Einladung von Deutschland aus

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08.03.2004 11:47
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#1 Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Liebe Kuba-Interessierte bzw. –Spezialisten,

ich gehöre seit Kurzem auch zu dem Kreis jener Wildentschlossenen, welche einen kubanischen Mitbürger/in zu sich nach Hause einladen wollen. Soviel vielleicht noch vorneweg , über diverse Schwierigkeiten habe ich ja schon Einiges gehört, aber nachdem ich mir dieses Forum durchgelesen habe, glaube ich fast, es ist so ungefähr wie Lottospielen.

Jedenfalls, so richtig bekomme ich nie auf die Reihe, was denn nun wirklich alles getan werden muß.
Ich habe schon Folgendes erledigt:

- Einladung von der Internetseite der kubanischen Botschaft ausgedruckt, ausgefüllt bis auf Zeile „Tätigkeit“ der
eingeladenen Person, unterschrieben und das ganze mit einem Verrechnungsscheck über 200,- Euro (neuer
Preis ab 01.03.04) plus 2x 55 Cent Briefmarken an die Botschaft nach Berlin geschickt.
- Flugtickets für Ende Juni bis Anfang September gekauft
- auf der Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung inklusive dem Vermerk über die genügende finanzielle
Leistungsfähigkeit geholt
- eine Krankenversicherung abgeschlossen
- die Tickets, den Versicherungsschein und die Verpflichtungserklärung (leider nur das Original ohne
Extrakopie) per DHL nach Kuba geschickt
- eine Banküberweisung über meine Sparkasse mache ich diese Woche noch

Meine Fragen:

- GENERELL: habe ich hier in Deutschland etwas vergessen
- muß ich wirklich eine Arbeits- oder Studienbescheinigung mitschicken (ich habe das gelesen)
- ist eine Sicherheitshinterlegung in jedem Fall nötig und beträgt die immer 2500,- Euro
- gibt es die Consultaria Juridica in mehreren Orten oder nur in Havanna
- wie schlimm kann es sein, daß ich das Feld mit der Tätigkeit in der Einladung freigelassen habe
- was muß der Eingeladene in Kuba alles erledigen (wenn möglich schritt für schritt), was benötigt er für Unterlagen und Dinge (ich habe da was von Passbildern gelesen und von 2x Einladung???)
- was ist wohl ein angemessener Überweisungsbetrag an den Eingeladenen zu Abwicklung der Formalitäten
- kann dies bis Ende Juni auch alles wirklich abgewickelt sein
- und ist es irgendwie möglich, den Aufenthalt über die drei Monate zu verlängern, wenn der oder die Eingeladene schon in Deutschland ist (meine Ausländerbehörde hat sich schon negativ geäußert)

Ich weis, das war eine Menge an Text und Fragen, aber ich bin echt etwas verunsichert und wäre froh, endlich mal kompetente Antworten aus einer Hand zu bekommen. Ach und bitte, kein Spanisch, das muß ich erst noch nachholen.

Vielen Danke. Andre


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08.03.2004 11:58
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#2 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Warum willst Du denn bei der Einladung nicht Deinen Beruf angeben. Sonst denk Dir irgendwas aus, die Einladung ist eh nur ein Formalität und halt Abzocke, den Kubanern ist das egal ob Du nun Zuhälter oder Sozialschmarotzer bist.

Arbeitsbescheinigung braucht niemand! Du mußt ja bei der AB Deine finanzielle Situation darstellen. Ob das Geld durch Arbeit, Lottogewinn oder vom Papi kommt ist wohl egal.

Consultorias j. gibt es in allen größeren Städten.

- "was muß der Eingeladene in Kuba alles erledigen (wenn möglich schritt für schritt), was benötigt er für Unterlagen und Dinge (ich habe da was von Passbildern gelesen und von 2x Einladung???)"

Schau mal in Latinoportal!

Wenn auch ohne geht, weil die Botschaft an die Rückkehrbereitschaft glaubt, dann gehts auch ohne Sicherheitshinterlegung.



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08.03.2004 12:35
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#3 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Er meint den Beruf der Eingeladenen! Steht doch da *gg*

(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)


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08.03.2004 12:42
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#4 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Oh, sorry. Warum hat er den denn nicht eingetragen!

"Ama de casa", wenn die Dame von Transferleistungen aus dem Ausland leben sollte! Halt, bei VC wurde der erlernte Beruf eingetragen. Zur Not halt "Tänzerin" oder "Studentin" oder sowas!

Was trägt dann wohl Meli ein?


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08.03.2004 13:15
avatar  meli
#5 RE:Einladung von Deutschland aus
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spitzen Mitglied

@Quesito
Was trägt dann wohl Meli ein?

Ja, dass was er demnächst arbeitet z.Bsp. Zuckerrohrschneider


meli


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08.03.2004 14:40
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#6 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Meli, das wäre aber wenig schön. Nicht nur für Deinen Novio, sondern auch für Dich.
Wenn Du Dich dann von den ach so zarten Händen, die aber auch so männlich-kräftig zupacken können, streicheln läßt, wird Dir das auf einmal wie eine Massage mit Schmirgelpapier vorkommen.


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08.03.2004 14:43
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#7 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Danke für die Tipps. Ich war mal auf der Latino-Page, aber ich glaube, mir platzt irgendwann noch mal der Kopf vor lauter Infos, die man chronologisch auch noch auf die Reihe bekommen muß.

Zwei Fragen haben sich da noch aufgetan:

1. Stimmt es, daß man die Aufenthaltsmonate 2 und 3 in Kuba extra noch einaml bezahlen muß (120,-$), obwohl man 200,- Euro für die Einladung an die kubanische Botschaft bezahlt und dort auch schon den Zeitraum über 3 Monate angegeben hat

und 2. was ist den die 25,-$-Ausreisesteuer am Flugschalter, könnte damit die Flughafentaxe gemeint sein oder gibts die wirklich

Andre


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08.03.2004 15:10 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2004 15:12)
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#8 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Die Verlängerungsmonate, jeweils 60 USD, die sogenannte Poroga muß tatsächlich gezahlt werden. Ohne erteilt die deutsche Botschaft auch gar kein Visum für länger als einen Monat.
Üblicher Schritt - wenn die Botschaft mitteilt, das das Visum genehemigt wird, zur Consulteria juridica in Habana gehen und die 120 USD einbezahlen, danach das Visum abhlen.

Würde man sich gleich die Poroga besorgen, wären sonst die 120 USD futsch, wenn es kein Visum gibt!

Ach so, die 25 USD Tax ist die normale Flughafensteuer, die bei Tickets der Pauschalanbieter sonst schon enthalten ist.


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08.03.2004 15:18
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#9 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Sie kommt aus Santiago, wie lange dauert denn die gesamte Prozedur in Havanna ungefähr. Soll heißen, lohnt es sich für sie, wieder zurückzufahren bis zum nächsten Termin oder soll sie gleich in Havanna bleiben?


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08.03.2004 15:24
avatar  stendi
#10 RE:Einladung von Deutschland aus
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In Antwort auf:
vielleicht hilft's


wir hatten zwar mal selbst thread's zu dem thema,

aber ein böser bubi ist mit nem fremden usernamen eingebrochen

und hat seltsamerweise all infos zum thema einladung,heirat usw gelöscht.

http://www.latinoportal.de/portal/viewto...fb7bb556efdd81d


stendi
Die Gedanken eines Westfalen



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08.03.2004 15:25
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#11 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Sie sollte da bleiben. Ganz klar! Innerhalb einer Woche sollte auch in der Hochsaison alles erledigt sein. Am besten vorher anrufen und Termin vereinbaren!


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08.03.2004 15:32
avatar  Asere ( gelöscht )
#12 RE:Einladung von Deutschland aus
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Asere ( gelöscht )

In Antwort auf:
Die Verlängerungsmonate, jeweils 60 USD, die sogenannte Poroga muß tatsächlich gezahlt werden. Ohne erteilt die deutsche Botschaft auch gar kein Visum für länger als einen Monat. Üblicher Schritt - wenn die Botschaft mitteilt, das das Visum genehemigt wird, zur Consulteria juridica in Habana gehen und die 120 USD einbezahlen, danach das Visum abhlen.

Hmm, das ist doch ein Widerspruch in sich. Ohne die Prorroga wird kein Visum erteilt =/ Wenn Visum erteilt, dann Prorroga kaufen .

Ich bin auch gerade am einladen, und ehrlich gesagt, dass mit den 3 Monaten habe ich noch nicht verstanden. Also, die Einladung für 3 Monate in der Botschaft in Berlin gemacht. Seit dem 20 Februar ist sie in Händen der kubanischen Post. Mal hoffen, dass sie diese Woche eintrifft. Mit der Einladung, Passfotos und 55 USD wird der Reisepass beantragt. Nun kommt meine Frage: Wo, wann werden diese 3 Monate gekauft? Ist der erste bereits mit der Einladung bezahlt? In welcher Form bekommt man diese Monate, Stempel im Pass??? Wie heissen diese offiziell in Kuba? Einfach nur Prorroga? Wäre echt nett, wenn das jemand mal genau erklären würde.

Asere
--


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08.03.2004 15:48
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#13 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

In Antwort auf:
Hmm, das ist doch ein Widerspruch in sich. Ohne die Prorroga wird kein Visum erteilt =/ Wenn Visum erteilt, dann Prorroga kaufen

Ohne Poroga wird kein verlängertes Visum ausgestellt. Das aber überhaupt ein Visum ausgestellt werden wird, sagen sie schon vorher.

Der Kubaner muß bei der CJ 60USD pro Verlängerungsmonat abdrücken, der erste Monat ist mit der Einladung abgegolten. Diese Quittung von der CJ muß dann bei der Botschaft vorgelegt werden. und auch bei der Immegracion in Santiago wenn die Ausreisegenehmigung (Permision de salir) fertig gemacht wird.
Der Kubaner sollte das unbedingt kontrollieren, denn zweilen wird es vergessen die verlängerungsmonate da einzutragen!


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08.03.2004 16:04
avatar  Asere ( gelöscht )
#14 RE:Einladung von Deutschland aus
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Asere ( gelöscht )

D.h. man füllt den Visaantrag für 3 Monate aus, macht einen Termin, gibt den ganzen Papierkram ab, stellt sich dem Interview, und die Botschaft sagt einem dann, ob das Visa erteilt wird. Dann geht man die 2 zusätzlichen Monate kaufen und legt die Quittung bei Abholung des Visas vor.

Die Botschaft lässt sich auf diesen Handel ein? Nicht das die Botschaft nur ein Visum für 1 Monat austellt.

Asere
--


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08.03.2004 16:31
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#15 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

In Antwort auf:
D.h. man füllt den Visaantrag für 3 Monate aus, macht einen Termin, gibt den ganzen Papierkram ab, stellt sich dem Interview, und die Botschaft sagt einem dann, ob das Visa erteilt wird. Dann geht man die 2 zusätzlichen Monate kaufen und legt die Quittung bei Abholung des Visas vor.

Exakt so, außer das man leider nicht direkt nach dem Interviewtermin bescheid bekommt. Die geben einem einen neuen Termin.

Bei VC hat es jedenfalls so beim zweiten Besuch geklappt! Davor war die Reglung noch anders.


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08.03.2004 17:42 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2004 17:42)
#16 RE:Einladung von Deutschland aus
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spitzen Mitglied

Haben beim letzen Mal nur einen Monat (Prorrogable) in Cuba beantragt. Nachdem das Visum ja auf der Botschaft vorher erteilt wird, hoffe das ist jetzt auch noch so, haben wir dann die Monate hier auf der Botschaft verlängert. 36 € (alter Preis / Monat).

Saludos

P.S. die Tarcheta die man auf der BFI (150 USD)kauft bentspricht 1 Monat.


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08.03.2004 18:17
avatar  Asere ( gelöscht )
#17 RE:Einladung von Deutschland aus
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Asere ( gelöscht )

Jetzt bin ich noch mehr verwirrt. Vor kurzem wurde hier im Forum berichtet, dass die deutsche Botschaft nur noch dann ein 3 Monatsvisum ausstellt, wenn man bei Antragsstellung diese 3 Monate nachweisen kann. Ansonsten gibt es nur das Visum für einen Monat. Ausserdem wurde berichtet, dass ein einmal ausgestelltes Visum nicht mehr geändert, sprich verlängert werden kann.

In Antwort auf:
Haben beim letzen Mal nur einen Monat (Prorrogable) in Cuba beantragt.

Wo und wann, im Bezug auf die Einladungformalitäten, hast Du das gemacht? Ist der erste Monat nun mit der Einladung automatisch erledigt, oder nicht? In welcher Form bekommt man diese Monate? Stempel im Pass, irgendein Dokument ...?

In Antwort auf:
P.S. die Tarcheta die man auf der BFI (150 USD)kauft bentspricht 1 Monat.

Was ist das nun wieder???


Kann sich nicht mal jemand "opfern" und, ähnlich wie es MadMatt gemacht hat, das Procedere rund um diese öminösen Monate beschreiben .

Asere
--


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08.03.2004 21:33 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2004 21:34)
avatar  ( Gast )
#18 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Kapier auch nicht was Osito meint. Ist er nicht sogar verheiratet. Zumindest im Mai letzten Jahres hat es noch so funktioniert, wie ich es beschreiben habe: Von einem geänderten Ablauf ist mir nichts bekannt!


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09.03.2004 07:05 (zuletzt bearbeitet: 09.03.2004 07:11)
avatar  kopfbeule ( gelöscht )
#19 RE:Einladung von Deutschland aus
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kopfbeule ( gelöscht )

das visum wurde bei uns auch VOR dem cubanischen ausreisepapierkram ausgestellt. war allerdings ein visum zum zweck der heirat. sie hatte nur eine 30 tage PVE aber ein 3 monats visum.

unser heiratsvisum wäre dann hier relativ leicht zu verlängern gewesen (wenn der pass nicht verschwunden wäre). erzählt man was von geplanter hochzeit mit den lieben verwandten o.ä., denn auch auf der ABH sitzen menschen :)
in unserem fall sogar ein richtig netter.....

gruss
beule


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09.03.2004 12:06
avatar  Moskito
#20 RE:Einladung von Deutschland aus
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Von einem geänderten Ablauf ist mir nichts bekannt
Warum mailt ihr nicht die dt. Botschaft in Havana an, die sollten doch den aktuellen Stand der Dinge am ehesten kennen.

Moskito


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09.03.2004 16:54
avatar  roncubanito ( gelöscht )
#21 RE:Einladung von Deutschland aus
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roncubanito ( gelöscht )

Und noch etwas wichtiges, was aber auch schon hundert mal geschrieben wurde.

Sagt eurer Novia oder Novio, er soll sich telefonisch erkundigen, ob die Einladung aus Deutschland schon eingetroffen ist.
Von alleine machen die das nämlich a lo cubano --und das kann dauern.


Ansonsten empfehlen wir - ratiopharm - aäää --Suchfunktion

GRuß
Roncubanito
Dirás que soy un soñador pero no soy el único


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10.03.2004 07:19
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#22 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Ab wann lohnt es sich denn überhaupt, daß sie bei der CJ anruft und nach dem Einladungsschreiben fragt. Wohl gemerkt, daß ich die Einladung von Deutschland aus gemacht habe.

Andre


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10.03.2004 10:46 (zuletzt bearbeitet: 10.03.2004 10:47)
avatar  Asere ( gelöscht )
#23 RE:Einladung von Deutschland aus
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Asere ( gelöscht )

Hola,

wie schon gesagt, ich hatte die Einladung am 13. 02 (Freitag) in der Botschaft gemacht. Donnerstag den 20. 02 hat die CJ in Havanna die Einladung per Post zugestellt und das dauert jetzt. Auf der Botschaft sagte man mir, dass die Einladungen in der Regel Freitags, manchmal aber auch erst am Montag, per Email nach Kuba geschickt werden. Die Emails gehen aber nicht direkt an die CJ, sondern erst ans MINREX. Von dort werden sie dann an die CJ weitergeleitet.

Asere
--


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12.03.2004 20:22
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#24 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Das mit den 2500,-euro hab ich auch schon gehört.Das liegt aber an den ausländer behörden.Nicht jede verlangt das.Bei mir haben sie das damals nicht verlangt.Da kannste aber wahrscheinlich nix mach.Jede ausländer behörde wird es anders machen.Ich kenne es aber von jemanden,der hatte das gleiche problem,der hat dann seine freundin vom schwager einladen lassen.Da war eine andere ausländer behörde in einem anderem bundesland oder landkreis, und die haben es schon nicht mehr verlangt(2500,-).


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13.03.2004 01:50
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#25 RE:Einladung von Deutschland aus
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( Gast )

Stendi, Errue

Habt Ihr Lust mit mir zusammen eine Anleitung zum "Heiraten eines Cubis" zu basteln?

Wir könnten diese dann in allen Foren anbieten ...

Matthias
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Matthias-Stauch.de | Latinoportal.de - Die Community für gesamt Lateinamerika


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