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Verpflichtungserklärung
jeff
(
Gast
)
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Barbarita, frag am besten mal bei der Dt. Botschaft in Havanna an. Bin mir ganz sicher, dass die Nummer des Carnets reicht. Carnet sollte dann aber bei Beantragung des Visas mit zur Botschaft genommen werden, damit das Konsulat die Identität prüfen kann.
Aber mail ruhig mal die Botschaft an.
Aber mail ruhig mal die Botschaft an.
ulli
(
Gast
)
Details
Hallo Barbarita,
ich habe das noch so in Erinnerung, dass bei der Beurkundung der Verpflichtungserklärung durch die Ausländerbehörde Deiner Stadt oder der Kreisverwaltung lediglich der volle Name und das Geburtsdatum verlangt wurde. Es gibt ja auch Fälle, dass der Reisepass für den kubanischen Gast noch garnicht ausgestellt wurde.
Das wird ja in allen Botschaften unterschiedlich gehandhabt. Mir wurde sehr glaubhaft aus der Ukraine berichtet, dass man da in Kiew sogar an der deutschen Botschaft die Verpflichtungserklärung beglaubigen lassen kann und in einem Falle noch nicht einmal der Name des Gastes eingetragen wurde, also ein sog. Blanko-Formular!
Das ist ja auch in Kuba sehr umständlich: Du willst einen kubanischen Gast einladen und möchtest den gleich mitnehmen, weil das so gut in den Zeitplan paßt und gerade gutes Wetter in Deutschland ist. Dann mußt Du ja erst mal nach Deutschland zurück (ohne den Gast) und bei der Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung mit der Kostenübernahme-Erklärung beurkunden lassen. Wozu diese umständliche- wenig bürgerfreundliche Regelung?
ulli
ich habe das noch so in Erinnerung, dass bei der Beurkundung der Verpflichtungserklärung durch die Ausländerbehörde Deiner Stadt oder der Kreisverwaltung lediglich der volle Name und das Geburtsdatum verlangt wurde. Es gibt ja auch Fälle, dass der Reisepass für den kubanischen Gast noch garnicht ausgestellt wurde.
Das wird ja in allen Botschaften unterschiedlich gehandhabt. Mir wurde sehr glaubhaft aus der Ukraine berichtet, dass man da in Kiew sogar an der deutschen Botschaft die Verpflichtungserklärung beglaubigen lassen kann und in einem Falle noch nicht einmal der Name des Gastes eingetragen wurde, also ein sog. Blanko-Formular!
Das ist ja auch in Kuba sehr umständlich: Du willst einen kubanischen Gast einladen und möchtest den gleich mitnehmen, weil das so gut in den Zeitplan paßt und gerade gutes Wetter in Deutschland ist. Dann mußt Du ja erst mal nach Deutschland zurück (ohne den Gast) und bei der Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung mit der Kostenübernahme-Erklärung beurkunden lassen. Wozu diese umständliche- wenig bürgerfreundliche Regelung?
ulli
Barbarita
(
Gast
)
Details
@jeff
danke für den Tipp, ist eine gute Idee bei der Dt. Botschaft
nachzufragen. Auf den Behörden hier vor Ort, bekommt man
von jedem Beamten andere Antwort :-(
@ulli
---------------------------------------------------
Es gibt ja auch Fälle, dass der Reisepass für den kubanischen Gast noch garnicht ausgestellt wurde.
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Das ist es ja, die Frau hat noch den Reisepass nicht, da
sie erst im Mai nach Dt. kommen soll und ihr Novio wollte ursprunglich die Einladung von Dt. aus schicken. Er hat sich jetzt aber doch entschlossen im Januar hinzufliegen und alles bei einem zu machen; die Einladung und das Visum mit
ihr beantragen.
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Das ist ja auch in Kuba sehr umständlich: Du willst einen kubanischen Gast einladen und möchtest den gleich mitnehmen, weil das so gut in den Zeitplan paßt und gerade gutes Wetter in Deutschland ist. Dann mußt Du ja erst mal nach Deutschland zurück (ohne den Gast) und bei der Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung mit der Kostenübernahme-Erklärung beurkunden lassen. Wozu diese umständliche-wenig bürgerfreundliche Regelung?
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das frage ich mich auch.
Gruss
Barbarita
danke für den Tipp, ist eine gute Idee bei der Dt. Botschaft
nachzufragen. Auf den Behörden hier vor Ort, bekommt man
von jedem Beamten andere Antwort :-(
@ulli
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Es gibt ja auch Fälle, dass der Reisepass für den kubanischen Gast noch garnicht ausgestellt wurde.
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Das ist es ja, die Frau hat noch den Reisepass nicht, da
sie erst im Mai nach Dt. kommen soll und ihr Novio wollte ursprunglich die Einladung von Dt. aus schicken. Er hat sich jetzt aber doch entschlossen im Januar hinzufliegen und alles bei einem zu machen; die Einladung und das Visum mit
ihr beantragen.
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Das ist ja auch in Kuba sehr umständlich: Du willst einen kubanischen Gast einladen und möchtest den gleich mitnehmen, weil das so gut in den Zeitplan paßt und gerade gutes Wetter in Deutschland ist. Dann mußt Du ja erst mal nach Deutschland zurück (ohne den Gast) und bei der Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung mit der Kostenübernahme-Erklärung beurkunden lassen. Wozu diese umständliche-wenig bürgerfreundliche Regelung?
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das frage ich mich auch.
Gruss
Barbarita
Elisabeth 2
(
Gast
)
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(
Gast
)
Details
Habe die Verpflichtungserklärung abgegeben ohne die Passnummer anzugeben, da mein Freund seinen Pass erst beantragt hat. Kann das irgendwelche Probleme auf der deutschen Botschaft bei der Visabeantragung nach sich ziehen? Gibt es da Erfahrungen? Theoretisch dürfte das ja nicht mehr entwcheidend sein, da er ja den Pass dann sowieso vorlegt. Aber Willkür macht ja alles möglich.
13.02.2002 23:13
#11 RE:Re: Verpflichtungserklärung
(
Gast
)
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Das deutsche Beamtentum ist anscheinend auch schon irgendwie vom "Cuba-Virus" befallen
Am besten beim örtlichen Ausländeramt nachfragen...
Bei meiner kürzlich abgelegten Verpflichtungserkärung wurde Verdienstnachweis und Police der Krankenversicherung verlangt, jedoch keine Reisepaßnummer des "Gastes". Diese sollte nach Angaben des Beamten nachgetragen werden, sobald die Nummer bekannt ist (Feld wurde freigelassen!)
Ein paar Tage zuvor, ein paar Kilometer entfernt (im gleichen Bundesland - Bayern) wollte der nette Amtmann von einer Bekannten Verdienstnachweis und Mietvertrag sehen, jedoch nicht Versicherungspolice.... und keine Reisepaßnummer
Anscheinend ist hier keine eindeutige Angabe zu machen !!!!
Am besten beim örtlichen Ausländeramt nachfragen...
Bei meiner kürzlich abgelegten Verpflichtungserkärung wurde Verdienstnachweis und Police der Krankenversicherung verlangt, jedoch keine Reisepaßnummer des "Gastes". Diese sollte nach Angaben des Beamten nachgetragen werden, sobald die Nummer bekannt ist (Feld wurde freigelassen!)
Ein paar Tage zuvor, ein paar Kilometer entfernt (im gleichen Bundesland - Bayern) wollte der nette Amtmann von einer Bekannten Verdienstnachweis und Mietvertrag sehen, jedoch nicht Versicherungspolice.... und keine Reisepaßnummer
Anscheinend ist hier keine eindeutige Angabe zu machen !!!!
roncubanito
(
gelöscht
)
Details
Wenn du von jedem Beamten ne andere Auskunft bekommst - immer den Sachgebietsleiter verlangen.
Und wenn möglich was schriftliches geben lassen!
Hier in KA ist es auch so gewesen - Nummer des Reisepasses musste rein - ich musste daher warten, bis der Pass da war und dann telefonisch nach der Nummer fragen und dann eintragen lassen!
GRuß Roncubanito
Und wenn möglich was schriftliches geben lassen!
Hier in KA ist es auch so gewesen - Nummer des Reisepasses musste rein - ich musste daher warten, bis der Pass da war und dann telefonisch nach der Nummer fragen und dann eintragen lassen!
GRuß Roncubanito
(
Gast
)
Details
Habe gestern erst in dem sonst soooo bürokratischen München eine Verpflichtungserklärung unterschrieben und nur die Carnet- no.
gebraucht. Einfach versuchen und machen, nicht zuviel fragen!
Grüsse aus dem gerade saukalten und unfreundlichen München, es schneit gerade mal wieder leicht
hermann
(
Gast
)
Details
Ich habe nicht mal die Carnet-Nummer gebraucht!
Nur Name, Adresse und Geburtsdatum
Ist doch irgendwie total hohl, wenn man die Reisepassnummer für die Verpflichtungserklärung braucht
Erst die Einladung für den Paß, und dann erst die Verpflichtungserklärung.....
Ich bin gerade vor ein paar Stunden wieder von "drüben" zurück - Hab die Verpflichtungserklärung, Versicherungspolicen (Kopien) mit rübergenommen, Einladung gemacht, Paß ist beantragt (und "bezahlt"!)
Somit ist jetzt für den Moment erst einmal alles "auf einen Rutsch" erledigt
Schade, daß es auch hier in Deutschland auch so eklatante Unterschiede gibt, die die ohnehin nicht einfache Angelegenheit einer Einladung zusätzlich verkomplizieren
@Hermann
Hier, 50Km südlich regnet es nur
Nur Name, Adresse und Geburtsdatum
Ist doch irgendwie total hohl, wenn man die Reisepassnummer für die Verpflichtungserklärung braucht
Erst die Einladung für den Paß, und dann erst die Verpflichtungserklärung.....
Ich bin gerade vor ein paar Stunden wieder von "drüben" zurück - Hab die Verpflichtungserklärung, Versicherungspolicen (Kopien) mit rübergenommen, Einladung gemacht, Paß ist beantragt (und "bezahlt"!)
Somit ist jetzt für den Moment erst einmal alles "auf einen Rutsch" erledigt
Schade, daß es auch hier in Deutschland auch so eklatante Unterschiede gibt, die die ohnehin nicht einfache Angelegenheit einer Einladung zusätzlich verkomplizieren
@Hermann
Hier, 50Km südlich regnet es nur
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