Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii

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21.10.2006 12:22
avatar  Rody
#76 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied

Zitat von Jogni
Wenn Frauen wirklich gleichberechtigt wären, gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhielten, Arbeitsplatz und Kinderbetreuung kein Thema wären, sie also von ihrer Berufstätigkeit tatsächlich leben könnten, müssten sie den Ex nicht zur Kasse bitten, die Gesetze wären vielleicht auch ganz andere.


Soweit ist es schon, die permanente Propaganda lässt selbst Männer den Blödsinn glauben.

Natürlich werden Frauen für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt, kein Arbeitgeber würde sich selbst ins Knie schießen indem er gute Mitarbeiter demotiviert oder vergrault. Frauen verdienen in der gleichen Berufsgruppe deshalb durchschnittlich weniger, weil sie über weniger Berufserfahrung und somit weniger Beförderungen und Gehaltserhöhungen verfügen. Das resultiert überwiegend aus Kindererziehungspausen.
Ferner sind Frauen seltener engagiert an ihrer Karriere am arbeiten, viele sind einfach mit ihrer derzeitigen Position zu zufrieden und streben gar keinen Aufstieg an. Trifft natürlich bei weitem nicht auf alle zu, aber halt auf mehr Frauen als auf Männer, die sich über ihren beruflichen Erfolg definieren und diesen auch für den Erfolg beim weiblichen Geschlecht benötigen.

Bei meinen früheren Arbeitgebern und auch bei mir in der Firma erhalten Frauen mit gleicher Qualifikation und gleicher Berufserfahrung annähernd ein identisches Gehalt wie männliche Berufskollegen. Das einzige, was ich bestätigen kann, ist, daß manche Arbeitgeber bei Frauen direkt die erhöhte Anzahl von durchschnittlichen Krankheitstagen und die Mehrkosten durch durchschnittlichen Mutterschutz in das Gehalt der Frauen einrechnen, das ist aber betriebswirtschaftlich dann auch gerechtfertigt, sie kosten den Arbeitgeber schließlich dann auch mehr Geld bei weniger Leistung.


In Antwort auf:
DDR-Frauen, die sich vor 1990 haben scheiden lassen, bekommen nichts vom Ex. Und auch in diesem Forum wurde schon einmal geschrieben, dass es das Wort Zugewinngemeinschaft in Cuba irgendwie gar nicht gibt (es konnte nicht ins Spanische übersetzt werden) und eine Scheidung dort viel einfacher ist als hierzulande.


wie es in China und vielen anderen Ländern der Welt auch ist. Wieso auch nicht? Die Frauen können doch schließlich auch arbeiten gehen, warum sollen sie in heutigen emanzipierten Zeiten vom Geld des Ex leben dürfen? Es werden doch immer gleiche Rechte eingefordert, dann sollen sie bitte auch genau so arbeiten gehen wie die Männer.
Es gibt zum Glück mittlerweile schon einige Frauen, die einen entsprechenden Stolz auch besitzen (meine Exfrau z.B.) und die gar keinen Unterhalt vom Ex beziehen wollen, weil sie stolz darauf sind, für sich selbst sorgen zu können.


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21.10.2006 12:36 (zuletzt bearbeitet: 21.10.2006 12:37)
avatar  el carino ( gelöscht )
#77 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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el carino ( gelöscht )
In Antwort auf:
wie es in China und vielen anderen Ländern der Welt auch ist. Wieso auch nicht? Die Frauen können doch schließlich auch arbeiten gehen, warum sollen sie in heutigen emanzipierten Zeiten vom Geld des Ex leben dürfen? Es werden doch immer gleiche Rechte eingefordert, dann sollen sie bitte auch genau so arbeiten gehen wie die Männer.


rrrichtickkk!

-und sich nicht nur die rosinen des "emanzipationsgesetzes" rauspicken


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21.10.2006 12:51
avatar  guzzi ( gelöscht )
#78 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
Es werden doch immer gleiche Rechte eingefordert, dann sollen sie bitte auch genau so arbeiten gehen wie die Männer.


Bin auch der selben Meinung, leider eben wie schon erwähnt. Leider ist es in vielen Geschäften noch so, dass die Frauen mit der Arbeit benachteiligt werden. Kann berechtigt sein, Schwangwerschaft, Viel Krankheitsabsenzen und dann erst noch der Mutterschafts Urlaub. Über das könnte man wieder diskutueren, weil sie dann im Kündigungsschutz stehen. Eine Kleinfirma braucht Arbeiter, die Leistung bringen auf längere Sicht. Jemanden anlernen,kostet auch viel bis er vollwertiger Arbeiter ist.


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21.10.2006 16:50 (zuletzt bearbeitet: 21.10.2006 16:51)
avatar  ( Gast )
#79 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )
In Antwort auf:
annähernd ein identisches


Wilma.... annähernd ist nicht identisch .... Ist das zu kompliziert für Dich?
Wenn ich Deinen Schwachsinn lese, werde ich noch zum Kämpfer für die Rechte von Frauen.


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24.10.2006 01:10
avatar  Jogni
#80 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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spitzen Mitglied

In Antwort auf:
Bei meinen früheren Arbeitgebern und auch bei mir in der Firma erhalten Frauen mit gleicher Qualifikation und gleicher Berufserfahrung annähernd ein identisches Gehalt wie männliche Berufskollegen. ...


... annähernd ... aha.
Ich glaube, es gibt nicht allzu viele Steuerberaterinnen und Steuerfachangestelltinnen, die unmittelbar nach dem Mutterschutz in Vollzeit wieder einsteigen. Da gehört eine Menge Courage und Mut dazu, das haben die wenigsten.


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24.10.2006 07:38
avatar  guzzi ( gelöscht )
#81 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
Steuerberaterinnen und Steuerfachangestelltinnen ---- Da gehört eine Menge Courage und Mut dazu

Da übst du ja einen liebensbegehrten Beruf aus. Spass beiseite, leider ist das heute so, dass man schon nach kurzer Berufsunterbrechung wieder Einstiegs Schwierigkeiten hat. Aber zum Thema, so ein Mutterschaftsurlaub, der kostet doch auch sehr viel Geld dem Arbeitgeber, wenn, dann noch jemand Familien vergrösserungs Drang hat. So 3-4 mal Nachwuchs, liegt dem Steuerzahler in deinem Fall schon ganz schön an der Pelle. Das ist nach meiner Ansicht auch ein Lohnbestandteil


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24.10.2006 11:13
avatar  Uli
#82 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Uli
Rey/Reina del Foro

Das mit dem Mutterschaftsurlaub hat schon die gute Alice Schwarzer sehr skeptisch gesehen. Ist halt ein Einstellungshinderungsgrund für Frauen im "gebärfähigen" Alter (schreckliches Wort). Das Frauen nun aber bei gleicher Qualifikation ein annähernd gleiches Gehalt bekommen stimmt nun leider nicht.
-------------------------------------------------
Es lo que hay!


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24.10.2006 11:22
avatar  Rody
#83 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied

Zitat von Jogni
In Antwort auf:
Bei meinen früheren Arbeitgebern und auch bei mir in der Firma erhalten Frauen mit gleicher Qualifikation und gleicher Berufserfahrung annähernd ein identisches Gehalt wie männliche Berufskollegen. ...

... annähernd ... aha.
Ich glaube, es gibt nicht allzu viele Steuerberaterinnen und Steuerfachangestelltinnen, die unmittelbar nach dem Mutterschutz in Vollzeit wieder einsteigen. Da gehört eine Menge Courage und Mut dazu, das haben die wenigsten.


Also 100% genau gibt es nie, weil es außerhalb von Tarifverträgen, die es in der Steuerberatung nicht gibt, immer auch auf persönliches Verhandlungsgeschick ankommt, da verdienen nichtmal die männlichen Kollegen das gleiche bei gleicher Position und Leistung. Frauen sind auch oft ungeschickter in Gehaltsverhandlungen, können sich nicht so gut verkaufen. Die Gehälter liegen aber normalerweise im selben Bereich, es sei denn die Frauen haben entweder schlecht verhandelt oder aber Mutterschutzpause gehabt, da kannst du nicht ernstlich erwarten, daß der Chef der Frau für Zeiten in denen sie nicht arbeitet und ihn ohnehin schon viel Geld kostet, auch noch Gehaltserhöhungen und Beförderungen für "fiktive Leistungen" ausspricht.

Die meisten Frauen steigen nach dem Mutterschutz wenn überhaupt ohnehin nur Teilzeit wieder ein, weil die Kinder ja auch betreut sein wollen, und wenn sie wieder einsteigen, hat sich das Steuerrecht eh schon so weit gewandelt, daß, sofern sie sich nicht während dem Mutterschutz permanent fortgebildet haben, was viele leider versäumen, sie schon so weit aus dem Beruf heraus sind, daß ihre Effektivität noch zusätzlich enorm vermindert ist.

Jetzt könnt ihr natürlich jammern, daß dies ungerecht der Frau gegenüber sei, die das ja alles nur für die Gesellschaft tut, aber es ist keinesfalls dem Arbeitgeber zuzumuten, für nicht erbrachte Leistungen zu bezahlen, ein Unternehmer muß unternehmerisch denken und hat nichts zu verschenken. Jede Frau hat letztlich die Wahl, ob sie Kinder in die Welt setzen und ihre eigenen Instinkte befriedigen möchte oder ob sie lieber Karriere machen möchte. In meinen früheren Firmen gab es etliche Karrierefrauen, die auch Prokuristen, Partner oder gar geschäftsführende Partner wurden. Es gibt sogar einige wenige, die sowohl Kinder als auch Beruf unter einen Hut bringen, manchmal übernimmt sogar der Mann die Kindererziehung.

Nach einer Trennung kann eine Frau auf jeden Fall heutzutage selber für ihren Unterhalt sorgen, solange keine Kinder da sind ohnehin, und wenn Kinder da sind, zahlt der Mann ja eh bis die Kinder groß genug sind, daß sie nicht mehr betreut werden müssen, da hat ja auch niemand was gegen gesagt. Aber viele Frauen lehnen sich ja selbst dann noch zurück und gehen nicht arbeiten, unter fadenscheinigsten Ausreden, um statt dessen Unterhalt des Exehegatten zu beziehen.


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24.10.2006 11:25 (zuletzt bearbeitet: 24.10.2006 11:27)
avatar  Rody
#84 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied
Zitat von Uli
Das Frauen nun aber bei gleicher Qualifikation ein annähernd gleiches Gehalt bekommen stimmt nun leider nicht.



Ich kann dir diverse Statistiken zeigen, die genau dies belegen. Alle Statistiken, die gerne zur Begründung von Ungleichbehandlung von Frauen herangezogen werden, berücksichtigen keine Erziehungspausen und häufig nicht die Qualifikationsstufen.

Da wird einfach nur pauschal Büropersonal gesagt, ohne jetzt darauf zu achten, daß in einem Steuerberatungsbüro 90% der gering bezahlten Fachangestellten weiblich sind, nur 10% männlich, aber bei den hochqualifizierten und höher bezahlten Steuerberatern immer noch deutlich mehr männlich (auch wenn die Examensquote derzeit mehr weibliche als männliche Neuabsolventen beinhaltet).

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24.10.2006 17:17
avatar  guzzi ( gelöscht )
#85 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

Finde einfach alles ungerecht den Männer gegenüber, wir bekommen schliesslich auch keinen Urlaub wenn wir ein Kind erzeugt oder hinein montiert haben.!!
Es wäre doch mehr als in Ordung, eine Woche frei und das Urlaubsgeld dazu. Denke werde mal der Mutter der Nation einen Antrag stellen.


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24.10.2006 17:28
avatar  ( Gast )
#86 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

Zitat von guzzi
Finde einfach alles ungerecht den Männer gegenüber, wir bekommen schliesslich auch keinen Urlaub wenn wir ein Kind erzeugt oder hinein montiert haben.!!
Es wäre doch mehr als in Ordung, eine Woche frei und das Urlaubsgeld dazu. Denke werde mal der Mutter der Nation einen Antrag stellen.


Ziehe bei den nächsten Vaterfreuden ins Nachbarland Schweden, die sind Grosszügiger mit Vaterschaftsurlaub
Saludos


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24.10.2006 17:43
avatar  guzzi ( gelöscht )
#87 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
Ziehe bei den nächsten Vaterfreuden ins Nachbarland Schweden, die sind Grosszügiger mit Vaterschaftsurlaub


Ich war der Ansicht beim montieren, nicht nach der austrage Zeit. Wenn ich ihn da in Schweden einmontiere, dann gibt es sicher ein Smöre Bröd


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24.10.2006 18:19 (zuletzt bearbeitet: 24.10.2006 18:21)
#88 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
aber es ist keinesfalls dem Arbeitgeber zuzumuten, für nicht erbrachte Leistungen zu bezahlen, ein Unternehmer muß unternehmerisch denken und hat nichts zu verschenken.
Soweit deine Theorie.
Und was ist mit Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft, Mutterschaftszeiten usw.?
Meinem Betrieb hatte damit seinerzeit eine einzige Kellnerin einen Schaden von über 20.000 DM angerichtet. Sie durfte auch schon lange vor der allgemeinen Aus-Phase plötzlich ab 20 Uhr nicht mehr arbeiten. Klasse, wenn der Laden erst 19 Uhr aufmacht.

Ich würde unter diesen Gesetzen auch keine Frau mehr einstellen. Eine Riesenbude wie Siemens, Krupp, Porsche oder Mercedes mag sowas verkraften, aber ein Dreimann-Betrieb kann dicht machen.

e-l-a
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Alles unter Privatreisen-Cuba.de
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Mailservice: E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger dort kein Internet hat.
Buchtipp: "Havanna auf allen Vieren - oder der Traum vom Leben auf Kuba"

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24.10.2006 18:26
avatar  Rody
#89 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied

Ich schrieb ja weiter oben schon, daß die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin für den Firmeninhaber erhebliche Kosten verursacht, und ihm daher nicht zuzumuten sei, dann auch nach der Schwangerschaft auch noch das selbe Gehalt zu zahlen, was männliche Kollegen beziehen, die nicht in Erziehungsurlaub gegangen sind und somit dann 3 Jahre mehr Erfahrung haben und zwischenzeitlich Beförderungen und Gehaltserhöhungen bekommen haben.

So ergeben sich ja die statistischen Unterschiede in der Bezahlung zwischen Mann und Frau.


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24.10.2006 21:00
avatar  b12
#90 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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b12
Rey/Reina del Foro

wirklich ein tolles system, das wir hier gebastelt haben, der mensch als störfaktor oder kostenfaktor. die werdende mutter ist ein problem. um was gehts denn, haben hier alle den faden veroren


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24.10.2006 21:14
avatar  guzzi ( gelöscht )
#91 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

weiss nicht mehr, habe heute eine Nähmaschine gekauft


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24.10.2006 22:05 (zuletzt bearbeitet: 24.10.2006 22:07)
#92 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
die werdende mutter ist ein problem.
Aufgrund der Gesetzeslage trifft dies tatsächlich auf jeden Kleinunternehmer zu, wenn seine oft einzige Angestellte schwanger wird.
Dann kann er den Laden dicht machen. Die Krankenkasse zahlt nur etwa die Hälfte vom Nettolohn und das auch erst nach 6 Wochen oder so ähnlich. Ist schon zu lange her. Auf jeden Fall bleibt er auf dem Rest sitzen und zahlt außerdem noch die exorbitanten Lohnnebenkosten weiter. Ganz nebenbei muß er auch noch jemanden bezahlen, der dann die Arbeit für die ausgefallene Arbeitskraft macht.

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14.02.2012 13:23
#93 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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neues Mitglied

was muss ich alles machen wenn ich mein primo einladen will , wieviel wirde es mich kosten wenn ich alle kosten übernehme und wie lange wirde es dauern das er da wer?


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14.02.2012 17:52
#94 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Ceno.Cuba
was muss ich alles machen wenn ich mein primo einladen will , wieviel wirde es mich kosten wenn ich alle kosten übernehme und wie lange wirde es dauern das er da wer?


Bist du ALG2-Bezieher (Hartz4)?


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14.02.2012 20:21
#95 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro

boah 2006?!

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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14.02.2012 22:22
#96 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Ceno.Cuba
was muss ich alles machen wenn ich mein primo einladen will , wieviel wirde es mich kosten wenn ich alle kosten übernehme und wie lange wirde es dauern das er da wer?


--------------------------------------------------------------------------------------
Schau in die Info-Sparte,da steht alles.
Falls Du Hartz-4 beziehst,such besser jemanden
der die Einladung für Dich macht!


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15.02.2012 13:02
#97 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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neues Mitglied

nee ich arbeite teilzeit und meine mutter vollzeit , ok dann werde ich mal dort nach schauen danke schön Hermanos


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15.02.2012 15:04
#98 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Ceno.Cuba
nee ich arbeite teilzeit und meine mutter vollzeit ,

Dann bist du hier im falschen Thema gelandet. (Wie lautet hier die Überschrift) Warum hast du nicht lieber ein neues Thema eröffnet, statt hier "Leichen auszugraben" die noch nicht mal mit deinem Anliegen übereinstimmen? Das war der Grund meiner Frage.


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