Einladung eines kubanischen Staatsbürgers mit Sprachkurs

05.02.2004 18:00
avatar  ( Gast )
#1 Einladung eines kubanischen Staatsbürgers mit Sprachkurs
avatar
( Gast )

hallo ihr,
nachdem ich nun sehr oft das forum besucht habe und um viele informationen schlauer geworden bin, hätte ich doch noch ein paar fragen und hoffe einer von euch kann sie mir beantworten.
mein freund war bereits drei monate hier in deutschland mit einem touristen visum zu besuch, reiste allerdings über holland nach deutschland ein (holländische einladung,einfacher und schneller).stimmt es, dass er nun sechs monate ein- bzw. ausreisestopp hat?
und was muss ich tun wenn er als sprachschüler wieder einreisen möchte?papiere?visa (schengener?)wie lange ist ein sprachvisum gültig?


 Antworten

 Beitrag melden
05.02.2004 20:32
avatar  ( Gast )
#2 RE:Einladung eines kubanischen Staatsbürgers mit Sprachkurs
avatar
( Gast )

In Antwort auf:
....stimmt es, dass er nun sechs monate ein- bzw. ausreisestopp hat?

Wer sagt so etwas bittesehr ???


doei,Alex
(el campanero holandés y el torro alemán)

...no es fácil!
----> http://www.omara.nl


 Antworten

 Beitrag melden
05.02.2004 20:47
avatar  ( Gast )
#3 RE:Einladung eines kubanischen Staatsbürgers mit Sprachkurs
avatar
( Gast )

er selbst und die homepage des auswärtigen amts....


 Antworten

 Beitrag melden
05.02.2004 21:04 (zuletzt bearbeitet: 05.02.2004 21:05)
avatar  ( Gast )
#4 RE:Einladung eines kubanischen Staatsbürgers mit Sprachkurs
avatar
( Gast )

Also ich habe mich da mal schlaugemacht bei http://www.minbuza.nl (da ja Dein Freund via NL eingeladen wurde):

In Antwort auf:
Per half jaar mag het totale verblijf in ieder geval de 3 maanden niet overschrijden en per jaar mag het totale verblijf niet de zes maanden overschrijden. Anders zou immers sprake zijn van vestiging in Nederland, waarvoor een Machtiging tot Voorlopig Verblijf, (MVV) vereist is.

Interpretation: 1.Quartal 'rein , 2.Quartal 'raus, 3.Quartal 'rein, 4.Quartal 'raus .........
Es geht hierbei um die maximal dreimonatigen Schengen-/Touristenvisas.


doei,Alex
(el campanero holandés y el torro alemán)

...no es fácil!
----> http://www.omara.nl


 Antworten

 Beitrag melden
05.02.2004 21:12
avatar  ( Gast )
#5 RE:Einladung eines kubanischen Staatsbürgers mit Sprachkurs
avatar
( Gast )


du bist spitze, danke für die info.hoffe das gleiche spielchen gilt für deutschland...


 Antworten

 Beitrag melden
05.03.2004 07:40
avatar  Moskito
#6 RE:Einladung eines kubanischen Staatsbürgers mit Sprachkurs
avatar
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
was muss ich tun wenn er als sprachschüler wieder einreisen möchte?papiere?visa (schengener?)wie lange ist ein sprachvisum gültig?

siehe: http://2001662.homepagemodules.de/topic....=3427&id=298047

Moskito


 Antworten

 Beitrag melden
05.03.2004 14:25
avatar  ( Gast )
#7 RE:Einladung eines kubanischen Staatsbürgers mit Sprachkurs
avatar
( Gast )

Auch ich kann Alex nur zu stimmen.
Dein Freund kann 3 Monate hier sein und muss dann 3 Monate raus aus dem Land und kann dann wieder kommen für 3 Monate.
D.h. er kann 6 Monate in D. sein, aber nur mit 3 monatiger Unterbrechung...

Grüße vom Male.


 Antworten

 Beitrag melden
05.03.2004 18:26 (zuletzt bearbeitet: 05.03.2004 18:27)
avatar  Moskito
#8 RE:Einladung eines kubanischen Staatsbürgers mit Sprachkurs
avatar
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
D.h. er kann 6 Monate in D. sein, aber nur mit 3 monatiger Unterbrechung...
Stimmt nicht ganz, man kann an das Shengener Visum noch ein 3 monatiges deutsches Visum dranhängen. Wird zwar nicht immer gemacht, aber die Möglichkeit besteht. Dann ist man 6 Monate am Stück in D.

Moskito


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!