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Wie lange dauert eine Ausreisegenehmigung?
Zitat von George1
Daher kommt ja der ominöse Begriff "carta blanca" - wer also nach Meinung des CDR "unwürdig" ist, also die carta eben nicht mehr blanca ist - wird wohl ewig auf seine Ausreisegenehmigung warten.
Das ist, mit Verlaub gesagt, Unsinn. Erstens entscheidet das CDR nicht das Ausreiseverfahren, und schon gar nicht nach ihrer 'erfühlten Meinung' und zweitens hat der Name 'carta blanca' nichts mit der weißen (oder befleckten) Seele des Antragstellers und damit verbundener Ausreisewürdigkeit/Ausreiseunwürdigkeit zu tun, sondern rührt daher, dass es einst einen Vordruck auf weißem Grund gab, welcher dem Antragsteller als Benachrichtigung für die Bewilligung der PVE zugesandt wurde.
Gibts aber schon mindestens 8 Jahre nicht mehr.
Hoffentlich wird das Procedere der Ausreisegenehmigung bald vereinfacht, bzw. die Genehmigung abgeschafft. Es wird wirklich Zeit, dass die Cubaner wirklich dahin reisen können, wohin sie möchten.
Und auch für uns, die wir unsere Familienangehörigen einladen wäre der Aufwand geringer. Sitze gerade wieder über den Papieren, das nervt.
Also Bitte, Bitte, lieber Parteitag beschließe, das jeder Cubi ohne jeglichen Papierkram ausreisen darf. Und was die Länder dann machen, wohin die Cubis dann reisen wollen, ist wirklich nicht Euer Problem !!!
In diesem Sinne. Ich warte und hoffe auf Euer Einsehen, liebe Delegierte.
Russland ist auch ein schönes Land
Da brauchen Kubis kein Visum.
Und Mulatas sind dort auch begehrt
.
#55 RE: Wie lange dauert eine Ausreisegenehmigung?
Zitat von MoskitoZitat von George1
Daher kommt ja der ominöse Begriff "carta blanca" - wer also nach Meinung des CDR "unwürdig" ist, also die carta eben nicht mehr blanca ist - wird wohl ewig auf seine Ausreisegenehmigung warten.
Das ist, mit Verlaub gesagt, Unsinn. Erstens entscheidet das CDR nicht das Ausreiseverfahren, und schon gar nicht nach ihrer 'erfühlten Meinung' und zweitens hat der Name 'carta blanca' nichts mit der weißen (oder befleckten) Seele des Antragstellers und damit verbundener Ausreisewürdigkeit/Ausreiseunwürdigkeit zu tun, sondern rührt daher, dass es einst einen Vordruck auf weißem Grund gab, welcher dem Antragsteller als Benachrichtigung für die Bewilligung der PVE zugesandt wurde.
Gibts aber schon mindestens 8 Jahre nicht mehr.
Das war das letzte Mal, dass ich meine Ex-Frau eingeladen habe (PVE)
Jetzt müsste sie ja die PRE haben.
Gab es nicht mal ein zwischenzeitlich zwischen der PVE und PRE eine weitere Form???
Imegrate oder soähnlich???
Für Liechtenstein auch nicht
Aber da dort kein Flugzeug landet?
Müssten sie durch die Schweiz oder durch ein Schengenland
.
Zitat von carniceroZitat von jan
Für Liechtenstein auch nicht
Aber da dort kein Flugzeug landet?
Müssten sie durch die Schweiz oder durch ein Schengenland
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Lichtenstein ist Schengenland!
Man Jan, langsam bin ich aber entäuscht von Dir!
@fleischer, mag ja sein, dass L. ein schengenland ist, aber ein kubaner kommt da von kuba aus nicht hin - weil, wie Jan richtig sagte, dort kein flugzeug landet. also muss der kubaner , um nach L. zu kommen, durch ein (anderes) schengenland. und dazu braucht er ein visum. nu todo capisco??
Ich weiß nicht welches Land du meinst?
Ich meine LIECHTENSTEIN.
mit IE
Liegt in den Alpen und hat keine eigene Währung und auch keine Botschaft oder Konsulat in Kuba
Also, wenn ein Flugzeug landen könnte, wäre cubano drin ohne Visum
Das Thema, dass es kein Visum für Liechtenstein gibt hatte suizo schon vor Jahren angeschnitten.
War auch etwas humorig angelegt
.
Zitat von carnicero
Jan war aber der Meinung das Kubaner kein Visum für Lichtenstein brauchen! Und das ist falsch!
jan hat recht: liechtenstein fordert von kubanern KEIN visum - @fleischer, die brauchen doch auch kein visum zu fordern, weil eben eh keiner kommen kann, der nicht bereits ein visum brauchte fuer das land, von dem aus er anreist.
.
Endlich hats einer kapiert
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Zitat von willibaldZitat von carnicero
Jan war aber der Meinung das Kubaner kein Visum für Lichtenstein brauchen! Und das ist falsch!
jan hat recht: liechtenstein fordert von kubanern KEIN visum - @fleischer, die brauchen doch auch kein visum zu fordern, weil eben eh keiner kommen kann, der nicht bereits ein visum brauchte fuer das land, von dem aus er anreist.
nicht ganz korrekt; für in Lichtenstein einzureisen braucht Cubi dasselbe Visum welches er für eine Einreise in die Schweiz braucht. Des weiteren erhält er dieses Visa auf der jeweiligen Schweizer Botschaft. Dies ist offensichtlich schon seit 1919 der Fall. Auf der Seite des EDA steht (http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/fl.html):
"Die Schweiz übernahm 1919 auf Ersuchen der liechtensteinischen Regierung die Wahrung der Interessen Liechtensteins und seiner Staatsangehörigen im Ausland. In allen Ländern, in denen Liechtenstein über keine Vertretung verfügt, können sich liechtensteinische Landesbürgerinnen und -bürger für konsularische Fragen an die schweizerische Vertretung wenden.
Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein bilden einen gemeinsamen Wirtschaft- und Währungsraum mit offener Grenze. Daher gilt ein Visum für die Einreise in die Schweiz auch für Liechtenstein. Die offizielle Landeswährung in Liechtenstein ist der Schweizer Franken."
Womit es eben doch ein Visa braucht, gesetzlich geregelt zwischen CH und Liechtenstein. Seit Schengen sicher einfacher, d.h. mit Schengenvisum ist man dabei, zuvor galt aber einzig das Schweizer Visa (Einreise von Oesterreich mit einem Ötzi Visum war eben nicht möglich). Also hat Fleischer eben doch recht
Zitat von Ralfw
Seit Schengen sicher einfacher, d.h. mit Schengenvisum ist man dabei, zuvor galt aber einzig das Schweizer Visa (Einreise von Oesterreich mit einem Ötzi Visum war eben nicht möglich). Also hat Fleischer eben doch recht
ach du liebe zeit, Ralf, wir reden doch hier nicht von "zuvor", sondern wir reden von "jetzt", von hier und "heute". also hat der Fleischer eben nicht recht, auch wenn er vor zwanzig oder fuffzig jahren vielleicht recht gehabt haette.
HEUTE braucht der kubaner fuer liechtenstein KEIN visum. wenn er sich liechtenstein auf dem landweg naehert - anders gehts nicht - dann braucht er ein schengenvisum, das sagst du doch selbst. und mit diesem schengenvisum darf er ganz problemlos nach liechtenstein rein - ohne liechtensteinvisum und ohne hilfe der schweizer botschaft und ohne sonst noch was.
er darf nach liechtenstein dann einfach so rein, ohne alles, ich wette, die pruefen nicht mal, ob er ein schengenvisum hat - das wurde naemlich laengst geprueft, und zwar vom transitstaat
Ralfw
(
gelöscht
)
#67 RE: Wie lange dauert eine Ausreisegenehmigung?
Zitat von willibaldZitat von Ralfw
Seit Schengen sicher einfacher, d.h. mit Schengenvisum ist man dabei, zuvor galt aber einzig das Schweizer Visa (Einreise von Oesterreich mit einem Ötzi Visum war eben nicht möglich). Also hat Fleischer eben doch recht
ach du liebe zeit, Ralf, wir reden doch hier nicht von "zuvor", sondern wir reden von "jetzt", von hier und "heute". also hat der Fleischer eben nicht recht, auch wenn er vor zwanzig oder fuffzig jahren vielleicht recht gehabt haette.
HEUTE braucht der kubaner fuer liechtenstein KEIN visum. wenn er sich liechtenstein auf dem landweg naehert - anders gehts nicht - dann braucht er ein schengenvisum, das sagst du doch selbst. und mit diesem schengenvisum darf er ganz problemlos nach liechtenstein rein - ohne liechtensteinvisum und ohne hilfe der schweizer botschaft und ohne sonst noch was.
er darf nach liechtenstein dann einfach so rein, ohne alles, ich wette, die pruefen nicht mal, ob er ein schengenvisum hat - das wurde naemlich laengst geprueft, und zwar vom transitstaat
und ich bleibe dabei, dies ist falsch, Cubi braucht für Liechtenstein ein Visum. Betrachte mal folgende Fälle:
- Cubi reist einen Tag vor Ablauf seines Schengenvisums in Liechtenstein ein und bleibt nach Ablauf dort; nach Deiner Logik ist er dann dort legal, da er ja kein Visum braucht; dies ist aber ganz klar nicht der Fall. Das Visa wäre in der CH nicht mehr gültig, womit es in Liechtenstein auch ungültig ist.
- Liechtensteiner LK lädt Cubine ein. Nach Deiner Logik könnte sie irgendein Visum für Schengen beantragen, z.b. dort wo sie in den Schengenraum einreist. Dem ist aber nicht so; Cubine muss auf die Schweizer Botschaft, weil dort das für Liechtenstein benötigte Prozedere abgewickelt wird. CH und Liechtenstein benötigen dasselbe Visum, wird beides von der Schweizer Botschaft ausgestellt und ist ein und dasselbe Visum..
- In Deutschland gibt es ja nationale Visa. Ich vermute, es gibt diese in Oesterreich auch. Unter der Annahme eines solchen Ötzi nationalen Visums kann Cubi nicht in Liechtenstein einreisen, mit einem CH nationalen Visum sehr wohl.
Also zusammenfassend und wie auf der Seite des EDA vermerkt, Liechtenstein und die Schweiz benötigen dasselbe Visum, d.h. benötigen beide ein Visum.
Womit eben doch Fleischer Recht hat
#70 RE: Wie lange dauert eine Ausreisegenehmigung?
Zitat von Ralfw
Des weiteren erhält er dieses Visa auf der jeweiligen Schweizer Botschaft. Dies ist offensichtlich schon seit 1919 der Fall. ....
Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein bilden einen gemeinsamen Wirtschaft- und Währungsraum mit offener Grenze.
Die Zollunion mit offenen Grenzen zwischen CH und FL gibt es allerdings "erst" seit 1922.
#71 RE: Wie lange dauert eine Ausreisegenehmigung?
ich habe schon öfter erlebt, dass sich liechtenstein nicht so an die abkommen hält und einfach bei der frage nach "hamsewaszuverzollen" auch gleich den ausweis kontrolliert, wenn der dann kubanisch ist wirds whs schwierig weerddeen.
Zitat von RalfwZitat von willibaldZitat von Ralfw
Seit Schengen sicher einfacher, d.h. mit Schengenvisum ist man dabei, zuvor galt aber einzig das Schweizer Visa (Einreise von Oesterreich mit einem Ötzi Visum war eben nicht möglich). Also hat Fleischer eben doch recht
ach du liebe zeit, Ralf, wir reden doch hier nicht von "zuvor", sondern wir reden von "jetzt", von hier und "heute". also hat der Fleischer eben nicht recht, auch wenn er vor zwanzig oder fuffzig jahren vielleicht recht gehabt haette.
HEUTE braucht der kubaner fuer liechtenstein KEIN visum. wenn er sich liechtenstein auf dem landweg naehert - anders gehts nicht - dann braucht er ein schengenvisum, das sagst du doch selbst. und mit diesem schengenvisum darf er ganz problemlos nach liechtenstein rein - ohne liechtensteinvisum und ohne hilfe der schweizer botschaft und ohne sonst noch was.
er darf nach liechtenstein dann einfach so rein, ohne alles, ich wette, die pruefen nicht mal, ob er ein schengenvisum hat - das wurde naemlich laengst geprueft, und zwar vom transitstaat
und ich bleibe dabei, dies ist falsch, Cubi braucht für Liechtenstein ein Visum. Betrachte mal folgende Fälle:
- Cubi reist einen Tag vor Ablauf seines Schengenvisums in Liechtenstein ein und bleibt nach Ablauf dort; nach Deiner Logik ist er dann dort legal, da er ja kein Visum braucht; dies ist aber ganz klar nicht der Fall. Das Visa wäre in der CH nicht mehr gültig, womit es in Liechtenstein auch ungültig ist.
- Liechtensteiner LK lädt Cubine ein. Nach Deiner Logik könnte sie irgendein Visum für Schengen beantragen, z.b. dort wo sie in den Schengenraum einreist. Dem ist aber nicht so; Cubine muss auf die Schweizer Botschaft, weil dort das für Liechtenstein benötigte Prozedere abgewickelt wird. CH und Liechtenstein benötigen dasselbe Visum, wird beides von der Schweizer Botschaft ausgestellt und ist ein und dasselbe Visum..
- In Deutschland gibt es ja nationale Visa. Ich vermute, es gibt diese in Oesterreich auch. Unter der Annahme eines solchen Ötzi nationalen Visums kann Cubi nicht in Liechtenstein einreisen, mit einem CH nationalen Visum sehr wohl.
Also zusammenfassend und wie auf der Seite des EDA vermerkt, Liechtenstein und die Schweiz benötigen dasselbe Visum, d.h. benötigen beide ein Visum.
Womit eben doch Fleischer Recht hat
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