche Visum beantragt! Hier ist der Nachweis für den Deutsch-Intensivkurs. Die Berliner AB lehnt das jedoch grundsätzlich ab mit der Begründung: "Wir haben jährlich 200.000 Ausländer, die mit Touristenvisum nach Deutschland kommen. Wir wollen und dürfen das nicht umwidmen. Dann muss der Gast zurück in sein Heimatland und dort in der deutschen Botschaft das geänderte Visum beantragen!"
Meistens fällt das dem deutschen Gastgeber und seinem kubanischen Gast erst nach drei Monaten ein, dass eine Verlängerung schön wäre. Dann ist es aber zu spät! Also erst einmal pünktlich zurück nach Kuba und dann nach drei Monaten mit einem Jahresvisum wieder zurück nach Deutschland.
Der Fall einer geplanten Heirat kurz vor Ablauf des dreimonatigen Touristenvisums ist ein anderer Sachverhalt! Dann sollte die Heirat auch tatsächlich stattfinden, ansonsten gibt das Ärger!
ulli
Moin,
Wenn Du nach der Rückkehr nach Cuba wieder mit einem Sprachvisum nach D willst, brauchst Du meines wissens nach keine drei Monate warten. Das gilt nur für aufeinanderfolgende Schengenvisa.
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
In Antwort auf:
Also erst einmal pünktlich zurück nach Kuba und dann nach drei Monaten mit einem Jahresvisum wieder zurück nach Deutschland.
Wenn Du nach der Rückkehr nach Cuba wieder mit einem Sprachvisum nach D willst, brauchst Du meines wissens nach keine drei Monate warten. Das gilt nur für aufeinanderfolgende Schengenvisa.
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
11.08.2002 22:55
#19 RE:Abkürzungen
Carta Blanca wird von der Inmigracion ausgestellt (kostenlos) und sagt zunächst nur aus, dass von Staatswegen keine Bedenken gegen eine Ausreise bestehen. Die C.B. wird für die Beantragung des Shengener visums benötigt (für Habaneros scheinbar seit neuestem nicht mehr). Nach Bezahlung der Ausreisegebühr wird die C.B. von der Inmigracion wieder einkassiert und der Ausreisewillige bekommt die PVE (permiso para viajar al exterior) in den Pass gestempelt.
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