'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!

24.06.2009 11:02
#1 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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Rey/Reina del Foro

Heute morgen haben wir per E-Mail vom kubanischen Konsulat in Bonn die Nachricht erhalten, dass der Antrag auf 'habilitación' des Reisepasses meiner (im April geehelichten) Frau bewilligt worden ist! Das bedeutet, dass sie ihr Heimatland jetzt als offizielle Emigrantin wieder besuchen darf, nachdem die maximale Aufenthaltsdauer von elf Monaten ihrer ursprünglichen Reiseerlaubnis (PVE) Anfang April abgelaufen war. Maximale Aufenthaltsdauer in Kuba ist zwei Monate pro Reise, die Genehmigung gilt unbefristet für beliebig häufige Reisen. Meine Frau muss nur noch ihren Pass im Konsulat abstempeln (bzw. einen entsprechenden Vermerk einkleben) lassen.

Der Antrag auf 'habilitación' wird frühestens dreizehn Monate nach Ausreise aus Kuba bearbeitet, als Voraussetzung muss eine hiesige Aufenthaltserlaubnis vorliegen (noch mindestens drei Monate gültig, wenn ich mich nicht irre). Innerhalb von zwanzig Tagen soll man eine Benachrichtigung über die Entscheidung der kubanischen Behörden erhalten. In unserem Fall hat es nur vier Tage länger als versprochen gedauert. Wir hatten in grenzenlosem Gott-(genauer gesagt Fidel-)Vertrauen sogar schon unsere Flüge gebucht, die bei nicht erteilter Genehmigung ersatzlos verfallen wären. Entsprechend groß ist jetzt unsere Erleichterung!!!

Ich schreibe das hier für den Fall, dass andere früher oder später vor der Entscheidung stehen, ob sie die elf Monate Aufenthaltserlaubnis außerhalb Kubas überziehen sollen. Wer die Wahl hat zwischen Rückreise (und späterer Wiederausreise) und Emigrante-Status, der sollte sich über die jeweiligen Vor- und Nachteile gut informieren. In unserem Fall erschien uns der gewählte Weg am vernünftigsten. Und er hat bis jetzt tatsächlich wie geplant funktioniert. Bei "santiaguera" ist der Antrag auf 'habilitación' offenbar erst im zweiten Anlauf bewilligt worden, wie sie irgendwo geschrieben hat, warum auch immer das in ihrem Fall so war. Seit heute wissen wir aus eigener Erfahrung, dass es auch beim ersten Mal klappen kann!


(Offizielle Info der kubanischen Botschaft zum Thema 'habilitación')


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24.06.2009 11:26
avatar  chulo
#2 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:

meiner (im April geehelichten) Frau



Ah, wusste ich noch gar nicht, herzlichen Glückwunsch !


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24.06.2009 11:41
avatar  Karo
#3 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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Rey/Reina del Foro

...hiermit auch zu Eurem zweiten Erfolgserlebnis in diesem Jahr herzlichen Glückwunsch


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24.06.2009 14:45
avatar  guzzi ( gelöscht )
#4 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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guzzi ( gelöscht )

@HayCojones

Kenne mich da mit dem emigranten zeugs gar nicht aus. Sie braucht aber trotzdem noch einen gültigen Cubanischen Pass um in Cuba einzureisen


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24.06.2009 15:11
avatar  Trieli ( gelöscht )
#5 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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Trieli ( gelöscht )

Liege ich da richtig, dass sie dann aber ihre Rechte bzgl. Hausbesitz etc. verliert?


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24.06.2009 15:18
avatar  guzzi ( gelöscht )
#6 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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guzzi ( gelöscht )

Zitat von Trieli
Liege ich da richtig, dass sie dann aber ihre Rechte bzgl. Hausbesitz etc. verliert?


Wenn sie kein eigenes haus besitzt, ist dies unwichtig, wenn sie eines hat, dann kann sie es vorher umschreiben


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24.06.2009 15:19 (zuletzt bearbeitet: 24.06.2009 15:25)
#7 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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Rey/Reina del Foro

Natürlich braucht sie zum Reisen einen gültigen Pass. Der mit dem sie aus Kuba ausgereist ist, ist noch gültig. Jeweils nach Ablauf von zwei Jahren muss er verlängert, nach insgesamt sechs Jahren neu ausgestellt werden. Das ist beim kubanischen Konsulat zu erledigen. Für die kubanischen Behörden wird sie immer als Kubanerin gelten, sie wird also mit einem (frühestens in drei Jahren zu erwerbenden) deutschen Reisepass nicht nach Kuba einreisen können.

Ja, sie hat ihre Rechte als Einheimische verloren, aber bisher auch nie Aussicht auf irgendwelchen Besitz gehabt. Im Übrigen ist ihr Vater in seiner theoretisch vererbbaren Plattenbauwohnung noch wesentlich gesünder als das von ihm verehrte politische System, mit dessen Ende früher oder später auch die rechtliche Benachteiligung von Auslandskubanern hinfällig werden wird.


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24.06.2009 16:07 (zuletzt bearbeitet: 24.06.2009 16:07)
avatar  user ( gelöscht )
#8 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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user ( gelöscht )

Gratulation

Zitat von HayCojones
....., als Voraussetzung muss eine hiesige Aufenthaltserlaubnis vorliegen (noch mindestens drei Monate gültig, wenn ich mich nicht irre).

stimmt nicht so ganz.. meinem ex haben sie die schon gegeben, als er noch die duldung mit jeweils 3 monaten hatte....
und die war zu dem zeitpunkt keine 3 monate mehr gültig.
er brauchte einen neuen pass und in den haben sie die schon eingeklebt.

also wieder immer wieder andere aussagen, bzw. unterschiedliche handhabung.


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24.06.2009 16:19
avatar  Trieli ( gelöscht )
#9 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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Trieli ( gelöscht )

Zitat von guzzi
Zitat von Trieli
Liege ich da richtig, dass sie dann aber ihre Rechte bzgl. Hausbesitz etc. verliert?


Wenn sie kein eigenes haus besitzt, ist dies unwichtig, wenn sie eines hat, dann kann sie es vorher umschreiben


Angenommen da wären keine nahen Verwandte auf die man umschreiben kann, dann geht es verloren. Oder?


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24.06.2009 16:31 (zuletzt bearbeitet: 24.06.2009 16:31)
avatar  guzzi ( gelöscht )
#10 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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guzzi ( gelöscht )

Zitat von Trieli


Angenommen da wären keine nahen Verwandte auf die man umschreiben kann, dann geht es verloren. Oder?


Mir ist klar was du ausdrücken möchtest,sie verlieren einiges, was ganz genau kann ich jetzt auch nicht schreiben, das wissen die in diesem status leben besser.
eines habe ich noch nie erlebt, cubi ohne verwandtschaft.
Mit dem emigranten status da habe ich gar nichts am hut, kann da nicht mit reden
Das weiss jetzt eben haycojones, weil er dies mit seiner frau durch lebt.


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24.06.2009 17:25
#11 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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super Mitglied

wir haben damals auch direkt 3 Wochen nach Antragstellung bescheid bekommen das es bewilligt wurde.

Alles gute für euch ...

_
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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24.06.2009 17:37
avatar  Luz
#12 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Penguin
Gratulation
Zitat von HayCojones
....., als Voraussetzung muss eine hiesige Aufenthaltserlaubnis vorliegen (noch mindestens drei Monate gültig, wenn ich mich nicht irre).

stimmt nicht so ganz.. meinem ex haben sie die schon gegeben, als er noch die duldung mit jeweils 3 monaten hatte....
und die war zu dem zeitpunkt keine 3 monate mehr gültig.
er brauchte einen neuen pass und in den haben sie die schon eingeklebt.
also wieder immer wieder andere aussagen, bzw. unterschiedliche handhabung.


in Berlin muss die Aufenthaltserlaubnis ein Jahr gültig sein, damit die Habilitacion beantragt werden kann. 3 Monate definitv nicht und mit Duldung auch nicht. Es muss eine Aufenthaltsgenehmigung sein.


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24.06.2009 19:19
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#13 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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user ( gelöscht )

Zitat von Luz
Zitat von Penguin
Gratulation
Zitat von HayCojones
....., als Voraussetzung muss eine hiesige Aufenthaltserlaubnis vorliegen (noch mindestens drei Monate gültig, wenn ich mich nicht irre).

stimmt nicht so ganz.. meinem ex haben sie die schon gegeben, als er noch die duldung mit jeweils 3 monaten hatte....
und die war zu dem zeitpunkt keine 3 monate mehr gültig.
er brauchte einen neuen pass und in den haben sie die schon eingeklebt.
also wieder immer wieder andere aussagen, bzw. unterschiedliche handhabung.


in Berlin muss die Aufenthaltserlaubnis ein Jahr gültig sein, damit die Habilitacion beantragt werden kann. 3 Monate definitv nicht und mit Duldung auch nicht. Es muss eine Aufenthaltsgenehmigung sein.

sorry wir hatten die nicht beantragt, und er hatte definitiv noch die duldung zum zeitpunkt der bewilligung.
das war 4 monate vor unserer hochzeit.....


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24.06.2009 19:45
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#14 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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Zitat von HayCojones
Natürlich braucht sie zum Reisen einen gültigen Pass. Der mit dem sie aus Kuba ausgereist ist, ist noch gültig. Jeweils nach Ablauf von zwei Jahren muss er verlängert, nach insgesamt sechs Jahren neu ausgestellt werden. Das ist beim kubanischen Konsulat zu erledigen. Für die kubanischen Behörden wird sie immer als Kubanerin gelten, sie wird also mit einem (frühestens in drei Jahren zu erwerbenden) deutschen Reisepass nicht nach Kuba einreisen können.
Ja, sie hat ihre Rechte als Einheimische verloren, aber bisher auch nie Aussicht auf irgendwelchen Besitz gehabt. Im Übrigen ist ihr Vater in seiner theoretisch vererbbaren Plattenbauwohnung noch wesentlich gesünder als das von ihm verehrte politische System, mit dessen Ende früher oder später auch die rechtliche Benachteiligung von Auslandskubanern hinfällig werden wird.


es gibt eine möglichkeit, dass kubis mit einem ausländischen pass in kuba einreisen dürfen! kostet 80 euro. wie das aber heißt, hab ich vergessen!


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24.06.2009 21:52
#15 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Tiendacubana
es gibt eine möglichkeit, dass kubis mit einem ausländischen pass in kuba einreisen dürfen! kostet 80 euro. wie das aber heißt, hab ich vergessen!

Im Ausland lebende Kubaner können eine 'Permiso de Entrada' (Einreiseerlaubnis) für ihren ausländischen Reisepass beantragen - aber nur, wenn sie Kuba schon vor 1971 verlassen haben. (Quelle: Kubanische Botschaft)


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24.06.2009 22:14
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#16 RE: 'habilitación' des kub. Reisepasses nach drei Wochen bewilligt!
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user ( gelöscht )

Zitat von HayCojones
Zitat von Tiendacubana
es gibt eine möglichkeit, dass kubis mit einem ausländischen pass in kuba einreisen dürfen! kostet 80 euro. wie das aber heißt, hab ich vergessen!

Im Ausland lebende Kubaner können eine 'Permiso de Entrada' (Einreiseerlaubnis) für ihren ausländischen Reisepass beantragen - aber nur, wenn sie Kuba schon vor 1971 verlassen haben. (Quelle: Kubanische Botschaft)


gut das ist in deinem fall anders! wäre zu einfach gewesen. und trotzdem ne menge kohle für den staat mit den teueresten paß- und sonstigen gebühren!


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